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Auch Vorabversion wird zur Vollversion?


#1 Mitglied ist offline   Volker S 

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geschrieben 04. Juni 2015 - 09:38

Hier mal wieder ein ausführlicher Artikel über die Installation von Win10 -> Link.

Dabei wird unter Anderem erwähnt "Wer eine Vorabversion von Windows 10 einsetzt, kann diese ebenfalls zur offiziellen Version aktualisieren".

Gepaart mit der Beschreibung, wie man Win10 bei einem Upgrade installiert ("Setup.exe des Win10-Datenträgers ausführen / Händische Eintragung der Seriennummer seiner Vorversion") frage ich mich, ob man überhaupt eine physische Installation einer Vorversion besitzen braucht.

Falls man ein Installationsdatenträger hat (Iso-Datei von Microsoft) reicht doch anscheinend auch nur die Seriennummer der Vorabversion.
Und wenn das stimmt, dass jede Preview zur Vollversion wird, dann kann jeder (auch ohne Win7/8/8.1) 'upgraden', was im Falle einer Iso ja eine Cleaninstallation darstellt.

Sind die Info's in diesem Artikel aus einer Glaskugel - oder ist da was dran?


-volker-
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#2 Mitglied ist offline   slurp 

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geschrieben 04. Juni 2015 - 09:46

Wenn ichs richtig mitbekommen hab, bezieht sich das auf die Leute, die aktiv beim Insider Program mitmachen.Da gabs trotzdem noch ein "aber", wenn ich mich richtig erinner... such grad die News

Edit: hier.. dritter Absatz, direkt unter dem Video
http://winfuture.de/news,87357.html

Dieser Beitrag wurde von slurp bearbeitet: 04. Juni 2015 - 09:51

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#3 Mitglied ist offline   RalphS 

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geschrieben 04. Juni 2015 - 09:58

Und noch mal :rolleyes: Man kann die *Preview*-Variante von Windows zur *RTM-Variante* aktualisieren - genauso, wie das auch jetzt schon von Build zu Build passiert.

Aber es erwächst einem kein Recht daraus. Um das verwenden zu *dürfen*, benötigt man eine gültige Windowslizenz ab 7 und dann auch 'nur' in der Edition, wie hier und da bereits angegeben (vereinfacht: Windows Home / Core => 10 Home, Pro und größer => Win 10 Pro, Enterprise => Enterprise).

Mit anderen Worten: Nur weil etwas *technisch* machbar ist, heißt das noch lange nicht, daß es auch *rechtlich* zulässig ist.

Ob die Eingabe eines Produktschlüssels erforderlich wird, muß sich zeigen. Sinnvoll wäre es; allerdings ermöglicht das die aktuelle Implementierung erst, wenn Windows bereits aktualisiert ist, sodaß ggf. zurückgerollt werden müßte, wenn der Benutzer keinen hat (oder eingeben will).
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#4 Mitglied ist offline   Volker S 

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geschrieben 04. Juni 2015 - 12:38

...das heißt also:
Man kann von einer Preview-Version auf eine Vollversion (RTM heißt wohl Retail-Irgendwas) seitens Microsoft upgraden, es fehlt nur dann der passende Key dazu um es legal als Vollversion zu betreiben.

...habe ich Dich so richtig verstanden?


-volker-
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#5 Mitglied ist offline   DK2000 

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geschrieben 04. Juni 2015 - 13:22

RTM = Release to Manufacturing

Und ja, das hast Du richtig verstanden. Es ist vorgesehen, von der IP zur RTM upzugraden. Dauerhaft nutzen geht dann aber nur, wenn man auch einen passenden und gültigen Windows 7/8/8.1/10 Key hat.
Ich bin kein Toilettenpapier-Hamster.
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#6 Mitglied ist offline   spackolatius 

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geschrieben 04. Juni 2015 - 13:47

Ich sehe das so, die Insider Preview wird mit anderen AGB´s weiterlaufen als ein lizensiertes Windows 10.

Da können die dann bei der Preview Variante offiziell Daten sammeln.
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#7 Mitglied ist offline   Kirill 

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geschrieben 08. Juni 2015 - 09:44

Ich würde vermuten, dass die Updatefähigkeit stark davon abhängt, ob du eine offizielle Vorschau installiert hast. Bisher war es nämlich auch so, dass sich durchgesickerte Vorschauen gern nicht aktualisieren lassen. Jedenfalls nicht ohne dummes Gefrickel.

 Zitat (spackolatius: 04. Juni 2015 - 13:47)

Ich sehe das so, die Insider Preview wird mit anderen AGB´s weiterlaufen als ein lizensiertes Windows 10.

Da können die dann bei der Preview Variante offiziell Daten sammeln.

