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Nachrichten zum Thema: Software
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Alphaload & Co.


#1 Mitglied ist offline   mike1986 

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geschrieben 22. Januar 2007 - 22:18

Hallo Jungs und Mädels,

ich habe mich heute nachmittag bei ALPHALOADangemeldet und habe im Internet jetzt einige Erfahrungsberichte gelesen dass man dort ziemlich verarscht wird. Kennt sich da jemand zufällig aus wie ich am besten aus dieser Sache ohne Probleme wieder rauskomme?
Ich hab jetz ehrlich gesagt etwas Schiss... :P
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#2 Mitglied ist offline   schiedungen 

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geschrieben 22. Januar 2007 - 22:24

hat sich erledigt, die haben tatsächlich nen Widerrufsrecht :P

Was mich stutzig macht:

Auszug aus den AGB (Quelle: http://www.alphaload.de/faq.html):

Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung unserer Leistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen haben oder der Kunde diese selbst veranlasst hat (z.B. durch Download von Daten oder tatsächliche Nutzung des Portals durch Verwendung der Zugangsdaten).

Heißt das, einmal einloggen und das wars dann mit Widerruf?

Dieser Beitrag wurde von schiedungen bearbeitet: 22. Januar 2007 - 22:35

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#3 Mitglied ist offline   sigma37 

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geschrieben 22. Januar 2007 - 22:37

du mußt natürlich nichts bezahlen - nutze dein widerrufsrecht.


grüsse ;)

Beitrag anzeigenZitat (schiedungen: 22.01.2007, 22:24)

hat sich erledigt, die haben tatsächlich nen Widerrufsrecht ;)

Was mich stutzig macht:

Auszug aus den AGB:

Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung unserer Leistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen haben oder der Kunde diese selbst veranlasst hat (z.B. durch Download von Daten oder tatsächliche Nutzung des Portals durch Verwendung der Zugangsdaten).

Heißt das, einmal einloggen und das wars mit Widerruf?


nein, aber der widerruf sollte zwingend per post und mit rückschein.


grüsse :P
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#4 Mitglied ist offline   mike1986 

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geschrieben 22. Januar 2007 - 22:51

Also ich habe nicht mehr als 2 GB heruntergeladen und die 14 Tage sind auch noch lange nicht rum. Allerdings haben hier in anderen Foren schon einige darüber berichtet dass sie obwohl sie beides nicht überschritten haben trotzdem Rechnungen in Höhe von 90€ und mehr bekommen haben. Ich habe jetzt mal eine E.Mail hingeschrieben zum widerrufen. Meint Ihr das reicht? Ich bin mir jetzt total unsicher wegen den vielen Leuten die trotzdem was zahlen musste. :P
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#5 Mitglied ist offline   tecONE 

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geschrieben 22. Januar 2007 - 22:54

"z.B. durch Download von Daten oder tatsächliche Nutzung des Portals durch Verwendung der Zugangsdaten"

d.h. wenn Du was runterlädst, ist dein Wiederrufsrecht futsch!

gruß tecONE
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#6 Mitglied ist offline   flo 

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geschrieben 22. Januar 2007 - 22:57

Beitrag anzeigenZitat (tecONE: 22.01.2007, 22:54)

"z.B. durch Download von Daten oder tatsächliche Nutzung des Portals durch Verwendung der Zugangsdaten"

d.h. wenn Du was runterlädst, ist dein Wiederrufsrecht futsch!

gruß tecONE



Hm ist die Frage ob das rechtens ist?
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#7 Mitglied ist offline   sigma37 

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geschrieben 22. Januar 2007 - 23:00

Beitrag anzeigenZitat (tecONE: 22.01.2007, 22:54)

"z.B. durch Download von Daten oder tatsächliche Nutzung des Portals durch Verwendung der Zugangsdaten"

d.h. wenn Du was runterlädst, ist dein Wiederrufsrecht futsch!

gruß tecONE


nein ist es nicht, da freivolumen.

widerruf per email reicht lt. agb's nicht.

freund von mir hatte dieses jahr auch bei alphaload abgeschlossen und auch geladen.
habe ihm einen widerruf geschrieben und diesen per boten am sonntag abgegeben, kein problem, da sitz in berlin. ;)
am montag erhielt er die bestätigung.


grüsse :P
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#8 Mitglied ist offline   schiedungen 

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geschrieben 22. Januar 2007 - 23:00

@Flo:

Zitat

Hm ist die Frage ob das rechtens ist?


