WinFuture-Forum.de: Windows 10 "übertragbar" auf neuen PC? - WinFuture-Forum.de

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Windows 10 "übertragbar" auf neuen PC?

#31 Mitglied ist offline   chris899 

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geschrieben 06. Oktober 2015 - 21:09

Ich hoffe Microsoft sagt nun bald mal was genau Sache ist. Zumindest für Deutschland sollte es ja noch eine Möglichkeit geben eine Win10 Lizenz auf einen anderen PC zu übertragen. Bis das geklärt ist warte ich auch noch mit einem Win10 Update, bei meiner aktuellen drei Win7 Retail Lizenzen und nur ein Rechner Situation.
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#32 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 06. Oktober 2015 - 21:24

Wenn du wirklich drei Retail-Versionen hast und keine OEM-, SB oder whatever soll es angeblich möglich sein die Win10-Lizenz auf andere Hardware zu übertragen.
Quelle.
Was ich mich da grad frage, aufgrund dessen das einige User berichten sie hätten unterschiedliche Keys bekommen: Kann es sein dass Retail-Benutzer von 7 oder 8 einen übertragbaren Key erhalten, und keinen Generic-Key?
Hat da schon mal jemand Tests mit gemacht, der eine Retail besitzt?

chris889: Microsoft macht in meinen Augen auch dann nichts falsch, wenn die Lizenz nicht übertragbar sein sollte. Denn die Lizenz, die von dir gekauft wurde, sprich 7 oder 8 ist ja weiterhin frei übertragbar, lediglich das Upgrade wird dir im September nächsten Jahres nicht mehr möglich sein. Aber das ist nunmal eine kostenlose Dreingabe, die an genaue Bedingungen geknüpft ist. Dazu gehört der Ablauf nächstes Jahr auch.

Dieser Beitrag wurde von Samstag bearbeitet: 06. Oktober 2015 - 21:28

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#33 Mitglied ist offline   RalphS 

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geschrieben 06. Oktober 2015 - 21:24

Im eigenen Interesse wird man wohl bei Microsoft (hoffentlich) das Ganze als Promotion verkaufen und dann, wenn das "normale", planmäßige (kostenpflichtige) Upgrade anläuft, wieder wie gehabt handhaben mit Produktschlüssel und Aktivierung oder einem zumindest vergleichbaren Modell.

"Kostenloses Windows an die Hardware gebunden" kriegt man so noch verkauft. Aber spätestens dann, wenn es um den Vertrieb kostenpflichtiger Lizenzen geht, steht wer von der EU bei denen auf der Matte, wenn sie das bis dahin nicht ändern. Gab ja schon genug Streß beim Win7-SP1 und *das* war wohl eher ein Softwareproblem als ein bewußter Verstoß gegen die Auflagen... was aber in diesem Fall definitiv *nicht* greifen würde.
"If you give a man a fish he is hungry again in an hour. If you teach him to catch a fish you do him a good turn."-- Anne Isabella Thackeray Ritchie

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#34 Mitglied ist offline   wolf22 

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geschrieben 06. Oktober 2015 - 21:43

Ein gekauftes System mit Produktschlüssel wie es jetzt schon in den Läden liegt ist in dem Falle mein Eigentum und nicht wie die MS-Mitarbeiter im Moment noch meinen - wenn sie auf ein neues Board müssen weil das andere defekt ist müssen sie auch neu kaufen.
Ja wo kommen wir da denn hin.
Ich kaufe ein Auto, bekomme Zulassung usw. - der Motor geht kaputt und ich soll gleich ein ganzes Auto kaufen statt nur den Motor tauschen (Mainboard).
Mit neuem Motor verliert doch meine Zulassung nicht die Gültigkeit wenn es Typkonform ist.
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#35 Mitglied ist offline   chris899 

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geschrieben 06. Oktober 2015 - 21:56

Beitrag anzeigenZitat (Samstag: 06. Oktober 2015 - 21:24)

Wenn du wirklich drei Retail-Versionen hast und keine OEM-, SB oder whatever soll es angeblich möglich sein die Win10-Lizenz auf andere Hardware zu übertragen.

chris889: Microsoft macht in meinen Augen auch dann nichts falsch, wenn die Lizenz nicht übertragbar sein sollte. Denn die Lizenz, die von dir gekauft wurde, sprich 7 oder 8 ist ja weiterhin frei übertragbar, lediglich das Upgrade wird dir im September nächsten Jahres nicht mehr möglich sein. Aber das ist nunmal eine kostenlose Dreingabe, die an genaue Bedingungen geknüpft ist. Dazu gehört der Ablauf nächstes Jahr auch.


