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Rechnung mit falscher Adresse, Händler will Original


#1 Mitglied ist offline   Spitfire2k 

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geschrieben 08. November 2016 - 21:23

Hallo,
ich Hab bei einem Amazon Dritthändler für meinen Vater über meinen Account eine Tastatur für seinen PC bestellt. Da er diese als Werbungskosten absetzen kann hab ich extra sowohl bei Rechnungs- und Lieferanschrift seine Adresse angeben.
Es kam wie's kommen musste, und meine Adresse taucht auf der Rechnung als Rechnungsadresse auf.
Naja,alles halb so schlimm dacht ich, also den Händler angeschrieben und der will von mir das ich ihm die Original-Rechnung per Post zu schicke, weil das ja aus Steuerrechtlichen Gründen nötig sei.
Allerdings erschließt sich mir diese Blödsinn nicht ganz da ich die Rechnung sowie so per PDF erhalten habe. Vielleicht hat jemand Ahnung und könnte mir das kurz erklären, denn bisher macht das auf mich den Eindruck als hätte der Händler keine Lust mir eine neue Rechnung mit den richtigen Daten zu schicken.

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#2 Mitglied ist offline   NCC-1701 B 

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geschrieben 09. November 2016 - 12:18

PDF kann man Faken die Originalrechnung von Amazon wahrscheinlich nicht..

Oder hat er einen Erbsenzähler in der Buchhaltung der alles genau haben will
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#3 Mitglied ist offline   Holger_N 

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geschrieben 09. November 2016 - 14:01

Weil sonst 2 Originalrechnungen mit 2 unterschiedlichen Rechnungsnummern für denselben Verkaufsvorgang in Umlauf sind. Sonst könnte man ja einfach irgendwas kaufen, was man dann selbst von der Steuer absetzt und schreibt dem Händler, dass die Adresse falsch war und der schickt einem noch ne Rechnung mit einer anderen Adresse und derjenige setzt das mit der neuen Rechnung auch nochmal von der Steuer ab. Das kann also bei größeren Summen für Betrügereien benutzt werden. Wenn das dann bei einer Steuerprüfung auffällt kann nur einer eine Originalrechnung vorzeigen, wenn die Erste zurückgeschickt werden mußte.
Bauernregel: Regnets mächtig im April, passiert irgendwas, was sich auf April reimt.

#4 Mitglied ist offline   Spitfire2k 

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geschrieben 09. November 2016 - 14:54

@NCC-1701 B

Von Amazon hab ich gar keine Rechnung, da hab ich nur die Bestellübersicht wo alle Adressen korrekt sind, die ist aber keine Rechnung.

@Holger_N

Könnt ich soweit alles nachvollziehen, wenn da nicht die Sache wäre, dass ich die Rechnung nur als PDF per Mail erhalten hab.

#5 Mitglied ist offline   Holger_N 

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geschrieben 09. November 2016 - 18:55

Beitrag anzeigenZitat (Spitfire2k: 09. November 2016 - 14:54)



@Holger_N

Könnt ich soweit alles nachvollziehen, wenn da nicht die Sache wäre, dass ich die Rechnung nur als PDF per Mail erhalten hab.



Da kann ich dann auch nur spekulieren, dass derjenige aus der Buchhaltung das nicht weiß und angenommen hat, dass du eine richtige Rechnung bekommen hast oder er will die von Dir zurückgeschickte Rechnung inklusive Posteingangsstelmpel und Briefumschlag als Beleg in die Akten zu dem Storno-Vorgang der ersten Rechnung mit abheften. Oder er will prüfen, ob Du überhaupt die Rechnung hast. Ich konstruiere da mal einen neuen Fall: Du bekommst mit, dass Dein Nachbar sich irgendein teures Gerät gekauft hat, welches Du auch steuerlich geltend machen könntest. Nun schreibst Du einfach im Namen deines Nachbarn (ohne sein Wissen) an den Lieferanten, dass die Rechnung falsch ausgestellt war und Du eine mit der richtigen Adresse brauchst. Die würde ja dann an Dich geschickt werden, ohne dass der Nachbar es mitkriegt. Das funktioniert aber nicht, wenn die von Dir die erste Rechnung haben wollen. Man kann ja manchmal gar nicht so blöd denken, was sich Leute ausdenken und wenn irgendein Betrug doch funktioniert hat der Lieferant wenigstens ein paar Argumente, wie er versucht, sowas zu verhindern, auch wenn es keine 100%ige Absicherung gibt.

Man weiß ja auch nicht, was der Händler mit falschen, kopierten oder manipulierten Rechnungen für schlechte Erfahrungen gemacht hat.

Das ist dann natürlich ärgerlich, wenn man ohne böse Absicht, einfach nur eine reguläre Rechnung, nur mit anderer Adresse haben will.

Dieser Beitrag wurde von Holger_N bearbeitet: 09. November 2016 - 18:59

Bauernregel: Regnets mächtig im April, passiert irgendwas, was sich auf April reimt.

#6 _DunkerH_

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geschrieben 03. Mai 2017 - 14:54

Ich kenne das von meiner Buchhaltung nur so, das ich eine neue (korrigierte) Rechnung erstelle und die dann gegen die fehlerhafte ausgetauscht wird. Aber so richtige Buchhalter sind eh eine Spezies für sich...

#7 Mitglied ist offline   diemaus 

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geschrieben 06. Mai 2017 - 20:05

man hat doch bei den Werbungs Kosten Steuer Erklärung bei Fort und Weiterbildung PC Sachen wenn Beruflich... immer einen Pausch Betrag da muss man keine Rechnung vorlegen, wenn über den Pausch Betrag kommt Nachweis Rechnung .

Dieser Beitrag wurde von diemaus bearbeitet: 06. Mai 2017 - 20:07


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