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Hausaufstockung / Eigentümerteilung

#16 Mitglied ist offline   DK2000 

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geschrieben 13. März 2015 - 13:45

Teile des unteren Gebäudes und Einrichtung gehen dann natürlich in den Gemeinschaftseigentum über. Das lässt sich ja nicht vermeiden. So werden dann i.d.R. auch notwendige Reparaturen, Mordernisiereungen und sonstige Arbeiten an diesem Gemeinschaftseigentum von allen Eigentümern getragen, sofern hier nicht eine andere verbindliche Vereinbarung getroffen wurde, welche sich allerdings an geltendes Recht orientieren muss.
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Ich bin ein kleiner, schnickeldischnuckeliger Tiger aus dem Schwarzwald.
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#17 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 13. März 2015 - 16:57

Etwas grundsätzliches: Hast du Vertrauen zu deinen Eltern (bzw. zu den Personen denen das Grundstück und das bisherige Gebäude mit gehört)? Wenn ja dürfte sicher sein, dass das vor dem Bau gesprochene Wort auch nach dem Bau gilt. Egal wann ihr was schriftlich oder notariell regelt ... Das entsprechende feste Regelungen, wem was gehört, unbedingt und dringend vor dem Bau mindestens mündlich zu treffen sind, hast du richtig erkannt. Wenn das Vertrauen nicht da ist oder bei dir auch nur leiseste Zweifel bestehen, kann man Dir nur deutlich raten, die Finger ganz weglassen. Familie ist was kostbares, kein Hausbau auf der Welt ist es wert das man sich deshalb verzankt ...

Sorry, ich möchte nicht das das falsch rüber kommt, aber aus deinen Worten klingen manchmal diese Zweifel hervor ... Oder aber es ist das Bemühen die Sache ganz wasserdicht abzusichern? Das vermag ich nicht sicher zu unterscheiden. Wenn es letzteres ist, dann entschuldige bitte meine Worte.

Ich hab von Berufswegen mit solchen Teilungserklärungen zu tun, deshalb schreibe ich hier auch was dazu. Eigentlich bin ich ja sonst Ex-Mitglied im Forum. Ich würd dir zunächst den Link von samstag total empfehlen. Er ist gut und sehr verständlich geschrieben. Vielleicht sollte man ergänzen, dass im Link zumindest bei mir der Begriff unterschiedliche Zugänge missverständlich rüber gekommen ist. Es ist grundsätzlich möglich und meiner Erfahrung nach auch üblich, dass die einzelnen in sich abgeschlossenen Wohnungen (Sondereigentum) über ein gemeinsames Treppenhaus erreichbar sind. Das Treppenhaus selber kann dann natürlich dann keinem Sondereigentum zugeordnet werden. Es gehört zum Gemeinschaftseigentum.

Eine Wohnung ist nur dann abgeschlossen (Sondereigentum) wenn sie auch über eine Küche und ein Bad verfügt. Räume außerhalb der Wohnung, Räume in anderen Gebäuden, Tiefgaragenstellplätze, Stellplätze in abgeschlossenen Garagen oder abschließbaren Carports ... auf dem Grundstück können den verschiedenen Sondereigentumseinheiten grundsätzlich zugeordnet werden.

Bitte achtet darauf, dass Heizräume oder andere Funktionsräume sowie deren Zugänge, in denen Inhaber mehrerer Sondereigentumseinheiten zu tun haben (weil z.B. die Heizungsanlage/n für die Wohnungen 1 und 2 und 3 dort untergebracht sind) ebenfalls nicht dem Sondereigentum einer Einheit zuordenbar sind. Das hat den Grund, damit alle betroffenen Parteien beispielsweise an Ihre Heizungsanlage jederzeit rankommen.

PKW-Stellplätze auf dem Grundstück verschiedenen Sondereigentumseinheiten zuzuordnen ist schwierig bis unmöglich. Gartenanteile sind im Regelfall eh keinem Sondereigentum zuordenbar. Zumindest kenn ich keinen solchen Fall. Das geht theoretisch dann, wenn du die Gartenanteile mit einem Zaun von mindestens 1,70 m geschlossen einfriedest. Wer macht so was schon ... ?

