WinFuture-Forum.de: Ich Wurde Betrogen, Geld Weg ! Keine Ware! Toll :( - WinFuture-Forum.de

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Ich Wurde Betrogen, Geld Weg ! Keine Ware! Toll :( 140 € weg


#1 Mitglied ist offline   enemykillerz 

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  geschrieben 16. März 2006 - 22:26

hallo,
vielleicht kann mir einer ein paar ratschläge geben,
ich habe von einem kumpel aus -icq ein mainboard und eine soundkarte gekafut komplett 140€ ich kenn ihn schon mehr als 6 jahe über icq, habe ihn vertraut!!

Seitdem das geld raus war,überweisung ging es los, er war kaum noch im internet schlecht zuerreichen... und hat immer gesgat wenn er mal da war.. keine zeit keine zeit etc... am montag schieb er mir das dass Paket unterwegs wäre, darauf hin wollte ich den POS IDENT CODE; er antwortete nicht mehr...

Dientstag war er auch nicht zu erreichen, und am mittwoch (gestern) habe ich ihn nochmal gesagt das kein paket da ist, ich eine paket nr will sonst zeig ich ihn an.
darauf hin folgte heute morgen eine offline message" paket ist seit montag raus, wahrscheinlich ist e schon längst da und du willst mich bescheissen"

Was kann ich jetzt machen -? er wirft mir vor das ich das paket hätt, und jetzt trotzdem mein geld wieder will. WIe kann ich das beweisen das ich -KEIN PAKET bekommen habe ?
ich weiß nicht was ich machen soll, es müsste ja wenn er es wirklich abgeschickt hatt schon längst da sein...
bin wirklich sehr enttäuscht !
eine paket nr rückt er bis heute nicht raus.. reagiert einfach nicht auf meine anfragen!
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#2 Mitglied ist offline   tobiasndw 

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geschrieben 16. März 2006 - 22:38

Wenn er es wirklich als Paket verschickt hat kann/muss er dir den Beleg vom Paketschein vorlegen. Damit bestätigt dir die Post das sie das Paket angekommen haben. Der Empfang des Paketes wird dann mit der Unterschrift des Empfängers bestätigt. Und wenn jetzt jemand herkommt und sagt, das Paket ist nicht angekommen, prüfen die das nach. Und wenn du den PaketscheinBeleg vorlegst und die keine Bestätigung der Unterschrift haben muss die Post für den Verlust aufkommen.

Kurz um, solange er dir nicht diesen Beleg zeigt kannst du mit gutem Recht behaupten das er es nicht verschickt hat.

#3 _Publisher_

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geschrieben 16. März 2006 - 22:38

du must garnichts beweisen... er muss bewesen das ers abgeschickt hat. solange er das nicht getan hat, musst du nix beweisen.

aba ma ehrlich... bevor ich sowas mit jemden mache den ich eigendlich null kenne... lasse ich mir doch vorher eine telefonnummer geben o.ä. mit der ich diese person rechtlich verfolgen kann.

#4 Mitglied ist offline   enemykillerz 

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geschrieben 16. März 2006 - 22:59

habe ja zum glück seine bankverbindung etc.

naja habe grade mit ihm gesprochen :

""tach auch komme grad von der arbeit nur mal so ,
und packet nr weiste genau daas ich es so verschickt hab da du nur 95 € überwiesen hat und net die 97 € fürn vers versand ........
naja mir wurst ich geh jetzt pennen muss um 05:30 wieder arbeiten ....
also n8ti
"""



lol , also hat er es überhaupt nicht abgeschickt und tut jetzt so als wenn er es als unversichert geschickt hätt und die post hätt es natürlich verschlammt!!

tja was kann ich jetzt noch machen?


wir haben garnicht über den versand gesprochen, da es von anfang an klar war das er es als versichert schickt.
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#5 Mitglied ist offline   tobiasndw 

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geschrieben 16. März 2006 - 23:15

@enemykillerz

du kannst das Problem deiner Bank schildern und versuchen das irgendwie mit deiner Bank zu klären das die den Betrag zurück buchen. Versuchs einfach mal.

Ansonsten isses schwer da jetzt was zu machen, wenn du nicht weißt wo er wohnt, etc.

