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Gedanken über den rechtlichen Nachweis per IP Adresse


#1 Mitglied ist offline   IXS 

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geschrieben 07. Dezember 2015 - 19:12

Vor ein paar Tagen wurde ich zu tiefsten Grübeln verleitet ;)

Ein Bekannter kam mit einem Schreiben von "der einschlägigen" Rechtskanzlei an.
Er habe per "Torrent" einen Film für 6 Minuten zum Download angeboten.
Wenn er nicht die Unterlassung unterschreibt und entsprechende "Unkosten" begleicht, wird sich der Betrag verdoppeln. Der Zeitraum reicht im Prinzip nicht einmal aus, selber rechtliche Gegenschritte einzuleiten.

Wenn ich nicht genau wüsste, dass der Bekannte nicht einmal weiß, was ein "Torrent" (Beschreibung verkürzt)ist , nur Filme über Sky schaut ... usw. , wäre es mir vllt. egal.

Jetzt kommt also ein Schreiben von "Bekannter" Rechtskanzlei, und er muss sehen, wie er den Mist abwendet. Ruckzuck steht ein Eintrag in der SchuFa, obwohl man nichts dafür kann.

Interessanter wird es, wenn man sieht, was da zum Beweis angegeben wurde. Nämlich eine IP aus dem Münchner Bereich, und der Anschluss existiert quasi nicht, weil es damals bei der Telekom normal war, dass man für eine Flatrate eine neue Vertragsnummer bekommt und scheinbar handelt es sich um einen nicht gelöschten Eintrag bei der Telekom aus Zeiten der Volumen- oder Zeit- Tarife.

Da weiß man nicht genau, wo man anfangen soll.

Eigentlich weiß man schon seit Jahren, dass man IPs fälschen kann. Also ist hier der Nachweis bereits zweifelhaft und sollte vor keinem Gericht Gültigkeit haben.

Dann ist da die generell falsche IP Adresse, die keinesfalls auf unsere Region passt.

Und dann ist da die Telekom, die eine Adresse herausgibt, die eigentlich obsolet ist.

Was mich aber am meisten zum Grübeln bringt ist, dass es scheinbar mittlerweile möglich ist, die Torrent-Server zeitweise mit fremden IPs zu versehen, die eigentlich vergeben sind. Scheinbar in 6 Minuten Fenstern....und beliebig lang. Wie es auch schon vor Jahren war, dass ein Film über eine IP dauerhaft angeboten wurde, die auch für einen Tag eine echte Zuweisung hatte...
In dem Fall war die Beweislage klar. Aber bei kurzen Zeitfenstern?

Und, wer passt darauf auf, dass nicht entprechende Kanzlei auf diese Art selber für potenzielle Einnahmen sorgt?

Die Meisten werden wohl einfach bezahlen, weil sie Angst vor den "Folgen" haben, statt sich zu wehren...

Dieser Beitrag wurde von IXS bearbeitet: 07. Dezember 2015 - 19:17


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#2 Mitglied ist offline   DK2000 

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geschrieben 07. Dezember 2015 - 20:09

Auf jeden Fall einen Anwalt aufsuchen, welcher sich damit auskennt.

Alleine diese Aussage hört sich da schon nicht wirklich seriös an:

Zitat

Wenn er nicht die Unterlassung unterschreibt und entsprechende "Unkosten" begleicht, wird sich der Betrag verdoppeln. Der Zeitraum reicht im Prinzip nicht einmal aus, selber rechtliche Gegenschritte einzuleiten.

Für die gesamten Kosten in so einem Verfahren gibt es gesetzliche Regelungen, wie die sich zusammen setzen müssen und teilweise auch Höchstgrenzen. Aber einfach so drohen, zahl sofort oder wir verdoppeln den Betrag, dass geht ja mal gar nicht. Das klingt ja schon nach Einschüchterung.
Ich bin kein Toilettenpapier-Hamster.
---
Ich bin ein kleiner, schnickeldischnuckeliger Tiger aus dem Schwarzwald.
Alle haben mich ganz dolle lila lieb.

#3 _d4rkn3ss4ev3r_

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geschrieben 07. Dezember 2015 - 20:12

Druck wird immer gemacht.
Auf jeden Fall hat man Zeit - egal was in dem Schreiben steht.

