Erfahrungengen mit WK? Funktionieren auch Videoaufnahmen
#1
geschrieben 22. September 2018 - 08:34
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#2
geschrieben 22. September 2018 - 09:53
Zitat (Programmfehler: 22. September 2018 - 08:34)
Kurz & knapp: PC-Überwachung am Arbeitsplatz Wird die private Nutzung des Arbeitscomputers dem Arbeitnehmer ausdrücklich erlaubt, ist eine PC-Überwachung am Arbeitsplatz grundsätzlich ausgeschlossen. Eine permanente und allumfassende PC-Überwachung am Arbeitsplatz auf Grundlage eines Generalverdachts ist nicht zulässig. Nur wenn ein hinreichend konkreter Verdacht auf eine missbräuchliche Nutzung des Arbeitscomputers durch einen Mitarbeiter besteht, darf der Arbeitgeber eine PC-Überwachung an dessen Arbeitsplatz durchführen.
Quelle:
www.arbeitsrechte.de
Bedeutet also, wenn nicht die private Nutzung ausdrücklich verboten ist, dann muss ein konkreter Verdacht auf Missbrauch vorliegen. Ansonsten wird es rechtlich schwierig.
Dieser Beitrag wurde von Gispelmob bearbeitet: 22. September 2018 - 10:03
#3
geschrieben 22. September 2018 - 10:27
Zitat (Gispelmob: 22. September 2018 - 09:53)
Bedeutet also, wenn nicht die private Nutzung ausdrücklich verboten ist, dann muss ein konkreter Verdacht auf Missbrauch vorliegen. Ansonsten wird es rechtlich schwierig.
Hi, danke für deine Antwort. Ich möchte es die Leute präventiv unterschreiben lassen und bei Bedarf einsetzen. Es geht nicht um eine Dauerüberwachung ala Stasi Ich muss davon ausgehen, dass vereinzelt Mitarbeiter die Rechner privat nutzen, da die Leistung in keinem Verhältnis zur Arbeitszeit steht.
Ich will das aber einsetzen, ohne diejenigen kurz davor zu informieren. Sonst ist es ja klar, dass derjenige das nicht tut. Also Erlaubnis einholen und bei Bedarf irgendwann kurzfristig einsetzen.
#4
geschrieben 22. September 2018 - 10:52
Zitat (Programmfehler: 22. September 2018 - 10:27)
Erstmal kannst du das im Arbeitsvertrag ausschließen. Und wenn da nichts drin steht, auch eine Belehrung abhalten in der das untersagt wird und die Arbeitnehmer unterschreiben lassen.
Aber wenn die Rechner privat genutzt werden dürfen, gibt es ein Problem. Dann dürftest du nur das überwachen was sie nicht privat machen und höchstens aufzeichnen, wann die private Nutzung startet und wann sie endet, jedoch nicht den Inhalt der privaten Nutzung. Die Unterscheidung dürfte sehr schwierig bis unmöglich werden.
Mal davon abgesehen dass du in jedem Fall das BDSG und die DSGVO beachten musst.
Am einfachsten wäre es die private Nutzung komplett zu untersagen. Dann reicht es schon wenn du jemandem bei der privaten Nutzung erwischst um arbeitsrechtliche Konsequenzen durchsetzen zu können.
Du hast doch bestimmt einen Rechtsanwalt. Der müsste dir die legalen möglichen Schritte genauer erläutern können als ich bzw. wir hier.
Dieser Beitrag wurde von Gispelmob bearbeitet: 22. September 2018 - 12:21
#5
geschrieben 22. September 2018 - 14:48
Zitat (Programmfehler: 22. September 2018 - 10:27)
Da zum Einen die Historie des TE für mich nicht zweifelsfrei ist (Mehrere Kaufsoftwarelinks nach frischer Anmeldung) trotzdem eine Anmerkung, daß ich glaube zu verstehen, worauf der TE hinaus möchte, wenn meine Unterstellung diesbezüglich haltlos wäre:
Wenn man irgendwann mal so paar Mitarbeiter hat und auch Erfolgreicher wird und expandiert und neue Mitarbeiter einstellt, kommt man zwangsläufig zum Ergebnis, daß sich der Eine oder andere Mitarbeiter einen faulen Lenz macht und sich durchmogelt. So, und wie kriege ich die jetzt raus?
