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Downgrade von Windows 10 auf Windows 7


#1 Mitglied ist offline   clanhermann 

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geschrieben 01. Oktober 2015 - 20:34

Hallo Zusammen,

ich habe vor kurzem ein Upgrade von Windows 7 auf Windows 10 anhand des von Microsoft kostenlos zur Verfügung gestellten Upgrades durchgeführt.

Nun meine Frage:

Wenn ich - aus welchem Grund auch immer - wieder ein Downgrade auf Windows 7 mache, kann ich dann innerhalb einer bestimmten Zeit wieder ein Upgrade auf Windows 10 durchführen oder stellt Microsoft das Upgrade nur einmal zur Verfügung ?

Für Eure Antworten im Voraus besten Dank.

Andreas
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#2 Mitglied ist offline   Eulenspiegel 

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geschrieben 01. Oktober 2015 - 21:12

Hallo Andreas,

ein Bekannter von mir hatte nach dem Upgrade auf Win10 massive Probleme, da sein Win8.1 'getunt' war. Wir haben es dann wieder auf 8.1 zurückgesetzt, die vermutlich inkompatiblen Einstellungen rückgängig gemacht, dieses Tuning-Tool entfernt und anschließend das Upgrade auf Win10 mit erheblich besserem Ergebnis erneut ausgeführt. Warum sollte das dann nicht auch bei dir funktionieren?

Du kannst ein Downgrade aber nur bis 30 Tage nach dem Upgrade ausführen, dann ist dieser Zug für dich abgefahren. Das kostenlose Upgrade auf Win10 steht dir noch bis Juli 2016 (wiederholt) zur Verfügung.

Gruß
Till
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#3 Mitglied ist offline   Q 1 

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geschrieben 01. Oktober 2015 - 21:44

Das kostenlose Upgrade inklusive Aktivierung steht bis zum Ende der Lebensdauer des Geräts zur Verfügung, solange keine einschneidenden Hardwareänderungen durchgeführt werden. Es steht für die gesamte Lebensdauer eines jeden Geräts zur Verfügung, auf dem die Aktivierung bis einschließlich Juli 2016 erfolgt. Es ist hierbei sogar unerheblich, ob nach Ablauf welchen Zeitraums auch immer ein erneutes Upgrade oder ein saubere Neuinstallation stattfindet.
Im Budapester Memorandum bekräftigten Russland, die Vereinigten Staaten von Amerika und das Vereinigte Königreich, als Gegenleistung für einen Nuklearwaffenverzicht, gemeinsam in drei getrennten Erklärungen jeweils gegenüber Kasachstan, Belarus und der Ukraine erneut ihre bereits bestehenden Verpflichtungen, die Souveränität und die bestehenden Grenzen der Länder, das UN-Gewaltverbot und weitere Verpflichtungen zu achten.
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#4 Mitglied ist offline   clanhermann 

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geschrieben 02. Oktober 2015 - 23:33

Hallo,

danke für Eure Antworten. Das hat mir schon sehr weiter geholfen.

Andreas
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