Alphaload & Co.
#1
geschrieben 22. Januar 2007 - 22:18
ich habe mich heute nachmittag bei ALPHALOADangemeldet und habe im Internet jetzt einige Erfahrungsberichte gelesen dass man dort ziemlich verarscht wird. Kennt sich da jemand zufällig aus wie ich am besten aus dieser Sache ohne Probleme wieder rauskomme?
Ich hab jetz ehrlich gesagt etwas Schiss...
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#2
geschrieben 22. Januar 2007 - 22:24
Was mich stutzig macht:
Auszug aus den AGB (Quelle: http://www.alphaload.de/faq.html):
Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung unserer Leistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen haben oder der Kunde diese selbst veranlasst hat (z.B. durch Download von Daten oder tatsächliche Nutzung des Portals durch Verwendung der Zugangsdaten).
Heißt das, einmal einloggen und das wars dann mit Widerruf?
Dieser Beitrag wurde von schiedungen bearbeitet: 22. Januar 2007 - 22:35
- workstation: vista hp 64@e8400/p45/4gb ddr2/gtx280
- server(ftp,ts): xp pro 32@e6700/p965/4gb ddr2/s3trio64v2
- server(beta): xp pro 32@xp3200+/nforce2/2gb ddr1/8600gs
- amilo pi1556: xp home 32@t2400/i945pm/1gb ddr2/7600go
#3
geschrieben 22. Januar 2007 - 22:37
grüsse
Zitat (schiedungen: 22.01.2007, 22:24)
Was mich stutzig macht:
Auszug aus den AGB:
Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung unserer Leistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen haben oder der Kunde diese selbst veranlasst hat (z.B. durch Download von Daten oder tatsächliche Nutzung des Portals durch Verwendung der Zugangsdaten).
Heißt das, einmal einloggen und das wars mit Widerruf?
nein, aber der widerruf sollte zwingend per post und mit rückschein.
grüsse
C2D E4300 @ 3 GHz @ OCZ Vindicator PASSIV l Gigabyte 965P-DS3 Rev.3.3 (FSB 1333) l 2 GB Kit DDR2-800 l ATI Radeon X800GTO PASSIV l Seasonic S12II-380HB l Lian Li PC-A16B l 2 x Seagate SATA II 320 GB - Festplattenkäfig entkoppelt l SATA DVD-RAM LG GSA-H30N l WinTV PVR-500 MCE l Vista HP
#4
geschrieben 22. Januar 2007 - 22:51
#5
geschrieben 22. Januar 2007 - 22:54
d.h. wenn Du was runterlädst, ist dein Wiederrufsrecht futsch!
gruß tecONE
#6
geschrieben 22. Januar 2007 - 22:57
#7
geschrieben 22. Januar 2007 - 23:00
Zitat (tecONE: 22.01.2007, 22:54)
d.h. wenn Du was runterlädst, ist dein Wiederrufsrecht futsch!
gruß tecONE
nein ist es nicht, da freivolumen.
widerruf per email reicht lt. agb's nicht.
freund von mir hatte dieses jahr auch bei alphaload abgeschlossen und auch geladen.
habe ihm einen widerruf geschrieben und diesen per boten am sonntag abgegeben, kein problem, da sitz in berlin.
am montag erhielt er die bestätigung.
grüsse
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#8
geschrieben 22. Januar 2007 - 23:00
Zitat
Is zwar schon länger her mit Rechtsunterricht, aber:
Die AGB ist so ne Art Vogelfreiheit. Man kann dort sämtliche Käuferrechte ausschließen, solange es der Kunde akzeptiert ist doch alles im Grünen.
Ich lasse mich auch gern belehren
Dieser Beitrag wurde von schiedungen bearbeitet: 22. Januar 2007 - 23:01
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#9
geschrieben 22. Januar 2007 - 23:02
Zitat (schiedungen: 22.01.2007, 23:00)
Is zwar schon länger her mit Rechtsunterricht, aber:
Die AGB ist so ne Art Vogelfreiheit. Man kann dort sämtliche Käuferrechte ausschließen, solange es der Kunde akzeptiert ist doch alles im Grünen.
Ich lasse mich auch gern belehren
Allerdings ist dies nur der fall wenn die AGB nicht gegen geltendes recht verstößt
#10
geschrieben 22. Januar 2007 - 23:04
Zitat (Flo: 22.01.2007, 23:02)
das ist der weisheit letzter schluß.
grüsse
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#11
geschrieben 22. Januar 2007 - 23:06
#12
geschrieben 22. Januar 2007 - 23:11
Zitat (mike1986: 22.01.2007, 23:06)
ja, aber mach es per einschreiben mit rückschein.
grüsse
Edit: hab mir auch mal die agb's angeschaut, hat sich insofern geändert, dass auch widerruf per email jetzt möglich geworden ist.
Vorschlag: per post und email widerrufen
Dieser Beitrag wurde von sigma37 bearbeitet: 22. Januar 2007 - 23:16
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#13
geschrieben 22. Januar 2007 - 23:29
#14
geschrieben 23. Januar 2007 - 09:32
Zitat
Ähm... jein. Das Widerrufsrecht bleibt natürlich gewahrt, allerdings hat der Dienstleistende Anspruch auf Entschädigung der bereits erbrachten Leistungen, die er entsprechend einfordern muss.
Zitat
Du kannst der AGB in ihrer Gesamtheit zustimmen, ohne den rechtswidrigen Passagen zuzustimmen. Unabdingbare Rechte wie das Widerspruchsrecht bleiben unabdingbar, bei teilabdingbaren Rechten gilt es nicht als Zustimmung zur Abdingung.
Allerdings werden die Bestandteile, sofern nicht offensichtlich rechtswidrig, zunächst zum Teil des Vertrages. Zur Unwirksammachung muss man widersprechen und gegebenfalls klagen.
Fakt ist aber, daß dort 2GB für 14 Tage als gratis beworben werden. Die Ansprüche sind somit hinfällig. Und wenn die mehr als 2GB zulassen, dann ist das deren Problem.
Ja, mata ne!
(For sending email please use OpenPGP encryption and signing. KeyID: 0xA0E28D18)
#15
geschrieben 26. Januar 2007 - 09:14
Das ist so nicht richtig! Wenn extra gesagt wird dass ohne Kündigung nach 14Tagen automatisch umgestellt wird bzw. dann umgestellt wird wenn Die 2GB überschritten werden, muss man schon aufpassen.
Natürlich muss man auch die Chance zur genauen Kontrolle des Downloadvolumens haben. Soll auch heisen, wenn Du 2GB runterlädst und nach 2 Std gibt es erst nen Serverabgleich und dann sinds auf einmal 2,1GB dann ist das den ihr Problem.
Ich hoffe es ist verständlich, bin noch im Halbschlaf...
HÖFLICHKEIT IST KEIN VERBRECHEN