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zweites Win 10 von altem PC startet nicht


#1 Mitglied ist offline   Eggord1 

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geschrieben 14. Januar 2021 - 16:09

Hallo Zusammen,

ich habe mir einen kleinen neuen Pc gebaut (ASRock deskmini x300). Dort habe ich eine m.2 SSD eingebaut und Win 10 installiert.
Nun möchte ich 2 Sata SSDs aus meinem Laptop integrieren. In dem Laptop waren die 2 SDDs sowie eine extra M.2 ssd verbaut. DIe M22 hat Ubuntu drauf. Auf einer der Sata SSDs ist win 10 drauf während die andere nur Daten hat. Der Laptop war als dualboot eingerichtet (Bootet je nachdem welche SSD in der boot Reihenfolge oben ist).

Aber der neue PC bootet einfach nicht von der alten SSD sondern nur von der neuen.
bootrec /scanos findet zwei WIn 10 aber bootrec /fixmbr beendet mit "das System kann den angegebenen Pfad nicht finden"
Ich denke das hat irgendwie damit zu tun, dass etwas zum booten auf der Ubuntu M.2 SSD ist/war aber ich kenne mich einfach zu wenig aus und ich versuche es nun schon seit ein paar Tagen mittels online Suche zu lösen: Erfolglos.

Ich hoffe jemand kann mir helfen oder in dir richtige Richtung schieben.

Vielen Dank schon mal,

Beste Grüße
Eggord
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#2 Mitglied ist offline   Liftboy 

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geschrieben 15. Januar 2021 - 15:09

Hallo,

es ist nicht möglich ein zweites Win 10 System durch einfaches anschließen einer SSD, die aus einem anderen Rechner stammt, zum laufen zu bringen.

Das zweite Win 10 System wurde ursprünglich auf einem Rechner mit anderer Hardware installiert, weshalb es nicht in den Bootmanager Deines neuen ASRock integriert ist.

Für Deinen neuen Rechner existiert damit das zweite Win 10 überhaupt nicht, dieser erkennt nur die neu hinzugekommenen SSD-Laufwerke, weshalb es so erscheint, als ob man das zweite Win 10 System durch Auswahl der entsprechenden SSD in der Bootreihenfolge starten könnte.

Selbst wenn man annimmt, dass zweite Win 10 System startet trotzdem, so hättest Du nichts gewonnen.
Die Lizenz für Dein zweites Win 10 basiert auf der Hardware des Laptops, aber jetzt startet es mit der Hardware des ASRock, d.h. durch die Hardwareänderung ist der Key ungültig, womit dieses Win 10 nicht mehr aktiviert ist.

Die SSD Festplatten mit dem zweiten Win 10 und Ubuntu kannst Du also löschen, falls es dort noch Daten gibt, die Du behalten möchtest, musst Du diese sichen.

Für das Ubuntu System gilt dasselbe, wie für ein zweites Win 10, es wird nicht starten, nur das hier die Lizenzfrage keine Rolle spielt. Dieses müsste also auf einer SSD neu installiert werden, um es in den Bootmanager zu integrieren, der dann die Auswahl anbietet, ob Win 10 oder Ubuntu gestartet wird.

Ich habe aber kein Dualbootsystem mit Windows und Linux, also da fehlen mir die Erfahrungen. Das war also nur eine grobe Beschreibung dessen, was Du machen musst, um auch Linux zum laufen zu bringen.
Da Du auf dem Laptop ja schon ein Dualbootsystem installiert hattest, denke ich das Du weißt, was bei der Ubuntu Installation zu beachten ist.

Dieser Beitrag wurde von Liftboy bearbeitet: 15. Januar 2021 - 15:50

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#3 Mitglied ist offline   Stef4n 

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geschrieben 15. Januar 2021 - 21:44

Beitrag anzeigenZitat (Liftboy: 15. Januar 2021 - 15:09)

...
es ist nicht möglich ein zweites Win 10 System durch einfaches anschließen einer SSD, die aus einem anderen Rechner stammt, zum laufen zu bringen.



Würde ich revidieren, Windows 10 ist eigentlich schon echt cool und flexibel geworden was solche Hardware Änderungen angeht. Ich habe das sehr wohl schon einige Male testweise gemacht und funktionierte immer. Windows erkennt natürlich die neue Hardware und zieht erst mal fleissig Updates, aber sollte klappen.

Und je nach Windows Lizenz, die man besitzt, ist auch eine neue Aktivierung rechtens.
... aber bitte vorher ein Backup machen! ;-)
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#4 Mitglied ist offline   Liftboy 

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geschrieben 16. Januar 2021 - 23:31

Hallo,

ich vermute das zweite Win 10 startet nicht, weil es im MBR Partitionsstil installiert wurde, während der ASRock PC im UEFI-Modus läuft, der den GPT Partitionsstil erfordert.

Mit dem Mini Tool Partitions Wizard kannst Du überprüfen in welchem Partitionsstil die einzelnen Laufwerke installiert wurden. Falls meine Vermutung stimmt, kannst Du mit dem Tool die MBR Partition in eine GPT Partition konvertieren, aber ob das fehlerfrei gelingt, kann ich nicht garantieren.

