WinFuture-Forum.de: Websiten blocken von denen Abmahnungen kommen können - WinFuture-Forum.de

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Websiten blocken von denen Abmahnungen kommen können


#1 Mitglied ist offline   PKrueger 

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geschrieben 02. Mai 2016 - 14:31

Hi

ich habe hier eine Zywall usg 50 zu konfigurieren. Es wird nur der Contentfilter verwendet und es sollen alle Websites weswegen eine Abmahnung oder Ähnliches kommen kann geblockt werden eingesetzt wird die Zywall in einem kleinen Hotel.

Ich habe derzeit nur die Sachen aktiv die Standardmäßig geblockt werden die liste der verbotenen Websiten wird leider ob wohl der Haken das die Erlaubten und Verbotenen Websiten vom Contentfilter beachtet werden sollen nicht geblockt :/

Welche Websiten sollten aufjedenfall geblockt werden ?
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#2 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 02. Mai 2016 - 15:00

? Das ist gar nicht möglich. Die Abmahnung kan man auf jeder Webseite bekommen. Selbst hier, Ebay, Blogs, und so weiter und so fort kann es Abmahnungen hageln, wenn sich ein User mit eurer IP anmeldet und z.B. urheberrechtlich geschütztes Material hochläd, ohne Einwilligung des Eigentümers.
Du müsstest also das Internet blocken.
Andererseits gibts da für Hoteliers und Vermieter aber sowieso ein paar Sachen zu beachten. Frag einfach mal den Anwalt dazu.
Lesestoff gibts z.B. hier, les da mal ein bisschen rein.
Interessant ist da auch das Urteil zum Fall Az. 2-6 S 19/09

Dieser Beitrag wurde von Samstag bearbeitet: 02. Mai 2016 - 15:04

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#3 Mitglied ist offline   PKrueger 

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geschrieben 02. Mai 2016 - 15:22

ich meine jetzt welche die man bekommt wegen illegal nen film oder musik runter laden usw
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#4 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 02. Mai 2016 - 15:33

Das "runterladen" ist in Deutschland kein Problem. Es wird nicht verfolgt.
Das Hochladen ist das Problem. Hochladen kann ich aber in jeder Form. Ich kann mir eine CD rippen und zu Youtube schicken. Ich kann mir in einem Blog ein Video herunterladen und in einem Forum wieder hochladen. Ich klau woanders Bilder, Texte, sonstwas und geb sie dann als meine eigenen aus. Wo willst du die Grenze ziehen?
Wie schon erwähnt, geh mit sowas unbedingt zu einem Rechtsanwalt. Ihr braucht, um einigermassen Rechtssicherheit zu erlangen, ein Schreiben vom Rechtsanwalt für eure Gäste, in denen die Nutzungsbedingungen festgeschrieben werden.
Bloss weil man Filesharing verbietet hat man nämlich noch lange keine Rechtssicherheit erlangt.
Mal ganz abgesehen davon dass es sowieso unmöglich ist, alles zu sperren. Es kommen ja auch täglich neue Angebote hinzu.
Klar, Ports kann man sperren. Aber auch das ist technisch sehr einfach zu umgehen, ich erzähl meinem Filesharingprogramm einfach, es soll Port 80, 993, sonstwas nutzen. Und wenn du die sperrst, sperrst du im Endeffekt den normalen Internet- bzw. Mailverkehr.

Dieser Beitrag wurde von Samstag bearbeitet: 02. Mai 2016 - 15:39

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#5 Mitglied ist offline   Kirill 

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geschrieben 02. Mai 2016 - 16:13

Beitrag anzeigenZitat (PKrueger: 02. Mai 2016 - 15:22)

ich meine jetzt welche die man bekommt wegen illegal nen film oder musik runter laden usw

1. Blockiere BitTorrent, inclusive Popcorntime. Das ist die Quelle #1. Die Frage ist bloss, wie willst du es machen? BitTorrent ist keine Webseite!
2. Kannst ja mal diverse Freehoster blocken.
Most rethrashing{
DiskCache=AllocateMemory(GetTotalAmountOfAvailableMemory);}
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#6 Mitglied ist offline   NCC-1701 B 

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geschrieben 03. Mai 2016 - 06:55

Zitat

Das "runterladen" ist in Deutschland kein Problem. Es wird nicht verfolgt.
Aber seit der letzten Gesetzesänderung ich glaub 2008 oder 2009 ist der Download auch Strafbar!

Und bei Hotels gibt es ja extra Dienste die dir die Störhaftung abnehmen.
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#7 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 03. Mai 2016 - 08:32

Strafbar? Jein. Das reine betrachten von Streams wie z.B. bei Streamhostern wie Kino.to wird vom EuGH als nicht strafbar angesehen, da es sich um flüchtige Kopien handelt (C-360-13 vom 05.06.2014).
Wenn es sich aber tatsächlich um einen Download handelt wäre das zwar theoretisch strafbar, verfolgt wird es aber dennoch nicht, der Schaden ist zu gering. Im Gegensatz zum Filesharing wird hier ja kein Material verteilt, sondern nur zur eigenen Verwendung heruntergeladen. Von daher macht man sich schonmal nicht der Weiterverteilung strafbar, und die Anfertigung einer Privatkopie (aus offensichtlich rechtswidrigen Quellen) ist zwar nach § 53 Abs. 1 S. 1 UrhG strafbar, muss aber privat (also vom Urheber oder einer Verwertungsgesellschaft) zur Anzeige gebracht werden. Und da sind die Gewinnmargen einfach zu gering.