Als Arbeitgeber habe ich das surfen im www und die "zwichenzeitliche im Rahmen zu haltende Privatnutzung" darin entweder anfangs erlaubt und ist vielleicht aus Motivationsgründen sogar grundsätzlich gestattet, aber je mehr Mitarbeiter man hat, desto größer ist die Zahl derer, die sich davon unbeeindruckt zeigen.
Zumeißt hat man 10-30% Leistungsträger und 30-60% Ertragfähige, gute Mitarbeiter, wenn ich als Chef kein Totalversager bin. Der Rest ist halt der weniger Leistungswillige Mitarbeiter, die hat man immer. Um die jetzt rauszukriegen, kann man nun neue Regeln einführen und die Privatnutzung von heute auf morgen verbieten (Arbeitsanweisung) Das läßt die faulen weiter unbeindruckt, die Ertragfähigen werden maulen und von den Leistungsträgern werden ca. 20-40% abwandern zu den Ertragfähigen, welches die Produktivität im Gesamten dann eher sinken lassen wird.
Die Gefahr durch eine Innere Kündigung wird meißt sehr unterschätzt. (Dienst nach Vorschrift)
Sinn hinter der Anfrage für mein Verständnis: Die faulen mit Daten und Fakten zu separieren, nur funktioniert das nicht so einfach, da Überwachung per se Arbeitsrechtlich wie Gispelmob schon schrieb, sehr, sehr schwierig wird, Dein Vorhaben umzusetzen.
Denn genau solche Mitarbeiter, die sich mit Arbeitsrecht ziemlich gut auskennen, das sind tendenziell die eher Leistungsunwilligen und faulen, denn die guten Mitarbeiter interessiert meißtens das Arbeitsrecht nicht, bzw. pochen nicht darauf, weil das Unternehmen Ihre Arbeitsleistung ja zu schätzen weiß und kein Interesse hat, im Normalfall sich diesem Mitarbeiter zu entledigen.
Nur der faule MA kennt seine Rechte sehr genau.
Wenn man jetzt als Chef ein paar Maden im Speck hat, weil er selbst sich hat täuschen lassen und Mitarbeiter eingestellt hat, die nix taugen, so muß er selbst mit Leistung herangehen und den faulen ohne Zuhilfenahme einer Spionagesoftware diese auszusortieren in der Lage sein.
Hat er ein Personalwesen, die Ihm diese Maden eingebrockt hat, muß er erstmal da anfangen aufzuräumen.
#6
geschrieben 22. September 2018 - 17:43
Wenn man solche Mitarbeitet hat und sich auch in etwa bewusst ist, welche Personen dazugehören, so kannte man diese gezielt mit Arbeit versorgen und jedesmal ein Zeitlimit setzen bis wann man das Ergebnis sehen will. Es funktioniert nicht überall, aber es ist legal.
#7
geschrieben 22. September 2018 - 18:21
Zitat (Gispelmob: 22. September 2018 - 17:43)
Tendenziell gebe ich Dir recht.
Aufgaben verteilen ist meines Erachtens immer schwierig. Dem einen MA liegt dieses Thema dann besser als dem Anderen und braucht dafür weniger Zeit.
Der "Zuständige Verantwortliche" für die Timeline gibt dann die Zeiten vor, welche er dann als Normal berechnet hat, und wer da dann durchs Raster fällt, ist aber halt nicht automstisch der dumme, faule.
Ein guter Chef hat Verantwortung für seine Mitarbeiter, kennt seine Stärken und schwächen und seine Unzulänglichkeiten und bei kleineren Schwächen zu einem Thema, sollte er ein Auge zudrücken und tut dies auch, weil er weiß, daß der bei einem anderen Thema zur Höchstform auflaufen wird, aus Dankbarkeit für seine Toleranz.
Ich bin seit 33 Jahren durchweg in einem Unternehmen abhängig beschäftigter und habe darin parallel mittlerweile 20 Jahre nebenher als unabhängig Beschäftigter und auch als Teil-Selbständiger für mich selbst zum Spaß, und in anderen Unternehmen um mein Know-How anzubieten, gearbeitet.
