Gericht stärkt Meinungsfreiheit von Blogs
Das Amtsgericht Frankfurt/Main hat jetzt in einem Urteil den Schutz der Presse- und Meinungsäußerungsfreiheit für Foren und Weblogs betont, was insbesondere auch bei Blogs mit "kritischen Inhalten und Diskussionen" gelten müsse. Gleichzeitig hat die Richterin einer generellen Prüfungspflicht der Administratoren eine Abfuhr erteilt, um daraus entstehende "Vorab-Zensur-Pflichten" zu verhindern.
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Die Parteien stritten sich nur noch um die Anwaltskosten aufgrund einer Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wegen ehrverletzender Äußerungen in dem nicht kommerziellen Blog. Der Beklagte war einer von mehreren technischen Administratoren eines Weblogs. Nach Erhalt der Abmahnung nahm er den beanstandeten Beitrag vom Netz.
Vollständiger Artikel und Quelle
Dies dürfte auch für unsere Mods, Admins und den Usern interessant sein.
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Gericht Stärkt Meinungsfreiheit Von Blogs
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#2
geschrieben 03. August 2008 - 10:38
Die Hamburger Amtsrichter sagen genau das Gegenteil davon. Solange es keine höchstrichterliche Rechtssprechung dazu gibt bleibt alles offen ... und es ändert sich nichts an der Sachlage. Außer das endlich mal ein positives Signal gestzt wurde, was man begrüßen muss! Interessente Info!
#3
geschrieben 03. August 2008 - 10:40
Hallo Computer
Gilt nicht immer das aktuellere Urteil wenn die Gerichte auf gleicher Ebene liegen, oder liege ich da falsch?
Gruß Großer
Gilt nicht immer das aktuellere Urteil wenn die Gerichte auf gleicher Ebene liegen, oder liege ich da falsch?
Gruß Großer
#4
geschrieben 03. August 2008 - 10:52
Hallo Großer
Du hast grundsätzlich Recht, das gilt nur für die Entscheidungen zu Rechtsauslegung des BGH, wenn diese Grundsatzentscheidungen treffen. Deshalb gibt es ja gerade unterschiedliche und sich widersprechende Rechtssprechung unterschiedlicher Amts-/Landesgerichte.
Im übrigen verbietet niemand einem Richter eines anderen Amtsgerichtes/Landesgerichtes u.s.w. auf das vorliegende Urteil Bezug zu nehmen und in einem ähnlich gelagerten Fall auch in diesem Sinne zu entscheiden, er muss es aber nicht ... Er kann auch ganz anders entscheiden, wenn er die Rechtsvorschriften anders interpretiert. Noch mehr solche diesbezügliche Urteile erhöhen die Chanchen das andere Richter das auch so sehen, denn der Richter ist nur an Recht und Gesetz gebunden.
Deshalb bekommt man vor Gericht auch kein Recht, sondern nur ein Urteil
Du hast grundsätzlich Recht, das gilt nur für die Entscheidungen zu Rechtsauslegung des BGH, wenn diese Grundsatzentscheidungen treffen. Deshalb gibt es ja gerade unterschiedliche und sich widersprechende Rechtssprechung unterschiedlicher Amts-/Landesgerichte.
Im übrigen verbietet niemand einem Richter eines anderen Amtsgerichtes/Landesgerichtes u.s.w. auf das vorliegende Urteil Bezug zu nehmen und in einem ähnlich gelagerten Fall auch in diesem Sinne zu entscheiden, er muss es aber nicht ... Er kann auch ganz anders entscheiden, wenn er die Rechtsvorschriften anders interpretiert. Noch mehr solche diesbezügliche Urteile erhöhen die Chanchen das andere Richter das auch so sehen, denn der Richter ist nur an Recht und Gesetz gebunden.
Deshalb bekommt man vor Gericht auch kein Recht, sondern nur ein Urteil
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