WinFuture-Forum.de: Überwachungskamera vor der Haustür - WinFuture-Forum.de

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Überwachungskamera vor der Haustür Erlaubt?


#1 Mitglied ist offline   Xaero_0 

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geschrieben 05. Dezember 2018 - 23:43

Huhu!

Ich wohne in einem Haus mit 8 Wohnungen zur Miete. Zum teil sind hier Mietwohnungen und zum Teil Eigentumswohnungen.

Letztens hat einer der Bewohner vor dem Haupteingang eine Überwachungskamera installiert.

Das gefällt mir gar nicht. Wenn ich rein oder raus gehe, oder auch nur die Post hole, fängt die Kamera an zu blinken und zeichnet mich offenbar auf.

Ist das so erlaubt?
Letztendlich werde ich gegen meinen willen aufgezeichnet. Nicht von einem Sicherheitsdienst, sondern von einem anderen Bewohner.

Erst dachte ich, die Kamera wurde von der Hausverwaltung angebracht, aber es gab keinerlei Informationen darüber. Kein Aushang und keine Post.

Ich habe bereits einen Aushang im Treppenhaus gemacht um darum zu bitten, die Kamera wieder abzubauen. Leider keine Reaktion dazu.

Was kann ich dagegen tun?
Polizei anrufen?


Ich hoffe, Ihr könnt mir etwas helfen.

Vielen Dank!

Xaero

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#2 Mitglied ist offline   JollyRoger2408 

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geschrieben 05. Dezember 2018 - 23:56

Ich denke nicht, dass das erlaubt ist. Ich würde es erst mal bei der Hausverwaltung versuchen. Wenn das nicht klappt, kann man immer noch "schwerere Geschütze" auffahren.
LG JollyRoger

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#3 Mitglied ist offline   Wiesel 

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geschrieben 05. Dezember 2018 - 23:57

Wenn öffentlicher Raum überwacht wird, so muss erstens darauf hingewiesen werden und zweitens ist das nicht erlaubt.

Dir Hausverwaltung informieren und um sofortige Entfernung bitten.
around the world

#4 Mitglied ist offline   Xaero_0 

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geschrieben 06. Dezember 2018 - 00:12

Vielen Dank!

Ich werde die Hausverwaltung asap. informieren und hier noch mal Meldung machen.

PS.: @Wiesel: Nach langer Zeit wieder schön, von dir zu hören. :D

#5 _Osmodia_

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geschrieben 06. Dezember 2018 - 08:29

Beitrag anzeigenZitat (Wiesel: 05. Dezember 2018 - 23:57)

Wenn öffentlicher Raum überwacht wird, so muss erstens darauf hingewiesen werden und zweitens ist das nicht erlaubt.

Die Haustür ist noch kein öffentlicher Raum. Das ganze ist etwas komplizierter. Grundsätzlich darf ein Privatgrundstück/Haus überwacht werden. Vorraussetzung: der Bildausschnitt zeigt kein Nachbargrundstück und keine öffentlichen Bereiche (Straße, Gehweg, Gebäude gegenüber etc.). Außerdem muss ein Schild: "Dieser Bereich wird videoüberwacht" o.ä. vorhanden sein.

Was aber NICHT erlaubt ist, dass ein Mieter das einfach auf eigene Faust macht. Das darf er natürlich nicht. Ein Mieter darf nur seine eigene Wohnungstür überwachen. Haupteingang ist tabu.

Tipp: Die Kamera zuhängen oder sonst irgendwie unbrauchbar machen (temporär, also ohne was zu beschädigen) und schauen, welcher Bewohner dann Hand anlegt. Den dann mal zur Rede stellen.

Dieser Beitrag wurde von Osmodia bearbeitet: 06. Dezember 2018 - 08:31


#6 Mitglied ist offline   Xaero_0 

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geschrieben 06. Dezember 2018 - 14:43

Heute steht unter meinem Aushang im Treppenhaus, dass es nur eine Atrappe ist um Junkies fernzuhalten.

Ob ich das so glauben kann, weiß ich nicht... Oo

#7 Mitglied ist offline   Stef4n 

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geschrieben 06. Dezember 2018 - 23:32

Naja dann wäre doch offene Kommunikation innerhalb der Mieter/Inhaber im Haus was tolles um alle darüber aufklären. Wenn alle der Attrappe zustimmen wäre es ja easy. Aber dass da eine Partei da auf eigene Faust was hin baut und Aufzeichnungen macht ist ein No-Go.
... aber bitte vorher ein Backup machen! ;-)

#8 Mitglied ist offline   Xaero_0 

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geschrieben 06. Dezember 2018 - 23:46

Da stimme ich dir vollkommen zu!

Eine Info wäre nett gewesen. 🙄

Ich werde bei der Hausverwaltung dennoch mal nachhaken, ob das so in deren Sinne ist.

#9 Mitglied ist offline   diemaus 

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geschrieben 07. Dezember 2018 - 03:23

Das fällt alles unter Datenschutz und Persönlichkeitsrecht,
hatte mich danach mal erkundigt beim Datenschutz Beauftragen.
Es ist Verboten wenn die Cam einen Öffentlichen Gehweg/Straße oder andere Grundstücke mit aufnimmt .
Es ist Erlaubt innerhalb deines Rundstücks .
Beim Mehrfamilienhaus darfst du so was nur installieren, wenn Alle Bewohner Zustimmen .
Wenn man so was vor hat immer erst beim Datenschutzbeauftragen nachfragen .

Dieser Beitrag wurde von diemaus bearbeitet: 07. Dezember 2018 - 11:40


#10 Mitglied ist offline   Candlebox 

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geschrieben 07. Dezember 2018 - 12:42

Geht mal gar nicht!
»Man kann die Realität ignorieren, aber man kann nicht die Konsequenzen der ignorierten Realität ignorieren.« ~Ayn Rand

#11 _LateNite8_

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geschrieben 13. Dezember 2018 - 22:44

Die richtige Kamera mal gefunden?

#12 Mitglied ist offline   Candlebox 

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geschrieben 13. Dezember 2018 - 23:55

Beitrag anzeigenZitat (LateNite8: 13. Dezember 2018 - 22:44)

Die richtige Kamera mal gefunden?


Wie schon erwähnt. Die Bots und die KI, wird immer cleverer.
»Man kann die Realität ignorieren, aber man kann nicht die Konsequenzen der ignorierten Realität ignorieren.« ~Ayn Rand

#13 Mitglied ist offline   andrewLo 

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geschrieben 18. Januar 2019 - 13:02

Hi,
ich denke auch, dass das nicht erlaubt ist. Wenn er es an seinem eigenen Einfamilienhaus angebracht und auch nur sein eigenes Grundstück überwacht hätte, wäre es ok gewesen.
Aber beim Haupteingang eines Mehrfamilienhauses ist das eine ganz andere Geschichte, mal abgesehen davon, dass das komplett ohne Absprache mit den Nachbarn geschehen ist.
Wenn dein Nachbar sich wirklich so unsicher fühlt gibt es andere Möglichkeiten, ohne die Privatssphäre der Nachbarn zu verletzen. Eine Attrappe wäre zum Beispiel erlaubt: https://www.focus.de...id_3669409.html
Die Rechtslage ist eigentlich ziemlich streng: https://www.kriminal...eoueberwachung/
Von daher kann ich mir auch nicht vorstellen, dass es erlaubt ist.

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