WinFuture-Forum.de: Windows 10 "übertragbar" auf neuen PC? - WinFuture-Forum.de

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Windows 10 "übertragbar" auf neuen PC?

#16 Mitglied ist offline   Luciman 

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geschrieben 09. August 2015 - 10:07

Beitrag anzeigenZitat (RalphS: 09. August 2015 - 04:24)

.... "einmal Windows 7 kaufen und zehnmal auf 10 aktualisieren" ist NICHT vorgesehen.


Dahinter steckt der (für mich nachvollziehbare) Gedanke, dass kein normaler Anwender innerhalb kürzerer Zeitspanne seine PCs wechselt und deshalb mit (s)einer Lizenz wandert. Klingt dann eher nach Vervielfältigung/Mehrfachbenutzung.

'Lizenzen von Windows 7 und Windows 8.1 sind 1 Jahr lang kostenlos upgradeberechtigt. Einmal danach erteilte Lizenzen verlieren nie ihre Gültigkeit'

Das sollte mit der Einfügung ergänzt werden und ist kein Widerspruch zu Vorangegangenem, da es damit nicht im Zusammenhang steht.
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#17 Mitglied ist offline   Volker S 

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geschrieben 09. August 2015 - 13:46

' Einmal danach erteilte Lizenzen verlieren nie ihre Gültigkeit'

Ich meinte das schon so, wie ich das geschrieben habe. Meine jetzige Win 7 - Lizenz verliert beispielsweise nie seine Gültigkeit + 1 Jahr kann ich kostenlos auf Win 10 updaten.

Wenn ich beispielsweise innerhalb dieses einen Jahres einen zweiten PC durch Upgrade von Win7 auf Win10 bekommen möchte - so steht mir das doch zu. Es darf nur auf dem ersten PC dann kein Win 10 (oder auch Win7) mehr laufen, denn für den Upgradeprozess brauche ich ja ein installiertes Win7.

...und diese Sichtweise ist falsch?


-volker-

Dieser Beitrag wurde von Volker S bearbeitet: 09. August 2015 - 13:47

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#18 Mitglied ist offline   Luciman 

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geschrieben 09. August 2015 - 14:34

Beitrag anzeigenZitat (Volker S: 09. August 2015 - 13:46)

........ Meine jetzige Win 7 - Lizenz verliert beispielsweise nie seine Gültigkeit + 1 Jahr kann ich kostenlos auf Win 10 updaten.


Richtig - Deine jetzige Win 7 - Lizenz verliert nie ihre Gültigkeit und Du kannst bis zum Juli 2016 kostenlos auf Win 10 upgraden.


Beitrag anzeigenZitat (Volker S: 09. August 2015 - 13:46)

Wenn ich beispielsweise innerhalb dieses einen Jahres einen zweiten PC durch Upgrade von Win7 auf Win10 bekommen möchte - so steht mir das doch zu.


Auch das ist richtig - sofern für den zweiten PC eine gültige Win7-Lizenz vorliegt. Die kann eine andere sein oder die vom ersten PC (wäre aber bezogen auf die HW-ID dann ein HW-Wechsel) und auf dem ersten PC darf diese Win7-/Win10-Lizenz nicht mehr verwendet werden.

Nur ein "(oder auch Win7)" wie von Dir formuliert gibt es nicht, sondern nur ein "weder ... noch".

Ganz sicher kannst Du nicht hergehen und aus der ersten Win7-Lizenz eine Win10-Upgrade-Lizenz für den zweiten PC und eine verbleibende Win7-Lizenz für den ersten PC ableiten. ;)

Das wäre die Eier-legende Wollmilch-Sau! :D
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#19 Mitglied ist offline   Volker S 

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geschrieben 09. August 2015 - 15:55

um jetzt mal Klartext zu schnacken.

1) Win7 - Upgrade auf Win10 bei PC1.
2)PC1 durch Blitzeinschlag abgeraucht.

