WinFuture-Forum.de: Sicherheitskopie Von Command Und Conquer? - WinFuture-Forum.de

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Nachrichten zum Thema: Spiele
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Sicherheitskopie Von Command Und Conquer?


#1 Mitglied ist offline   enemykillerz 

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geschrieben 01. Juni 2006 - 13:47

hallo.. ich habe mir heut die 10 jahres collection von Command und Conquer gekauft, jetzt wollt ich fragen ob ich mir von der DVD eine sicherheitskopie zum privaten gebrauch machen darf? oder ist das mittlerweile auch schon illegal ?

danke
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joa lahmes teil.. dafür aber ein schicken 3er Golf =)
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#2 Mitglied ist offline   Schrumpfkopf 

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geschrieben 01. Juni 2006 - 13:49

nur wenn du den kopierschutz umgehst :o

Gruß



Es ist besser den Mund zu halten um nicht dumm zu erscheinen, als ihn aufzumachen und alle Zweifel zu beseitigen.
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#3 Mitglied ist offline   enemykillerz 

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geschrieben 01. Juni 2006 - 13:52

die CD hat sicher ein kopierschutz ? wie kann ich gucken ob da einer drauf ist?
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#4 Mitglied ist offline   kxxx 

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geschrieben 01. Juni 2006 - 13:56

Versuch es einfach mit Nero zu kopieren.
Wenn es klappt, war kein Kopierschutz drauf. :o
Der Staat ist eine Notordnung gegen das Chaos (Gustav Heinemann, ehemaliger Bundespräsident)

Ich glaube mit dem Chaos wären wir oft besser bedient (kxxx, verarschter Bürger)
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#5 _asterx_

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geschrieben 01. Juni 2006 - 14:46

Das Game hat einen Kopierschutz, daher ist es nicht erlaubt. Es gibt Tools die den Schutz auslesen können.
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#6 Mitglied ist offline   DON666 

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geschrieben 01. Juni 2006 - 14:54

Bin mir jetzt nicht vollkommen sicher, aber gilt das mit dem "Kopierschutzumgehverbot" wirklich auch bei Software? Ich war immer der Meinung, das wäre lediglich bei Musik so, und bei Software hätte man nach wie vor das Recht auf EINE Sicherheitskopie (natürlich nur, wenn man selbst das Original besitzt).

Kann mich da auch irren, vielleicht klärt mich ja jemand auf. :o
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#7 Mitglied ist offline   tavoc 

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geschrieben 01. Juni 2006 - 14:54

solang du nicht weißt das ein kopierschutz drauf ist und ihn nicht wissentlich umgehst, kann dich keiner belangen. Was kannst du dafür das dein Brennprogramm die CD Raw Daten liest ...
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#8 Mitglied ist offline   enemykillerz 

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geschrieben 01. Juni 2006 - 15:19

also hab mit so einem programm clony xxl mal die cd lesen lassen und da steht Safeddisc V2.

schade, also darf ich wohl keine kopie davon machen, richtig?
find ich ja blöd das man nicht mal mehr seine eigenen CDs kopieren darf :-\
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#9 Mitglied ist offline   mibtng 

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geschrieben 01. Juni 2006 - 15:39

Beitrag anzeigenZitat (tavoc: 01.06.2006, 15:54)

solang du nicht weißt das ein kopierschutz drauf ist und ihn nicht wissentlich umgehst, kann dich keiner belangen. Was kannst du dafür das dein Brennprogramm die CD Raw Daten liest ...

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Btw: Meist steht sowieso irgendwo auf der Verpackung drauf, dass das Medium durch Kopierschutzmaßnahmen geschützt ist.
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#10 Mitglied ist offline   tavoc 

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geschrieben 01. Juni 2006 - 16:03

Es steht aber, dass man keinen wirksamen Schutz umgehen darf. Wenn das programm in den Standardfähigkeiten die CD brennen kann ist der Schutz unwirksam.
Daraus schliesse ich, dass ich das darf.
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#11 Mitglied ist offline   DekenFrost 

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geschrieben 01. Juni 2006 - 16:43

was du schlussfolgerst ist völlig irrelevant. Es darf kein Kopierschutz umgangen werden ob der nun wirksam ist oder nicht. Find ich zwar auch dämlich, aber wir haben uns im Forum nunmal an geltendes Recht zu halten und damit ist diese Diskussion hinfällig.
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#12 Mitglied ist offline   tavoc 

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geschrieben 01. Juni 2006 - 17:53

Zitat

Bei Computerprogrammen ist gemäß § 69 d Abs. 2 UrhG lediglich eine Sicherungskopie erlaubt. Diese darf nur durch die Person, die zur Benutzung des Programmes berechtigt ist, erstellt werden und muß für die Sicherung einer zukünftigen Benutzung erforderlich sein. Man wird davon ausgehen müssen, dass hier auch nur eine einzige Sicherheitskopie erlaubt ist. Der gesamte Bereich der Privatkopie gilt somit nicht für Computerprogramme, Betriebssysteme oder Spiele


Zitat

§§ 95 a ff. UrhG sieht einen 'Schutz technischer Maßnahmen' vor. Gemäß § 95 Abs. 1 UrhG dürfen technische Maßnahmen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden. Der Kopierschutz bei Audio-CDs oder DVDs darf somit zukünftig auch zum Zwecke der Privatkopie nicht mehr geknackt werden.

