Hallo
ich habe mir vor 6 Monaten bei telsol das neue Sony Xperia auf Raten gekauft. Das hat auch alles perfekt geklappt. So wie vorher vereinbart. Allerdings habe ich von dem Handy an sich mittlerweile genug und möchte es jetzt verkaufen.
Meine Frage wäre jetzt, ob ich das Handy jetzt schon verkaufen darf, obwohl ich noch die Raten dafür abbezahle. Weiß das jemand?
Für eure Antworten bedanke ich mich schon mal jetzt.
Viele Grüße
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Frage zu Handy Raten-Kauf
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#2
geschrieben 21. Januar 2016 - 09:55
Schau mal in deinen Finanzierungsvertrag. Da sollte eine Klausel drin stehen, die so ähnlich lautet wie "Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers".
Ware, die nicht dein Eigentum ist kannst du auch nicht rechtmässig verkaufen.
Jetzt gibt es eine ordentliche Möglichkeit: Du kontaktierst deinen Verkäufer, löst das Handy mit einem Schlag ab und es ist dein Eigentum. Ab dem Zeitpunkt kannst du anstellen was du willst.
Dann gibt es noch die Möglichkeit dein Handy einfach so zu verkaufen und schön brav weiter deine Raten zu zahlen. So lange du die Raten immer bedienst wird es keinen Ärger geben, ich kenne keinen Verkäufer der zu jemandem nach Hause ging und nachgeschaut hat ob der Gegenstand noch in Besitz ist. Ausser natürlich, die Raten wurden nicht bedient. Theoretisch ist der Handel aber nicht rechtens, dein Verkäufer könnte den Verkauf deinerseits also rückgängig machen und den Gegenstand zurückfordern.
Ware, die nicht dein Eigentum ist kannst du auch nicht rechtmässig verkaufen.
Jetzt gibt es eine ordentliche Möglichkeit: Du kontaktierst deinen Verkäufer, löst das Handy mit einem Schlag ab und es ist dein Eigentum. Ab dem Zeitpunkt kannst du anstellen was du willst.
Dann gibt es noch die Möglichkeit dein Handy einfach so zu verkaufen und schön brav weiter deine Raten zu zahlen. So lange du die Raten immer bedienst wird es keinen Ärger geben, ich kenne keinen Verkäufer der zu jemandem nach Hause ging und nachgeschaut hat ob der Gegenstand noch in Besitz ist. Ausser natürlich, die Raten wurden nicht bedient. Theoretisch ist der Handel aber nicht rechtens, dein Verkäufer könnte den Verkauf deinerseits also rückgängig machen und den Gegenstand zurückfordern.
Dieser Beitrag wurde von Samstag bearbeitet: 21. Januar 2016 - 09:57
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