Nach meinen Kenntnissen kann man über die Nutzung des Gemeinschaftseigentums insbesondere zu Gartenanteilen beim Notar klare Regelungen treffen. Nun zur Frage, wer bezahlt bei später auftretenden Schäden an Gebäudeteilen. Kurze Antwort alle Miteigentümer je nach Eigentumsanteil soweit keine andere Regelungen getroffen wurden. Was wann gemacht wird bestimmt die Eigentümerversammlung. Es ist nicht unüblich einen Verwalter zu bestellen, der kleinere Schäden bis zu einer bestimmten Höhe sofort beseitigen lässt. Dieser verfügt dazu über einen bestimmten finanziellen Rahmen und ist der Hauseigentümerversammlung über alle Ausgaben Rechenschaftspflichtig. Hier kennen sich dann andere Mitglieder viel sicher besser aus. Mit fällt da sofort auch einer ein. Für die Richtigkeit der Ausführungen in diesem Absatz kann und möchte ich mich nicht verbürgen.

Zum Verfahren:
Für die Aufstockung müsstet ihr wahrscheinlich eine Baugenehmigung beantragen. Zumindest ist das in der Bauordnung meines Bundeslandes und in der Musterbauordnung so geregelt. Da die Bauordnungen Landesrecht sind weichen die Vorschriften dazu von Bundesland zu Bundesland ab.

Mit dem Bauantrag und frühestens dann kannst du auch den Antrag auf Abgeschlossenheit stellen. Vorher ist das im Regelfall nicht möglich, da sich die Baubehörden aus Haftungsgründen bescheinigen lassen, dass die in den Aufteilungsplänen dargestellten Verhältnisse entweder bestehen oder für die dargestellten Verhältnisse zumindest ein Bauantrag vorliegt. Dies hat das Risiko, dass wenn du während der Planungsphase oder während der Bauphase etwas an deinem Vorhaben änderst, kann das zur Folge haben, das die erteilte Abgeschlossenheitsbescheinigung, die im übrigen auch nicht preiswert ist, nur noch für den Ofen taugt. Die Gründe für die Änderungen sind vielfältig. Erzähl mir keiner das kann ihm nicht passieren. Änderungen während bi der Ausführungsplanung und der Bauphase sind aus den unterschiedlichsten Gründen eher der Regel- als der Ausnahmefall.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigungen für ein und dasselbe Objekt wird zumindest bei uns erst nach der Baugenehmigung bearbeitet und erteilt. Drängt ein Bauherr, erfolgt die Erteilung selbstverständlich früher. Diese erfolgt mit dann mit der ausdrücklichen Bemerkung dass die Aufteilungspläne baurechtlich nicht geprüft sind. Das wiederum mögen nun wieder Notare und Grundbuchämter weniger bis gar nicht.

Für alle Aussagen gilt, sie erfolgten nach besten Wissen und Gewissen um dir zu helfen. Ich bin kein Rechtsanwalt und mach hier auch keine Rechtsberatung. Haftungsansprüche aus dem Beitrag sind daher von vornherein ausgeschlossen!

#18 Mitglied ist offline   Sina 

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geschrieben 13. März 2015 - 20:28