5. Was sind 'wirksame technische Maßnahmen'?

Der Begriff der wirksamen technischen Maßnahmen ergibt sich aus § 95 a UrhG. Eine Definition findet sich in § 95 a Abs. 2 UrhG. Technische Maßnahmen im Sinne des Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechteinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch Sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen, nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechteinhaber durch eine Zugangskontrolle ein Schutzmechanismus, wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzzieles sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird (Originalzitat aus § 95 a Abs. 2 UrhG).

Technische Maßnahmen sind somit insbesondere Maßnahmen, die nicht genehmigte Handlungen des Rechtsinhabers (auf deutsch: Kopien) verhindern oder einschränken.



man muss also mitbekommen das dass jeweilige medium geschützt ist. Wenn ich keinen Hinweis darauf bekomme, kann ich mir eine Provatkopie machen.
Anders sieht es aus, wenn z.b. explizit draufsteht "Kopierschutz".

Einige Kopierschutzverfahren sind bereits auszuhebeln, wenn man Autoplay abschaltet. In dem Sinne macht man sich ja dort schon strafbar.
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#13 Mitglied ist offline   Rika 

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geschrieben 01. Juni 2006 - 19:34

Blödsinn. Solcher Schwachsinn wird doch genau durch den Passus "unter Kontrolle gehalten wird" als nicht effektiv ausgeschlossen.

"unter Kontrolle gehalten" bedeutet, daß der Rechteinhaber oder -verwerter auch nach Auslieferung des Mediums an den Kunden die Kopierbarkeit beeinflussen kann. Entweder indem eine Kopie technisch nicht möglich ist oder indem über Timeouts und Online-Verbindung über pseudo-sichere Endgeräte eine Steuerung erfolgt (aka DRM).

Das Rumspielen mit optional interpretierbaren Attributen wie beispielsweise eine lustige Datei namens autorun.inf gehört nicht dazu, ebensowenig wie das Einfügen von Störungen, deren Ignoranz, Korrektur oder Entfernung inherent zum Wiedergabevorgang gehört.

Desweiteren sichert die §95b UrhG zu, daß keine dieser Maßnahmen die digitale Privatkopie beeinflussen darf und daß du dein Recht darauf auch explizit gegen den Wunsch der Rechteinhabers/verwerters durchsetzen darfst. DRM in manchen Implementierungen (z.B. MSDRM) ist damit ebenfalls illegal.

Effektiv bleiben eigentlich nur optionales DRM (z.B. Apples FairPlay), Wasserzeichen (sofern sie funktionieren, was man bislang noch nicht hinbekommen hat) und diverse Kopierschutze zu Software-Datenträger (sofern diese durch hardware-bedingte Geschichten verankert sind).


Im Bezug auf die ursprüngliche Frage: Ja, du darfst eine Sicherheitskopie erstellen, sofern diese den Kopierschutz ebenfalls beinhaltet. Du musst ihn mitkopieren, wie es diverse Programme durch Kopie im Raw-Modus ermöglichen.

Dieser Beitrag wurde von Rika bearbeitet: 01. Juni 2006 - 19:37

Konnichiwa. Manga wo shitte masu ka? Iie? Gomenne, sonoyouna koto ga tabitabi arimasu. Mangaka ojousan nihongo doujinshi desu wa 'Clamp X', 'Ayashi no Ceres', 'Card Captor Sakura', 'Tsubasa', 'Chobits', 'Sakura Taisen', 'Inuyasha' wo 'Ah! Megamisama'. Hai, mangaka gozaimashita desu ni yuujin yori.
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Ja, mata ne!

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#14 Mitglied ist offline   derblauesauser 

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geschrieben 01. Juni 2006 - 20:09

"richtige" 1 zu 1 kopien das gibt es doch sowieso schonlange nicht mehr oder täusche ich mich
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#15 Mitglied ist offline   tavoc 

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geschrieben 01. Juni 2006 - 20:14

gibt es , das problem ist das die rohlinge anders aufgebaut sind als die gepressten, sodass der kopierschutz das mitbekommt.
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