WinFuture-Forum.de: Hartz 4 wegen Krankheit - WinFuture-Forum.de

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Hartz 4 wegen Krankheit Abzug durch Einkommen der Freundin?


#1 Mitglied ist offline   bacardi_wi 

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geschrieben 01. Oktober 2018 - 08:47

Grüße euch...

ich bin 36, und leider wegen 8 wöchigem Krankenhausaufenthalt dieses Jahr gezwungen Hartz 4 zu beantragen.

Ich habe also am 28.08.2018 Hartz 4 beantragt.

Meine polnische Freundin hat noch im Juni 2018 in Polen gelebt und gearbeitet. Juli ist sie zu mir gezogen, um unsere Tochter zur Welt zu bringen.


Wir sind ja jetzt in einer Bedarfsgemeinschaft. Greift auch hier die 1 Jahr Regelung? ... Also das Ihr Einkommen bei meinem Antrag nicht abgezogen wird, weil wir noch kein 1 Jahr zusammen leben?


Sollte Ihr 550€ Einkommen, dass Sie noch bezieht ... von meinem Hartz 4 abgezogen werden... ist das ja schon direkt beinahe Bedrohlich für die Beziehung. Denn sie unterstützt mit diesen 550€ Ihre Eltern in Polen. Oder greift hier die 1 Jahres Regel?

Weiß da jemand von euch grob bescheid?

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#2 Mitglied ist offline   Candlebox 

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geschrieben 01. Oktober 2018 - 20:35

Vermieter weiß bescheid?
»Man kann die Realität ignorieren, aber man kann nicht die Konsequenzen der ignorierten Realität ignorieren.« ~Ayn Rand

#3 Mitglied ist offline   Holger_N 

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geschrieben 01. Oktober 2018 - 21:12

Mir ist momentan nicht ganz klar, wie man von einer Krankheit in Hartz IV gezwungen wird. Wenn man wieder gesund ist und arbeiten könnte, aber keine findet und der Anspruch auf ALG I erschöpft ist, dann käme ALG II (Hartz IV), was dann aber nichts mehr mit der Krankheit zu tun hat. Ist man länger krank geschrieben, bekommt man nach 6 Wochen Krankengeld, dieses geht 18 Monate und in dieser Zeit erwirbt man neue Anwartschaften auf ALG I (wenn das länger ist als ein Jahr). Wenn man dann ausgesteuert ist, aber weiter krank kann man auch Rente beantragen. Die wird mit sehr großer Wahrscheinlichkeit abgelehnt werden, aber im Zweifel kann das auf eine Medizinische Reha hinauslaufen. Stellt sich dabei raus, dass man tatsächlich so krank ist, dass man die zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann, aber was Anderes, dann läuft das auf eine Berufliche Reha hinaus und wenn dann danach immernoch keine Arbeit gefunden wird und der Anspruch auf ALG I erschöpft ist, dann wird doch erst Hartz IV ein Thema.
Bauernregel: Regnets mächtig im April, passiert irgendwas, was sich auf April reimt.

#4 _Osmodia_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 02. Oktober 2018 - 08:42

Und mir ist nicht ganz klar, wie man sowas überhaupt öffentlich in einem Forum fragen kann, in dem es um IT-Themen geht. Man könnte einfach die Arbeitsagentur anrufen und nachfragen. Oder ist das zu einfach? Eine qualifizierte Antwort wird dir hier keiner geben können.

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