Ja, sind alles Retail-Versionen. Deswegen hoffe ich ja das Microsoft sich bald mal äußert wie der Umzug abläuft und es auch vernünftig umgesetzt wird, z.B. Anruf bei der Hotline. Registrieren eines MS-Kontos würde ich auch schon nicht mit machen.

Zum zweiten Absatz:
Das kann man aufjedenfall so sehen. Ich für mich persönlich werde dann auch die Konsequenz daraus ziehen und Win10 nicht kaufen. Für den Preis von 100-120€ (aktuell Amazon) finde ich bietet mir Win10 zu wenig und zu viel was ich ablehne bzw. nicht brauche wie Cortana, Cloud-Anbindung, App-Store in Verbindung mit MS-Account usw.

Mein Plan ist dann, dass das Notebook was ich jetzt habe ein Update bekommt, der geplante neue Desktop und das neue Notebook dann mit Win7 weiterbetrieben werden.

Beitrag anzeigenZitat (wolf22: 06. Oktober 2015 - 21:43)

Ein gekauftes System mit Produktschlüssel wie es jetzt schon in den Läden liegt ist in dem Falle mein Eigentum und nicht wie die MS-Mitarbeiter im Moment noch meinen - wenn sie auf ein neues Board müssen weil das andere defekt ist müssen sie auch neu kaufen....


Wenn man eine Win10 Retail-Version im Handel kauft sollte das auch jetzt schon gehen. Man hat ja einen Key um Win10 auf einem anderen Rechner aktivieren zu können, notfalls über die Hotline. Die Frage ist eben wie bei alten Retail-Versionen (7&8) verfahren wird, wo es keinen neuen Lizenz-Key gibt, sondern mit der Hardware-ID gearbeitet werden muss.
Ist aber alles Zukunftsmusik spätestens in einem Jahr sind wir alle schlauer.

Dieser Beitrag wurde von chris899 bearbeitet: 06. Oktober 2015 - 22:03

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#36 Mitglied ist offline   RalphS 

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geschrieben 07. Oktober 2015 - 07:02

Beitrag anzeigenZitat (wolf22: 06. Oktober 2015 - 21:43)

Ein gekauftes System mit Produktschlüssel wie es jetzt schon in den Läden liegt ist in dem Falle mein Eigentum und nicht wie die MS-Mitarbeiter im Moment noch meinen - wenn sie auf ein neues Board müssen weil das andere defekt ist müssen sie auch neu kaufen.


Eben nicht.

Das "Produkt" als solches, also das "greifbare" Produkt - die DVD und sogar das Betriebssystem selber - sind erstmal kostenlos (bzw im Preis inbegriffen) oder grundsätzlich erstmal verboten.

Wer was anders will, braucht eine Betriebserlaubnis. Eine LIZENZ. Diese ist kostenpflichtig, ebenso wie bspw ein Führerschein, oder eine Fahrkarte, oder dergleichen mehr.

Die DVD - oder der Stick - gehört natürlich Dir dann und die Daten, die darauf sind... gut, da können wir streiten, aber objektiv gehören Dir die Daten (syntaktisch, ie die Einsen und Nullen) ebenfalls.

Das gibt Dir aber nicht die Berechtigung, das zu verwenden, ebenso wie Du nicht einfach in ein Auto steigen und losfahren DARFST, wenn Du keinen Führerschein hast (auch wenn Du zweifellos KÖNNTEST).
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#37 Mitglied ist offline   DK2000 

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geschrieben 09. Oktober 2015 - 10:21

Momentan ist es so geregelt:

Aktivierung über GenuineTicket.xml ('Digital entitlement') = Übertragung auf andere Hardware nicht bzw. nicht ohne weiteres möglich. Hier gab es mal ein Gerücht, dass MS ein Tool bereitstellen will, mit welchen das Übertragen möglich sein soll, aber bislang nichts weiter von gehört.

