Quake 4 Ungeschnittene Version indiziert
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hat wieder einmal zugeschlagen und die ungeschnittenen Versionen von Quake 4 im Wege der vorläufigen Anordnung gemäß § 23 Abs. 5 Jugendschutzgesetz (JuSchG) in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen.
Die Veröffentlichung der Indizierungsentscheidungen soll im Bundesanzeiger Nr. 209 vom 5. November 2005 erfolgen. Damit treten die Indizierungswirkungen des § 15 JuSchG am Samstag, den 5. November 2005 in Kraft.
Die betrifft im einzelnen folgende Versionen:
- Quake 4 (englische Version für den Vertrieb in den USA, PC-CD-ROM)
- Quake 4 (englische Version für den Vertrieb in Europa, PC-CD-ROM),
- Quake 4 Special Edition (englische Version für den Vertrieb in den USA, PC-CD-ROM)
- Quake 4 Special Edition (englische Version für den Vertrieb in Europa, PC-CD-ROM).
Das heißt, dass alle englischen und US-Versionen des Kultshooters ab Samstag nur noch unter dem Ladentisch verkauft werden dürfen.
Quelle: Gamezone
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Quake 4 Indiziert! BPJM hat zugeschlagen
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#2
geschrieben 05. November 2005 - 12:48
Damit war zu rechnen, da die USK am 21.09.2005 eine Kennzeichnung aller internationalen Versionen abgelehnt hat (keine Kennzeichnung gemäß § 14 JuSchG). Damit wurde der Weg für eine Indizierung freigemacht.
Dieser Beitrag wurde von DK2000 bearbeitet: 05. November 2005 - 12:53
Ich bin kein Toilettenpapier-Hamster.
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Ich bin ein kleiner, schnickeldischnuckeliger Tiger aus dem Schwarzwald.
Alle haben mich ganz dolle lila lieb.
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Ich bin ein kleiner, schnickeldischnuckeliger Tiger aus dem Schwarzwald.
Alle haben mich ganz dolle lila lieb.
#3
geschrieben 05. November 2005 - 13:55
Aha!
Eine Qualitätsauszeichnung,
der Ritterschlag für ein "Big Boy" Game!
Bei Spielen ersetzt die
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)
quasi die Stiftung Warentest.
Aber dennoch sollte man wohl die Deutsch lokalisierte Version meiden.
Da nützt auch das Prädikat der BPjM nix.
Gruß, Internetkopfgeldjäger
Eine Qualitätsauszeichnung,
der Ritterschlag für ein "Big Boy" Game!
Bei Spielen ersetzt die
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)
quasi die Stiftung Warentest.
Aber dennoch sollte man wohl die Deutsch lokalisierte Version meiden.
Da nützt auch das Prädikat der BPjM nix.
Gruß, Internetkopfgeldjäger
#4
geschrieben 05. November 2005 - 17:01
also glaube kaum das es in jedem laden heute sofort schon aus den regalen genommen wurde ... da gibt es bestimmt noch ein paar läden wo man es ohne probs kaufen kann
cya
cya
#6
geschrieben 05. November 2005 - 21:32
alle müssen es aus dem regalen räumen... soweit sogut. fragt aber an der kasse oder an der info nach, da bekommt ihr es. nur weil man es nicht sieht muss es ja nicht da sein
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