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Nachrichten zum Thema: Office 2013
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Office 2013 Lizenzen per Email legal ?


#1 Mitglied ist offline   landbastler 

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geschrieben 06. Mai 2015 - 17:48

Hallo,

ich habe eine Office 2013 Lizenz bei einem Händler erworben, nachdem ich das Urteil über die Rechtmäßigkeit der Aufteilung von Volumenlizenzen gelesen hatte. Nun traf ich der Tage jemanden der auch damit handelt. Der war sich sicher, dass eine Lizenz nur mit Key per Email rechtswidrig ist. Der Händler könne den Key vorab per Mail versenden, müssen aber dann den Aufkleber oder die Lizenzkarte dem Kunden zusenden. Ansonsten könnte der den Key mehrfach verkaufen. Habt Ihr Erfahrungen mit solchen Geschäften ?

Gruß landbastler

Dieser Beitrag wurde von landbastler bearbeitet: 06. Mai 2015 - 17:50

PC1: CPU:AMD Ryzen 9-5900x; Board MSI B550-A Pro; RAM: 32GB; Grafik: Nvidia Geforce GT710/2GB;Festplatten: SSD Crucial 1TB, HDD WD Blue 2TB, HDD Toshiba 1TB; optisches Laufwerk: LG BD-RE BH16NS55; Fritz WLAN USB Stick AC860; Windows 11 Professional;

PC2: CPU: AMD Ryzen5 2600x; Board: ASUS Prime B350-Plus; RAM: 16GB; Grafik: Nvidia Geforce GT710/2GB; Festplatten: SSD WD SN570 1TB; HDD Seagate 2TB; optische Laufwerke: DVD-ROM DH16D2S, DVD-RAM GH24NSD1; Sonstiges: Fritz WLAN USB Stick AC430; Windows 11 Professional;
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#2 Mitglied ist offline   Stefan_der_held 

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geschrieben 06. Mai 2015 - 18:27

bin kein Anwalt - daher hat nachstehendes keinen Anspruch auf Richtigkeit und/oder Vollständigkeit

Solange der Key funktioniert und du damit aktivieren kannst (sei es im Zweifelsfall telefonisch) ist alles OK.

ESD-Lizenzen gibt es nicht erst seit gestern :)

Beim Kauf solcher nicht verschweißter Lizenzen würde ich allerdings möglichst immer auf in DE ansässige Firmen zurückgreifen die auch eine DE-Steuerident haben. Dann hast du die Möglichkeit bei Problemen mit der Lizenz dich dahin zu wenden.

Dieser Beitrag wurde von Stefan_der_held bearbeitet: 06. Mai 2015 - 18:31

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#3 Mitglied ist offline   Doodle 

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geschrieben 06. Mai 2015 - 18:48

Beitrag anzeigenZitat (landbastler: 06. Mai 2015 - 17:48)

Der war sich sicher, dass eine Lizenz nur mit Key per Email rechtswidrig ist.

Das stimmt so definitiv nicht. Aber der Verdacht liegt natürlich nahe. Wir hatten diese Thema hier im Forum schon ausführlich erörtert. Ich finde den Thread leider grad nicht aber eine andere interessante Seite, die Mitauslöser der Diskussion damals war. http://www.heidoc.ne...-das-experiment
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#4 Mitglied ist offline   RalphS 

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geschrieben 06. Mai 2015 - 19:55

Beitrag anzeigenZitat (Stefan_der_held: 06. Mai 2015 - 18:27)

Solange der Key funktioniert und du damit aktivieren kannst (sei es im Zweifelsfall telefonisch) ist alles OK.


Nochmal zum Mitmeißeln :imao:

Ob ein Registrierungsschlüssel, egal von wo er stammt, egal für welches Produkt er ist, von diesem Produkt angenommen (und/oder wie bei Windows "aktiviert" werden kann) hat nichts, absolut GAR NICHTS damit zu tun, ob der Einsatz legal ist oder nicht.

Denn der Schlüssel dient nur(!) als Lizenznachweis: "Hat er den Schlüssel, muß er ja wohl eine Lizenz besitzen. Sonst hätte er ja keinen Schlüssel" lautet die Annahme dahinter.