Da wirst Du einen Fachanwalt benötigen - für Erbrecht und Baurecht.
http://www.anwalt.de/suche.php
*
Stichpunkte:
*
Baurecht: Wichtig ist z.B. das Wegerecht, denn wie willst Du in Deine Wohnung kommen oder Dein Auto parken, wenn der Grund zum Haus Deiner Eltern gehört?
*
Erbrecht: Du musst bei der Teilung aufpassen, dass Deine Investition nicht als Schenkung ausgelegt werden kann.
Aus einer Schenkung können Deine Geschwister einen Anspruch ableiten.
Eine Schenkung verringert sich innerhalb der 10 Jahresfrist, 1. Jahr = 100%, 2. Jahr 90%, 3. Jahr 80% usw.
*
Allerdings muss eine Frist von zehn Jahren zwischen der Schenkung und dem Tod des Erblassers liegen, damit nach diesem Todesfall nicht ein so genannter Pflichtteilsergänzungsanspruch eingreift.
Diese (die Schenkung) läuft möglicherweise gar nicht, obwohl ein Schenkungsvertrag abgeschlossen worden ist. Der Schenkungsvertrag muss nämlich so abgefasst sein, dass nicht nur rechtlich – durch Eigentümerwechsel, Umschreibung im Grundbuch -, sondern auch wirtschaftlich ein Vermögensverlust beim Erblasser eingetreten ist, indem er den Gegenstand weggeschenkt hat.
http://www.erbrecht-...-Lebzeiten.html
http://www.institut-...erblassers.html
*
§ 2050
Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge als gesetzliche Erben
(1) Abkömmlinge, die als gesetzliche Erben zur Erbfolge gelangen, sind verpflichtet, dasjenige, was sie von dem Erblasser bei dessen Lebzeiten als Ausstattung erhalten haben, bei der Auseinandersetzung untereinander zur Ausgleichung zu bringen, soweit nicht der Erblasser bei der Zuwendung ein anderes angeordnet hat.
(3) Andere Zuwendungen unter Lebenden sind zur Ausgleichung zu bringen, wenn der Erblasser bei der Zuwendung die Ausgleichung angeordnet hat.
http://dejure.org/ge...GB/2050.html<br style="mso-special-character:line-break"> <br style="mso-special-character:line-break">

Herzliche Grüße von Sina deren Englisch leider nicht der Hit ist

#19 Mitglied ist offline   Marco1279 

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geschrieben 16. März 2015 - 11:25

 Zitat (Computer: 13. März 2015 - 16:57)

Etwas grundsätzliches: Hast du Vertrauen zu deinen Eltern (bzw. zu den Personen denen das Grundstück und das bisherige Gebäude mit gehört)? Wenn ja dürfte sicher sein, dass das vor dem Bau gesprochene Wort auch nach dem Bau gilt. Egal wann ihr was schriftlich oder notariell regelt ... Das entsprechende feste Regelungen, wem was gehört, unbedingt und dringend vor dem Bau mindestens mündlich zu treffen sind, hast du richtig erkannt. Wenn das Vertrauen nicht da ist oder bei dir auch nur leiseste Zweifel bestehen, kann man Dir nur deutlich raten, die Finger ganz weglassen. Familie ist was kostbares, kein Hausbau auf der Welt ist es wert das man sich deshalb verzankt ...

Sorry, ich möchte nicht das das falsch rüber kommt, aber aus deinen Worten klingen manchmal diese Zweifel hervor ... Oder aber es ist das Bemühen die Sache ganz wasserdicht abzusichern? Das vermag ich nicht sicher zu unterscheiden. Wenn es letzteres ist, dann entschuldige bitte meine Worte.

Ich hab von Berufswegen mit solchen Teilungserklärungen zu tun, deshalb schreibe ich hier auch was dazu. Eigentlich bin ich ja sonst Ex-Mitglied im Forum. Ich würd dir zunächst den Link von samstag total empfehlen. Er ist gut und sehr verständlich geschrieben. Vielleicht sollte man ergänzen, dass im Link zumindest bei mir der Begriff unterschiedliche Zugänge missverständlich rüber gekommen ist. Es ist grundsätzlich möglich und meiner Erfahrung nach auch üblich, dass die einzelnen in sich abgeschlossenen Wohnungen (Sondereigentum) über ein gemeinsames Treppenhaus erreichbar sind. Das Treppenhaus selber kann dann natürlich dann keinem Sondereigentum zugeordnet werden. Es gehört zum Gemeinschaftseigentum.

Eine Wohnung ist nur dann abgeschlossen (Sondereigentum) wenn sie auch über eine Küche und ein Bad verfügt. Räume außerhalb der Wohnung, Räume in anderen Gebäuden, Tiefgaragenstellplätze, Stellplätze in abgeschlossenen Garagen oder abschließbaren Carports ... auf dem Grundstück können den verschiedenen Sondereigentumseinheiten grundsätzlich zugeordnet werden.

