WinFuture-Forum.de: WIN7 Product Key unter WIN10 - WinFuture-Forum.de

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WIN7 Product Key unter WIN10 Wo finde ich den WIN7 Product Key unter WIN10??


#1 Mitglied ist offline   Albatros666 

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geschrieben 06. Oktober 2016 - 19:06

Hallo
Ich habe 2 WIN7 Betriebssysteme gekauft.
Eines davon brauche ich nicht mehr (war für einen Ersatzrechner),
das andere WIN7 ist auf meinem Hauptrechner, darüber liegt nun WIN10.

Leider habe ich die BS-Hüllen/CD's nicht gekennzeichnet, ich weiß nun nicht, welches der beiden WIN7
unter WIN10 liegt. In den Systemeinstellungen von WIN10 wird nur der Key von WIN10 angezeigt,
nicht der voherige WIN7 Key.
Da ich das eine WIN7 nun an einen Kollegen weitergeben möchte, muss nun wissen,
welche der beiden Versionen frei ist.
Ich hoffe, mir kann da jemand helfen, oder kennt jemanden, der jemanden kennt, der mir helfen könnte :-) :-)


Nicht alles was aus dem Rahmen fällt, war vorher im Bilde
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#2 Mitglied ist offline   RalphS 

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geschrieben 06. Oktober 2016 - 19:47

Für den Fall, daß beide Win7-Lizenzen auch aktiviert waren (diejenige, die für 10 verwendet wurde, ist das): Irrelevant. Du kannst bedenkenlos eine der beiden Lizenzen weitergeben, solange sie halt vollständig ist (lies: alles was Du gekriegt hast mußt Du auch dem Kollegen geben).

Rechtlich macht das keinen Unterschied. Im übrigen gibt es unter 10 auch keinen "Vermerk" oder sonstwas, der auf "diese" oder "jene" zugrundeliegende Lizenz hindeuten würde; alles was da interessant *war* (nicht *ist*) ist, daß es zum Aktivierungszeitpunkt von 10 eine gültige, upgradefähige und aktivierte Windowslizenz gegeben haben muß; diese wird auch an dieser Stelle geprüft, später aber nicht mehr (wird auch nicht gespeichert).

Was passieren kann, ist, daß Dein Kollege sein neues Win7 telefonisch aktivieren muß. Unwahrscheinlich, soweit ich Dich verstehe (und unter der Annahme, daß das nicht schon 'gebraucht' gekauft war); aber, in jedem Fall möglich.

Das kann aber bei beiden Lizenzen passieren - zumindest dann, wenn sie - wie angesprochen - beide bereits irgendwann mal aktiviert wurden.
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#3 Mitglied ist offline   DK2000 

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geschrieben 06. Oktober 2016 - 19:47

@Albatros666:

Den wirst Du da gar nicht finden. Der Key ist nur für die Installation relevant, damit das Setup die richtige Windows 10 Edition auswählen kann. Die eigentliche Aktivierung findet in dem Falle über die 'Digitale Berechtigung' statt. Der Windows 7 Key ist ab hier für Windows 10 völlig uninteressant. Selbst der vorhandene Windows 10 Key ist nur ein generischer Key. Nur die Weitergabe des Windows 7 Keys wäre da unzulässig, solange bei Dir das auf der Windows 7 Lizenz basierende Windows 10 weiter läuft.
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#4 Mitglied ist offline   Albatros666 

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geschrieben 06. Oktober 2016 - 20:01

Vielen, vielen Dank für die schnellen und tollen Antworten!!!!!!
Dann bin ich ja beruhigt.
Ja, beide WIN7 BS habe ich neu gekauft.
Telefonische Registrierung ist kein Problem.

Viele Grüße
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#5 Mitglied ist offline   DK2000 

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geschrieben 06. Oktober 2016 - 20:08

Ja, nur weitergeben geht halt nicht, solange Du Windows 10 verwendest, da es sich bei der Windows 10 Lizenz um eine Upgrade Lizenz handelt. Die Windows 7 Lizenz und die Windows 10 Lizenz bilden eine Einheit, wie es auch früher schon bei diesen Upgrade-Lizenzen der Fall war. Das Microsoft auch mal so klar gestellt:

Zitat

Kann ich meine Windows 7/8.1-Lizenz nach dem Windows 10-Upgrade auf einem anderen Computer verwenden?

Die Windows 7- bzw. Windows 8.1-Lizenz erlischt mit dem Upgrade auf Windows 10 bzw. ist an den betreffenden PC gebunden, d.h. die Neuinstallation der alten Windows 7- bzw. Windows 8.1-Lizenz auf einem anderen Gerät ist unzulässig, wenn Windows 10 weiter auf dem Ursprungsgerät betrieben wird.

Kann ich nach dem Upgrade auf Windows 10 wieder nach Windows 7 SP 1/Windows 8.1 Update zurück?

