WinFuture-Forum.de: Hilfe: Mahnung Yellostrom - WinFuture-Forum.de

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Hilfe: Mahnung Yellostrom Und das obwohl das Geld vor 1/2 Jahr ...


#1 Mitglied ist offline   asgard 

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geschrieben 22. Juli 2005 - 15:53

Ich hab heute eine letzte Mahnung bekommen, wenn ich das Geld bis 3.8.2005 nicht überweise drohen Gerichtliche Maßnahmen.

Zur Theme:
Meine Eltern bekamen im Januar die Endabrechnung für das Jahr 2004.
Ich habe dann den Betrag: ~75€ überwiesen.
Dabei ist mir ein fehler Unterlaufen so das die erste Mahnung kam.
Danch hab ich dort Angerufen und man sagte mir ich sollte ein Brief mit der Kopie des Überweisungsauftrags zu Yello schicken.
Das hab ich getan: Brief verfasst Kopie des Üwa und Kopie des Mahnschreibens hinein und abgeschickt. (Leider nicht per einschreiben, aber in zukunft wird sich das ändern) Alles war erledigt dachte ich zumindest.

Heute am 22.07.2005 (gnadenlos ein halbes Jahr später) bekam ich dann von enBW ein tolles schreiben wo drin steht:
"Letzte außergerichtliche Mahnung"
Yello hat dieses Unternehmen beauftragt um quasi das Geld was sie schon nochmal einzutreiben. :P
Merkwürdig das ganze.
So nun die Firma ist erst wieder am Montag zu erreichen. Schlechter Zeitpunkt sowas zum WE zu schicken.

Nun wollte ich fragen wie ich das am einfachsten ohne Gericht lösen könnte?
Also ohne nochmal die 75€ zu bezahlen.

PS:
In den letzten halben Jahr hab ich und/oder meine Eltern weder weitere Mahnungen von Yello noch Hinweise darauf dass, sie das Geld nicht erhalten haben.

Danke für eure Hinweise bzw. Hilfe.

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#2 Mitglied ist offline   Großer 

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geschrieben 22. Juli 2005 - 16:08

Da kann Yello nichts machen,das ist nur Bluff.
Du bist Deinen Pflichten nachgekommen und Yellow hat das Mahnverfahren nicht genutzt bzw. eingehalten.Du hast doch eine Kopie der Überweisung noch,oder?
Ich würde an Deiner Stelle mal bei Yello und/oder Deinem Energieanbieter anrufen und versuchen den Sachverhalt zu klären.Das klingt für mich wie Leute verarsc.... .
Du bist Deiner Pflicht nachgekommen und mit dem Beleg im Recht.
Ich frage mich auch ob man wegen 75€ überhaupt ein Gerichtsverfahren anpeilt.

#3 Mitglied ist offline   asgard 

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geschrieben 22. Juli 2005 - 16:12

Zitat (Großer: 22.07.2005, 17:08)

Da kann Yello nichts machen,das ist nur Bluff.
Du bist Deinen Pflichten nachgekommen und Yellow hat das Mahnverfahren nicht genutzt bzw. eingehalten.Du hast doch eine Kopie der Überweisung noch,oder?
Ich würde  an Deiner Stelle mal bei Yello und/oder Deinem Energieanbieter anrufen und versuchen den Sachverhalt zu klären.Das klingt für mich wie Leute verarsc.... .
Du bist Deiner Pflicht nachgekommen und mit dem Beleg im Recht.
Ich frage mich auch ob man wegen 75€ überhaupt ein Gerichtsverfahren anpeilt.
<{POST_SNAPBACK}>


Ja ich habe den ganzen wichtigen schriftverkehr und auch die überweisungsauftrag und kontoauszug... was mir fehlt ist aber leider der nachweis das ich yello den brief geschickt habe. Aber wenn sie den Brief nie bekommen hätten dann hätten sie sicherlich mindestens 2 weitere mahnschreiben zuschicken müssen oder?

Aber wenns ein Bluff sein sollte wie sind die dann an die Kundennummer und alle anderen wichtigen Informationen gekommen?
Ich soll das geld ja auch an yello überweisen und nicht an enBW.

Das ist mir zu durcheinander ;D ich bekomm hier ne kriese.


Hab gerade noch mal geschaut enBW ist Energie Baden-Württemberg AG
Was haben die mit Yello zu tun? Was soll das verdammt nochmal!

Dieser Beitrag wurde von asgard bearbeitet: 22. Juli 2005 - 16:31


#4 Mitglied ist offline   Großer 

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geschrieben 22. Juli 2005 - 16:34

Zitat

Ja ich habe den ganzen wichtigen schriftverkehr und auch die überweisungsauftrag und kontoauszug... was mir fehlt ist aber leider der nachweis das ich yello den brief geschickt habe. Aber wenn sie den Brief nie bekommen hätten dann hätten sie sicherlich mindestens 2 weitere mahnschreiben zuschicken müssen oder?

Genau

Zitat

Aber wenns ein Bluff sein sollte wie sind die dann an die Kundennummer und alle anderen wichtigen Informationen gekommen?
Ich soll das geld ja auch an yello überweisen und nicht an enBW.

Einer hilft dem anderen...
Yello muß dann auch den größten Teil des Geldes an die enBW abgeben.

Zitat

Das ist mir zu durcheinander  ;D  ich bekomm hier ne kriese.
Hab gerade noch mal geschaut enBW ist Energie Baden-Württemberg AG
Was haben die mit Yello zu tun? Was soll das verdammt nochmal!

enBW ist Dein Energielieferant und Yellow mietet nur ihr Netz.