Is zwar schon länger her mit Rechtsunterricht, aber:

Die AGB ist so ne Art Vogelfreiheit. Man kann dort sämtliche Käuferrechte ausschließen, solange es der Kunde akzeptiert ist doch alles im Grünen.
Ich lasse mich auch gern belehren :P

Dieser Beitrag wurde von schiedungen bearbeitet: 22. Januar 2007 - 23:01

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#9 Mitglied ist offline   flo 

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geschrieben 22. Januar 2007 - 23:02

Beitrag anzeigenZitat (schiedungen: 22.01.2007, 23:00)

@Flo:
Is zwar schon länger her mit Rechtsunterricht, aber:

Die AGB ist so ne Art Vogelfreiheit. Man kann dort sämtliche Käuferrechte ausschließen, solange es der Kunde akzeptiert ist doch alles im Grünen.
Ich lasse mich auch gern belehren ;)



Allerdings ist dies nur der fall wenn die AGB nicht gegen geltendes recht verstößt :P
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#10 Mitglied ist offline   sigma37 

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geschrieben 22. Januar 2007 - 23:04

Beitrag anzeigenZitat (Flo: 22.01.2007, 23:02)

Allerdings ist dies nur der fall wenn die AGB nicht gegen geltendes recht verstößt :P



das ist der weisheit letzter schluß.


grüsse ;)
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#11 Mitglied ist offline   mike1986 

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geschrieben 22. Januar 2007 - 23:06

Das heißt ich muss jetzt nur eine schriftliche Kündigung da hinschicken und ich bin alle Probleme los und muss nie was zahlen? :P
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#12 Mitglied ist offline   sigma37 

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geschrieben 22. Januar 2007 - 23:11

Beitrag anzeigenZitat (mike1986: 22.01.2007, 23:06)

Das heißt ich muss jetzt nur eine schriftliche Kündigung da hinschicken und ich bin alle Probleme los und muss nie was zahlen? ;)


ja, aber mach es per einschreiben mit rückschein.


grüsse :P


Edit: hab mir auch mal die agb's angeschaut, hat sich insofern geändert, dass auch widerruf per email jetzt möglich geworden ist.
Vorschlag: per post und email widerrufen

Dieser Beitrag wurde von sigma37 bearbeitet: 22. Januar 2007 - 23:16

grüsse

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#13 Mitglied ist offline   mike1986 

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geschrieben 22. Januar 2007 - 23:29

Ich danke Euch für die sehr hilfreiche Unterstützung. Hoffen wir das jetzt alles gut geht. :P
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#14 Mitglied ist offline   Rika 

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geschrieben 23. Januar 2007 - 09:32

Zitat

Hm ist die Frage ob das rechtens ist?

Ähm... jein. Das Widerrufsrecht bleibt natürlich gewahrt, allerdings hat der Dienstleistende Anspruch auf Entschädigung der bereits erbrachten Leistungen, die er entsprechend einfordern muss.

Zitat

Allerdings ist dies nur der fall wenn die AGB nicht gegen geltendes recht verstößt

Du kannst der AGB in ihrer Gesamtheit zustimmen, ohne den rechtswidrigen Passagen zuzustimmen. Unabdingbare Rechte wie das Widerspruchsrecht bleiben unabdingbar, bei teilabdingbaren Rechten gilt es nicht als Zustimmung zur Abdingung.
Allerdings werden die Bestandteile, sofern nicht offensichtlich rechtswidrig, zunächst zum Teil des Vertrages. Zur Unwirksammachung muss man widersprechen und gegebenfalls klagen.


Fakt ist aber, daß dort 2GB für 14 Tage als gratis beworben werden. Die Ansprüche sind somit hinfällig. Und wenn die mehr als 2GB zulassen, dann ist das deren Problem.
Konnichiwa. Manga wo shitte masu ka? Iie? Gomenne, sonoyouna koto ga tabitabi arimasu. Mangaka ojousan nihongo doujinshi desu wa 'Clamp X', 'Ayashi no Ceres', 'Card Captor Sakura', 'Tsubasa', 'Chobits', 'Sakura Taisen', 'Inuyasha' wo 'Ah! Megamisama'. Hai, mangaka gozaimashita desu ni yuujin yori.
Eingefügtes Bild
Ja, mata ne!

(For sending email please use OpenPGP encryption and signing. KeyID: 0xA0E28D18)
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#15 Mitglied ist offline   Only-P 

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geschrieben 26. Januar 2007 - 09:14

@ Rika:
Das ist so nicht richtig! Wenn extra gesagt wird dass ohne Kündigung nach 14Tagen automatisch umgestellt wird bzw. dann umgestellt wird wenn Die 2GB überschritten werden, muss man schon aufpassen.
Natürlich muss man auch die Chance zur genauen Kontrolle des Downloadvolumens haben. Soll auch heisen, wenn Du 2GB runterlädst und nach 2 Std gibt es erst nen Serverabgleich und dann sinds auf einmal 2,1GB dann ist das den ihr Problem.

Ich hoffe es ist verständlich, bin noch im Halbschlaf... :rolleyes:
MfG Olli

HÖFLICHKEIT IST KEIN VERBRECHEN
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