Es gehen keine alten Keys „verloren“ und man wird wieder auf eine alte Windows Version zurück können, entweder durch Recovery oder durch Neuinstallation unter Nutzung des alten Keys. Dies betrifft genauso OEM Keys und Keys, die in der Firmware stecken

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#6 Mitglied ist offline   js1 

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geschrieben 06. Oktober 2016 - 20:42

Beitrag anzeigenZitat (RalphS: 06. Oktober 2016 - 19:47)

... Was passieren kann, ist, daß Dein Kollege sein neues Win7 telefonisch aktivieren muß ....

Das ist aber überheupt keine große Sache, ich habe das schon mehrmals gemacht. Der Anruf ist kostenlos und am anderen Ende telefoniert ein Automat. Man muss dazu die entsprechenden Tasten am Telefon drücken, danach den auf dem PC-Display angezeigten Installationscode eingeben, danach die Zahlenfolge des Aktivierungscodes aufschreiben und diesen anschließend am PC eingeben. Das wars dann schon. Dauert keine 10 Minuten.

Beitrag anzeigenZitat (DK2000: 06. Oktober 2016 - 20:08)

Ja, nur weitergeben geht halt nicht, ... Die Windows 7 Lizenz und die Windows 10 Lizenz bilden eine Einheit, ...

Rein rechtlich gesehen ... und wenn man gaaanz pingelich sein will, mag das zwar so sein. Nur, .... die vorangegangene Lizenz, welche zum Upgrade auf Windows 10 benutzt wurde, ist nirgendwo registriert oder gespeichert. Und es wird auch nach der Aktivierung von Windows 10 nicht mehr danach gefragt. Also ist es im Prinzip vollkommen egal welche der beiden Lizenzen er weiter gibt, solange er eine bei sich behält und nicht beide veräußert.

Die Kirche sollte man schon im Dorf lassen bei solchen Sachen und nicht päpstlicher sein als der Papst. :)

Dieser Beitrag wurde von js1 bearbeitet: 06. Oktober 2016 - 20:55

Viele Grüße js1
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#7 Mitglied ist offline   Albatros666 

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geschrieben 06. Oktober 2016 - 20:42

Super, vieln Dank für die kompetenten Antworten.
Ich werde mal dieses Tool testen "Produkt Key Viewer"
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#8 Mitglied ist offline   wanneickel 

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geschrieben 06. Oktober 2016 - 22:01

Grundsätzlich gilt folgendes: Die Lizenz ist die Bindung des Herstellers an den Benutzer - egal welcher User das ist.

Wenn der User sich ändert, ändert sich die Lizenz nicht. Du hast prinzipiell, solange die andere Lizenz deaktiviert / nicht genutzt wird das Recht eben diese zu nutzen.
Das hat seinerzeit der Europäische Gerichtshof entschieden.

Das gilt für alle MS Lizenzen, solange die Wertschöpfungskette (letzteres betrifft gewerbliche User) nachvollziehbar ist. -> Means VLSC etc.
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#9 Mitglied ist offline   DK2000 

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geschrieben 07. Oktober 2016 - 08:04

Beitrag anzeigenZitat (js1: 06. Oktober 2016 - 20:42)

Nur, .... die vorangegangene Lizenz, welche zum Upgrade auf Windows 10 benutzt wurde, ist nirgendwo registriert oder gespeichert.

Da bin ich mir nicht so sicher. Es ist schwer zu sagen, ob der Key in der 'Digitalen Berechtigung' gespeichert wird oder nicht, da die zugrunde liegende Information verschlüsselt ist. Erstellt wird auf jeden Fall folgendes:

<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?>
<genuineAuthorization xmlns="http://www.microsoft.com/DRM/SL/GenuineAuthorization/1.0">	<version>1.0</version>
	<genuineProperties origin="sppserver">
	<properties>
		Pid=
		OemId=
		OptionalInfoId=
		GenuineId=
		ClientKey=	
		ClientLockboxKey=
		TimeStampServer=
	</properties>
	<signatures><signature name="avs" method="rsa-sha256" key ..."></signature></signatures>
	</genuineProperties>
</genuineAuthorization>

Was aber da genau gespeichert wird, kann ich nicht sagen, da jeder Eintrag verschlüsselt ist. Gehe aber mal davon aus, dass mit 'ClientKey' der Windows 7/8.1 Key gemeint ist, welcher als Grundlage zum Upgrade verwendet wurde.

Beitrag anzeigenZitat (wanneickel: 06. Oktober 2016 - 22:01)

Das hat seinerzeit der Europäische Gerichtshof entschieden.

Welches Urteil soll das sein? Mir ist jetzt kein Urteil bekannt, welches sich speziell auf Upgrades bezieht.
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#10 Mitglied ist offline   RalphS 

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geschrieben 07. Oktober 2016 - 14:11

Seh ich trotzdem nicht tragisch. Wenn da wirklich was sein sollte (was ich nicht glaube) dann gibt es ja noch die andere Lizenz samt Nachweis und das will ich sehen, daß da wer murrt, weil man von ZWEI vorhandenen(!) Lizenzen aus Versehen "die falsche" weitergegeben hat (welche soll das überhaupt sein)?