Bitte achtet darauf, dass Heizräume oder andere Funktionsräume sowie deren Zugänge, in denen Inhaber mehrerer Sondereigentumseinheiten zu tun haben (weil z.B. die Heizungsanlage/n für die Wohnungen 1 und 2 und 3 dort untergebracht sind) ebenfalls nicht dem Sondereigentum einer Einheit zuordenbar sind. Das hat den Grund, damit alle betroffenen Parteien beispielsweise an Ihre Heizungsanlage jederzeit rankommen.

PKW-Stellplätze auf dem Grundstück verschiedenen Sondereigentumseinheiten zuzuordnen ist schwierig bis unmöglich. Gartenanteile sind im Regelfall eh keinem Sondereigentum zuordenbar. Zumindest kenn ich keinen solchen Fall. Das geht theoretisch dann, wenn du die Gartenanteile mit einem Zaun von mindestens 1,70 m geschlossen einfriedest. Wer macht so was schon ... ?

Nach meinen Kenntnissen kann man über die Nutzung des Gemeinschaftseigentums insbesondere zu Gartenanteilen beim Notar klare Regelungen treffen. Nun zur Frage, wer bezahlt bei später auftretenden Schäden an Gebäudeteilen. Kurze Antwort alle Miteigentümer je nach Eigentumsanteil soweit keine andere Regelungen getroffen wurden. Was wann gemacht wird bestimmt die Eigentümerversammlung. Es ist nicht unüblich einen Verwalter zu bestellen, der kleinere Schäden bis zu einer bestimmten Höhe sofort beseitigen lässt. Dieser verfügt dazu über einen bestimmten finanziellen Rahmen und ist der Hauseigentümerversammlung über alle Ausgaben Rechenschaftspflichtig. Hier kennen sich dann andere Mitglieder viel sicher besser aus. Mit fällt da sofort auch einer ein. Für die Richtigkeit der Ausführungen in diesem Absatz kann und möchte ich mich nicht verbürgen.

Zum Verfahren:
Für die Aufstockung müsstet ihr wahrscheinlich eine Baugenehmigung beantragen. Zumindest ist das in der Bauordnung meines Bundeslandes und in der Musterbauordnung so geregelt. Da die Bauordnungen Landesrecht sind weichen die Vorschriften dazu von Bundesland zu Bundesland ab.

Mit dem Bauantrag und frühestens dann kannst du auch den Antrag auf Abgeschlossenheit stellen. Vorher ist das im Regelfall nicht möglich, da sich die Baubehörden aus Haftungsgründen bescheinigen lassen, dass die in den Aufteilungsplänen dargestellten Verhältnisse entweder bestehen oder für die dargestellten Verhältnisse zumindest ein Bauantrag vorliegt. Dies hat das Risiko, dass wenn du während der Planungsphase oder während der Bauphase etwas an deinem Vorhaben änderst, kann das zur Folge haben, das die erteilte Abgeschlossenheitsbescheinigung, die im übrigen auch nicht preiswert ist, nur noch für den Ofen taugt. Die Gründe für die Änderungen sind vielfältig. Erzähl mir keiner das kann ihm nicht passieren. Änderungen während bi der Ausführungsplanung und der Bauphase sind aus den unterschiedlichsten Gründen eher der Regel- als der Ausnahmefall.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigungen für ein und dasselbe Objekt wird zumindest bei uns erst nach der Baugenehmigung bearbeitet und erteilt. Drängt ein Bauherr, erfolgt die Erteilung selbstverständlich früher. Diese erfolgt mit dann mit der ausdrücklichen Bemerkung dass die Aufteilungspläne baurechtlich nicht geprüft sind. Das wiederum mögen nun wieder Notare und Grundbuchämter weniger bis gar nicht.

Für alle Aussagen gilt, sie erfolgten nach besten Wissen und Gewissen um dir zu helfen. Ich bin kein Rechtsanwalt und mach hier auch keine Rechtsberatung. Haftungsansprüche aus dem Beitrag sind daher von vornherein ausgeschlossen!


Vielen Dank für Deinen Ausführlichen Post.