Das bloße Vorhandensein eines Schlüssels sagt aber nichts darüber aus, ob tatsächlich eine gültige Lizenz vorhanden war oder nicht.


... In jedem Fall wäre ich bei "Lizenzschlüssel über Email" vorsichtig. Solange wie diese Email vom Hersteller selber stammt (oder ggf. von seinem Distributor), paßt das noch. Sobald aber eine dritte Partei mitspielt - Reseller oder ähnliches - würde ich da lieber von "ungültiger Lizenz" ausgehen wollen als mich darauf zu verlassen, daß das schon hinhauen wird.
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#5 Mitglied ist offline   Wiesel 

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geschrieben 06. Mai 2015 - 22:36

Aber, und das hatten wir auch schon, Der Algorithmus mit dem Microsoft seine Schlüssel erstellt ist noch nicht geknackt. Es gibt keinen funktionierenden Keygenerator für Microsoft-Produkte. Also jeder Schlüssel der funktioniert wurde irgendwann einmal im Hause Microsoft generiert.

ABER: So ziemlich jeden Key den Microsoft rausgibt ist für exakt eine Lizenz, bzw eine Installation gedacht, also darf auch nur jeder Key exakt einmal verkauft werden. Darüber hinaus ist es in Deutschland ausdrücklich erlaubt gebrauchte Software-Lizenzen weiter zu verkaufen, unter der Bedingung dass die ursprüngliche Lizenz deinstalliert wurde. Erstmal ist eine Lizenz die per Email versandt wurde also nicht illegal, wenn denn der Originale Key (per CoA) den Lizenzerwerber auch tatsächlich erreicht. Wenn aber der Verkäufer ein und dieselbe Lizenz mehrfach verkauft, so ist die Lizenz natürlich illegal. Und Keys aus Volume Licence Paketen zu veräußern ist sowieso nicht den Lizenzbedingungen entsprechend.
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#6 Mitglied ist offline   Doodle 

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geschrieben 07. Mai 2015 - 17:29

Software aus Volumenlizenzen darf einzeln verkauft werden. Das ist vor einem halben Jahr endgültig entschieden worden. Das Thema ist in Deutschland durch. Da braucht man auch keinen CoA Sticker. Geht ja auch gar nicht, wenn einzelne Software aus dem Volumen verkauft wird, man hat da doch nicht für jede einzelne Lizenz nen Sticker. Deswegen ist der Verkauf von Lizenzen ohne Sticker oder ohne original DVD grundsätzlich erlaubt und keineswegs von vornherein illegal.
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#7 Mitglied ist offline   Wiesel 

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geschrieben 07. Mai 2015 - 20:24

Da hätte ich dann bitte ganz gerne eine Quelle. Das wäre mir ganz neu dass Software auf einmal ohne Lizenznachweis (der CoA) legal ist und der Erstkäufer von Volumenlizenzen seine Lizenzen an jeder Mann weiter verkaufen darf.
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#8 Mitglied ist offline   Doodle 

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geschrieben 07. Mai 2015 - 20:45

Beitrag anzeigenZitat (Wiesel: 07. Mai 2015 - 20:24)

Da hätte ich dann bitte ganz gerne eine Quelle. Das wäre mir ganz neu dass Software auf einmal ohne Lizenznachweis (der CoA) legal ist und der Erstkäufer von Volumenlizenzen seine Lizenzen an jeder Mann weiter verkaufen darf.

Bitteschön. http://www.golem.de/...412-111124.html
Und jetzt bitte nicht rumjammern: "Da steht aber nicht wörtlich, dass es auch ohne CoA geht." ...

Lesen und verstehen.

