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Nachrichten zum Thema: Internet
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Impressumspflicht? (private Homepages)


#1 Mitglied ist offline   G701R 

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geschrieben 27. Juli 2006 - 18:12

Hallo,

ich habe gehört, dass es in D eine Impressumspflicht gibt.
Gilt diese auch für private, nicht-kommerzielle Webseiten?

Wenn ja, was genau muss enthalten sein?
Ich habe gelesen, dass auch die Angabe der kompletten Wohnanschrift notwendig ist. Mal im ernst: Geht das nicht ein bisschen weit?
Natürlich ist man bemüht, nicht illegal zu handeln, aber unter Angabe meiner Wohnanschrift auf meiner Homepage würde ich ständig unter Angst vor irgendwelchen Werbebriefen, Stalkern oder Leuten, die sich angepisst fühlen, leben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendwer bedenkenlos so einfach seine Privataddresse für jeden zugänglich preisgibt.
Auch mit der Telefonnummer ist das nicht viel besser.

Danke für Antworten
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#2 Mitglied ist offline   fastfox 

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geschrieben 27. Juli 2006 - 18:27

nicht für private nur geschäftliche homepages müssen das haben,ratsam ist es allerdings
Laptop AMD Truion X64 Dual Core 2.0Ghz
Asus F3T Gamer Edition
Nvidia GeforceGo 7600 (512/256MB)
SATA 120Gig Festplatte Seagate Momentus 7200U/min
4 Gig Dual Ram
Treibermodding
extern DVD Benq 1650 DL
Intern Dual Layer

OS: Ubuntu
Vista Home Premium x64 SP1
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#3 _Breaker_

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geschrieben 27. Juli 2006 - 18:39

Ja, Impressum ist Pflicht. (Musterimpressum)
Geschäftsseiten müssen ausserdem dazu noch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben.
Zuwiderhandlungen werden mit bis zu 50000€ (Fünfzigtausend) geahndet...
Und einige Rechtsanwälte suchen nur nach solchen Seiten, um sie abzumahnen.

Hier noch was zum Nachlesen:
Forum Ohne Impressum
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#4 Mitglied ist offline   G701R 

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geschrieben 27. Juli 2006 - 18:47

Tja, und nun? ;)
Ihr habt ja nun 2 völlig andere Aussagen gemacht. Gehe ich trotzdem richtig, wenn ich Breaker und Wikipedia glaube, dass also ein Impressum auch private Seiten haben MÜSSEN und dabei auch die Angabe der Addresse und Telefonnummer zwingend notwendig ist?

Ist ein unvollständiges Impressum (ohne komplette Addresse und Telefonnummer) besser, als gar keins?

Diese 50.000€ Strafe sind sicher die Ausnahme, aber auch wenn es nur ein Bruchteil davon wäre, würde es ziemlich scheiße sein.
Trotzdem empfinde ich es als Zumutung, die Leute dazu zu zwingen, ihre Telefonnummer und Privatanschrift Allen zugänglich zu machen. :)

Dieser Beitrag wurde von G701R bearbeitet: 27. Juli 2006 - 18:48

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#5 Mitglied ist offline   stefanra 

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geschrieben 27. Juli 2006 - 18:48

Ein Impressum ist Pflicht, Breaker hat schon recht. ;)
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#6 _Breaker_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 27. Juli 2006 - 18:49

Privatadresse ist sowieso zugänglich, zumindest wenn du eine eigene Domain hast.
Lässt sich dann recht einfach in der Denic nachlesen.
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#7 Mitglied ist offline   DerMash 

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geschrieben 27. Juli 2006 - 18:54

Und ab wann brauch man ein Impressum also wenn mein Webseite gar nicht in Deutschland gehostet wird, brauche ich dann überhaupt eins oder muss man erst die Deutsche Staatsangehörigkeit kündigen, bis man keins mehr braucht?
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#8 Mitglied ist offline   G701R 

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geschrieben 27. Juli 2006 - 18:55

Ich habe aber eine .org-Domain.
Weiß gar nicht, wo man bei dieser TLD eine whois-Anfrage starten kann. Weiß das jmd. von euch?

