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Windows 7 Key kaufen-Update auf Windows 10?

#46 Mitglied ist offline   RalphS 

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geschrieben 14. November 2015 - 08:25

Ich denke, der Großteil kommt schon mit dem Konzept "Lizenz" als immaterielles Gut nicht klar. :)

Wenn man sich merkt, daß Lizenz gleich Betriebserlaubnis ist, wird damit schon vieles deutlicher - Lizenzen sind zB formal grundsätzlich nicht übertragbar, können aber unter Umständen auf mehr als einen Gegenstand angewendet werden.

Beispiel Fahrerlaubnis. Die berechtigt formal zur Fahrt mit einem Fahrzeug einer bestimmten Klasse, aber halt nicht zwangsläufig für Fahrzeuge einer anderen.

Und bei Windows ist es halt so, daß lt. Lizenzvertrag der Einsatz von üblicherweise einer(1) Windows-Instanz erlaubt ist -- wobei die Definition von "Instanz" wieder im Lizenzvertrag zu finden ist. Eben so, wie auch im Führerschein festgeschrieben ist, wozu er berechtigt und wozu nicht.

Andersherum ist man natürlich nicht an die Bedingungen einer Betriebserlaubnis gebunden, wenn man den betroffenen Gegenstand nicht verwendet (auch wenn das heutzutage schon mal praktiziert wird, daß Autofahrer anders als "normale" Menschen behandelt werden, wenn sie insbesondere NICHT mit dem Auto unterwegs waren).

Was für Windows bedeutet, daß wenn man eine Upgradelizenz für Windows X erworben hat und man aber feststellt daß man doch wieder die vorhergehende Version verwenden wollte... das natürlich problemlos möglich ist. Eben so, wie wenn man eine Betriebserlaubnis für LKW erworben hat und aber hinterher doch wieder mit seinem Golf zur Arbeit fährt; dann ist man - eigentlich offensichtlich -- auch an die Bedingungen für den PKW-Führerschein gebunden, egal ob und ggf wieviele andere Führerscheine man für andere Fahrzeugklassen noch zu Hause rumzuliegen hatte.

Weitergehend möchte natürlich jeder Softwarehersteller daraus ableiten, nur selbst(!) Betriebserlaubnisse für seine jeweilige Software zu vergeben: "ich will nicht, daß X das verwenden darf, weil Y." Hier unterscheidet sich natürlich die Anbietersichtweise grundsätzlich von der Nachfragesichtweise, wie bei jedem immateriellen Gut - wenn man den Führerschein für weniger Geld und mit weniger Anforderungen woanders kriegen könnte, würde man das ohne weiter nachzudenken ebenfalls tun; dasselbe gilt für Zugtickets und dergleichen mehr.

Solche Bindungen gibt es also überall, und überall sind sie auch rechtlicher Natur. Nur die Bahn darf Tickets verkaufen oder Berechtigungen -- also Lizenzen --- für den Ticketverkauf vergeben, lies: jemandem anderen *gestatten*, das in ihrem Auftrag zu tun. Dasselbe gilt für den Führerschein; da hagelt es ebenfalls Lizenzen - Zulassungen -- daß X Fahrstunden geben darf, daß Y Prüfungen geben darf, daß Z Führerscheine ausgeben darf (und unter welchen Umständen) und so weiter und so fort.

Nun ist es in der IT aber so, daß man jene anderswo nicht weiter erzwingbaren Umstände durchaus erzwingen kann, wie bei jeder anderen Software (dafür ist Software ja da). Man sagt also, wenn X und Y und Z gilt, dann soll K passieren und M nicht und dann baut man ein Stück Software drumherum und fertig ist die grundlegende Aktivierungsplattform. (Der Rest ist technische Umsetzung, Absicherung und so weiter.)

