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Fehler in Produktbeschreibung "Testzeitraum nur 30 Tage"


#1 Mitglied ist offline   Mahatma.Pech 

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geschrieben 26. August 2015 - 14:56

Ihr erwähnt hier: http://winfuture.de/...schalt,733.html daß man das Proggie nur 30 Tage lang kostenlos nutzen kann. Das ist nicht nur mir sondern auch dem Anbieter scheinbar völlig neu, da auf seiner Seite die Software noch immer als Shareware angeboten wird, bei der man zum Programmstart einen von drei Buttons anklicken muß oder eine Lizenz erwirbt, um ihn davon freizuschalten.

anbei noch ein Screenshot, wenn ihr es ohne Lizenz starten wollt, muß eigentlich so ein Fenster kommen. (hab ich seit Jahren so im Einsatz.)

Angehängtes Bild: TC852Lizenz.JPG

Ergänzung: in dem Disclaimer steht zwar nur "ein Monat", aber es ist darüber hinaus "nutzbar" ... ich weiß nicht, wie man das in eurem Text ergänzen kann und will, aber nutzbar scheint hier nicht gleich nutzbar :unsure:
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#2 Mitglied ist offline   radyr 

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geschrieben 27. August 2015 - 08:17

Lies mal bitte den ersten Satz, Bub: http://www.ghisler.com/dorder.htm

Und auf deinem Screenshot steht es auch schwarz auf grau... Das was du da "seit Jahren" tust, solltest du überdenken.

Dieser Beitrag wurde von radyr bearbeitet: 27. August 2015 - 08:21

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#3 Mitglied ist offline   Shadowlord 

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geschrieben 27. August 2015 - 08:52

Hallo, Mahatma.Pech!

Wie radyr bereits schreibt, darf der Total Commander 30 Tage lang kostenlos getestet werden. Zwar kann man das Programm auch danach noch weiterhin starten, allerdings sollte man dann eine Lizenz erwerben oder das Programm wieder deinstallieren.

Ich habe den Text der Downloadbeschreibung um einen entsprechenden Absatz ergänzt.
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#4 Mitglied ist offline   Mahatma.Pech 

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geschrieben 27. August 2015 - 09:30

Ich bin mir jetzt nicht sicher, wie das abgedeckt ist, aber nach dem Löschen nach einem Monat / 30 Tagen, konnte ich den TC erneut aufspielen. Aufgefallen war mir das, als meinem PC die CPU gestorben ist und ich erst nach über einem Monat Pause den PC wieder in Betrieb nahm. Das BIOS hatte gemütlich weiter an Datum und Uhrzeit gedreht und der PC machte keine Probleme beim Öffnen des eigentlich doch abgelaufenen Progs. O_O
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#5 Mitglied ist offline   Holger_N 

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geschrieben 28. August 2015 - 12:35

Das spielt doch keine Rolle, ob es trotzdem geht oder nicht. Da steht, man kann es einem Monat testen und muß es dann kaufen oder deinstallieren. Das ist doch eindeutig. Du kannst doch auch nicht in eine fremde Wohnung gehen, etwas mitnehmen und das damit begründen, dass ja nicht zugeschlossen war. Der Umstand dass offen war, macht es natürlich sehr einfach aber ist doch keine Legitimation zum Klauen.
Bauernregel: Regnets mächtig im April, passiert irgendwas, was sich auf April reimt.
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#6 Mitglied ist offline   Mahatma.Pech 

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geschrieben 03. September 2015 - 19:37

Könntest du es bitte unterlassen, mich als Dieb abzustempeln? Es scheint ja nicht ungewollt, daß die Software auch nach über 30 Tagen noch ohne Lizenz läuft. Bei AutoCAD hab ich auch ne Testlizenz installiert und konnte sie 30 Tage nutzen, anschließend war Schluß mit Testen auch nach einer De-/Reinstallation.
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#7 Mitglied ist offline   Stefan_der_held 

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geschrieben 03. September 2015 - 19:47

 Zitat (Mahatma.Pech: 03. September 2015 - 19:37)

Könntest du es bitte unterlassen, mich als Dieb abzustempeln?


macht keiner. Wenn du dir den Stiefel anziehst, dann sei es drum. Es muss halt ein Vegleich gezogen werden um klar darüber zu werden, dass dein Handeln eindeutig gegen die Lizenz Bestimmungen verstößt

Zitat

Es scheint ja nicht ungewollt, daß die Software auch nach über 30 Tagen noch ohne Lizenz läuft. Bei AutoCAD hab ich auch ne Testlizenz installiert und konnte sie 30 Tage nutzen, anschließend war Schluß mit Testen auch nach einer De-/Reinstallation.


