Darf Die Polizei Mein Auto Durchsuchen?
#1
geschrieben 30. Januar 2004 - 08:52
Im Landkreis Bamberg und Coburg werden abends an verschieden Parkplätzen von der Polizei Kontrollen durchgeführt. Unter dem Vorwand man sucht nach Drogen wird offensichtlich das Auto nach gebrannten Musik-CD´s durchsucht. (denn man muss auch den Inhalt vom CD Wechsler zeigen!) Wenn man nicht innerhalb von 24 Std. das Original vorlegen kann, sind pauschale Strafen von 300€ pro CD fällig.
Dürfen die das? Wie sollte man sich verhalten, wenn man in so eine Kontrolle gerät?
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#2
geschrieben 30. Januar 2004 - 09:05
Es ist erlaubt Audiofiles runterzuladen und sich selbst ne CD zb für das Autoradio zu erstellen.
Musik im Internet anbieten ist verboten. Herunterladen ist schon erlaubt . Und das verkaufen ist natürlich auch verboten. Klingt komisch ist aber so.
Außerdem hat die liebe Polizei weitaus wichtigeres zu tun als dem armen 0815 Sauger seine private Musiksammlung streitig zu machen.
edit: Hier gibts paar Infos darüber, brauchst also nur zu sagen das du nicht erkennen konntest ob die heruntergeladenen Musikdateien ohne das Einverständnis der Rechteinhaber ins Internet gestellt wurden.
http://www.legamedia.net/legapractice/sksk...etlef_musik.php
Dieser Beitrag wurde von tobiasndw bearbeitet: 30. Januar 2004 - 09:16
#3
geschrieben 30. Januar 2004 - 09:20
timmyweb hat es doch schon geschrieben, das innerhalb von 24 Std. das Original vorlegen muß.
Wenn er es nicht macht oder kann...dann muß er die Strafe zahlen....
Wenn eine Fahrzeugdurchsuchung ist, dann suchen die nicht nur nach "Drogen"...
auch nach Schusswaffen, gebrannten CD (Musik-,Daten-,Spiele-CD`s)
Aber wenn er die Ori.-CD`s zuhause hat oder sich die schnell bei einen Bekannten holen kann, dann brauch er ja keine Angst zuhaben.
Meine Hardware :
* ATX Gehäuse Schwarz mit Seitenfenster mit LED-Lüfter blau) mit einem 420 Watt Netzteil
* MainBoard = ASUS F1A55 - ML K
* Speicher = 1x 8GB
* Grafikkarte = ATI Radeon Sapphire HD 5450 512 MB passiv gekühlt
* Festplatten : 2x Samsung HD501LJ (SATA 2, 500 GB) / 1x Samsung HD400LJ (SATA 2, 400 GB)
* Brenner = 1x LG GSA - H62N (SATA) / 1x GSA-H58N (IDE)
Bildschirm : TfT Acer X203H
Drucker : Epson Stylus DX4450
DSL : 25000 Telekom
#4
geschrieben 30. Januar 2004 - 09:28
wie die auf drogen kommen.....
sonst wäre es polizeiwillkür
#5
geschrieben 30. Januar 2004 - 09:33
Hat das denn von Euch schon mal selbst einer erlebt? Wäre interessant zu wissen.
Die Signatur ist verloren gegangen.
#6
geschrieben 30. Januar 2004 - 10:01
Zitat (timmyweb: 30.01.2004, 08:52)
Die dürfen den Inhalt vom Wechsler kontrollieren, ja. Aber die dürfen nicht verlangen, dass du deine CDs vorspielst, und einen Nachweis des Originals verlangen. Wir sind hier nicht in einem Polizei-Staat...
Was anderes wäre es, wenn die Polizei mit Durchsuchungsbeschluß auf einen Konkreten verdacht hin eine Hausdurchsuchung macht. Aber dazu muss ein Verdacht bestehen und bewiesen werden.
#7
geschrieben 30. Januar 2004 - 10:46
Wenn das wirklich so stattgefunden hat, dann haben sich die Bullen damit sauber saniert, denn legal war das bestimmt nicht.
Ich hab mal gelesen, dass man im Falle einer Verurteilung nur den Gegenwert der raupkopierten Software bzw. Musik zahlen muss, anders siehts natürlich aus, wenn man die Dinger verkauft bzw. im großen Stile verteilt, aber das tun ja eh nur spastis.
Also lass dich von solchen Schreckensmeldungen nicht verunsichern.
#8
geschrieben 30. Januar 2004 - 10:47
Wenn kein konkreter Anfangsverdacht (Drogen, Schmuggel o. ä ) vorliegt.
Mein Anwalt würde sich sicher freuen dem betreffenden Polizisten ein paar unangenehme Fragen zu stellen.