#6 Mitglied ist offline   enemykillerz 

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geschrieben 16. März 2006 - 23:17

frankfurt..... und vollstg. name habe ich.

was mach ich wenn er keine kohle auf bank hat?
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#7 Mitglied ist offline   MaSTerXP 

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geschrieben 16. März 2006 - 23:55

Ich würde ihm mit strafanzeige wegen versuchten betrugs drohen hilft manchmal.
Und lasse dir den beleg faxen,einscannen per mail senden sonstiges.
Da wo es ersichtlich ist welche id nr das packet hat!!!
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#8 Mitglied ist offline   enemykillerz 

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geschrieben 16. März 2006 - 23:58

habe schon gedroht etc mit anwalt und anzeige etc! ist ihm egal
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#9 Mitglied ist offline   MaSTerXP 

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geschrieben 17. März 2006 - 00:06

Dann würde ich ihn nochmal freundlich fragen ob der dir die Packet nummer sagen kann damit du von deiner seite aus nachforschungen betreiben kannst.
Und wenn du seine komplette adresse hast dann würde ich wirklicherstmal zu bank gehen veruchen das die die kohle zurück buchen lassen kannst ja den vorfall schildern wegen versuchten betruges.
Und wenn die jungs bei der bank auf stur stellen würde ich zur Polizei gehen Strafanzeige stellen wegen betruges wenn der Post von der Polizei bekommt wir der wach werden die meisten.
Es sei den der ist durch und durch abgezockt dann tut es mir für dich leid, ABER ICH PERSÖNLICH KANN AUS EIGENER ERFAHRUNG SPRECHEN GUT DING BRAUCHT WEIL.
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#10 Mitglied ist offline   Skippy 

geschrieben 17. März 2006 - 00:17

die einzigen möglichkeiten die du hast sind erstens wie gesagt zur bank und versuchen das rückzubuchen. erkläre denen einfach was passiert ist, wenn de Glück hast können dies zurückbuchen.

zu dem Paket ob ers Versichert gesendet hat oder nicht wenn du ein paket an dem schalter abgibst bekommst du immer nen beleg dafür ob Versicherter versand oder nicht. kannst ihm schreiben das du bei der Post nachgefragt hast das er so einen Zettel haben müsste er soll ihn einscannen und dir per mail schicken (gib ihm einen tag zeit nicht mehr!!!).

Und dann eben zur anderen möglichkeit strafanzeige bei der Polizei. Wenn du Trillian hast ist in der Standard einstellung die Chat-History aktiviert das heisst alles was du mit ihm geschrieben hast ist abgespeichert dort kannst du dir den wichtigen gesprächsteil raussuchen und ausdrucken. dann samt kontodaten und was du sonst noch hast (vorallem nen Beleg über die überweisung z.b. kontoauszug)mit zur polizei.

Vorallem Beachte eins lass dich auf keinen Fall hinhalten geh zur polizei die werden dir schon sagen ob du z.b. ihm ochmal anschreiben sollst und nen ultimatum fordern oder ähnlichen schwachsinn. Aber dann läuft das ganze wenigstens schonmal wenn die anzeige aufgenommen wurde dann bekommst du Zettel ausgehendigt über deine Aussage usw. es kann natürlich auch sein das sie deinen PC haben möchten bzw deine festplatte weil sie eben nachsehen wolen ob beweise für deine behauptung drauf sind oder nicht. dann mache bitte einen bestimmten fehler nicht ob du dort nun raupkopien drauf hast oder nicht mach da nix dran weder löschen noch freien festplatten platz überschreiben oder sowas das interessiert die Polizei nicht und durchs rumlöschen könntest du beweise die dir helfen vernichten.

#11 Mitglied ist offline   thdrummer 

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geschrieben 17. März 2006 - 00:18

Oh Mann das ist echt übel. Am Telefon sind Leute gerne etwas unverschämter ausgeprägt, als wenn man mit Ihnen unter 4 Augen spricht. Weisst du wo er wohnt?

#12 Mitglied ist offline   Backlash 

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geschrieben 17. März 2006 - 01:09

also da ich gute Kontakte bei der Bank habe:
Eine Überweisung kannst du 4 Wochen lang zurrück buchen.(Kosten ggf. ~5€) Deine Bank schreibt die SOFORT das Geld gut. Sie hollt es sich dann über irgendso ein Abkommen von der "gegnerische Bank". Diese kümmert sich um die Rückholung des Geldes bei ihrem Kunden. Einzigster Fall so du auf den Kosten hängen bleibst: Ausland und Eidestatliche Versicherung.

Desweiteren: Im Gegensatz zum geläufigen Gedanken: Unversichert heißt NICHT unversichert für den Empfänger sondern den Versender.
Beispiel eBay: Der Kaufvertrag beinhaltet Ware gegen Zahlung (zzl. Versand). Erhällst du die Ware nicht so erfüllt der Verkäufer seinen Vertrag nicht. Du kannst die Herrausgabe der Ware bzw. des Geldes der Ware(Kaufpreis) verlangen. Die Versandkosten sind futsch.
Problem: Du muss als Käufer den Verkäufer dazu (gerichtlich) zwingen dir das Geld zurrück zu geben. Meist steht hier Kosten und nutzen kaum in einem Verhältnis. Deshalb ist es selten sinnvoll es zu bestreben.