Unterlassungen zu unterschreiben können auch böse nach hinten los gehen.
Ich würde mich erstmal über die Daten der Kläger informieren. Eventuell sind das Abzocker.

Und wenn du sagst das dein Bekannter von dem ganzen nicht mal Ahnung hat, würde ich zum Rechtsanwalt gehen.
Meist hilft dann von diesem schon ein Schreiben an die Kläger um Ruhe zu haben.

#4 Mitglied ist offline   EmKa262 

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geschrieben 07. Dezember 2015 - 20:54

Allein schon durch die Drohung mit der Schufa, zeigt sich das es sich hier um einen Abzocker handelt. Ich würde auf jeden Fall zum Anwalt gehen, der soll sich das "Beweismaterial" zuschicken lassen. Dazu sind diese Leute verpflichtet.
Diese Unterlagen werden niemals kommen und noch 2-3 Mahnschreiben und das wars. Selbst alles schon durch ....
Andere Leute ignorieren solche Briefe einfach. Alternativ wenn du wirklich sicher bist das dort nichts dran ist, dann Anzeige erstatten wegen Verleumdung, kA ob das für Erpresung reicht. Solchen Leuten gehört kräftig von Bug geschossen.
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#5 Mitglied ist offline   IXS 

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geschrieben 07. Dezember 2015 - 21:32

Ich habe ihm natürlich geraten, zum Anwalt zu gehen. Mal sehen , was dabei heraus kommt.

#6 Mitglied ist offline   RalphS 

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geschrieben 07. Dezember 2015 - 22:52

Auf keinen Fall blindlings unterschreiben. Das ist erstmal das Wichtigste.

Und dann rauskriegen, wo der Müll herkommt. Nicht jeder kann abmahnen. Wenn sich herausstellt, daß die Figuren nicht abmahnberechtigt sind, muß man gar nix unternehmen (nicht mal den Anwalt kontaktieren). Ansonsten sollte man das aber auf jeden Fall; denn WENN die Figuren abmahnberechtigt sind, können da - egal ob legitim oder nicht -- Kosten entstehen, wenn man nichts tut.

- Ich persönlich gehe davon aus, daß das zu 90% Wahrscheinlichkeit Spam ist und man das getrost ignorieren kann. Emails sind in diesem Kontext eh wertlos - sowas MUSS als Papier eingehen und wie gesagt, auch nur von einer Kanzlei (und dann auch noch von einer "echten" <_<).


Was die Frage selber angeht... dürfte das, wenn ich nicht völlig irre, mit unter die Regeln der Vorratsdatenspeicherung fallen (Caveat: IANAL). Ergo, wenn die vorgeschriebene Speicherdauer überschritten ist, sollte man das (nach meinem Verständnis) als verjährt bezeichnen können. Denn wenn die Unternehmen die Logs nach Zeitpunkt X löschen müssen, gibt's ja auch die Assoziierung Vertragsparter-zu-IP-Adresse-zum-Zeitpunkt-Z nicht mehr.

Dieser Beitrag wurde von RalphS bearbeitet: 07. Dezember 2015 - 22:56

"If you give a man a fish he is hungry again in an hour. If you teach him to catch a fish you do him a good turn."-- Anne Isabella Thackeray Ritchie

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#7 Mitglied ist offline   Lastwebpage 

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geschrieben 08. Dezember 2015 - 19:32

Ein Bekannter kam mit einem Schreiben von "der einschlägigen" Rechtskanzlei an. Und München? Wal...& Fro...?

"Der Zeitraum reicht im Prinzip nicht einmal aus, selber rechtliche Gegenschritte einzuleiten."
A) Nein, dem ist i.d.R. nicht so. Da es nicht im Interesse des Abmahners ist.
1) Nehmen wir mal so an, man würde die Abmahnung innerhalb von 2 Wochen bekommen.
2 Wochen sind aber ein überschaubarer Zeitraum, wo man eventuell noch schriftlich nachweisen kann, dass man zum fraglichen Zeitraum gar nicht anwesend war. Dieses ist aber gar nicht gewünscht.
2) Nehmen wir des weiteren an, dass ganze Verfahren würde erheblich schneller verlaufen. Also z.B. Abmahnung, Klage etc. innerhalb 1 bis 2 Monaten. Auch dieses ist nicht gewünscht, da der Betrag nicht in die Höhe getrieben werden kann, es keine weiteren Bettelbriefe, Bettelanrufe, Drohungen usw. geben kann.