Wenn alles andere fehlschlägt, dem Kollegen den anderen Schlüssel geben. Sollte mich aber sehr, sehr wundern.
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#11 Mitglied ist offline   Holger_N 

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geschrieben 07. Oktober 2016 - 15:14

Was passiert denn beim Produkt Key ändern? Also kann nicht der Verkäufer an seinem Rechner über Produkt Key ändern einen von beiden Keys eingeben und dem Käufer den anderen Key mitgeben oder wird erste Key im Rechner damit ungültig bzw. nicht mehr frei verfügbar, falls dann beide Keys auf einem Rechner aktiv waren?

Oder was passiert wenn man einen Key zweimal verwenden will? Kommt dann gleich beim ersten Versuch der Hinweis, dass es nicht geht? Dann könnte der Verkäufer (wenn er dem Käufer vertrauen kann) ja erstmal beide Keys mitgeben und der benutzt dann einen davon. Klappt es nicht, nimmt er den Anderen, vernichtet den ersten Key und sagt auch gleich dem Verkäufer bescheid, wer nun welchen hat.

Solange das Ergebnis ist, dass es zwei Rechner gibt, mit zwei unterschiedlichen legalen Keys, gibts ja lizenztechnisch überhaupt keine Diskussion.
Bauernregel: Regnets mächtig im April, passiert irgendwas, was sich auf April reimt.
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#12 Mitglied ist offline   Nokianer 

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geschrieben 07. Oktober 2016 - 16:54

Was ich jetzt dabei nicht so ganz verstehe bzw. nachvollziehen kann... wenn ich 2 Win-BS mit den jeweiligen Lizenzen kaufe, möglicherweise auch noch gleichzeitig, eine davon installiere, die andere vorerst nicht brauche, notiere ich mir doch eigentlich diejenigie (den Key) von der installierten Version - so würde ich es zumindest machen.
Dann weiss ich auch genau, welche von beiden noch frei - und somit für einen anderen Rechner noch frei ist; egal, ob dann für einen weiteren eigenen, oder ggf. zum Weiterverkauf, wenn ich den Key dann doch nicht (mehr) selbst brauchen sollte.
So handhabe ich es zumindest prinzipiell und bewusst - aber kann man natürlich auch durchaus auch mal vergessen, sich zu notieren im euphorischen Eiffer des Gefechts... will mich da auch nicht zwangsläufig ausschließen, wenn ich grad voll in die Sache vertieft bin... :wink:

Dieser Beitrag wurde von Nokianer bearbeitet: 07. Oktober 2016 - 17:01

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#13 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 07. Oktober 2016 - 17:06

Naja, nachvollziehen kann ich das schon. Vor Windows 10 konnte man ja jederzeit den Key aus dem BS auslesen, da war ja der richtige gespeichert.
Das Problem an sich ist ja nur eines für die Leute, die von W7 bzw. W8 auf W10 geupgradet haben und dabei vergaßen den Key zu notieren.
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#14 Mitglied ist offline   Nokianer 

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geschrieben 07. Oktober 2016 - 17:11

Wobei man den vor allem bei Win 8/8.1 ja nicht mal mehr als Aufkleber irgendwo physisch greifbar vorliegen hat; im Gegensatz noch zu Win 7...
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#15 Mitglied ist offline   Albatros666 

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geschrieben 07. Oktober 2016 - 17:33

Beitrag anzeigenZitat (Nokianer: 07. Oktober 2016 - 16:54)

Was ich jetzt dabei nicht so ganz verstehe bzw. nachvollziehen kann... wenn ich 2 Win-BS mit den jeweiligen Lizenzen kaufe, möglicherweise auch noch gleichzeitig, eine davon installiere, die andere vorerst nicht brauche, notiere ich mir doch eigentlich diejenigie (den Key) von der installierten Version - so würde ich es zumindest machen.
Dann weiss ich auch genau, welche von beiden noch frei - und somit für einen anderen Rechner noch frei ist; egal, ob dann für einen weiteren eigenen, oder ggf. zum Weiterverkauf, wenn ich den Key dann doch nicht (mehr) selbst brauchen sollte.
So handhabe ich es zumindest prinzipiell und bewusst - aber kann man natürlich auch durchaus auch mal vergessen, sich zu notieren im euphorischen Eiffer des Gefechts... will mich da auch nicht zwangsläufig ausschließen, wenn ich grad voll in die Sache vertieft bin... :wink:


Da gebe ich Dir grundsätzlich Recht, aber:
Jede Version für sich lief auf eigenem Rechner, somit war das Notieren des Keys der jeweiligen DVD und die Zuordnung zu einem Gerät nicht notwendig, auch mit dem Wissen, dass man den Key in der Systemsteuerung jederzeit auslesen kann.
Erst nachdem ich entdeckt habe, dass WIN10 den WIN7 Key überschreibt, kam das Problem auf, da ich den Ersatzrechner entsorgt habe und keinen Zugriff mehr auf dessen WIN7 Key habe.

Dieser Beitrag wurde von Albatros666 bearbeitet: 07. Oktober 2016 - 17:36

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