Mein Tipp: ab 20€ vers. Versand oder eben die 6€ Aufpreis für Nachnahme.


Zu deinem Fall: Buche das Geld zurrück. Sollte das wiedererwartetend nciht gehen. Besorge dir die Adresse (ggf. bei der Bank anrufen oder im telefonbuch schauen) schicke ihm eine Aufforderung auf dem Postweg. Am besten Einschreiben mit Rückschein. setze ihm eine 7 Tage(nicht Werktage) Frist. Dannach erstattest du Anzeige. Beweise: Mitschnitte, Auszüge, Zeugen?
Was auch hilft wenn du einen Anwalt aufsuchst und er ihm ohne einen rechtsbezug einen Brief schreibt. Meist schüchtert aleine Post von einem Anwalt unter androhung von rechtsfolegn und den Kosten genug ein!

Für die Zukunft: Bastle dir einen Blanko kaufvertrag als PDF den lässte dir unterschreiben und mailen/faxen/senden. Dann biste meist fein raus.

Mein PC

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#13 Mitglied ist offline   sparkle 

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geschrieben 17. März 2006 - 01:21

Beitrag anzeigenZitat (Backlash: 17.03.2006, 01:09)

Für die Zukunft: Bastle dir einen Blanko kaufvertrag als PDF den lässte dir unterschreiben und mailen/faxen/senden. Dann biste meist fein raus.
Gibts sowas auch fertig? Was muss drinstehen?
Dieser sparkle hat Super-Kuh-Kräfte

#14 Mitglied ist offline   enemykillerz 

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  geschrieben 17. März 2006 - 11:37

Beitrag anzeigenZitat (Backlash: 17.03.2006, 01:09)

also da ich gute Kontakte bei der Bank habe:
Eine Überweisung kannst du 4 Wochen lang zurrück buchen.(Kosten ggf. ~5€) Deine Bank schreibt die SOFORT das Geld gut. Sie hollt es sich dann über irgendso ein Abkommen von der "gegnerische Bank". Diese kümmert sich um die Rückholung des Geldes bei ihrem Kunden. Einzigster Fall so du auf den Kosten hängen bleibst: Ausland und Eidestatliche Versicherung.

Desweiteren: Im Gegensatz zum geläufigen Gedanken: Unversichert heißt NICHT unversichert für den Empfänger sondern den Versender.
Beispiel eBay: Der Kaufvertrag beinhaltet Ware gegen Zahlung (zzl. Versand). Erhällst du die Ware nicht so erfüllt der Verkäufer seinen Vertrag nicht. Du kannst die Herrausgabe der Ware bzw. des Geldes der Ware(Kaufpreis) verlangen. Die Versandkosten sind futsch.
Problem: Du muss als Käufer den Verkäufer dazu (gerichtlich) zwingen dir das Geld zurrück zu geben. Meist steht hier Kosten und nutzen kaum in einem Verhältnis. Deshalb ist es selten sinnvoll es zu bestreben.
Mein Tipp: ab 20€ vers. Versand oder eben die 6€ Aufpreis für Nachnahme.
Zu deinem Fall: Buche das Geld zurrück. Sollte das wiedererwartetend nciht gehen. Besorge dir die Adresse (ggf. bei der Bank anrufen oder im telefonbuch schauen) schicke ihm eine Aufforderung auf dem Postweg. Am besten Einschreiben mit Rückschein. setze ihm eine 7 Tage(nicht Werktage) Frist. Dannach erstattest du Anzeige. Beweise: Mitschnitte, Auszüge, Zeugen?
Was auch hilft wenn du einen Anwalt aufsuchst und er ihm ohne einen rechtsbezug einen Brief schreibt. Meist schüchtert aleine Post von einem Anwalt unter androhung von rechtsfolegn und den Kosten genug ein!

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Danke für deine ausführliche Antwort, ich war grad auf meiner Bank die tun das Geld nicht rückbuchen :rofl: die sagte zu mir sie darf nur "lastschrift" zurückholen und überweisungen nicht hrhrr:(:(: wiesoo ?



2. habe gestern nochmal mit ihm gesprochen er meint er hätte es am montag "unversichert" abgeschickt, das ich aber keinesfalls glaube.


Wieso geht keine rückbuchung bei mir?

gruß pascal
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#15 Mitglied ist offline   tobiasndw 

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geschrieben 17. März 2006 - 11:40

@enemykillerz

hast du ihr deinen Fall geschilder? Das du betrogen wurdest, etc.

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