Ohne mal um den heissen Brei herumzureden. Es geht natürlich um
mich... Zum Hintergrund. Ich hatte den Entschluss gefasst zu bauen
und hatte schon nach einem Grundstück gesucht etc. nur wäre der
Bau nach meinen Vorstellungen viel zu teuer geworden (750tEUR).
Für einen Single Haushalt kaum zu stemmen. Also suchte ich nach
einem "gebrauchten" Haus und kam mit meiner Mutter ins Gespräch.
Sie meinte, unser Bungalow sei eh für 2 Stockwerke ausgelegt, mit
dicker Betondecke zum Dach hin etc. Zudem ist das Dach nur minimalst
gedämmt, sodass eine Dämmung zur Heizölreduzierung eh angedacht war.
Dann kam die Idee aufzustocken und somit ja eh ein neues Dach drauf
zusetzen (das Alte wieder zu verwenden, haben wir schnell verworfen,
wegen unzeitgemässer Sparrenbreite etc.). So kostet mich der Bau nur
ca. die Hälfte eines Neubaus. Die Baukosten sind trotzdem recht hoch,
weil das Haus sehr gross ist. Nach dem Umbau kommen wir auf ca. 550m2
Wohnfläche. Die alleinige Aufstockung liegt schon bei 925m3.

Nun ist es so, dass meine Mutter bereits 73 ist. Also nicht mehr die
Jüngste und ich auch noch 2 Geschwister habe und mich entsprechend
absichern möchte. Das Verhältnis zwischen allen ist sehr gut. Die
Geschwister sind auch vom Bauvorhaben informiert.

Klar wird alles mit Bauantrag gemacht etc. Die Planung mit dem Architekten
ist schon weit fortgeschritten.

Stellplätze sind vorhanden (4 Stück) und der Heizungsraum wäre eben-
falls erreichbar von meiner oberen Wohnung. Man kommt quasi im EG rein
und hat eine Treppe zur neuen Wohnung hoch, eine nach unten zum Keller
(Heizungsraum, Wasseranschluss etc.) und eine Tür zur Wohnung im EG. Da
eine Betontreppe gebaut wird, ist auch die Trennung für Schallschutz
etc. gegeben.

So wie ich das sehe, gehe ich aber ein Risiko ein, bei allen Reparaturen
am "unteren" Haus mitzahlen zu müssen. Ich hätte aber gerne nur die Ver-
antwortung für das obere Stock und Dach. Das Haus ist 35 Jahre alt. Das
EG lege ich ebenfalls neu an, weil der Verputz ja nicht die gleiche Farbe,
Körnung etc. hätte. Also wird auch im EG modernisiert. Aber ich möchte
nicht die Heizung im Keller zahlen müssen, wenn ich oben eh alles über
Wärmepumpen etc. abhandle.

#20 Mitglied ist offline   Sina 

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geschrieben 17. März 2015 - 02:04

Du gestattest, dass ich Deine Aussagen für ungerecht Deiner Mutter und Deinen Geschwistern gegenüber halte?
*
Wenn ich es richtig interpretier (ich lasse mich gerne eines besseren belehren), dann möchtest Du "Baugrund" zum 0-Tarif und gleichzeitig keinerlei Verantwortung für den Bereich Deiner 73jährigen Mutter. Als Oma würde ich Dir in den Allerwertesten treten.
*
Gründe für meinen galanten Tritt:

:huh: Deine Mama braucht womöglich in absehbarer Zeit Hilfe: Einkaufen, Wäschewaschen, Anziehen, Duschen, Schuhe zubinden, vom Bett aufstehen etc.
Wenn Du aber noch nicht einmal bereit bist, Reparaturen an der unteren Wohnung zu übernehmen, obwohl Du ein Grundstück zum 0-Tarif bekommen hast - wie sehr kann dann Deine Mama darauf bauen, dass Du ihr hilfst?

:huh: Wenn Du die Unterstützung und gegebenenfalls Pflege Deiner Mama nicht übernimmst - wer soll dies dann tun?
Und: Wer soll die Unterstützung und Pflege bezahlen?
Deine Geschwister werden in so einem Fall nämlich berechtigter Weise sagen: Du hast das Grundstück zum 0-Tarif bekommen, aber wir sollen genauso für die Pflege der Mutter aufkommen?

