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Bgh Bestätigt Drei Jahre Haft Für Raubkopierer


#1 Mitglied ist offline   Sydney 

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geschrieben 21. April 2006 - 09:00

Freiheitsstrafe wegen des Vertriebs von Raubkopien

Zitat

BGH bestätigt drei Jahre Haft für Raubkopierer

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem erst jetzt bekannt gewordenen Beschluss die Revision des Softwarehändlers Oliver W. im wesentlichen verworfen. Der bereits einschlägig vorbestrafte Oliver W. war wegen des Vertriebs von Raubkopien zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren ohne Bewährung verurteilt worden. Mit der Entscheidung des Bundesgerichteshofes wurde das Urteil rechtskräftig. Gegen den verurteilten Oliver W. läuft auch noch ein weiteres Strafverfahren wegen des Vertriebs von Raubkopien in 1.263 Fällen.

Das Landgericht Frankfurt hatte den Angeklagten im Sommer 2005 wegen versuchten Betruges in Tateinheit mit gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Software von Microsoft in zahlreichen Fällen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren ohne Bewährung verurteilt. Dabei hatte es zwei weitere einschlägige Verurteilungen berücksichtigt. Der verurteilte W. hatte Revision eingelegt, um eine Aufhebung des Urteils zu erwirken. In seiner Entscheidung bestätigte der BGH jedoch, dass die vom Landgericht Frankfurt ausgeurteilte Haftstrafe von drei Jahren angemessen sei, auch wenn das Landgericht das Urteil irrtümlich auch auf eine Tathandlung gestützt hatte, wegen derer es das Verfahren zuvor vorläufig eingestellt hatte. Angesichts der Vielzahl der verbleibenden Fälle schloss der BGH jedoch aus, dass das Landgericht ohne die Verurteilung in dem einen Fall auf eine geringere Gesamtstrafe erkannt hätte. Unbeschadet dessen sei die Gesamtstrafe von drei Jahren auch angemessen. Die weitergehende Revision von W. wurde verworfen.

Gegen W. liegt eine weitere Anklage wegen des Vertriebs von gefälschter Software in 1.263 Fällen vor. Betroffen sind neben Microsoft auch andere Softwarehersteller. Wann der Prozess beginnt, ist noch nicht klar.

Fälschungen kein Kavaliersdelikt

"Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesgerichtshofes, denn das Unrechtsbewusstsein bei dem Vertrieb von Raubkopien ist nach wie vor unterentwickelt. Sowohl die Nutzung als auch der Vertrieb von raubkopierter Software ist jedoch kein Kavaliersdelikt. Hierdurch werden Jahr für Jahr allein in Deutschland volkswirtschaftliche Schäden in Milliardenhöhe verursacht und zahlreiche Arbeitsplätze vernichtet", sagt Dr. Wolff-Rojczyk, Rechtsanwalt und Vertreter von Microsoft in diesem Gerichtsverfahren.


Quelle: Meine Inbox
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#2 Mitglied ist offline   Rika 

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geschrieben 21. April 2006 - 11:06

1. Wie üblich kann man eine Gefängnisstrafe nur bei gewerbsmäßigem Umfang erzwingen, interessiert also private Kavalierdelkiter kein bisschen.
2. Also ich würde diesen Anwalt lieber in die PR-Abteilung stecken, denn von Juristerei hat er keine Ahnung. Der Begriff "Raubkopie" ist Unsinn.
Konnichiwa. Manga wo shitte masu ka? Iie? Gomenne, sonoyouna koto ga tabitabi arimasu. Mangaka ojousan nihongo doujinshi desu wa 'Clamp X', 'Ayashi no Ceres', 'Card Captor Sakura', 'Tsubasa', 'Chobits', 'Sakura Taisen', 'Inuyasha' wo 'Ah! Megamisama'. Hai, mangaka gozaimashita desu ni yuujin yori.
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#3 Mitglied ist offline   xylen 

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geschrieben 21. April 2006 - 11:18

Ja, mag sein das der Begriff Blödsinn ist, aber er ist allgemein für jedermann verständlich und deswegen wird er immer wieder benutzt.
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#4 Mitglied ist offline   Rika 

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geschrieben 21. April 2006 - 11:34

Nein, es ist billige Propaganda und sollte daher auf jeden Fall vermieden werden. Raub ist ein deutlich schwereres Vergehen, das Androhung von Gewalt oder Gemingefährlichkeit impliziert, während es sich bei einer Urheberrechtsverletzung bestenfalls um ein wirtschaftliches Vergehen handelt.

Mit billiger Propaganda schafft man bestimmt kein Unrechtsbewusstsein.
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