Bisher habt ihr (fast) alle gesagt, dass ein Impressum in jedem Fall Pflicht sei. Mit welchen Angaben denn genau? Erfüllt das von Breaker verlinkten Musterimpressum alle Pflichtkriterien einer nicht-kommerziellen und privaten Homepage?
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#9 Mitglied ist offline   I3lack0ut 

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geschrieben 27. Juli 2006 - 19:03

Ist ein Impressum auch bei einer nicht wirklich öffentlich zugänglichen Webseite die bei GMX gehostet wird Pflicht? Mit nicht wirklich öffentlich meine ich, dass die Adresse eh kein Mensch weiß und diese nur an gewisse Leute weitergegeben wird...
Never run a changing system.
Micro Game Reviews (Mein Blog)
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#10 _Breaker_

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geschrieben 27. Juli 2006 - 19:05

Öffentlich: Für alle zugänglich. Also auch bei GMX und Konsorten, ja, ausser man kommt nur mit Passwort rein.
Wie es aussieht mit anderen Endungen (Nationalitäten) weiss ich leider nicht, da wird sich aber gewiss noch jemand mit Ahnung melden ;)
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#11 Mitglied ist offline   anyone 

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geschrieben 27. Juli 2006 - 19:26

Es ist auf jeden Fall zu empfehlen ein Impressum auf der Webseite zu haben, auch wenn es eine private Seite ist.
Dabei ist es egal bei welchem Hoster die Seite veröffentlicht wird.
Das Impressum dient der "Rechtsverfolgung" für Behörden etc.. Leider wird es auch oft von Anwälten "zum generieren von Gebüren" mißbraucht.
Wie schon gesagt wurde sind gewerbliche Webseitenbesitzer auch verpflichtet die entsprechenden Firmendaten anzugeben, wie z.B. Umsatzsteuer ID, bei Gesellschaften das Registergericht, die Registernummer, den Geschäftsführer usw....soweit ich weiß ist eine Telefonnummer nicht unbedingt zwingend, jedoch die Postanschrift (bin mir aber nicht sicher).
Das falsche oder unvollständige Impressum verleitet oft zu Abmahnungen. Gegen solche Abmahnungen sollte auf jeden Fall angegangen werden. Im Normalfall wird eine Unterlassungserklärung gefordert. In der UE wird meistens eine Strafe bei weiteren Verstößen als fällig angegeben. Diesen Part, sowie die Angabe das die Anwaltskosten gezahlt werden, streichen und Unterlassung abgeben, dann fällt die Hauptsache weg.
Da das Impressum, wie oben gesagt, einer Rechtsverfolgung dient, ist es nicht Wettbewerbsverzerrend oder von Wettbewerbsvorteil und somit entfällt im Normalfall auch die meistens verwendete Begründung der Anwälte bei einer Abmahnung wegen unvollständigem oder fehlendem Impressum.
Es gibt sogar Gerichtsurteile bei denen abmahnende Anwälte zur Übernahme der Gerichts- und Anwaltskosten wegen ungerechtfertigter Abmahnung verurteilt wurden.
Ich glaube ich habe die Liste sogar noch irgendwo....brauchte ich mal weil es mir genau so ergangen ist.
Der abmahnende Anwalt hat nie versucht sein Honorar von mir zu bekommen. Meistens ist auch das Anwaltshonorar weit überzogen.
Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen das dieses hier keine unzulässige Rechtsberatung darstellt sondern meine eigenen Erlebnisse schildert. Also nicht auf mein Beispiel berufen oder mich wegen unzulässiger Rechtsberatung abmahnen
;)
...und es tat sich ein Loch in den Wolken auf und eine Stimme sprach:
'Freu dich, denn es könnte schlimmer kommen!'
Ich freute mich...und es kam schlimmer.......
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#12 Mitglied ist offline   DK2000 

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geschrieben 27. Juli 2006 - 19:40

Das sind mal wieder so die Paragraphen, die mal dringend überarbeitet werden müssen, zumal sich in dem Punkt "Impressumspflicht" (eigentlich spricht das Gesetzt ja nicht von Impressumspflicht, sondern von Informationspflicht) auch die Gerichte nicht so wirklich einig sind. Das Problem ist, ab wann eine Webseite "geschäftsmäßig" betrieben wird und ab wann nicht.

Ebenso ist die Anwendung des Gesetztes in § 4 TDG (Herkunftslandprinzip) etwas schwammig geschrieben. Prinzipiell kann man aber sagen, solange der Betreiber auf dt. Hoheitsgebiet niedergelassen ist, kann das Gesetzt angewand werden, ebenso wenn sich Angebot der Seite an Staaten richtet, welche im Geltungsberreich der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments liegen. Der geographische Standort des Servers und die gewählte TLD sind dabei egal.

Solange man in Deutschland wohnt und die Seite für deutsch anwender gedacht ist und die Seite "geschäftsmäßig" betrieben wird, sollte man der Informationspflicht des § 6 TDG nachkommen. Dann haben zum. schonmal ein paar gewisse Anwälte keine Handhabe mehr, ihre Kaffeekasse aufzubessern.