:huh: Wenn keiner von Euch bereit ist, die Pflege der Mutter zu übernehmen, dann muss sie womöglich in ein Alten- oder Pflegeheim. Dafür benötigt sie Geld.
Reicht ihre Rente dafür nicht, muss sie entweder den Fehlbetrag aus angesparten Vermögen bestreiten oder das Haus verkaufen.
Nach der Aufstockung lässt sich das Haus nicht mehr so leicht verkaufen, wie vor der Hausaufstockung, denn nicht jeder Käufer möchte eine Wohnung anstelle eine 1-Familienhauses.

:huh: Das Erbe Deiner Geschwister wird erheblich reduziert:
- Wenn Eure Mutter ihre Versorgung / Pflege aus angesparten Vermögen bestreiten muss, reduziert sich auch das Erbe Deiner Geschwister.
- Wenn Eure Mutter ihre Versorgung / Pflege durch den Verkauf des unteren Teil des Hauses bestreiten muss, reduziert sich auch das Erbe Deiner Geschwister.
- Nach der Aufstockung lässt sich das Haus nicht mehr so leicht verkaufen, wie vor der Hausaufstockung, denn nicht jeder Käufer möchte eine Wohnung anstelle eine 1-Familienhauses.
- Wenn Deine Mutter die Kosten für Renovierungsarbeiten am unteren Teil des Hauses alleine tragen muss, reduziert sich dadurch ebenfalls das Erbe Deiner Geschwister.
- Pflichtteil und Pflichtheilsergänzungsanspruch lassen sich meines Wissens nicht ausschließen.
D.h. Du hast Baugrund zum 0-Tarif - Dein Baugrund zum 0-Tarif wiederum reduziert den Verkaufspreis des Hauses - Du willst nicht für Reparaturen im unteren Teil des Hauses aufkommen müssen - und gleichzeitig steht Dir mindestens der Pflichtteil am unteren Teil des Hauses zu.

:huh: Vielleicht sind ja Deine Geschwister so vermögend, dass dies alles für Euch keine Rolle spielt. Ich als Mutter jedenfalls würde so eine Geschwister-Bombe niemals legen.


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#21 Mitglied ist offline   Marco1279 

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geschrieben 17. März 2015 - 08:42

Upps.. Also Sina so ist es gar nicht. Du kennst die Hintergründe
auch nicht, und kannst Dir daher nur teilweise eine Meinung bilden.
Also zum einen ist es so: Das Dach müsste isoliert werden, wegen
Wärmeverlust von EG übers unisolierte Dach. Das fällt schonmal weg.
Die Versicherungen, Steuern, Abfallkosten etc. werden für meine
Mutter günstiger. Dazu kommt, dass ich meine Mutter seit meinem 18ten
Lebensjahr finanziell unterstütze. Die Arbeiten am EG: Neuer Eingang,
neuer Windfang, Isolation und Verputzen des ganzen EGs, neue Bodenhohe
(vorher bormale Höhe, zweifache Verglasung, teilweise zwischen den
Scheiben beschlagen) Fenster mit 3fach Verglasung im EG, Neuanlegen
des Gartens, Bewässerungsanlage des Rasens etc... dies sind alles Dinge
die ich komplett bezahle, als Bonus weil ich das Grundstück gespart
habe. Hinzu kommt, dass es meiner Mutter finanziell gar nicht möglich
wäre, das Haus zu unterhalten, falls ich ausziehen sollte. So hat sie
die Möglichkeit weiter dort zu wohnen. Wenn ich selbst ein Haus gebaut
hätte, dann würde die monatliche Rate günstiger ausfallen, weil ich
weiterhin meine Mutter finanziell unterstützen würde.

Das es vom Erbe her den Schwestern gegenüber unfair ist, sehe ich nicht
so. Schliesslich wohne ich schon immer dort, wollte das Haus selbst
schon kaufen und meine Schwestern haben kein Interesse an einem eigenen
Haus. Klar der untere Teil des Hauses verliert ca. 50-100.000 EUR an
Wert, weil es, wie Du ja selbst gesehen hast, kein Einfamilienhaus mehr
ist, sondern ein 2 Parteien Haus. Dafür ist es aber modernisiert. Ich
schätze meine Kosten für die EG Arbeiten auf ca. 75.000 EUR. Das gleicht
sich somit dann schon aus. Es ist ja quasi eine Schenkung meinerseits.

