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Schulnote Im Nachhinein ändern Beim Spicken erwischt


#1 Mitglied ist offline   Der Kenner 

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geschrieben 24. April 2006 - 15:23

Hallo alle zusammen,

folgende Situation:
Mein Banknachbar hat bei mir in der Schulaufgabe abgeschaut. Dummerweise habe ich in der SA einen ziemlich ausgefallenen Fehler gemacht, den er auch übernommen hat. Daher forderte uns unsere Lehrerin auf, nach der Stunde zu ihr zu kommen und ihr zu sagen, wer gespickt hat. Weil sie damit drohte, uns beiden eine 6 zu geben, sind wir dann zu ihr gegangen und mein Nachbar hat es zugegeben. Aber sie ist halt ein humaner Mensch und hat uns beiden unsere Noten gelassen. Ich bin übrigens an einem bayerischen Gymnasium. Detailiertere Angaben will ich dazu mal nicht machen.

Meine Frage dazu ist:
Darf sie ihm bzw. uns beiden eine 6 eintragen, obwohl sie uns nicht beim Abschauen erwischt hat?

Danke für alle Antworten und damit für besseres Wissen in der Zukunft. Bitte allerdings kein Halbwissen posten, weil sowas dann doch ziemlich fatale Folgen haben kann. Mit Quellenangaben bitte.

Dieser Beitrag wurde von Der Kenner bearbeitet: 24. April 2006 - 16:00


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#2 Mitglied ist offline   Kr1x 

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geschrieben 24. April 2006 - 15:26

ja darf man als lehrerIn

#3 _Phate_

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geschrieben 24. April 2006 - 15:30

Sie darf euch auch eine 6 geben, wenn es durch solche Dinge ersichtlich ist (gleicher, ausgefallener Fehler z.B.). Gibt nun einer der beiden zu, dass dieser gespickt hat, so darf sie dir eigentlich keine 6 geben. Das beste wäre, du gehst zu eurer Vertrauenlehrerin und erklärt dieser den Fall. Ansonsten solltet ihr die Geschichte dem Direktor vortragen.

#4 Mitglied ist offline   zoidberg 

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geschrieben 24. April 2006 - 15:31

Beiden?
Kann ich mir nicht vorstellen!
Manche Leute haben Einfälle wie andere Leute Ausfälle

#5 Mitglied ist offline   Der Kenner 

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geschrieben 24. April 2006 - 15:31

Beweisen kann sie aber eigentlich nicht, wer von wem abgeschaut hat. Ich hab hier im Forum schon mal was Gegenteiliges gelesen, deswegen wollte nich nochmal nachfragen. Ich suchs dann mal.

#6 Mitglied ist offline   AeroX 

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geschrieben 24. April 2006 - 15:38

Wir hatten ein solches Thema auch schon mal kurz angesprochen im Unterricht (Gymnasium in NRW):

Der Lehrer darf die Note von beiden ändern, wenn er einen Nachweis eines Betruges (und den habt ihr ihm/ihr ja bereits geliefert...) hat!


Wobei ich nicht weiß, wie es aussieht, wenn ein Schüler definiiv zu gegeben hat, dass er vom anderen abgeguckt hat.

Dieser Beitrag wurde von AeroX bearbeitet: 24. April 2006 - 15:41

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#7 Mitglied ist offline   Der Kenner 

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geschrieben 24. April 2006 - 15:42

Das heißt, wir hätten auch drauf beharren können, dass wir nicht voneinander abgeschaut haben (selbst wenn es noch so absurd ist) und dann hätten wir genauso unsere Noten behalten?! Weißt du, ob das nur in NRW so ist oder auch in Bayern?

Wenn man es zugibt, liefert man damit ja den Beweis.

Dieser Beitrag wurde von Der Kenner bearbeitet: 24. April 2006 - 15:45


#8 _Phate_

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geschrieben 24. April 2006 - 15:45

Nein, da der Beweis eines Betruges vorliegt, würdet ihr dann beide die 6 behalten. Du hast jetzt noch die Chance, dass deine Note geändert wird, da dein Kumpel es ja "gestanden" hat.

#9 Mitglied ist offline   Graumagier 

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geschrieben 24. April 2006 - 15:48

Hier stimme ich Phate zu, der Lehrer darf bei bewiesenem Betrug (und das fällt darunter) entsprechende Konsequenzen ergreifen. Hatten wir erst in meiner Klasse.

Dieser Beitrag wurde von Graumagier bearbeitet: 24. April 2006 - 15:48

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#10 Mitglied ist offline   stefanra 

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geschrieben 24. April 2006 - 15:49

Wird in meiner Schule, Gymnasium in Bayern, genauso gehandhabt.

#11 Mitglied ist offline   Der Kenner 

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geschrieben 24. April 2006 - 15:53

Ähem... Aber sie ist halt ein humaner Mensch und hat uns beiden unsere Noten gelassen.

Jetzt mal folgende fiktiven Situationen:
1) Mein Freund hat gestanden, dass er von mir abgespickt hat. Kann sie jetzt auch mir ne 6 geben?
2) Wir gestehen nicht. Den Betrug ist somit nicht bewiesen (oder doch?). Kann sie uns/einem von uns eine 6 geben?

#12 Mitglied ist offline   Graumagier 

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geschrieben 24. April 2006 - 15:56

Der Kenner sagte:

Kann sie jetzt auch mir ne 6 geben?

Dann kannst (und solltest) du Beschwerde einlegen. Rein rechtlich hat sie keine Grundlage dazu, wenn sie nicht nachweisen kann dass du deinen Nachbarn beim Abschreiben begünstigt hast.

Der Kenner sagte:

2) Wir gestehen nicht. Den Betrug ist somit nicht bewiesen (oder doch?). Kann sie uns/einem von uns eine 6 geben?

Doch, der Betrug ist durch besagten Fehler bewiesen, was auch rechtlich Bestand haben wird. Sie kann also.
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#13 Mitglied ist offline   AeroX 

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geschrieben 24. April 2006 - 15:58

Zu Punkt 2) Wir gestehen nicht. Den Betrug ist somit nicht bewiesen (oder doch?). Kann sie uns/einem von uns eine 6 geben?

Unserer Lehrer hat uns nur damals angedeutet, das ein Lehrer noch andere Möglichkeiten hätte so etwas zu Beweisen. Schafft er das seid ihr am Ar***... mehr weiß ich auch nicht.
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#14 Mitglied ist offline   intoxication 

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geschrieben 24. April 2006 - 16:02

bei uns bekommen bei auffälligen identischen fehlern oder z.b. bei gleichem inhalt auch beide erstmal direkt ne 6, wenn der eine die weg haben will, muss der andere das abschreiben beim lehrer zugeben.
seit 20.08 nicht mehr so aktiv
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#15 Mitglied ist offline   Der Kenner 

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geschrieben 24. April 2006 - 16:03

@Graumagier: Sie kann also einfach durch diesen gemeinsamen Fehler beweisen, dass wir zusammengearbeitet haben? Ist das nicht vielmehr eine Behauptung?

Keine Ahnung, wie hoch die Wahrscheinlichkeit liegt, dass einer den gleichen Fehler macht und und auch noch Banknachbar ist...

Dieser Beitrag wurde von Der Kenner bearbeitet: 30. April 2006 - 11:35


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