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Rechtsfrage


#1 Mitglied ist offline   Sparkle2007 

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  geschrieben 12. Dezember 2006 - 17:59

Hallo ich habe folgendes Problem!

Ich habe bei Alternate einen Speicher bestellt vor zirka 1 Monat,dieser Speicher war defekt also schickte ich ihn sofort zurück.Vor 2 Wochen bekam ich einen neuen Speicher der aber nicht mit meinem Speicher Dualchannelfähig ist.Also schickte ich den Speicher wieder nach 2 Tagen zurück und fordere jetzt mein Geld zurück aber mir wird gesagt das die Widderufsfrist abgelaufen sei.
Was nun ich hab den neuen Speicher am 25.11.06 erhalten und am 27.11.06 zurückgeschickt also innerhalb der Widderufsfrist von 2 Wochen,dann zählt der Kauf vor 4 wochen doch nicht oder?

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#2 Mitglied ist offline   Max84 

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geschrieben 12. Dezember 2006 - 18:53

du müsstest eigentlich im Recht sein, weil es sich auf den Spreicher bezieht, den du als ersatz bekommen hast.

#3 Mitglied ist offline   GroovyG 

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geschrieben 12. Dezember 2006 - 19:28

Bei Warenlieferungsverträgen beginnt die 2-Wochen-Frist mit Eingang der Ware beim Empfänger (§ 355 Abs. 3 S. 2 BGB). Eingang der Ware müsste dabei auch Eingang der mangelhaften Ware sein, da die Vorschrift schon eine Ausnahme zu Abs. 2 ist. Ziel des Widerrufsrecht ist ja nicht, das Recht des Verkäufers auf zweite Andienung zu unterlaufen.

Demnach würde ich sagen, die Frist ist abgelaufen.

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