Und noch was wegen des Erbes. Man kann sich vorher ja keine Gedanken dies-
bezüglich machen. Meine Mutter könnte mit ihrem Geld ja machen was sie
möchte, ohne das wir Kinder auch nur ansatzweise etwas dagegen sagen könnten.
Es ist doch ihr Geld und Grund und Boden.

#22 Mitglied ist offline   Sina 

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geschrieben 17. März 2015 - 15:48

 Zitat (Marco1279: 17. März 2015 - 08:42)

Upps.. Also Sina so ist es gar nicht. Du kennst die Hintergründe auch nicht, und kannst Dir daher nur teilweise eine Meinung bilden.
Stimmt, habe ich aber mit "Wenn ich es richtig interpretier (ich lasse mich gerne eines besseren belehren)" zum Ausdruck gebracht.

 Zitat (Marco1279: 17. März 2015 - 08:42)

Also zum einen ist es so: Das Dach müsste isoliert werden, wegen Wärmeverlust von EG übers unisolierte Dach. Das fällt schonmal weg. Die Versicherungen, Steuern, Abfallkosten etc. werden für meine Mutter günstiger. Die Arbeiten am EG: Neuer Eingang, neuer Windfang, Isolation und Verputzen des ganzen EGs, neue Bodenhohe (vorher bormale Höhe, zweifache Verglasung, teilweise zwischen den Scheiben beschlagen) Fenster mit 3fach Verglasung im EG, Neuanlegen des Gartens, Bewässerungsanlage des Rasens etc... dies sind alles Dinge die ich komplett bezahle, als Bonus weil ich das Grundstück gespart habe.
Jetzt muss man unterscheiden: Was davon braucht Deine Mama, was davon ist für Deine Aufstockung wichtig?

 Zitat (Marco1279: 17. März 2015 - 08:42)

Dazu kommt, dass ich meine Mutter seit meinem 18ten Lebensjahr finanziell unterstütze.
Wenn Deine Schwestern Deine Mama nicht finanziell unterstützt haben - Belege (Rechnungen) heraussuchen und Gesamtsumme berechnen. Wichtig, um späteren Streit zu vermeiden.

 Zitat (Marco1279: 17. März 2015 - 08:42)

Hinzu kommt, dass es meiner Mutter finanziell gar nicht möglich wäre, das Haus zu unterhalten, falls ich ausziehen sollte. So hat sie die Möglichkeit weiter dort zu wohnen.
Stimmt nicht. Deine Mama könnte ja das Haus z.B. auf Leibrente verkaufen. Oder gegen ein Wohnrecht.

 Zitat (Marco1279: 17. März 2015 - 08:42)

Wenn ich selbst ein Haus gebaut hätte, dann würde die monatliche Rate günstiger ausfallen, weil ich weiterhin meine Mutter finanziell unterstützen würde.
Verstehe ich nicht. Du müsstest doch dann insgesamt mehr bezahlen: Deine monatliche Kreditrate für Dein neu gebautes Haus & die finanzielle Unterstützung für Deine Mama.

 Zitat (Marco1279: 17. März 2015 - 08:42)

Das es vom Erbe her den Schwestern gegenüber unfair ist, sehe ich nicht so. Schliesslich wohne ich schon immer dort,
Das ist ja wohl kein Grund.

 Zitat (Marco1279: 17. März 2015 - 08:42)

wollte das Haus selbst schon kaufen und meine Schwestern haben kein Interesse an einem eigenen Haus.
Die Lebenseinstellung der meisten Menschen ändert sich in den verschiedenen Altersstufen.
Heute haben Deine Schwestern vielleicht aufgrund von Alter und Familienstand kein Interesse am Haus, morgen fühlen sie sich von Dir über den Tisch gezogen.