Wenn man selbst gut ist, weiß man gute Chefs zu schätzen und schlechte zu meiden. Und wenn man es herumdreht, wissen gute Chefs, gute MA zu schätzen und die schlechten hinzunehmen und daraus zu lernen und entweder weiter mitzuschleppen aus sozialer Verantwortung, oder ebendiesen zu kündigen.
Ähnlich PC-Überwachungssoftware für Kinder. Clevere Kinder lernen, das System zu umgehen, und dem Chef davon nix zu sagen. Und der Chef denkt lange, er sei der Held. Könnte sich hier ähnlich verhalten.
#8
geschrieben 22. September 2018 - 19:12
Die Falle ist hier, dass ein "fauler" Arbeitnehmen eventuell denkt, wenn er Zusatzaufgaben bekommt, dass er besonders wichtig, vertrauensvoll, begabt
oder etwas besonderes ist. Auf den Gedanken dass der Chef eher denkt er taugt nix, kommt er nicht sofort.
Fälle:
a) Macht er seine regulären Aufgaben, so schafft er die Zusatzaufgaben nicht.
b) Macht er die Zusatzaufgaben, so schafft er die regulären Aufgaben nicht.
c) Macht er wenig bis gar nichts, so schafft er beides nicht.
Ausnahme:
d) Schafft er beides, so war er bisher unterbelastet.
Wenn man die jeweilige nötige Arbeitszeit ordentlich berechnet, dann kann man das als Test heranziehen.
Im Fall a) ist er aus dem Schneider und man kann ihm keinen Vorwurf machen. Fall b) und c) dürfte aber genug Handlungsspielraum für den Arbeitgeber lassen. Bei Fall d) darf sich der Arbeitgeber selbst fragen, warum er den Arbeitnehmer bisher so unterbelastet bzw. falsch eingesetzt hat.
Das ist nur ein einfaches Beispiel. Es gibt bestimmt noch weitere Methoden die Leistungsfähigkeit und den Leistungswillen zu testen.
#9
geschrieben 22. September 2018 - 20:02
Dabei ging es doch eigentlich in der Ausgangsfrage um Software. Oder täusche ich mich?
#10
geschrieben 22. September 2018 - 20:09
Zitat (Gispelmob: 22. September 2018 - 10:52)
Am einfachsten wäre es die private Nutzung komplett zu untersagen. Dann reicht es schon wenn du jemandem bei der privaten Nutzung erwischst um arbeitsrechtliche Konsequenzen durchsetzen zu können.
Das möchte ich nicht, mir geht es eher darum, dass man weiss, wieviel Zeit sie tatsächlich damit verbringen. Es geht hier nicht darum die leute zu überwachen. Ich werde mir nicht die einzelnen Facebook-Posts oder so etwas ansehen. Ich möchte nur eine Zeit wissen. Wenn der/diejenige 2h arbeitet und 5 weitere auf die Hobbys draufgehen, dann sollte ich das wissen.
Zitat (Candlebox: 22. September 2018 - 14:48)
Die Zahlen sind zwar sehr aus der Luft gegriffen, aber den Inhalt kann man so stehen lassen.
Zitat (Candlebox: 22. September 2018 - 14:48)
Denn genau solche Mitarbeiter, die sich mit Arbeitsrecht ziemlich gut auskennen, das sind tendenziell die eher Leistungsunwilligen und faulen, denn die guten Mitarbeiter interessiert meißtens das Arbeitsrecht nicht, bzw. pochen nicht darauf, weil das Unternehmen Ihre Arbeitsleistung ja zu schätzen weiß und kein Interesse hat, im Normalfall sich diesem Mitarbeiter zu entledigen.
Nur der faule MA kennt seine Rechte sehr genau.
Wenn man jetzt als Chef ein paar Maden im Speck hat, weil er selbst sich hat täuschen lassen und Mitarbeiter eingestellt hat, die nix taugen, so muß er selbst mit Leistung herangehen und den faulen ohne Zuhilfenahme einer Spionagesoftware diese auszusortieren in der Lage sein.
