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Telefonnummer - Wem Gehört Sie?

#16 Mitglied ist offline   sadder 

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geschrieben 24. November 2004 - 13:01

Zitat (FF1980: 18.11.2004, 18:16)

Hehe, gut, dass ich das die Inverssuche untersagt habe. Meine Fresse! Wo bleibt da noch der Datenschutz bzw. die Privatsphäre? Darum kann ich nur an alle appellieren: Lasst euren Telefonanschluss für Inverssuche sperren.<{POST_SNAPBACK}>


Hier nochmal die Information des Bundesministerium für Verbraucherschutz dazu.

Zitat

Inverssuche

Bisher erhielt man von der Auskunft nur dann die Telefonnummer und die Adresse von Teilnehmern, wenn diese namentlich bekannt waren. Durch die am 26. Juni 2004 in Kraft getretene Änderung des Telekommunikationsgesetzes (§ 105 Absatz 3 TKG) wurde die Telefonauskunft um eine Möglichkeit erweitert. Unter bestimmten Voraussetzungen ist nun auch die sog. Inverssuche zulässig. Das bedeutet, wer die Rufnummer eines Teilnehmers hat, kann den Namen und die Adresse des Inhabers dieser Nummer erfahren. Die Inverssuche ist erlaubt, wenn der Kunde im Telefonbuch oder einem öffentlichen elektronischen Kundenverzeichnis eingetragen ist und er hiergegen keinen Widerspruch eingelegt hat. Auf dieses Widerspruchsrecht muss ihn sein Diensteanbieter hinweisen. Die Deutsche Telekom AG informierte im Sommer 2004 ihre 40 Millionen Kunden mit der Telefonrechnung über die neue Rechtslage.

Für diejenigen Teilnehmer, die bisher in keinem Telefonverzeichnis eingetragen waren, ändert sich demgegenüber nichts. Über diesen Personenkreis dürfen die Unternehmen auch dann keine Informationen weitergeben, wenn ihnen Name und Anschrift bekannt sind.

Es ist damit zu rechnen, dass kommerzielle Auskunftsdienste die neue Leistung verstärkt anbieten werden. Das hat Folgen für alle, die beim Telefonieren anonym bleiben wollen. Wer die Verwendung seiner Daten verhindern will, muss aktiv tätig werden und Widerspruch einlegen. Dies ist bei der Deutschen Telekom AG schriftlich, aber auch telefonisch durch die Anwahl der Rufnummer 01375/103300 (12 ct/Anruf) vom eigenen Telekomanschluss aus möglich.

Wichtig ist: Es läuft keine Frist. Der Widerspruch kann jederzeit eingelegt werden.

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