Rauchmelder - meine Pflicht? Will den Vermieter nicht in der Wohnung haben
#1
geschrieben 24. September 2018 - 13:34
Er hat mich zur Terminvereinbarung angeschrieben.
Ich will den Herrn aber nicht in meiner Wohnung haben. Verstehe mich mit ihm nicht so gut. Ist das echt Pflicht?
Gibt es eine andere Möglichkeit der Hausverwaltung zu erläutern das der Rauchmelder funktioniert? Ich will es irgendwie umgehen den Vermieter in meiner Wohnung zu haben.
Soll ich den Hausmeister Fragen ob er es sich anschaut, und wenn es passt... es dem Hausverwalter mitzuteilen?
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#2
geschrieben 24. September 2018 - 15:33
#3
geschrieben 24. September 2018 - 23:17
Zitat (Holger_N: 24. September 2018 - 15:33)
1.)Als Mieter schon der Vermieter hat 1 x im Jahr das Recht dazu ,
der Vermieter ist sogar Gesetzlich Verpflichtet bei Vermieteten Wohnungen auf eigene Kosten Rauchmelder nachträglich zu Installieren .
2.)Als Wohnungs- Eigentümer einer Eigentums Wohnung kannst du den Zutritt untersagen da musste keinen in die Wohnung lassen,
das ist die Rechtslage , da kannste es auch lassen mit Rauchmeldern nur wenn ein Brand ausbricht kann es Probleme geben mit Versicherung und co.
Versicherungen drücken sich oft gerne im Schadensfall,
bei einem Brand könnte es Probleme geben wenn keine Rauchmelder installiert sind nur mal so als Hinweis .
Holger_N @
wir haben auch trappel mit diesen Raummeldern im Wohngeigentun wir sind keine Mieter wo wir keinen rein lassen müssen,
es sind seit einer weile eigene Ruchmelder installiert mein Recht ,
die HW will nun zusätzliche installieren der Beauftragten Firma haben wir Betretungsverbot/Hausverbot ausgesprochen, die Sache ist jetzt beim Anwalt .
PS Ruchmelder sollen Leben retten verursachen Fehlalarm die Feuerwehr tritt dir die Tür ein und du hast erst mal den Schanden .
Was Allgemein Gut ist wenn man sich einen kleinen Feuerlöscher in die Wohnung installiert für den Fall der Fälle und eigene Ekeltische Geräte noch mal gut Absichert gegen Kurzschuss ....
Dieser Beitrag wurde von diemaus bearbeitet: 24. September 2018 - 23:53
#4
geschrieben 25. September 2018 - 01:47
Alternative ist: wenn die Bude aus IRGENDEINEM Grund abfackelt UND Du bist der, wo das nicht überprüft werden konnte bzw kein Nachweis vorliegt daß es tut bzw jener Nachweis explizit verweigert wurde...
.... dann bezahlt den _Gesamt_schaden nicht die Versicherung, sondern Du, und glaub mir, DAS möchtest Du noch SEHR VIEL WENIGER haben als den mißliebigen Vermieter aufm Vorzimmerteppich.
#5
geschrieben 25. September 2018 - 11:08
Zitat (bacardi_wi: 24. September 2018 - 13:34)
https://www.geo.de/g...oer-dir-trapsen
#6
geschrieben 25. September 2018 - 15:12
@diemaus:
Zitat
Nö, nicht Dein Recht, es ist Deine Pflicht.
Wobei ich hier den Zusammenhang mit der Hausverwaltung nicht ganz verstehe.
@bacardi_wi:
Das ist etwas kompliziert die Beantwortung der Frage. Kommt darauf an, ob bzw. wie das vertraglich zwischen Dir und dem Vermieter geregelt wurde. Falls hier nichts geregelt wurde, dann greift das BGB (nicht zwangsläufig die LBO, da diese in einigen Bundesländern dem BGB entgegenwirkt, das BGB hat hier immer Vorrang) und der Vermieter ist für die Wartung verpflichtend zuständig. Allerdings muss er das nicht persönlich machen, sondern kann auch jemanden damit beauftragen. Wenn eh schon eine Hausverwaltung existiert, verstehe ich dann nicht, warum die das nicht übernimmt. Dafür bezahlt man die ja als Eigentümer.