Anderswo behilft man sich halt anderweitig, zB indem man den Führerschein "fälschungssicher" gestaltet. Das ist letztlich auch nichts anderes; beides ist sozusagen der Versuch, den (materiellen) Zettel wo draufsteht "Führerschein" oder "Windowslizenz" (oder auch "Fahrkarte") als Identität für die (immaterielle) Lizenz verwenden zu können. Ein mündliches "Ja Du darfst mit diesem Auto fahren" einer befugten Person wäre ebenfalls eine Lizenz - nur wäre es schwierig, das in der Verkehrskontrolle nachzuweisen (besagte lizenzerteilende Person müßte jedesmal zwecks Bestätigung kontaktiert werden) - bei Windows übernimmt eben jene Rolle die Aktivierung; da wird Microsoft explizit gefragt, ob der mit der vorgezeigten Aktivierungs-ID das dazugehörige Betriebssystem verwenden darf oder nicht - mit dem Caveat, daß wie auch bei der realen Person Microsoft natürlich getäuscht werden kann, indem eine "gefälschte" ID vorgezeigt wird (die Betriebserlaubnis hat man deswegen ebensowenig wie wenn man dem Polizisten den nachgemachten Führerschein vor die Nase hält und der das aber nicht mitkriegt).



Und bei Windows 10 ist es halt nun erstmalig so, daß für das kostenlose Upgradeangebot die Lizenz NICHT für die Betriebssystemklasse "Windows 10" gilt - also "1 Lizenz berechtigt für den Einsatz einer Kopie von Windows 10" --- sondern insbesondere nur für ein Gerät, also "1 Lizenz berechtigt zum Betrieb eines Gerätes mit Windows 10". Anderes Gerät heißt andere Lizenz, was momentan nur nicht so offensichtlich ist, da diese im Hintergrund automatisch zugewiesen wird und auch so gut wie keine anderen Nebeneffekte da sind (insbesondere: selber Produktschlüssel und keine Kosten).

Wenn wir jetzt aber August 2016 hätten, sähe das anders aus. Dann könnten wir immer noch mit unserer ollen Kopie von Win10-10240 unser noch olleres Windows 7 aktualisieren, genauso wie jetzt schon. Aber wir bekämen keine "automatische" Betriebserlaubnis mehr dafür, sondern müßten spätestens zur Aktivierungszeit diese erwerben und das dann kostenpflichtig (soweit diesem konkreten Gerät nicht schon vorher eine kostenlose Windows10-Lizenz zugeordnet gewesen war).
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#47 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 14. November 2015 - 09:16

Der Vergleich mit dem Führerschein hinkt, da dieser nicht übertragbar ist, eine Softwarelizenz (in gewissen Grenzen) aber doch.
Vergleich es mit der Betriebserlaubnis (BE) eines Fahrzeugs, das triffts besser. Da darf man nämlich dann das Auto im Bereich der STVO nutzen, sofern man das was in der BE eingetragen ist nicht verändert. Und man hat das Recht das Fahrzeug zu verkaufen.


Und betreffend Windows 10 Upgrade gäbe es auch einen möglichen Vergleich: Man bekommt vom Händler als Upgrade für seinen Wagen einen Ersatzwagen gestellt, z.b. während der Zeit einer Reparatur. Man ist immer noch der Eigentümer seines Wagens, hat aber die Möglichkeit das andere Fahrzeug zu nutzen.
Ok, ja, der Vergleich hinkt auch, weil einem wohl kein Händler ein Ersatzfahrzeug auf die Lebensdauer seines eigenen Fahrzeugs geben würde.
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#48 _Kruemelmonster_123_

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geschrieben 14. November 2015 - 14:23

Beitrag anzeigenZitat (RalphS: 14. November 2015 - 05:30)

Mh? Es ging doch gar nicht um die Retail-Version, sondern um das kostenlose Upgrade-Angebot und da ist ganz klar dokumentiert worden, wie das lizenzrechtlich aussieht: Du bist befugt, einen PC mit gültiger Windows-Lizenz kostenlos auf Windows 10 zu aktualisieren; diese Lizenz gilt dann für die Lebenszeit des Gerätes (und *nicht*, wie gerne mal verkürzt geschrieben wird, "für Lebenszeit").


Nix hmmm, ich war auf die Ausführungen von Hobbyperte eingegangen, das mit Dell Win7 SLP und es ist ein wenig vergleichbar.