Wenn Du also unbedingt ein zweites Win 10 auf dem ASRock haben willst, dann wäre eine saubere Neuinstallation der beste Weg. Auf diese Weise wird auch bei jedem Start eine Auswahl angezeigt, ob das erste oder zweite Win 10 gestartet werden soll.

Dieser Beitrag wurde von Liftboy bearbeitet: 16. Januar 2021 - 23:32

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#5 Mitglied ist offline   Eggord1 

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geschrieben 25. Januar 2021 - 22:29

Erstmal sorry wegen der späten Antwort. War viel los...

Ich hatte das Thema auch in einem anderem Forum gepostet, da es hier 0 Views hatte und ich dachte ich hätte es nicht richtig frei geschaltet oder so. Hier mal der Link, ich hoffe das verstösst nicht gegen irgendeine Regel: https://www.win-10-f...47/#post-358408

@Stefan: Ja das hatte bei mir in der Vergangeheitn auch immer funktioniert.

@ Liftboy: In der Tat ist der Partitionsstil unterschiedlich. Anbei mal das Bild was ich in dem anderen Forum gepostet habe. Zudem könnte der Boot manager noch auf der SSD sein, welche im Laptop geblieben ist. :(

Ich werde mal den Mini Tool Partitions Wizard ausprobieren. Wenn dabei Fehler auftauchen heißt das, dass alles weg ist?

Naja es geht mir nicht um ein zweites Win. Auf dem alten sind einfach eine Menge Programme und Konfigurationen drauf die ich ungern neu machen würde oder deren Produktkeys ich irgendwo suchen will. Dafür habe ich im Moment einfach keine Zeit und auch keine Lust :)

Habe ich das richtig verstanden, dass ich auch Probleme bekomme wenn ich die neue SSD einfach raus nehme, das es ein UEFI Bios ist?

Wenn ich alles wieder in den Laptop baue gibt es dann eine sichere Methode es in GPT umzuformen?

Beste Grüße
Eggord
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#6 Mitglied ist offline   Q 1 

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geschrieben 25. Januar 2021 - 23:36

Einfach die alte Installation zum neuen Bootmanager hinzufügen.

bcdboot F:\Windows

:)
Im Budapester Memorandum bekräftigten Russland, die Vereinigten Staaten von Amerika und das Vereinigte Königreich, als Gegenleistung für einen Nuklearwaffenverzicht, gemeinsam in drei getrennten Erklärungen jeweils gegenüber Kasachstan, Belarus und der Ukraine erneut ihre bereits bestehenden Verpflichtungen, die Souveränität und die bestehenden Grenzen der Länder, das UN-Gewaltverbot und weitere Verpflichtungen zu achten.
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#7 Mitglied ist offline   Liftboy 

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geschrieben 27. Januar 2021 - 11:41

Hallo,

die Konvertierung von MBR zu GPT kann funktionieren, aber falls dabei ein Fehler auftritt, ist schwer zu sagen, wie sich dieser bemerkbar macht. Im schlimmsten Fall würde das System im UEFI-Modus wahrscheinlich nicht mehr starten.

Wenn Du da kein Risiko eingehen willst, dann aktiviere den CSM-Modus im Bios unter dem Reiter Boot, eventuell Secure Boot vorher deaktivieren, falls CSM sich nicht aktivieren lässt.
Jetzt würde die alte Win 10 Installation (MBR-Partition) starten, aber nicht mehr die neue im GPT-Partitiosstil.
Da es ja nicht um ein zweites Win 10 geht, kannst Du die neue Win 10 Installation entweder löschen oder als Reserve behalten. Starten kannst Du das neue Win 10 natürlich nur wieder, indem CSM deaktiviert, also das System im UEFI-Modus betrieben wird.

Die alte Installation zum neuen Bootmanger hinzufügen, setzt die Umwandlung der MBR-Partition in eine GPT-Partition voraus, sonst müsstest Du, je nach dem ob das alte oder neue Win 10 gestartet werden soll, den CSM-Modus jedes Mal wieder aktivieren oder deaktivieren.

Dieser Beitrag wurde von Liftboy bearbeitet: 27. Januar 2021 - 11:42

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#8 Mitglied ist offline   Q 1 

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geschrieben 27. Januar 2021 - 16:29

Beitrag anzeigenZitat (Liftboy: 27. Januar 2021 - 11:41)

Die alte Installation zum neuen Bootmanger hinzufügen, setzt die Umwandlung der MBR-Partition in eine GPT-Partition voraus

Das ist eben nicht so. :)
Im Budapester Memorandum bekräftigten Russland, die Vereinigten Staaten von Amerika und das Vereinigte Königreich, als Gegenleistung für einen Nuklearwaffenverzicht, gemeinsam in drei getrennten Erklärungen jeweils gegenüber Kasachstan, Belarus und der Ukraine erneut ihre bereits bestehenden Verpflichtungen, die Souveränität und die bestehenden Grenzen der Länder, das UN-Gewaltverbot und weitere Verpflichtungen zu achten.
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