Dieser Beitrag wurde von Samstag bearbeitet: 03. Mai 2016 - 08:33

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#8 Mitglied ist offline   NCC-1701 B 

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geschrieben 03. Mai 2016 - 10:54

Zitat

Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist,
1. eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder
2. eine rechtmäßige Nutzung
eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben.“

Sobald jedoch auch nur ein Teil des Films beim Streaming heruntergeladen wird, gilt dies als illegaler Download. Das widerum ist strafbar und kann Abmahnungen nach sich ziehen.
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#9 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 03. Mai 2016 - 12:15

Beim Streaming wird immer der komplette Film heruntergeladen, er landet auf der Festplatte. Anders könnte er ja auch gar nicht angezeigt werden.
Aber wie schon erwähnt, das tut hier gar nichts zur Sache.
Es ist nicht rentabel so etwas zu verfolgen.
Man macht sich also zwar strafbar, die Wahrscheinlichkeit, dass das aber zur Anzeige gebracht wird ist gegen null, da die Arbeit die Sache zur Anzeige zu bringen das Strafmass bei weitem übersteigt.
Zumindest ist mir bis heute noch kein Fall bekannt, dei dem es zur Anzeige wegen eines Downloads kam.

Dieser Beitrag wurde von Samstag bearbeitet: 03. Mai 2016 - 12:16

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#10 Mitglied ist offline   Lastwebpage 

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geschrieben 03. Mai 2016 - 17:21

Keine Abmahnung zu bekommen, heißt aber eben nicht, nicht strafbar.

Wenn er Hotelier ist, ich kenne da allerdings die Gesetzeslage nicht genau, und er muss "alles technisch mögliche versuchen" reicht das, meiner Meinung nach eben vielleicht nicht.

Des weiteren, es gibt auch sowas wie Rechtssicherheit fürs eigene Wohlbefinden. D.h. man sichert sich im Vorfeld ab, bzw. ob das was man da so macht 100% rechtssicher ist, um sich dann nicht mehr um etwas kümmern zu müssen und ein für alle mal Ruhe damit zu haben (solange sich die Gesetzeslage nicht großartig ändert).

Nein, ich würde mich erstmal genauestens um die aktuelle Gesetzeslage kümmern. Wenn die ungenau bzw. unverständlich ist, vielleicht noch www.frag-einen-anwalt.de oder so (Die Art und Vollständigkeit der Antwort ist abhängig vom Preis für 25€ kann man da auch nicht viel erwarten). Wenn das immer noch keine Rechtssicherheit bringt einen lokal ansässigen Anwalt, der sich mit sowas auskennt.
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#11 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 03. Mai 2016 - 17:52

Wie schon erwähnt. Als Hotelier/Vermieter gibt es Rechtssicherheit nur dadurch, indem man Nutzungsregeln aufstellt und diese den Gästen zugänglich macht.
Sperren muss man da gar nichts, und es ist auch technisch nicht möglich im Internet irgendwie Sicherheit zu erlangen, ausser vielleicht man arbeitet mit einer Whitelist und gibt als einzigste Website die eigene Hotelwebseite frei.
Aber das ist dann nicht Sinn und Zweck eines Internetangebotes im Hotel.
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#12 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 11. Mai 2016 - 09:42

Störerhaftung wird abgeschafft.
Damit hat sich dieses Thema, ab Inkrafttreten des Gesetzes, dann sowieso erledigt.
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#13 Mitglied ist offline   Lastwebpage 

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geschrieben 11. Mai 2016 - 17:36

Nichts genaues weiß man nicht, ich empfehle zu diesem Thema eher
http://www.internet-...-weiterhin.html
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#14 Mitglied ist offline   Doodle 

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geschrieben 11. Mai 2016 - 18:20

Beitrag anzeigenZitat (Lastwebpage: 11. Mai 2016 - 17:36)

Nichts genaues weiß man nicht, ich empfehle zu diesem Thema eher
http://www.internet-...-weiterhin.html

Nunja. Der Autor schreibt ja selbst, dass er den Gesetzentwurf nicht kennt. Deshalb finde ich dessen Schlussfolgerungen in dem kurzen Beitrag etwas mutig. Zu Recht weist er aber darauf hin, dass noch eine Entscheidung des EUGH aussteht. Und dazu gibt es eine Stellungnahme des Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof. http://www.spiegel.d...-a-1082600.html Und die wiederum dürfte den Sinneswandel der Bundesregierung maßgeblich beeinflusst haben.
Der EUGH folgt übrigens in den allermeisten Fällen den Stellungnahmen des Generalanwalts.
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#15 Mitglied ist offline   Holger_N 

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geschrieben 11. Mai 2016 - 20:17

Das Thema ist durch das Gesetz ja noch lange nicht aus der Welt. Auch wenn der Bereitsteller des Zugangs nicht mehr automatisch haftbar ist, heißt es ja nicht, dass er gar nicht haftbar ist oder dass er nicht im Rahmen der technischen Möglichkeiten illegales Verhalten unterbinden soll/muß (irgendsoeine Formulierung wird dann im Gesetz schon noch auftauchen). Das Thema Blocklisten bleibt.
Bauernregel: Regnets mächtig im April, passiert irgendwas, was sich auf April reimt.
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