Mittlerweile kommt hier ja auch der Effekt des Begreifens durch. Win10 update ist nur beschränkt auf das vorherige Win7/Win8, als Aufrüstung, dazu Gerät (PC) bezogen ........ mehr ist es nicht. Was dazu ab August 2016 passiert, weiß noch keiner.
Dieses Update kann dann auch abgestellt werden, auch darüber sollte man sich bewusst werden. Denn, man hat Win10 nicht erworben, man hat es nur als Update zur Verfügung gestellt bekommen.
Egal dabei derzeit, ob eine Neuinstallation auch mit Key aus Win7/8/8.1 möglich ist.

Nochmals, Win10 pro kostet, offiziell 279 Euro und nein, das kann man nicht gleich hinbekommen mit Win7 pro COA Key für 10 Euro und Update auf Win10. Gehen tut es aber derzeit aber eben mit Beschränkungen und Stichtag Ausgust 2016.

Nur, MS verkauft seine Software, davon lebt MS, nicht von verschenken. Ergo, wird was kommen. :8):
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#49 Mitglied ist offline   RalphS 

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geschrieben 14. November 2015 - 20:21

Klar hinkt der Vergleich. Vergleiche hinken immer, 100% paßgenau ist da leider nichts. :lol:

Wie gesagt, re: Lizenz gehen die Ansichten re: Anbieter und Nachfrager WEIT(!) auseinander. Der eine sagt, nö wenn einer dem das erlauben darf dann bin ich das. Und der andere sagt, wenn ich das habe, dann will ichs auch verwenden können und der Rest ist mir egal.

Die Sache mit der BE ist auf jeden Fall ein gutes Beispiel. Da geht es nämlich auch nicht um Fahrzeugklassen, und streng genommen nicht mal um Fahrzeugtypen, sondern um genau *das da jenige Fahrzeug was das vor mir steht* (= eingetragen ist). Damit ist die BE natürlich ebenfalls gebunden, und das schon fast buchstäblich --- nämlich an die Hardware.

Außerdem.... möchte ich behaupten, daß nicht jeder dahergelaufene Dokö befugt ist, so eine BE auszustellen. :)

Aber ultimativ ist eine Lizenz nur eines: die Erlaubnis, etwas zu tun, was man ohne sie nicht dürfte; mit anderen Worten: die Lizenz ist ein juristisches Konzept.
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#50 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 14. November 2015 - 22:47

RalphS: Unterschreib ich so.
Bis auf den letzten Absatz mit der Erlaubnis: Die Lizenz gibt einem nicht die Erlaubnis etwas zu tun, sondern sie behindert einen juristisch darin das zu tun, was in ihr verboten wird. Zumindest solange, wie sie nicht gegen geltende Gesetze verstößt.
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#51 Mitglied ist offline   Apo666 

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geschrieben 14. November 2015 - 23:03

Hallo zusammen

@RalfS
Ich kann Dir sagen, warum mit dem Lizenz-Modell von MS keiner klar kommt. Weil es konfus ist und weil MS nicht will, dass die Leute es verstehen. Dann kann man mehr Lizenzen verkaufen anstatt wiederverwerten.

Um bei dem Autobeispiel zu bleiben: Ich kann mit meinem Führerschein heute einen BMW fahren. Ich muss nicht heute immernoch einen Golf II fahren, nur weil das mein erstes Auto war.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es legal ist, dass MS die Software-Lizenz rechtens an die Hardware binden darf. Stell Dir mal vor, Du kaufst heute n PC mit alle Bi-Ba-Putz und willst Dir ne zusätzliche Netzwerkarte oder was auch immer einbauen. Wenn Du was falsch machst (ne Schraube drinnen liegen lässt oder so) und Dir der PC abraucht. Dann wäre ja auch Deine Software futsch obwohl diese faktisch keinen Schaden genommen hat.
Ich meine mal gehört zu haben, dass es verboten wurde die Software endgültig an die Hardware zu binden. Ist das nicht auch der Grund, warum die vielen Leute Windows 7 und 8 Lizenzen im Netz verscheppern? Und dieses Verbot gilt nach dem Update auf Windows 10 nicht mehr? Warum weil 10 zwei Nummern größer ist als 8?