Wenn du die Vorschau über ein lizensierztes Windows installiert hast, ja.
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#8 Mitglied ist offline   RalphS 

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geschrieben 08. Juni 2015 - 10:21

Was hat das denn damit zu tun? :unsure:

Okay, "AGB" ist sicherlich nicht ganz das gesuchte Akronym - doch lieber EULA. :wink: In jedem Fall werden da sicherlich in Abhängigkeit von "Insider" oder "10-Stable" ein paar andere Dinge im Lizenzvertrag drin stehen.... aber, ob man da vorher Variante X installiert hatte oder Variante Y installiert hatte oder sonst was ganz anderes... wird wohl eher keinen Unterschied machen.
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#9 Mitglied ist offline   Kirill 

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geschrieben 08. Juni 2015 - 10:38

 Zitat (RalphS: 08. Juni 2015 - 10:21)

Was hat das denn damit zu tun? :unsure:

Das erste Statement oder das zweite?
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#10 Mitglied ist offline   RalphS 

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geschrieben 08. Juni 2015 - 10:52

Jenes:

Zitat

Wenn du die Vorschau über ein lizensierztes Windows installiert hast, ja.

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#11 Mitglied ist offline   Kirill 

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geschrieben 08. Juni 2015 - 11:06

 Zitat (RalphS: 08. Juni 2015 - 10:52)

Jenes:

Das hat folgendes damit zu tun: wenn du die Vorabversion blank installierst, wird sie keine Vollversion. Jedenfalls ist das, was ich mitbekommen habe. Wo genau steht, dass einem eine Lizenz geschenkt wird?
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#12 Mitglied ist offline   Holger_N 

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geschrieben 08. Juni 2015 - 21:52

 Zitat (DK2000: 04. Juni 2015 - 13:22)

RTM = Release to Manufacturing

Und ja, das hast Du richtig verstanden. Es ist vorgesehen, von der IP zur RTM upzugraden. Dauerhaft nutzen geht dann aber nur, wenn man auch einen passenden und gültigen Windows 7/8/8.1/10 Key hat.



Geht auch ein 7-OEM-Key? Also Folgende Situation: Ich hatte mal eine 7-OEM-Version auf dem Rechner. Dann habe ich mir Win-8 gekauft. Komplett neu und eigenständig, also kein Upgrade oder so. Der 7-Key liegt nun ungenutzt herum. Auf meinem Laptop habe ich die Win-10 Preview installiert und die könnte ich mit dem 7er Key legal auf volle Pulle schalten? Oder spinnt Herr OEM da wieder rum?
Bauernregel: Regnets mächtig im April, passiert irgendwas, was sich auf April reimt.
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#13 Mitglied ist offline   RalphS 

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geschrieben 09. Juni 2015 - 05:14

 Zitat (Kirill: 08. Juni 2015 - 11:06)

Das hat folgendes damit zu tun: wenn du die Vorabversion blank installierst, wird sie keine Vollversion. Jedenfalls ist das, was ich mitbekommen habe. Wo genau steht, dass einem eine Lizenz geschenkt wird?


:blink:

Was verstehst Du unter "Vollversion" in diesem Zusammenhang? Von der Lizenzierung her sind Previews erstmal alle "Vollversionen" (lies: keine "Upgradeversionen"), unterliegen aber normalerweise einem eigenen Endbenutzervertrag.

Und ich bin auch grad nicht ganz sicher, was Du mit "geschenkt" meinst. Wenn Du Dich weiterhin auf die Preview beziehen solltest: Doch, die wird einem mehr oder weniger geschenkt. Microsoft will ja haben, daß man das nutzt. Im Gegenzug gibt es halt Bugs und jede Menge Daten, die an MS zurückfließen. Das macht aber nicht nur Microsoft so; es gibt genug Softwaredistributoren, die Betaversionen ihrer Software kostenlos unter die Leute bringen - unter ähnlichen Konditionen.

Das macht es natürlich nicht "geschenkt" - TANSTAAFL und so. Aber Geld bezahlen muß man nicht dafür.

Dieser Beitrag wurde von RalphS bearbeitet: 09. Juni 2015 - 05:16

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#14 Mitglied ist offline   Kirill 

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geschrieben 09. Juni 2015 - 15:32

 Zitat (RalphS: 09. Juni 2015 - 05:14)

:blink:

Was verstehst Du unter "Vollversion" in diesem Zusammenhang?
Eine Version, die nicht meint, sie wäre nicht lizensiert.
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#15 Mitglied ist offline   $c4v3r 

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geschrieben 16. Juni 2015 - 02:38

Beitrag anzeigenZitat (Holger_N: 08. Juni 2015 - 21:52)

Geht auch ein 7-OEM-Key? Also Folgende Situation: Ich hatte mal eine 7-OEM-Version auf dem Rechner. Dann habe ich mir Win-8 gekauft. Komplett neu und eigenständig, also kein Upgrade oder so. Der 7-Key liegt nun ungenutzt herum. Auf meinem Laptop habe ich die Win-10 Preview installiert und die könnte ich mit dem 7er Key legal auf volle Pulle schalten? Oder spinnt Herr OEM da wieder rum?

Fast. Man kann nicht Win10 installieren und dann die "alten" Keys nutzen. Wenn man Win10 hat, z.B. als Upgrade von der TP zur RTM, dann benötigt man einen Win10 Key, den man sich dann entsprechend kaufen muss.

Die kostenlosen Versionen gibt es nur, wenn man von Windows 7 oder Windows 8.1 aus auf Windows 10 upgradet.
Dabei dient die alte Lizenz als Legitimation für die neue.

MS hat bestätigt, dass man für die kostenlosen Upgrades tatsächlich upgraden muss. Erst danach wäre ein Clean Install möglich.
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