WinFuture-Forum.de: Gema Erwirkt Einstweilige Verfügung Gegen Rapidshare - WinFuture-Forum.de

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Gema Erwirkt Einstweilige Verfügung Gegen Rapidshare


#1 Mitglied ist offline   The Dog 

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geschrieben 18. Januar 2007 - 17:42

Zitat

Die GEMA hat eine einstweilige Verfügung wegen der "rechtswidrigen Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires" gegen die Hosting-Dienste rapidshare.de und rapidshare.com erwirkt. Aus Sicht der GEMA ist diese Entscheidung auch für den künftigen Umgang mit Angeboten wie Youtube oder Myspace wichtig.


Quelle und kompletter Artikel:
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#2 Mitglied ist offline   Rika 

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  • Geschlecht:Männlich

geschrieben 18. Januar 2007 - 19:25

Ui, das gibt 'ne fette Gegenklage wegen Rechtsmittelmissbrauch (verdammt nochmal, halte euch an den Dienstweg) und Rufschädigung sowie natürlich zivile Schadensersatzanforderungen.
Konnichiwa. Manga wo shitte masu ka? Iie? Gomenne, sonoyouna koto ga tabitabi arimasu. Mangaka ojousan nihongo doujinshi desu wa 'Clamp X', 'Ayashi no Ceres', 'Card Captor Sakura', 'Tsubasa', 'Chobits', 'Sakura Taisen', 'Inuyasha' wo 'Ah! Megamisama'. Hai, mangaka gozaimashita desu ni yuujin yori.
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#3 Mitglied ist offline   schrämp 

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  • Wohnort:/dev/full

geschrieben 18. Januar 2007 - 22:10

ich dachte die haben ihren Firmensitz in die Schweiz verlagert? deswegen ja auch die .com Domain oder irre ich mich da?
I will never have what others have
there never was to be
but i made a sacrifice
in the cause o f liberty

You have your normal lifes to live
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for you have some leisure time
please pause and think of me.

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#4 Mitglied ist offline   intoxication 

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  • Beigetreten: 26. März 05
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  • Geschlecht:Männlich

geschrieben 18. Januar 2007 - 22:44

eigentlich 2 getrennte unternhemen , also com in schweiz, de in deutschland; es wird aber gemunkelt das auch com in deutschland ist, und das sie irgendwie schon zsuammenhängen sieht man nicht nur am namen.


wieso gegenklage? da hat gema ja eigentlich recht.
seit 20.08 nicht mehr so aktiv
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#5 Mitglied ist offline   ph030 

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geschrieben 18. Januar 2007 - 23:21

Zitat

da hat gema ja eigentlich recht.


Sicherlich ist es möglich, nicht lizensierte Musik bei RS zu uppen, was ja auch häufig gemacht wird, aber allein schon um eine Abrechnung machen zu können, müßte der Betreiber wissen, welche und wieviele Lieder hochgeladen werden, was sich technisch aber nicht realisieren läßt.

Abgesehen davon ist's dem Upper und den Leechern doch egal, von wo sie das Zeug ziehen, wird halt mal wieder ein Server auf den BVIs eröffnet und schon hat sich die Sache erledigt.
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#6 Mitglied ist offline   Rika 

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  • Beigetreten: 11. Juni 03
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  • Geschlecht:Männlich

geschrieben 19. Januar 2007 - 06:24

Zitat

da hat gema ja eigentlich recht.

Nein, hat sie nicht. Der Dienstweg ist, daß man den jeweiligen Mitstörer auffordert, die Störung zu unterbinden, d.h. die Dateien zu löschen. Klagen darf man erst, wenn dies trotz Aufforderung unterbleibt.

(Natürlich ist so immer nur eine Reaktion auf bereits entstandenen Schaden möglich. Aber das liegt auf daran, daß das Urheberrecht sich nie an die modernen Zeiten angepasst hat. Am besten schaffe man es ganz ab, bis einem etwas besseres einfällt. Dienste per se zu untersagen oder nichtfunktionierende Vorfilterung zu fordern wäre einfach lächerlich.)
Konnichiwa. Manga wo shitte masu ka? Iie? Gomenne, sonoyouna koto ga tabitabi arimasu. Mangaka ojousan nihongo doujinshi desu wa 'Clamp X', 'Ayashi no Ceres', 'Card Captor Sakura', 'Tsubasa', 'Chobits', 'Sakura Taisen', 'Inuyasha' wo 'Ah! Megamisama'. Hai, mangaka gozaimashita desu ni yuujin yori.
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#7 Mitglied ist offline   ShadowHunter 

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  • Beigetreten: 31. August 04
  • Reputation: 1

geschrieben 19. Januar 2007 - 10:40

Das Urheberrecht ansich abschaffen? naja, das Urheberrecht für die Leute, z.b das ein Prorgammierer für seinen Code hat (siehe c't), hat sicher einen Sinn. Das Problem sind doch eher die Lizensen und dann was die Industrie aus dem Recht macht.
"Wir können Regierungen nicht trauen, wir müssen sie kontrollieren"
(Marco Gercke)
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#8 Mitglied ist offline   Rika 

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  • Beiträge: 11.533
  • Beigetreten: 11. Juni 03
  • Reputation: 2
  • Geschlecht:Männlich

geschrieben 19. Januar 2007 - 11:09

Das Urheberrecht dient zur Förderung von Kulturschaffung - das ist aber keine Notwendigkeit. Und wenn das mit bestehenden Rechtsprinzipien zu sehr kollidiert, dann sollte man lieber darauf verzichten.
Konnichiwa. Manga wo shitte masu ka? Iie? Gomenne, sonoyouna koto ga tabitabi arimasu. Mangaka ojousan nihongo doujinshi desu wa 'Clamp X', 'Ayashi no Ceres', 'Card Captor Sakura', 'Tsubasa', 'Chobits', 'Sakura Taisen', 'Inuyasha' wo 'Ah! Megamisama'. Hai, mangaka gozaimashita desu ni yuujin yori.
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