Dieser Beitrag wurde von Großer bearbeitet: 22. Juli 2005 - 16:34


#5 Mitglied ist offline   flo 

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geschrieben 22. Juli 2005 - 16:40

Yellow ist eine Tochter von enBW


wirklich ein halbes jahr? hm.. ich habe mal bei nem EVU gearbeitet, das ist seltsam, das dauert normal kein halbes jahr, ruf einfach an und versuche mit denen das zu klären, zur nor die kopie per einschreiben einsenden, dann kommt sie auch an

#6 Mitglied ist offline   TheBrain 

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geschrieben 22. Juli 2005 - 16:56

Ich würd da schnell mal anrufen und das mit nem Mitarbeiter von denen abklären. Kannst ihm ja noch zusätzlich die Kopie des Kontoauszugs mailen, auf dem die entpsr. Überweisung zu Yellostrom zu sehen ist.... dann sollte alles paletti sein.

#7 Mitglied ist offline   asgard 

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geschrieben 22. Juli 2005 - 16:59

Ja dann werd ich mich mal mit Yello in verbindung setzen und fragen warum den jetzt einfällt nach fast 6 Monaten ohne vorherige Mahnschreiben mir mit Gericht zu drohen.

Ich werd dann weiter darüber berichten...

Zitat (TheBrain: 22.07.2005, 17:56)

Ich würd da schnell mal anrufen und das mit nem Mitarbeiter von denen abklären. Kannst ihm ja noch zusätzlich die Kopie des Kontoauszugs mailen, auf dem die entpsr. Überweisung zu Yellostrom zu sehen ist.... dann sollte alles paletti sein.
<{POST_SNAPBACK}>


Wie oben schon geschrieben hab ich denen bereits anfang Februar, als die einzige Mahnung die ich je von Yello erhalten habe, die Kopie des Überweisungsauftrags zukommen lassen.
Dann fällt es denen nach fast 6 Monaten ein mich mal wieder zu Kontaktieren und mal nachzufragen wo nun Ihr Geld ist? Ganz schön merkwürdig

Dieser Beitrag wurde von asgard bearbeitet: 22. Juli 2005 - 17:03


#8 Mitglied ist offline   TheBrain 

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geschrieben 22. Juli 2005 - 17:25

Überweisungsauftrag ist nicht gleich Kontoauszug... denn nur so können sie sehen wann und dass es gebucht wurde.

#9 Mitglied ist offline   ichbines 

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geschrieben 22. Juli 2005 - 18:16

hallo

Am besten kannst du sowas auch über FAX machen. So erhaltest du eine Empfangsbestätigung und du kannst davon ausgehen, dass sie es bekommen haben.
Briefe können verschwinden (außer eingeschriebene).

#10 Mitglied ist offline   bluehero 

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geschrieben 22. Juli 2005 - 18:29

ich denke auch, das sich das noch außergerichtlich klären läßt

#11 Mitglied ist offline   Udragor 

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geschrieben 22. Juli 2005 - 23:08

So ein Problem hatte ich mit meinem Stromanbieter auch.
Bin damals aus meiner Wohnung ende Dezember 03 ausgezogen.
Im Oktober 03 war jemand da um den Zähler abzulesen wegen Jahresabschluss.
Also musste ich beim Auszug nochmal ablesen lassen und noch die 3 Monate bis Auszug zahlen. Alles kein Problem, alles erledigt.

Im Januar 05 kam dann eine Rechnung für das Jahr 04 zur Zahlung. Für meine ALTE Wohnung in der ich seit 1 Jahr nicht mehr Wohne und auch abgemeldet bin. Auch beim Stromanbieter. Also angerufen und die Sache geklärt. Im März dann eine Mahnung...wieder angerufen. Im Juni kam dann jemand vorbei, der das Geld (162 Euro) eintreiben sollte!! Ich hab dann mit dem Herrn den Sachverhalt geklärt.
(Ich zahl doch nicht Strom für eine Wohnung in der ich in dem Zeitraum gar nicht gewohnt habe). Er meinte dann nur, das er das Problem kennt. Es kommt öfter vor und er wird oft zu Leuten geschickt die auch für sowas zahlen sollen. Er also nochmal der Zählerstand von damals mitgenommen zur Klärung. 1 Woche später, bekam ich einen Brief mit einer weiteren Abschlussrechnung, in der ich allerdings 67 Euro auf mein Konto gutgeschrieben bekomm, weil mir damals sogar zuviel berechnet wurde beim Auszug.

Zuerst soll ich also 162 Euro zahlen und am Schluss bekam ich sogar noch Geld zurück.

Tja, was es nicht alles gibt.

Aber ärgerlich ist sowas gewaltig...

#12 Mitglied ist offline   asgard 

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geschrieben 22. Juli 2005 - 23:56

Zitat (TheBrain: 22.07.2005, 18:25)

Überweisungsauftrag ist nicht gleich Kontoauszug... denn nur so können sie sehen wann und dass es gebucht wurde.
<{POST_SNAPBACK}>

Ist mir klar. Ich hab beides.

Denke auch mal das ich den Begriff Überweisungsauftrag falsch verwendet habe
ich mein damit die Art Quitung die man halt bekommt wenn man überwiesen hat.

Ich denk das da nur ein bisschen was schief gelaufen ist aber im ersen moment ist man trotzdem erstmal platt.

Mal sehen was am montag bei rauskommt, werde nämlich direkt zu den Büro von Yello hier in meiner nähe fahren und das am besten pers. klären.

EDIT:
Hat sich alles erledigt...
Fax mit Kontoauszug und das wars.
Aber eigentlich hatte ich denen ja schon vorher so nen Brief geschickt.

egal ;)

Dieser Beitrag wurde von asgard bearbeitet: 26. Juli 2005 - 10:57


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