Ich dachte ich hätte kapiert wie das Lizenzmodell funktioniert. Und jetzt lese ich Deinen Beitrag, in dem Du glaubhaft eine andere Funktionsweise darstellst.
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#52 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 14. November 2015 - 23:43

Moment, du verstehst da was falsch. Die Lizenz, die du gekauft hast kannst du jederzeit wieder umziehen. Sprich, dein Windows 7 oder 8 verfällt ja nicht, ergo gibt es auch keine Hardwarebindung.
Windows 10 ist lediglich eine kostenlose Dreingabe, sozusagen ein Upgrade für dein Auto, das halt nunmal nur in dem einen Auto passt. Wenn du das Auto verkaufst oder verschrottet will der Händler diesen einen Einbau wieder zurück. Ist nicht schlimm, es wurde dir ja unentgeltlich überlassen.
Damit warst du aber von Anfang an auch einverstanden, es wurde nie anders von MS verbreitet. Wenn du das nicht gewollt hättest, hättest du nie auf Win10 upgraden dürfen. Du hättest es kaufen müssen, da ist nämlich dann auch keine Hardwarebindung gegeben.
Jungs, es ist kostenlos. Freut euch doch einfach drüber dass ihr es benutzen, testen, whatever dürft. Sicherlich werdet ihr es irgendwann kaufen müssen. Aber bis dahin purzeln doch auch die Preise wieder.
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#53 _Kruemelmonster_123_

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geschrieben 14. November 2015 - 23:55

Beitrag anzeigenZitat (RalphS: 14. November 2015 - 20:21)

Klar hinkt der Vergleich. Vergleiche hinken immer, 100% paßgenau ist da leider nichts. :lol:


Nicht so ganz und doch wieder, nehmen wir die SLP ...... das vertickern, gewerblich, landete letztendlich vorm Kadi, zu recht.

Trotzdem jammerten einige, zahlreiche im Netz, die sich für 1 Euro ne Recovery ersteigerten und denen wurde durch das Jammern auch noch geholfen.

Genauso haben wir das eigentlich wieder, fehlen nur noch Verkäufer, die den Downloadlink von Win10 anpreisen und auf das aktivierte Win7 verweisen.

Das, gehört jetzt nur gut verpackt ....... und dann haben wir wieder das Jammern.

Also irgendwie passt doch der Vergleich, oder ?? :imao: :imao: :imao:

Beitrag anzeigenZitat (Samstag: 14. November 2015 - 23:43)

Moment, du verstehst da was falsch. Die Lizenz, die du gekauft hast kannst du jederzeit wieder umziehen. Sprich, dein Windows 7 oder 8 verfällt ja nicht, ergo gibt es auch keine Hardwarebindung.
Windows 10 ist lediglich eine kostenlose Dreingabe, sozusagen ein Upgrade für dein Auto, das halt nunmal nur in dem einen Auto passt. Wenn du das Auto verkaufst oder verschrottet will der Händler diesen einen Einbau wieder zurück. Ist nicht schlimm, es wurde dir ja unentgeltlich überlassen.
Damit warst du aber von Anfang an auch einverstanden, es wurde nie anders von MS verbreitet. Wenn du das nicht gewollt hättest, hättest du nie auf Win10 upgraden dürfen. Du hättest es kaufen müssen, da ist nämlich dann auch keine Hardwarebindung gegeben.
Jungs, es ist kostenlos. Freut euch doch einfach drüber dass ihr es benutzen, testen, whatever dürft. Sicherlich werdet ihr es irgendwann kaufen müssen. Aber bis dahin purzeln doch auch die Preise wieder.

Und dieser Denke des Umziehens, wie du meinst, via Win7, 8, 8.1 wird nächstes Jahr im August ein Riegel vorgeschoben.

Denn ansonsten hättest du eine Freisoftware. Warum sollte dir die MS geben ??