3)"rechtliche Gegenschritte"
Diese sind ebenfalls eher weniger gewünscht und die große Ausnahme. Selbst für den Fall, dass die Klägerseite entweder irgendwie geschlammt hat oder sogar von sich aus straffällig wird. Die Zahl der richtigen Gegenklagen, bzw. eigene Anzeigen durch den Beklagten, dürften eher gering sein. Ohne Anwalt z.B. 1000€, mit Anwalt eine geringere Vergleichssumme von z.B. 500€ aber 0€ oder gar ein negativer Betrag, also z.B. bei einer eigenen Anzeige, ist da eher die ganz große Ausnahme (Hinzu kommen ja auch noch die eigenen Anwaltskosten, Rechtsschutzversicherung o.Ä. greift da normalerweise nicht).
Das sind zumindest die häufigen Aussagen, die man in Abmahnforen so liest. Ich tue mich zwar etwas schwer damit hier zu schreiben "Lass das mit dem Anwalt", auf der anderen Seite gibt es natürlich auch die Sache mit den Krähen und den Augen.
=====================
"Art selber für potenzielle Einnahmen sorgt?"...
Wenn es ein offizieller Kinofilm war, vielleicht eher weniger. Bei z.B. irgendwelchen Schmuddelfilmchen ist dieser Verdacht aber nicht von der Hand zuweisen. Hier kommt dann nämlich auch zum Tragen, dass es der Film evtl. nirgendwo anders zu beziehen ist.

#8 Mitglied ist offline   Wiesel 

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geschrieben 08. Dezember 2015 - 19:44

Nur weil irgendetwas nirgendwo anders zu beziehen ist, berechtigt es nicht zum illegalen beschaffen. Beispiel: "am WE würde ich gerne einen Haschkeks essen". Wo bekomme ich das Dope jetzt her?

Wenn es ein Schmuddelfilm ist, ist man eh auf der sicheren Seite da nämlich von einem deutschen Gericht fest gelegt wurde dass das kein schützenswertes Gut ist.

Ansonsten gebe ich dir Recht.
around the world

#9 Mitglied ist offline   NCC-1701 B 

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geschrieben 09. Dezember 2015 - 10:16

Da gibts doch diese Android App in der man Filme schauen kann die im Hintergrund Torrent nutzt, nicht das es so was war?

Dieser Beitrag wurde von NCC-1701 B bearbeitet: 09. Dezember 2015 - 10:16

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#10 Mitglied ist offline   Lastwebpage 

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geschrieben 09. Dezember 2015 - 13:47

Beitrag anzeigenZitat (Wiesel: 08. Dezember 2015 - 19:44)

Nur weil irgendetwas nirgendwo anders zu beziehen ist, berechtigt es nicht zum illegalen beschaffen. Beispiel: "am WE würde ich gerne einen Haschkeks essen". Wo bekomme ich das Dope jetzt her?


Naja... ein gewisser Anwalt aus Gütersloh versuchte es mit dieser Masche. Fragliches Schmuddelfilmchen war nirgendwo erhältlich, auch bei der französischen Herstellerfirma nicht, und gab es dann auffälliger weise einen Monat nach der Abmahnwelle auf Amazon.
Doch, dieses Vorgehen ist für mich, als Nicht-Jurist, ganz Nahe dran strafrechtlich zu sein. Unabhängig davon, dass das sehr wahrscheinlich jeder echte Anti-Abmahnanwalt auseinander nehmen wird.

#11 Mitglied ist offline   IXS 

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geschrieben 10. Dezember 2015 - 21:43

Beitrag anzeigenZitat (NCC-1701 B: 09. Dezember 2015 - 10:16)

Da gibts doch diese Android App in der man Filme schauen kann die im Hintergrund Torrent nutzt, nicht das es so was war?


Wie heißt diese App?
Wegen der ungewöhnlichen IP hatte ich schon den Datendienst eines Telefonanbieters in Verdacht.

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