3) neuen PC gekauft und mit gleichem Win7 auf Win10 bringen.

zu 3)
Dieses Verfahren ist doch wohl legitim. Was nur noch nicht feststeht ist das Gemecker von Win10 bei der zweiten Installation. Ich gehe davon aus, dass man den telefonischen Support in Anspruch nehmen muss (welcher dann die alte Hardware-ID mit der neuen Hardware-ID überschreiben wird lassen).

...alles andere "oder auch Win7" im Kontext mit 'gleichfalls betreiben' habe ich eigentlich so nie gesagt [Zitat:"Es darf nur auf dem ersten PC dann kein Win 10 (oder auch Win7)..."] - aber wir meinen wohl das Gleiche.


-volker-

Dieser Beitrag wurde von Volker S bearbeitet: 09. August 2015 - 16:06

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#20 Mitglied ist offline   Luciman 

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geschrieben 09. August 2015 - 16:12

"Dieser Beitrag wurde von Volker S bearbeitet: Heute, 17:01"

Wie ich sehe, ist Dir die Ungenauigkeit Deiner Äußerung "...habe ich nicht gesagt" angesichts des Satzes in #17 aufgefallen. ;)
Insofern klärt Deine Ergänzung auf.

Ich schätze mal, wir meinen das Gleiche. :D
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#21 Mitglied ist offline   da^saber 

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geschrieben 09. August 2015 - 17:07

Beitrag anzeigenZitat (Volker S: 09. August 2015 - 15:55)

1) Win7 - Upgrade auf Win10 bei PC1.
2)PC1 durch Blitzeinschlag abgeraucht.
3) neuen PC gekauft und mit gleichem Win7 auf Win10 bringen.



genau so hab ich es am freitag gemacht:
am alten pc war windows 10 installiert (upgrade von windows 8.1)
am freitag neue hardware eingebaut -> windows 8.1 vom usb stick installiert -> windows 8.1 telefonisch aktiviert -> windows 10 upgrade gestartet mit rücksetzen des systems -> windows 10 hat sich automatisch aktiviert.

Dieser Beitrag wurde von da^saber bearbeitet: 09. August 2015 - 17:11

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#22 Mitglied ist offline   js1 

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geschrieben 10. August 2015 - 15:37

Soweit ich in diesen lizenzrechtlichen Dingen bei Windows durchblicke erlaubt die erworbene Originallizenz im Normalfall eine Installlierung des betreffenden Betriebsystems auf 1 PC. Kauft oder bastelt man sich jede Woche einen neuen PC, ist das kein Problem, solange dieses System nicht auf mehreren PC's gleichzeitig installiert wurde (egal ob diese in Betrieb sind oder nicht).
Weiter ist festgelegt dass mit einer bestehenden Lizenz für Windows 7 oder Windows 8/8.1 ein kostenloses Upgrade auf Windows 10 durchgeführt werden darf (1 Jahr lang). Das würde auch wieder die Installation (Upgrade) auf einem PC betreffen. Schmeisse ich diesen PC wieder in die Tonne, darf ich selbstverständlich dieses Upgrade auf dem neuen PC wieder vornehmen. Solange die Lizenzbedingung erfüllt ist und das betreffende System ist stets nur auf einem PC installiert.
Ein Backup des betreffenden Systems ist natürlich inbegriffen.

Nun würde noch die Frage offen bleiben, was passiert nach diesem einem Jahr wenn ich die Hardware grundlegend ändere und ich habe aber das legale Upgrade auf Windows 10 vorgenommen? Damit habe ich ja eigentlich eine legale Lizenz für Windows 10 erhalten.
Viele Grüße js1
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#23 Mitglied ist offline   Mezzy 

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geschrieben 10. August 2015 - 17:01

Wo wir gerade bei Update von einem Windows 7 aus sind.
Ich weiß jetzt nicht ob es Zufall ist, aber diese Variante war die Einzige, wo ich danach keinen generierten Key hatte.
Bei den Updates von Windows 8.1 aus, war danach immer ein generierter Key vorhanden.
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#24 Mitglied ist offline   M4tz3 

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geschrieben 13. August 2015 - 20:33

Hi, hab das Thema mal kurz überflogen und vielleicht eine Antwort da ich den Versuch heute selber gemacht habe.