Aktivierung über Product Key = Übertragung auf andere Hardware möglich. Verhält sich alles wie gehabt.
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#38 Mitglied ist offline   js1 

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geschrieben 10. Oktober 2015 - 12:35

Ich glaube mich allerdings zu erinnern dass es zu XP Zeiten schonmal arge Probleme gab zwischen der deutschen (bzw. EU Rechtsprechung) und dem Unternehmen Microsoft. Damal starte MS eine große Kampagne in puncto Genuine Software, weil die XP Hacks überhand genommen hatten. Zahlreich versuchten nun viele der Betroffenen schnell und günstig eine legale Seriennummer zu ergattern. Dieser Markt wurde nun von vielen genutzt um evtl. vorhandene und nicht mehr genutzte OEM Seriennummern zu verkaufen. MS beschwerte sich energisch gegen diese Geschäfte und zog aber auf juristischer Ebene den Kürzeren. Die Rechtsprechung sah es damals so, dass die Verwendung des Betriebssystems nicht harwaregebunden sein darf.
Ich zum Beispiel verwende ebenfalls eine solche OEM Seriennummer auf meinem XP Rechner und mich würde es sehr wundern wenn diese damalige Entscheidung jetzt keine Rechtsgültigkeit mehr haben sollte.

Dieser Beitrag wurde von js1 bearbeitet: 10. Oktober 2015 - 12:38

Viele Grüße js1
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#39 Mitglied ist offline   RalphS 

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geschrieben 10. Oktober 2015 - 12:54

Naja, Microsoft möchte halt wie jeder andere Softwarehersteller ein Monopol auf den Vertrieb der herausgegebenen Lizenzen haben. Von der Warte her ist das schon nachvollziehbar.

Allerdings war die Sache damals geringfügig anders gelagert. Es ging um die Entbündelung von Hardware und Software: Microsoft sollte nicht in der Lage sein, den Wettbewerb zu verzerren, indem pauschal preiswertere Lizenzen vergeben wurden, *wenn diese Vergabe an den Verkauf von bestimmter Hardware gebunden war*. Das geht dann in Richtung Kartellbildung und damit hatte man hierzulande ein Problem.

Möglicherweise hab ich da auch was vergessen oder übersehen... aber, ich bilde mir zumindest ein, daß es da mit keiner Silbe um die untrennbare Bindung von Hard- und Software ging, jedenfalls dann, wenn diese Bindung vom Lizenznehmer selbst vorgenommen wurde (was ja bei der OEM-Bündelung insbesondere nicht der Fall war).


Und nein. Mir geht diese Bindung auch gegen den Strich. Warum für jedes Gerät eine neue Windowslizenz erwerben, wenn das alte Gerät nicht mehr einsatzbereit ist? Angenommen man kauft sich jedes Jahr einen neuen Laptop... dafür jetzt jedes Mal eine *neue* Lizenz erwerben zu müssen, halte ich für hanebüchen.
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#40 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 10. Oktober 2015 - 14:16

Der Fall hier ist komplett anders:
Kauf dir ein Windows irgendwas, und es ist in Deutschland nicht an die Hardware gebunden. Man kann es jederzeit auf neue Hardware umziehen.
Macht man nun ein Upgrade von 7 oder 8 auf 10 kann man die Software (also 7 oder 8), die man erworben hat immer noch jederzeit auf neue Hardware umziehen. 10 ist da lediglich eine Dreingabe, das hat man ja aber auch nicht gekauft, von daher gibts da auch keinen Rechtsanspruch.
Das gekaufte 7 oder 8 lässt sich ja weiter nutzen, auch wenns nächstes Jahr kein kostenloses Upgrade mehr gibt.
Vielleicht gibt es ja sogar noch irgendwann die Möglichkeit das Upgrade selbst umziehen zu können, vielleicht aber auch nicht.
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#41 Mitglied ist offline   Stefan_der_held 

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geschrieben 10. Oktober 2015 - 15:56

Beitrag anzeigenZitat (Samstag: 10. Oktober 2015 - 14:16)

Macht man nun ein Upgrade von 7 oder 8 auf 10 kann man die Software (also 7 oder 8), die man erworben hat immer noch jederzeit auf neue Hardware umziehen. 10 ist da lediglich eine Dreingabe, das hat man ja aber auch nicht gekauft, von daher gibts da auch keinen Rechtsanspruch.