Aber prinzipiell kannst Du das auch selber machen, da Du der Besitzer der Wohnung bist. Dann musst Du Dich halt um alles selber kümmern und jemand beauftragen, welcher die Wartung durchführt und das Prüfprotokoll erstellt und die daraus resultierenden Kosten übernehmen. Das Protokoll kannst Du dann der Hausverwaltung vorlegen und die Sache sollte gegessen sein.
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Ich bin ein kleiner, schnickeldischnuckeliger Tiger aus dem Schwarzwald.
Alle haben mich ganz dolle lila lieb.
#7
geschrieben 25. September 2018 - 15:35
Zitat (DK2000: 25. September 2018 - 15:12)
Welchen Grund sollte man sonst haben, demjenigen, der einen in Zeiten wie diesen davor bewahrt obdachlos zu sein, den Zutritt und die Begutachtung seines Eigentums zu verwehren?
Wenn Du mit Deinem Zahnarzt nicht mehr zufrieden bist, Du aber den Jahresstempel fürs Bonusheft brauchst, was machst Du?
Ich habe in meinen Jahren als Vermieter immer ein gutes Vertragsverhältnis mit meinen Mietern gehabt und habe diese bis jetzt auch weiterhin. Mit und ohne Hausverwaltung.
Der Begriff: "Verstehe mich nicht so gut mit Ihm" und "Will den nicht in meiner Wohnung haben", läßt bei mir alle Glocken läuten.
Ein Mieter, der versuchen würde, mir den Zutritt mit Tricks und allen rechtlichen Mitteln zu verweigern, dem würde ich im Gegenzug mit der gleichen Härte des Gesetzes entgegenwirken.
Mit Verlaub: Für mich riecht das nach absichtlicher Täuschung und versuchter Vertuschung von Vertragsvereinbarungen.
Meine Mietverträge sind da zwar sehr locker und ich erlaube so ziemlich alles, aber ich kenne auch Fälle wie Nichtraucherwohnung nicht beachtet, verkaufte Türen oder ganze Möbel, Laminat verlegt, obwohl nicht erwünscht (oder umgekehrt), vermüllt, bis hin zu Hanfplantagen oder einfach nur Haustiere.
Dieser Beitrag wurde von Candlebox bearbeitet: 25. September 2018 - 16:02
#8
geschrieben 25. September 2018 - 16:03
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#9
geschrieben 25. September 2018 - 22:34
Zitat (DK2000: 25. September 2018 - 15:12)
@diemaus:
Nö, nicht Dein Recht, es ist Deine Pflicht.
Wobei ich hier den Zusammenhang mit der Hausverwaltung nicht ganz verstehe.
Ich bin im eigenem Wohneigentum zu nichts verpflichtet nur bei einem Brandschaden kann es Ärger mit der Versicherung geben .
Hier ist maßgebend was in der jeweiligen Brandschutz Verordnung steht ,
die ist jee nach Bundesland anders ,
bei uns müssen Eigentümer und Mieter selber für Rauchmelder sorgen in anderen Bundesländern immer der Eigentümer nicht der Mieter -
Z.b braucht in einem Misch Wohnraum kein Rauchmelder das sind 1.Zimmer Wohnungen da nur im Flur , wenn man da Besuch hätte und alle Rauchen würde der Rauchmelder ja alle nasenlang Alarm schlangen .
in der Brandschutzverordnung sind Misch Räume überhaupt nicht aufgerührt,
Wohnzimmer,Küche,Bad braucht keinen ,nur Kinderzimmer ,Flur und Schlafzimmer, ich hatte mich darüber selber erkundigt zwar nicht bei Hinz und Kunze sondern bei der Feuerwehr selber .
nö ist es überhaupt nicht meine Pflicht wenn ich will kann ich die Dinger auch abbauen und keiner darf mich zwingen das Eigentum selber bewohne nur bei Vermietung bin ich verpflichtet ,
Es gibt auch Rauchmelder mit Funk Übertragung von Firma XX mit eingebauten Mikrophone,Kamera so was würde ich auch als Mieter ablehnen , normale nicht .
wenn du das nicht glaubst
mal goggeln.
Dieser Beitrag wurde von diemaus bearbeitet: 25. September 2018 - 22:59
#10
geschrieben 26. September 2018 - 05:08
Muss das heute Nachmittag mal genauer nachforschen. Bislang habe ich nur konkrete Informationen für NI und BW zu dem Thema gesammelt, da ich dem Bundesland gewohnt habe bzw. gerade wohne.