Personen- und Alkoholkontrollen sind wichtig nur darf das ganze nicht ausarten (Orwell läßt grüßen).
Bei einer Kontrolle darf ein Polizist ohne mein Einverständniss oder Durchsuchungsbeschluss nicht mal meine Fahrertür öffnen.
Ich hab da schon ne heftige Debatte mit einem Ordnungshüter gehabt und habe zum damaligen Zeitpunkt auch Recht bekommen.
Möglich wäre allerdings, daß sich die Gesetze zu unseren ungunsten geändert haben. Das entzieht sich allerdings meiner Kenntniss.
Ich glaube mit dem Chaos wären wir oft besser bedient (kxxx, verarschter Bürger)
#9
geschrieben 30. Januar 2004 - 11:24
Und da musst du normal auch einen Haufen Formulare etc. ausfüllen. Also wenn sie was durchsuchen.
Im Auto besteht meist Gefahr im Verzug; deshalb dürfen sie es durchsuchen.
Ich denke nicht, dass Strafen von €300 oder mehr legal sind. Du solltest dich zur Wehr setzen und die entsprechenden Verfahren anstreben. Denn so geht es nicht.
#10
geschrieben 30. Januar 2004 - 11:49
Fakt ist: Allgemeine Verkehrskontrolle.... besteht ein durchsuchen des fahrzeuges nur nach ausreichenden verdachtsmomentes. d.h. wenn er keine papiere mit hat, zeug im auto liegen hat was illegal ist ( dazu gehören keine selbstgebrannten CD`s ausser der hat sie glei ins kisten drin *g*)
Bei einer richtigen Verkehrskontrolle .... die jetzt spezial auf Drogen, Suffelei... waffen , flüchtige personen gerichtet ist... darf die polizei auch so dein auto durchsuchen.
300€ kann schon gar nicht sein...es gibt kein gesetz ,daß diese summe festlegt.
24 std. wäre etwas kurz.... da eine einspruchszeit von 7 tagen einzuhalten ist.
@ er soll seinen d...... wechseln, der verkauft schlechtes zeug
Mein sys:
X4 965---GIGABYTE GA-MA785GT-UD3H --- XFX 5870
-DATA 4GB DDR3-1333 XPG----22 Zoll TFT Samsung----Epson Sylus R300
LG DVD-RW Logitech G15, Corsair 650 Watt
GNN-Gaming-Nation-Network
#11
geschrieben 30. Januar 2004 - 11:53
Zitat (kxxx: 30.01.2004, 10:47)
Wenn kein konkreter Anfangsverdacht (Drogen, Schmuggel o. ä ) vorliegt.
Mein Anwalt würde sich sicher freuen dem betreffenden Polizisten ein paar unangenehme Fragen zu stellen.
Personen- und Alkoholkontrollen sind wichtig nur darf das ganze nicht ausarten (Orwell läßt grüßen).
Bei einer Kontrolle darf ein Polizist ohne mein Einverständniss oder Durchsuchungsbeschluss nicht mal meine Fahrertür öffnen.
Ich hab da schon ne heftige Debatte mit einem Ordnungshüter gehabt und habe zum damaligen Zeitpunkt auch Recht bekommen.
Möglich wäre allerdings, daß sich die Gesetze zu unseren ungunsten geändert haben. Das entzieht sich allerdings meiner Kenntniss.
soweit ich mal weiß darf ein polizist das auto nur bei dringendem tatverdacht durchsuchen z.B. im auto riecht es nach drogen oder der fahrer ist schwer benebelt jedoch bin ich mir da auch nicht sicher
#12
geschrieben 30. Januar 2004 - 11:55
Zitat (wiz: 30.01.2004, 11:24)
gehr im verzug besteht immer NUR dann wenn kein richter bzw staatsanwalt einen durschsuchungsbefehl umgehend erlassen kann.
ansonsten sind durchsuchungen nur mit einen BEGRÜNDETEN anfangsverdacht zulässig.
unrechtmässig erworbene beweismittel sind rechtlich nicht haltbar.
zudem kassiert die polizei solch gelder nicht.
riecht verdammt nach nen märchen...
#13 _shelby_
geschrieben 30. Januar 2004 - 12:11
#14
geschrieben 30. Januar 2004 - 12:20
Zitat
Witzig! Aber noch witziger finde ich die Werbung daneben!
Wenn da mal kein Dialer dahintersteckt!
#15
geschrieben 30. Januar 2004 - 12:37
Zitat (wiz: 30.01.2004, 11:24)
Und da musst du normal auch einen Haufen Formulare etc. ausfüllen. Also wenn sie was durchsuchen.
Interessanter Diskussions-Ansatz.
Nur: was hat das unter "Audio & Video" zu suchen ?
(Du bist MOD - noch schlimmer... )