Dieser Beitrag wurde von DK2000 bearbeitet: 27. Juli 2006 - 20:09

Ich bin kein Toilettenpapier-Hamster.
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Ich bin ein kleiner, schnickeldischnuckeliger Tiger aus dem Schwarzwald.
Alle haben mich ganz dolle lila lieb.
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#13 Mitglied ist offline   Frank955 

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geschrieben 17. September 2006 - 16:37

Hallo!
da ich meine private(!) Homepage nun auch weiter ausbauen und bekanntmachen will,
interessiert mich das Thema 'Impressumpflicht' auch sehr. Ich habe irgendwo gelesen, dass,
wenn der Inhalt einer privaten Seite nicht ständig ergänzt und/oder gewechselt wird,
es keine Impressumpflicht für private Seiten gibt.
Ich habe nichts dagegen, meine Handynummer und Email anzugeben, aber es gibt mir zu denken, dass
man dann auch seine Adresse angeben müsste...

Ich habe nun mehr durch Zufall eine offizielle (private) Homepage von Sontje Peplow gefunden
(Schauspielerin bei der Lindenstraße) auf dieser Seite gibt es auch kein 'richtiges' Impressum!!!
Ich denke, dass so eine Frau, die mit den Medien zu tun hat und die mit Sicherheit auch einige
Seitenaufrufe am Tag zu erwarten hat, wissen sollte, was erlaubt b.z.w. zulässig ist oder nicht...

Ob ein nicht vollständiges Impressum nun eine kostenpflichtige Abmahnung rechtfertigt,
ist für mich immer noch fraglich...

Gruß, Frank

Dieser Beitrag wurde von Frank955 bearbeitet: 17. September 2006 - 16:40

System:
ASUS Sabertooth 990FX R2.0
CPU: AMD FX-8370
AMD Radeon RX 580 (Sapphire NITRO+ RX 580 8G G5)
16 GB RAM Cosair
Western Digital WDS250G2B0A (SSD)
BenQ EL2870U 4K 28"
Windows 10 Pro. 64Bit
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#14 Mitglied ist offline   axx 

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geschrieben 18. September 2006 - 12:40

Beitrag anzeigenZitat (Frank955: 17.09.2006, 17:37)

da ich meine private(!) Homepage nun auch weiter ausbauen und bekanntmachen will,
interessiert mich das Thema 'Impressumpflicht' auch sehr. Ich habe irgendwo gelesen, dass,
wenn der Inhalt einer privaten Seite nicht ständig ergänzt und/oder gewechselt wird,
es keine Impressumpflicht für private Seiten gibt.
Ich habe nichts dagegen, meine Handynummer und Email anzugeben, aber es gibt mir zu denken, dass
man dann auch seine Adresse angeben müsste...

Die "Impressumspflicht" ist in Deutschland durch das Teledienstegesetz geregelt. Danach ist für Internetangebote, das ist auch eine "private" homepage, ein "Impressum" vorgeschrieben. Ausdrücklich gilt die Pflicht zur Auszeichnung auch für unentgeltliche Angebote. Indem du deine Seite online stellst und diese öffentlich zugänglich machst, bietest du einen Dienst an.

In das Impressum gehört eine ladungsfähige Anschrift und eine Möglichkeit der schnellen elektronischen Kontaktaufnahme. Für gewerbliche Anbieter werden nach §6 TLG weitere Angaben fällig.

Der Verweis auf das Impressum muss auf jeder Seite des Internetauftritts leicht zugänglich sein.

Zitat

Ich habe nun mehr durch Zufall eine offizielle (private) Homepage von Sontje Peplow gefunden
(Schauspielerin bei der Lindenstraße) auf dieser Seite gibt es auch kein 'richtiges' Impressum!!!
Ich denke, dass so eine Frau, die mit den Medien zu tun hat und die mit Sicherheit auch einige
Seitenaufrufe am Tag zu erwarten hat, wissen sollte, was erlaubt b.z.w. zulässig ist oder nicht...

Davon solltest du nicht ausgehen. Durch eine whois-Abfrage erhält man auch eine Anschrift von der genannten Domain-Inhaberin, das entbindet sie aber nicht von der Impressumspflicht. Ich werde mal die Sache meinem Anwalt zur Prüfung übergeben.. ;)

Zitat

Ob ein nicht vollständiges Impressum nun eine kostenpflichtige Abmahnung rechtfertigt,
ist für mich immer noch fraglich...

Das kommt wohl u.a. darauf an, wie der Anwalt die Abmahnung begründet. Abmahnungen als solche sind in Deutschland m.W. immer kostenpflichtig.
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#15 Mitglied ist offline   Witi 

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geschrieben 18. September 2006 - 12:53

Zitat

Weiß gar nicht, wo man bei dieser TLD eine whois-Anfrage starten kann. Weiß das jmd. von euch?

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