Da ist Grauzonenterror :D

Du hast ja keine neue Lizenz bekommen sondern einen generischen Schlüssel. Du hast keinen Nachweis darüber ob du das erworben hast.

Die Lizenz bei dem Upgrade wird ja anhand der generierten ID des Rechners bei der Installation geprüft.

Anders ist das bei real erworbenen Lizenzen. Hier hast du die Lizenz als Nachweis und natürlich darf die (unter Beachtung der Lizenzbestimmungen im Sinne von "gleichzeitig existierenden Installationen") auf einen anderen Rechner übertragen werden.

Bin mal gespannt was MS da ab 08/16 für "neuaktivierungen" bei bspw. Boardwechsel für eine Bombe platzen lässt.
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#42 _Kruemelmonster_123_

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geschrieben 10. Oktober 2015 - 16:57

Also, habe ich das nun endlich richtig verstanden :rolleyes:

Win 10 ist, jetzt als Upgrade, eine Mogelpackung. Win10 Upgrade entspricht also keiner Vollversion. Diese Vollversion sollte es aber werden mit dem Upgrade von Win7, 8, 8.1, so wurde es augenscheinlich angepriesen, ist es aber nicht. Denn es ist nur eingeschränkt nutzbar und entspricht nicht des Nutzungsumfanges der upgegradeten Vorversionen.

Und ab 08/!6 kann man sein blaues Wunder erleben. :imao:

Dazukommend ist der Upgrade abhängig vom Typ der Vorversion, also ob OEM oder eben nicht, denn Microsoft mag ja kein OEM.

Ist das kompliziert. :8): Nur, wenn dem so alles ist, von dem und dem abhängig und wenn doch nicht, eben doch, dann hat das nichts mehr mit Kostenlos und geschenktem OS zu tun, dann ist das irgendwie eine Verlade und wir können uns schon alle auf August 2016 freuen.
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#43 Mitglied ist offline   js1 

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geschrieben 11. Oktober 2015 - 18:50

Beitrag anzeigenZitat (DK2000: 07. August 2015 - 14:32)

Also das es 'nicht-PC gebunden' ist, konnte ich bis jetzt nicht feststellen.

Das aktivierte Windows 10 (mit MS Konto) lässt sich bei mir nur auf diesem Gerät aktivieren, auf welchem ich das Upgrade ausgeführt habe. Auf einem anderen Gerät lässt es sich nicht aktivieren (selbes MS Konto), außer ich trete mit dem Rechner dem Insider Programm bei

Laut diesem Beitrag hier sollte man allerdings ein Upgrade Windows 10 nach Hardwarewechsel wieder aktivieren können. Und zwar mit Hilfe seiner alten Seriennummer von Windows 7 oder 8.1.

Vielleicht kann das ja mal jemand ausprobieren.
Viele Grüße js1
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#44 Mitglied ist offline   DK2000 

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geschrieben 11. Oktober 2015 - 18:55

Das hatte ich schonmal bei der Build 10240 probiert. Die hat sich geweigert, Windows 7, 8 und 8.1 Keys anzunehmen, egal, wo man die eingegeben hat. Auch nach der Installation ging das nicht. Zum Aktivieren hätte ich einen Windows 10 Key benötigt.
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#45 Mitglied ist offline   Doodle 

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geschrieben 11. Oktober 2015 - 20:54

Beitrag anzeigenZitat (Kruemelmonster_123: 10. Oktober 2015 - 16:57)

Win 10 ist, jetzt als Upgrade, eine Mogelpackung. Win10 Upgrade entspricht also keiner Vollversion. Diese Vollversion sollte es aber werden mit dem Upgrade von Win7, 8, 8.1, so wurde es augenscheinlich angepriesen, ist es aber nicht. Denn es ist nur eingeschränkt nutzbar und entspricht nicht des Nutzungsumfanges der upgegradeten Vorversionen.
...
Dazukommend ist der Upgrade abhängig vom Typ der Vorversion, also ob OEM oder eben nicht, denn Microsoft mag ja kein OEM.

Du kannst jede OEM von Win7 oder 8 auf Win10 upgraden. Und Mogelpackung? Warum? Es ist ein Upgrade und diese Möglichkeit ist eben befristet. Wurde von Microsoft auch nie anders kommuniziert. Ich verstehe nicht, wo das Problem liegt.
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