Es ist eine BGH-Entscheidung vom Dezember 2014.
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#9 Mitglied ist offline   Stefan_der_held 

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geschrieben 07. Mai 2015 - 20:56

Wenn die Lizenz jedoch aus einem COA besteht, so gehört der dazu... und Volumenlizenzen darfst du nur als Volumen verkaufen - nicht hingegen einzeln.
Auch DORT ist ein Echtheitsnachweis existent.
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#10 Mitglied ist offline   Doodle 

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geschrieben 07. Mai 2015 - 21:00

Gebrauchte Software darf auch dann einzeln verkauft werden, wenn sie als Volumenlizenz erworben wurde. Ist so, bleibt so, ist endgültig entschieden. http://www.softandcl...uchte-software/
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#11 Mitglied ist offline   schimmerlos2511 

geschrieben 02. April 2018 - 21:50

Seit dem sogenannten UsedSoft-Urteil des BGH und des Europäischen Gerichtshofes, ist es tatsächlich so, dass man gebrauchte Lizenzen auch weiterverkaufen darf. Dazu müssen allerdings Voraussetzungen vorliegen. Hierzu gehört zum Beispiel, dass der Erstkäufer all seine Kopien von den Rechnern und in der Cloud gelöscht haben muss. Da dies nicht einfach zu dokumentieren ist, gelingt dies auch nur seriösen Händlern. Und nur mit solchen sollte man Geschäfte bezüglich gebrauchter Software tätigen. Ich habe hier schon sehr gute Erfahrungen gemacht.
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#12 Mitglied ist offline   RalphS 

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geschrieben 02. April 2018 - 22:37

Absence of evidence is not evidence of absence.

Das ist grundsätzlich in einem Rechtsstaat. Kein Händler, egal wie seriös der ist, kann nachweisen, daß er „keine Kopie“ mehr hat, wenn er Lizenzschlüssel (die nicht personalisiert sind) nur per Mail verschickt. Er kann nicht mal nachweisen, daß er überhaupt erstmal die Lizenz zum Verkaufen hatte, außer per zusätzlicher Dokumentation (Rechnung oä.), sprich, er HAT etwas zum Nachweisen, das vorgelegt, geprüft und ggf belastet werden kann.

Genug SEOfiziert fürs Erste? Ich hoffe mal. Dem Rest sei ans Herz gelegt, Softwareentwickler zu unterstützen, indem man auch mal direkt bei ihnen oder zumindest bei einem von ihnen verlinkten Händler einkauft.

Das gilt für Microsoft ebenso wie für Apple, Google, Debian und alle anderen kleinen und großen Softwarebauer. Und wenn man der Meinung ist, scheiße VMWare taucht nüscht, oder man braucht das eigentlich gar nicht in dem Umfang, naja dann spart man sich die 250 oder so Öken und nimmt Virtualbox oder Hüpferpfau oder Xen oder sonstwas.
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#13 Mitglied ist offline   My1 

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geschrieben 02. April 2018 - 23:21

Beitrag anzeigenZitat (Wiesel: 06. Mai 2015 - 22:36)

Aber, und das hatten wir auch schon, Der Algorithmus mit dem Microsoft seine Schlüssel erstellt ist noch nicht geknackt. Es gibt keinen funktionierenden Keygenerator für Microsoft-Produkte. Also jeder Schlüssel der funktioniert wurde irgendwann einmal im Hause Microsoft generiert.

naja ich denke mal nicht dass da sehr viel algo dahinter ist außer einem vorabtest, der schonmal zeigt dass der key nicht einem muster entspricht -> aktivierung zwecklos.

das problem ist nicht einen key zu erzeugen der den pre-test überlebt, sondern einen der auch die aktivierung übersteht. und da ist die logischste lösung einfach ne dicke DB mit allen keys zu haben die irgendwie existieren inkl daten zum status (bspw dass ein key ein w10 upgrade erhalten hat)
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#14 Mitglied ist offline   RalphS 

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geschrieben 03. April 2018 - 06:41

Huh... ein guter in-House Keygenerator wäre np-vollständig. Keine Ahnung wie MS das macht, aber das würde helfen.

Aber wie schon ad absurdum heruntergebetet: ein funktionierender Key macht ebensowenig eine gültige Lizenz wie ein selbstgemalter Führerschein zum Fahren berechtigt.
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#15 _LateNite8_

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geschrieben 12. September 2018 - 09:22

Danke für die Info!

Dieser Beitrag wurde von LateNite8 bearbeitet: 12. September 2018 - 09:24

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