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Kazaa: Klage Wegen Verletzung Des Copyrights


#1 Mitglied ist offline   DKind 

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geschrieben 30. November 2004 - 14:05

Kazaa: Klage wegen Verletzung des Copyrights

Der Entwickler der Tauschbörsen-Software Kazaa ist wegen der Verletzung von Copyrights auf Musik von fünf Plattenfirmen verklagt worden. Am Firmensitz im australischen Sydney soll sich die Firma Sharman Networks für den illegalen Austausch von Musikdateien mit Hilfe seines Clients vor Gericht verantworten.

Die Musikfirmen EMI, Festival Mushroom, Sony BMG, Universal und Warner werfen dem Kazaa-Entwickler vor, er dulde bewusst, dass mit seiner Software Musikdateien illegal über das Internet getauscht würden. Im Gegensatz dazu drohe der Tauschbörsen-Betreiber allen Anwendern, die kinderpornografische Inhalte mit der Software austauschten, die Sperrung ihrer Zugänge an.

Genau wie bei Dateien mit kinderpornografischen Inhalten sollte Sharman Networks dafür sorgen, dass der Austausch von urheberrechtlich geschützter Musik über das Netz unmöglich gemacht wird. Entsprechende Anwender müssten gleichsam der Zugriff auf Kazaa verweigert werden.

Nach australischen Medienberichten sieht sich Kazaa-Betreiber Sharman Networks zu unrecht beschuldigt. Die über das Filesharing-Netz verbreiteten Musikdateien stammten nicht zwingend von Kazaa-Nutzern selbst. Außerdem stamme nur ein Bruchteil der Anwender aus Australien.

Quelle
Eingefügtes Bild

Unseren Traum habt ihr uns genommen, Unsere Ehre werdet ihr nie bekommen !!!

!!! Nur der S04 !!!
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#2 Mitglied ist offline   swissboy 

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  geschrieben 05. September 2005 - 11:51

Musik-Tauschbörse verletzt Urheberrecht
Urteil: In Australien muss Kazaa sein Angebot ändern

Zitat

Die elektronische Musik-Tauschbörse Kazaa verstößt nach dem Urteil eines australischen Gerichts gegen das Urheberrecht. Die Entscheidung gilt zwar nur in Australien, die Musikindustrie begrüßte sie aber als einen Sieg, der auf der ganzen Welt Resonanz finden werde. Die Musikindustrie ist begeistert; die Anwälte von Kazaa wollen das Urteil anfechten. Der Anbieter der Tauschbörse will bestimmte Titel zukünftig stärker ausfiltern.

Die Betreiber der Tauschbörse haben nach dem Urteil, das am Montag gesprochen wurde, zwei Monate Zeit, um ihren Dienst so zu verändern, dass keine weitere Daten-Piraterie mehr möglich ist.

"Das ist ein großer Tag für die Künstler", sagte ein Sprecher der australischen Musikindustrie. Die Anwälte von Kazaa haben angekündigt, das Urteil anzufechten, äußerten sich zunächst aber nicht zu der Entscheidung selbst. Sie hatten argumentiert, ihre Software unterscheide sich nicht von einem Kassettenrekorder oder einem Fotokopierer. Außerdem könne Kazaa Verletzungen des Urheberrechts von Benutzern des Netzwerks nicht kontrollieren. Über den möglichen Schaden für die Musikindustrie soll zu einem späteren Zeitpunkt verhandelt werden.

Das Gericht fordert den Betreiber des Online-Angebots auf, Kazaa-Nutzern in Australien künftig davon abzuhalten, weiterhin Urheberrechte in Bezug auf Musikaufnahmen, an denen die Kläger die Rechte halten, zu verletzen. Das heißt aber ausdrücklich nicht, dass Kazaa nicht weiter betrieben werden darf.

Kazaa zählt zu den bekannten Internet-Tauschbörsen. Nutzer aus aller Welt können hier Dateien aller Art tauschen: MP3s, Videos, Textdokumente oder Bilder. Entwickelt wurde Kazaa von den Niederländern Niklas Zennström und Janus Friis, die die Software im März 2001 veröffentlichten.

Quelle AP / ZDFheute


UPDATE:
Es gibt inzwischen auch eine WinFuture-News zu diesem Thema:
http://www.winfuture...news,22171.html

Dieser Beitrag wurde von swissboy bearbeitet: 05. September 2005 - 12:55

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