Nach einem Upgrade wird der Windows 7, 8/8.1 - Key durch einen neuen Windows 10 - Key ersetzt.

Den Key sollte man nach dem Upgrade einfach auslesen, speichern und / oder ausdrucken.
Damit ist ein " echter Clean-Install" von DVD/USB mit anschließender Aktivierung möglich. Sollte auch bei einem Hardware-Wechsel klappen.



Gruß

Dieser Beitrag wurde von M4tz3 bearbeitet: 13. August 2015 - 20:34

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#25 Mitglied ist offline   Sturmovik 

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geschrieben 13. August 2015 - 21:04

Hättest du richtig gelesen, wüsstest du:
  • Der Key, den du da auslesen kannst, ist wertlos. Den hat so ziemlich jeder.
  • Deine Lizenz wird an eine bei Microsoft gespeicherte Hardware-ID gebunden. Damit erfolgt die Aktivierung bei nem Clean-Install automatisch, sofern sich zwischendrin die Hardware nicht geändert hat.

«Geschichte wiederholt sich nicht, aber sie reimt sich» (Mark Twain)

Unix won't hold your hand. You wanna shoot your foot, Unix reliably delivers the shot.

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#26 Mitglied ist offline   IXS 

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geschrieben 13. August 2015 - 21:31

Videos sagen mehr als tausend Worte ;)



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#27 Mitglied ist offline   M4tz3 

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geschrieben 14. August 2015 - 07:07

OK, da hab ich andere Erfahrungen gemacht, 3 PCs, 3 unterschiedliche Keys.
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#28 Mitglied ist offline   Luciman 

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geschrieben 14. August 2015 - 07:37

Da kann ich noch einen drauflegen: 1 PC (NB) - 3 verschiedene Installationsarten - 3 unterschiedliche Keys. ;)
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#29 Mitglied ist offline   michael.biehl 

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geschrieben 06. Oktober 2015 - 08:51

Hallo,

Windows 10 verknüpft sich unmittelbar mit dem Rechner auf dem das Upgrade durchgeführt wurde. Ein installieren auf einem anderen Gerät ist laut Microsoft nicht möglich, weil die Lizenz für die Windows 7, 8, 8.1 damit verloren geht. Ich habe direkt bei MS angefragt. Gekaufte Win 7 PRO Lizenz auf PC ohne Betriebssystem und Upgrade ausgeführt, ist nicht mehr übertragbar!!!!!!

Ich habs noch nicht ausprobiert,es könnte aber mit dem Zurückkehren zu Windows 7 von 10 trotzdem funktionieren. da muss sich doch Win 10 deregistrieren, sonst ist die Win 7 Pro doch unbrauchbar, was nicht rechtens wäre!!!
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#30 Mitglied ist offline   RalphS 

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geschrieben 06. Oktober 2015 - 09:37

Momentan ist das ein bissel Grauzone: Win7 und Co sind ungebunden und es ist durchaus zulässig, bei nicht mehr genutzter Lizenz - zB weil das Gerät aus dem Betrieb gezogen wurde -- anderweitig weiterzuverwenden.

Dann ist die Situation so:

1. Win10 wird als Upgrade nicht verwendet, da PC kaputt
2. die ursprüngliche Lizenz ist jetzt wieder gültig, da Win10 inaktiv
3. Damit ist die ursprüngliche Lizenz (Win7) auf einen ANDEREN Rechner übertragbar
4. Jetzt kann der "andere" PC von 7 oä auf 10 aktualisiert werden
5. Man hat jetzt eine NEUE Lizenz für Win10 (das ist NICHT die ursprüngliche!)

Problematisch wird es, wenn das Win10-Upgrade irgendwann was kostet.
"If you give a man a fish he is hungry again in an hour. If you teach him to catch a fish you do him a good turn."-- Anne Isabella Thackeray Ritchie

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