Sehr klare Worte.. etwas rau aber doch direkt. Ja so kann man das definitiv stehen lassen. Gerade in einem kleinen Betrieb ist das ein existenzielles Problem. Wenn man 50 Mitarbeiter hat und einer ist eine Made dann ok.. Aber wenn man 3 hat und einer ist es, dann sieht die Sache ganz anders aus.
Zitat (Gispelmob: 22. September 2018 - 17:43)
Wenn man solche Mitarbeitet hat und sich auch in etwa bewusst ist, welche Personen dazugehören, so kannte man diese gezielt mit Arbeit versorgen und jedesmal ein Zeitlimit setzen bis wann man das Ergebnis sehen will. Es funktioniert nicht überall, aber es ist legal.
Das zu planen, zu fixieren und zu überwachen würde viel zu viel Zeit kosten, da man das nicht an einem oder 2 Tagen festlegen lassen kann.
Zitat (Candlebox: 22. September 2018 - 18:21)
Wenn man selbst gut ist, weiß man gute Chefs zu schätzen und schlechte zu meiden. Und wenn man es herumdreht, wissen gute Chefs, gute MA zu schätzen und die schlechten hinzunehmen und daraus zu lernen und entweder weiter mitzuschleppen aus sozialer Verantwortung, oder ebendiesen zu kündigen.
Ähnlich PC-Überwachungssoftware für Kinder. Clevere Kinder lernen, das System zu umgehen, und dem Chef davon nix zu sagen. Und der Chef denkt lange, er sei der Held. Könnte sich hier ähnlich verhalten.
Wieder sehr direkt, ist ein gutes Beispiel. Wenn er es aber lernt, dann kann er aber mehr als ich ihm eventuell zumute dann ist das nur noch eine Frage der Motivation
Zitat (Gispelmob: 22. September 2018 - 19:12)
Die Falle ist hier, dass ein "fauler" Arbeitnehmen eventuell denkt, wenn er Zusatzaufgaben bekommt, dass er besonders wichtig, vertrauensvoll, begabt
oder etwas besonderes ist. Auf den Gedanken dass der Chef eher denkt er taugt nix, kommt er nicht sofort.
Fälle:
a) Macht er seine regulären Aufgaben, so schafft er die Zusatzaufgaben nicht.
b) Macht er die Zusatzaufgaben, so schafft er die regulären Aufgaben nicht.
c) Macht er wenig bis gar nichts, so schafft er beides nicht.
Ausnahme:
d) Schafft er beides, so war er bisher unterbelastet.
Jackpot! Genial! Vielen Dank dafür, das ist die Lösung. Damit laufe ich nicht die Gefahr, tatsächlich rechtliche Probleme zu bekommen. Ich habe mir das jetzt mal angeguckt. Alleine aus der Anleitung sieht man, dass die Software wohl eher kritisch betrachtet werden sollte: https://www.windows.com Mit deiner Idee aber bin ich aus dem Schneider. Vielen Dank! Aber doch noch die Endfrage, damit ich mich dann nicht nochmal melden muss: Falls es nicht hinhaut, was könnte es für eine "Softwarelösung" geben, das Problem zu lösen? Irgend ein Google Suchbegriff wäre super... Wenn man nach Keylogger oder Überwachungssoftware googlet, kommt nicht wirklich was gescheites dabei heraus... Eventuell auch gerne etwas kostenloses?
Zitat (Doodle: 22. September 2018 - 20:02)
Dabei ging es doch eigentlich in der Ausgangsfrage um Software. Oder täusche ich mich?
Absolut, das war auch mein erster Gedanke, als ich die Antworten zu lesen began. Aber dann unten sehr positiv von der Idee mit dem Splittest überrascht worden Manchmal bringt es doch etwas, sehr weit auszuschweifen
#11
geschrieben 22. September 2018 - 20:33
Zitat (Programmfehler: 22. September 2018 - 20:09)
Mit deiner Idee aber bin ich aus dem Schneider. Vielen Dank!
Hurra!! Endlich wieder gratis werben auf WF! Und drauf reingefallen ... ^^
Wie einfach kann man es euch nur machen ...