Es soll nur hier unnötiger Ballast vom System fern gehalten werden. Es gibt viele Programme die sich so reinstallieren lassen würden wenn die Testlizenz ausläuft. Der eine sichert sich so ab, der andere anders. Wieder andere glauben an das Gute im Menschen.

Ich persönlich halte bspw. nichts von Programmen die einen derart tief ins System verankerten Kopierschutz mitbringen welcher in der Funktionsweise quasi einem Rootkit gleicht.
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#8 Mitglied ist offline   Doodle 

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geschrieben 03. September 2015 - 20:14

Da liegt überhaupt kein Fehler in der Produktbeschreibung vor, sondern es ist ein klassischer Fall von Shareware, bei der der Programmierer darauf vertraut, dass man sich freiwillig registriert oder eben kauft. D.h. das Programm bleibt trotzdem uneingeschränkt weiter nutzbar, egal ob man zahlt oder sich registriert. Gab es früher öfter, heute kaum noch, weil es eben kaum jemand macht. Geiz ist geil. :wink:
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#9 Mitglied ist offline   Mahatma.Pech 

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geschrieben 06. September 2015 - 23:08

 Zitat (Stefan_der_held: 03. September 2015 - 19:47)

macht keiner. Wenn du dir den Stiefel anziehst, dann sei es drum. Es muss halt ein Vegleich gezogen werden um klar darüber zu werden, dass dein Handeln eindeutig gegen die Lizenz Bestimmungen verstößt


dann hast du anscheinend nicht richtig gelesen, womit hier verglichen wird?!

Der Vergleich wird hier mit einem Wohnungseinbruch gezogen! Ich habe aus fremden Wohnungen bisher nur Gegenstände mitgenommen, die ich von deren Bewohnern aus freien Stücken überlassen bekommen habe oder für die ich einen entsprechenden Geldbetrag bezahlt habe.

Ich könnte hierzu diverse Personen benennen, mit denen ich in den letzten Monaten diesbezüglich überein gekommen bin.

Die Negierung deinerseits zeigt deutliche Anzeichen von Ignoranz! Du solltest deine Einstellung gegenüber anderen also mal überdenken.
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#10 Mitglied ist offline   Sturmovik 

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  • Interessen:IT, Luftfahrt, historische Technik

geschrieben 06. September 2015 - 23:47

Sagmal hamse dich im Heiseforum rausgeworfen, dass du jetzt hier rumtrollst?
Du solltest vielleicht mal deinen Ton überdenken!

Holger hat mit keinem Wort behauptet, dass du irgendwo was geklaut hättest. Es war lediglich ein Vergleich.
Aber wenn dir dermaßen der Hut wegfliegt, scheint ja wohl was dran zu sein :rolleyes:

Der "Fehler in der Produktbeschreibung" war eine korrekte Wiedergabe der Lizenzbestimmungen dieser Shareware.
30 Tage ohne Einschränkungen nutzbar.
Dass es nach Neuinstallation erneut 30 Tage ohne Nagscreen sind, ist schön für den Anwender, strenggenommen aber ein Lizenzverstoß.
«Geschichte wiederholt sich nicht, aber sie reimt sich» (Mark Twain)

Unix won't hold your hand. You wanna shoot your foot, Unix reliably delivers the shot.

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#11 _Niedlicher Zwerg_

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geschrieben 07. September 2015 - 18:59

 Zitat (Mahatma.Pech: 03. September 2015 - 19:37)


Ich weiß ja nicht was du an dieser eindeutigen Aussage

"Total Commander ist ein Shareware-Programm. Dies bedeutet, dass Sie das Programm für eine Periode von 30 Tagen testen dürfen. Danach müssen Sie entweder die Vollversion bestellen, oder es von Ihrer Festplatte löschen."

nicht begreifst.
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