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#11
geschrieben 26. September 2018 - 12:28
Zitat (bacardi_wi: 24. September 2018 - 13:34)
Ich will es irgendwie umgehen den Vermieter in meiner Wohnung zu haben.
...
Es ist nicht deine Wohnung, sie gehört dem Vermieter. Du kannst sie nur, definiert über den Mietvertrag, nutzen.
Oberstleutnant Du Zhaoyu (China)
Kapitänleutnant Jarno Makinen (Finnland)
Major Peata Hess von Kruedener (Kanada)
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gefallen am 25.Juli 2006 in Khiyam/Libanon
Nicht die schlechtesten Männer rafft gerne der Krieg dahin, sondern immer die Besten. (Sophokles)
Win10 Test NB
#12
geschrieben 26. September 2018 - 16:01
Es ist so, dass die Hausverwaltung zur Prüfung schon da war. Nur ich war nicht anwesend.
Ich weiß nur nicht was ein 75 jähriger Mann, prüfen will. Was nicht auch ich prüfen kann. Ich denke er nimmt es eher als Anlass ein bisschen vorbei zu schneien.
Ich denke ich mache ein Video... wo ich das Datum ausspreche, und eine Rauchmelderprüfung auslöse. Dann sende ich ihm das Video per E-Mail... und die Sache ist erledigt.
Oder?
#13
geschrieben 26. September 2018 - 16:12
NORMALERWEISE! werden dafür Subunternehmer beauftragt (auch für die Wartung) wg. Protokollierung der Funktion.
Finde es echt angenehm (besonders vom Planungszeitraum her) dass wir Funk-Feuermelder und Funk-Heizkostenverteiler haben. Das Ableseunternehmen geht einmal durch den Flur, bekommt die Daten und gut ist. Nicht mehr wie sonst "ja sie müssen zu Hause sein[...]".
Ansonsten wird er das selbst machen MÜSSEN - oder er beauftragt wen - wegen der Protokollführung. Das muss nämlich sein für Versicherung und Konsorten.
Dinge die geprüft werden:
- sichere Montage
- sinnige Montage
- staub- und Farbfreier Melder (wg. des Sensors. Im Grunde melden diese Geräte ja kein Rauch oder Feuer sondern schlicht die lichtdurchlässigkeit der Luft)
- Funktion des Melders
Dieser Beitrag wurde von Stefan_der_held bearbeitet: 26. September 2018 - 16:14
#14
geschrieben 26. September 2018 - 16:34
Zitat (Stefan_der_held: 26. September 2018 - 16:12)
Ansonsten wird er das selbst machen MÜSSEN - oder er beauftragt wen - wegen der Protokollführung. Das muss nämlich sein für Versicherung und Konsorten.
Dinge die geprüft werden:
- sichere Montage
- sinnige Montage
- staub- und Farbfreier Melder (wg. des Sensors. Im Grunde melden diese Geräte ja kein Rauch oder Feuer sondern schlicht die lichtdurchlässigkeit der Luft)
- Funktion des Melders
Das könnte ich doch mit dem Video belegen...
das die Montage richtig ist, sinnig, staut und farbfrei. Außerdem die Testtaste betätigen. Fertig.
Oder ich frage mal beim Hausmeister, der ein Hausmeister Service betreibt, ob er es abnimmt und der Hausverwaltung Bestätigt das es passt.
Ich hab schlicht aktuell kein Bock auf meinen Vermieter !
#15
geschrieben 26. September 2018 - 18:04
Zitat (JollyRoger2408: 26. September 2018 - 12:28)
Das kapiert er halt nicht auch Vermieter haben Rechte ,
1 x pro Jahr die Wohnung besichtigen ob noch alles in Ordnung ist ,
bei einer Wohnung die einem gehört und die man vermietet hat Haftet man für das ein oder andere selber ,
öfters wenn die Wohnung verkauft wird Besichtigungs- Termine , diese Termine müssen nur Rechtzeitig angekündigt werden mehr nicht ,
man kann sich nur ganz weigern wenn die HW rein will und man selber Eigentümer der Wohnung ist und die selber bewohnt da hat kein andere dir was zu sagen , das heiß ich bin nicht verpflichtet Rauchmelder in meiner Wohnung zu haben .
Dieser Beitrag wurde von diemaus bearbeitet: 26. September 2018 - 18:11
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