Zitat (Taxidriver05: 01. August 2015 - 18:43)
*popcorn verteil*
danke
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Gut erkannt! Wndows 10 war gewissermaßen ein Geschenk. NIEMAND zwingt dich, dieses Geschenk anzunehmen und das Upgrade auw Windows 10 dorchzufähren.
genau so ist es.
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Was ist an der EULA ungültig? Würde sie nicht geltendem Recht entsprechen, dürft Microsoft das Produkt nicht am europäischen und dt. Markt anbieten. Und nenn mir bitte eine Software, die zu 100% sicher ist. Die gibt es schlichtweg nicht.
und es sei erwähnt: Man ist nicht gezwungen ein Produkt zu verwenden. Nur kannst du ein Produkt nicht verwenden wenn du der EULA nicht zustimmst - also dem Lizenzvertrag in dem die Vereinbarungen und Rechte sowie Pflichten beider Seiten geklärt sind.
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Wie bereits gesagt, hätte hier eine erweiterte Datenträgerbereinigung genügt. Wenn Du dich wirklich als erfahrener Admin bezeichnest, dann sollte das Thema Speichermanagement für dich gar keine Relevanz haben. Denn ein fähiger Admin sorgt für ausreichend Speicher.
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Das Thema mit Windows.old wurde ja schon geklärt. Eine Datenträgerbereinigung hätte da genügt. Und mit dem Eigentum der Daten stimmt nur bedingt. Denn die meisten Daten wirst du wohl mit Software von Drittanbietern erstellt haben. Und das Eigentum für den Quellcode zum Erstellen der Dateien liegt beim jeweiligen Softwareentwickler. (Urheberrecht)
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Das Thema mit Windows.old wurde ja schon geklärt. Eine Datenträgerbereinigung hätte da genügt. Und mit dem Eigentum der Daten stimmt nur bedingt. Denn die meisten Daten wirst du wohl mit Software von Drittanbietern erstellt haben. Und das Eigentum für den Quellcode zum Erstellen der Dateien liegt beim jeweiligen Softwareentwickler. (Urheberrecht)
wobei der Ordner von Windows glaube nach 3 oder 6 Monaten automatisch beseitigt wird. Solange hat der Kunde/Lizenznehmer Zeit innerhalb dieses Ordners noch zu prüfen ob mangels Kompatibilität zum neuen Produkt wichtige Dinge dort noch hinterlegt sind - bspw. Einstellungsverzeichnisse
WINDOWS.OLD ist ja nichts weiter als der Ort in dem bei einem Upgrade zuerst der gesamte HDD-Inhalt zwischengespeichert wird/verschoben wird. Dann erfolgt mittels imageX oder DISM eben das Einspielen der neuen Ordnerstruktur. Anschließend werden aus dem WINDOWS.OLD als "unbedenklich" für das neue Windows "bekannte" Dinge in das Hauptverzeichnis zurückgeschoben.
Das Thema Standardbrowser wurde ja inzwischen auch geklärt. Das Bashing überles ich mal.
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Was ist am Windows Explorer unhandlich? Und wozu braucht ein Dateimanager eine eigene INI-Datei?
wobei ich die aktuelle Lösung angenehmer empfinde. Aber man kann es halt nicht allen Geschmäckern recht machen. Ich bekomme immer das eiskalte wenn Software XYZ die Standardeinstellungen zerwurstet - sei es auch nur durch ein Popup das sich "wichtigtuerisch" in den Fokus des Cursors reinschiebt.
Zitat
Niemand zwingt dich, die Produkte von Microsoft zu kaufen.
Und in puncto Unterhaltungswert wirst Du auf Facebook bestimmt so manchen Like kassieren.
Schönes Wochenende noch...
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und: 6 Monate lang ist die alte Lizenz (bei OEM/SB-Lizenzen!) noch gültig. Das heißt: solange kann der Schritt ins "geliebte" OS der eigenen Wahl zurückgegangen werden - natürlich mit einer Neuinstallation da ein Downgrade technisch nicht wirklich zu bewerkstelligen ist.
Nach dem Verstreichen der 6 Monate wird die Lizenz für das "vorbetriebssystem" ungültig (nur bei OEM/SB-Lizenzen!). Hierauf weist sogar der Upgradeprozess hin wenn eine OEM/SB-Lizenz entdeckt wird. Ebenso wird wohl - kann ich nicht mit Sicherheit sagen - die Lizenz dann dem Windows 10-Pool fest zugeteilt.