Weil du so süß aussiehst ? ;D
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#54 Mitglied ist offline   RalphS 

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geschrieben 15. November 2015 - 06:41

Beitrag anzeigenZitat (Samstag: 14. November 2015 - 22:47)


Bis auf den letzten Absatz mit der Erlaubnis: Die Lizenz gibt einem nicht die Erlaubnis etwas zu tun, sondern sie behindert einen juristisch darin das zu tun, was in ihr verboten wird. Zumindest solange, wie sie nicht gegen geltende Gesetze verstößt.


Nein, wirklich ganz genau andersherum. :)

Hab ich auch nicht erfunden. Siehe den zugehörigen Eintrag beim Wiktionary.
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#55 Mitglied ist offline   schimmerlos2511 

geschrieben 30. September 2017 - 21:06

Hallo zusammen. Ich bin Frank und in einem mittelständischen Unternehmen verantwortet ich die IT. Mich würden Eure Erfahrungen und Tipps zum Thema gebrauchte Software interessieren. Das Thema ist ja ziemlich komplex, vor allem, wenn man sich die vielen Gerichtsurteile dazu anschaut. Ich bin gespannt auf Eure Antworten und bedanke mich dafür bereits jetzt im Voraus.
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#56 Mitglied ist offline   RalphS 

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geschrieben 01. Oktober 2017 - 03:54

Software im Unternehmen?

Nicht gebraucht. Punkt.
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#57 Mitglied ist offline   Candlebox 

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geschrieben 01. Oktober 2017 - 04:46

Warum?
Gibt es da auffällige Kratzer in den Fenstern oder Gebrauchsspuren die die Arbeit erschweren?

Wenn jemand 100 neue Lizenzen kauft und doch nur 99 gebraucht hat, ist die Software der einen, wieder verkauften Lizenz dann gebraucht und deshalb inakzeptabel, oder doch noch neu?
»Man kann die Realität ignorieren, aber man kann nicht die Konsequenzen der ignorierten Realität ignorieren.« ~Ayn Rand
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#58 Mitglied ist offline   RalphS 

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geschrieben 01. Oktober 2017 - 06:13

Weniger. Ich dachte da eher ans Stichwort Steuerprüfung, von wegen "ist für jeden Einsatz einer Software auch die richtige Lizenz dafür da?".

Kann man sich den Streß mit gebrauchter Software machen, wenn wer vor der Türe steht. Man kann es aber auch bleiben lassen. Die paar Euronen sollte man dann schon haben.
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#59 Mitglied ist offline   Candlebox 

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geschrieben 01. Oktober 2017 - 06:30

Ja, ok. Argument.
Ich dachte da wohl mehr so an Händler wie softwarebilliger.de oder ebay, oder so, die das oft günstig in Aktionen verklopfen.

Bin selbst da noch nie auf die Fresse damit gefallen, aber wahrscheinlich hast Du recht.
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#60 Mitglied ist offline   RalphS 

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geschrieben 01. Oktober 2017 - 06:59

Die suchen halt gerne mal. Kommt natürlich auch drauf an, wer das ist, aber laß 100 PCs da sein und 99 Lizenzen und dann stinkt das schon.

Oder es gibt einen 2012er Server mit vier Sockeln und nur einer Lizenz. Und schon stinkt es.

Oder oder. Es gibt genügend Restriktionen auf Software, die man buchstäblich aus Versehen übersehen kann. Diese Lizenz gestattet kommerziellen, aber nicht behördlichen Gebrauch? Nur für Bildungseinrichtungen? Für Unternehmen mit bis zu X Mitarbeitern (und man hatte seither noch einen eingestellt)?

So und nun stehen die vor der Türe und wollen Lizenznachweise sehen und naja, rechtmäßig oder nicht seh ich da jede Menge extra Streßpotential, was man sich halt imo nicht geben muß.


Aber es gibt natürlich nen einfachen Weg: Kundig machen - vorm Einkauf --- wie das mit Gebrauchtsoftware aussieht, ob das zulässig ist, und wenn ja, was man für Nachweise braucht, damit einem nicht "unlizensierter Gebrauch" und weitergehend Steuerhinterziehung unterstellt wird.
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