 Zitat (Marco1279: 17. März 2015 - 08:42)

Und noch was wegen des Erbes. Man kann sich vorher ja keine Gedanken diesbezüglich machen. Meine Mutter könnte mit ihrem Geld ja machen was sie möchte, ohne das wir Kinder auch nur ansatzweise etwas dagegen sagen könnten. Es ist doch ihr Geld und Grund und Boden.
Aber dass sich Deine Mutter Gedanken macht, wem sie was wann vererbt möchte, verhinderst Du doch gerade mit der Aufstockung ;-)

Im Übrigen: Der Tod gehört nun mal zum Leben dazu und jeder sollte sich auch schon in jungen Jahren Gedanken darüber machen, wem er im Falle seines Todes was geben möchte:
1. Sichert man damit die für einen wichtigen Menschen ab 2. wird einem beim Schreiben eines Testaments bewusst, wer und was einem wichtig im Leben ist. Und solche Erkenntnisse wiederum haben Auswirkungen auf das Leben, was ja alles andere, als schlecht ist.

 Zitat (Marco1279: 17. März 2015 - 08:42)

Klar der untere Teil des Hauses verliert ca. 50-100.000 EUR an Wert, weil es, wie Du ja selbst gesehen hast, kein Einfamilienhaus mehr ist, sondern ein 2 Parteien Haus. Dafür ist es aber modernisiert. Ich schätze meine Kosten für die EG Arbeiten auf ca. 75.000 EUR. Das gleicht sich somit dann schon aus. Es ist ja quasi eine Schenkung meinerseits.

Wenn mir alle Kinder gleichviel bedeuteten (was sein kann, aber nicht muss), dann würde ich so vorgehen:
*
Von einem von der Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständiger für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken ein Wertgutachten erstellen lassen. Kosten für das Wertgutachten sollten alle Geschwister tragen, haben ja auch alle etwas davon.
*
Ein solches Wertgutachten ist auch für Bankkredite und KfW sehr wichtig.
https://www.kfw.de/kfw.de.html
*
Angenommen, dieses Wertgutachten ergäbe einen Wert von 300.000,00 € (lässt sich bei 3 Kindern leichter rechnen).
Jedes Kind bekäme also 100.000,00€.
Davon abzuziehen ist das Geld, welches Du Deiner Mama seit Deinem 18. Lebensjahr zugewendet hast. Ebenso das Geld, welches Deine Schwestern Deiner Mama zugewendet haben.
Beispiel: Du hast Deiner Mama 20.000,00€ gegeben, dann würde sich Dein Anteil um diese Summe erhöhen, der Anteil Deiner Schwestern würde sich verringern.
*
Dann sollte festgelegt werden, wer gegebenenfalls die Betreuung Eurer Mama übernimmt?
Kommen dann alle 3 Geschwister zu gleichen Teilen für die Betreuung auf?
Oder übernimmt einer die Betreuung bzw. die Kosten der Betreuung alleine?
*
Wer klare Konditionen schafft, erspart sich eine Menge Ärger und Auseinandersetzungen.
Und auch das ist ein Phänomen, welches in jungen Jahren oft keine Bedeutung hat: Im Alter werden Geschwister oft wichtiger, als Freunde. Selbst solche Geschwister, die man als Kind nicht besonders gut leiden konnte.
*
Im Übrigen ist es überhaupt nicht schlimm, mit Eltern über deren Tod zu sprechen. Erstens wissen doch die Eltern um ihren herannahenden Tod, zweitens ist es auch für Eltern eine Erleichterung, ihr Haus (im Wortsinn) bei Zeiten bestellt zu haben.

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#23 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 17. März 2015 - 21:19

Also ich lass dann mal die Moral beiseite (hierzu hat Sina bereits ausführlich geschrieben; einige Ausführungen dazu würde ich unterschreiben wollen). Es gibt grundsätzlich vertragliche Möglichkeiten das Ganze so zu regeln, dass bauliche Schäden unten allein zu Lasten deiner Mama gehen. Für mich selber würde es sich allein aus moralischen Gründen verbieten über eine solche nicht faire Regelung auch nur nachzudenken. Aber das wollte ich ja hier nicht betrachten.

Soweit sich deine Mama tatsächlich darauf einlässt, wovon ich Ihr ganz dringend abraten würde, bestände immer noch ein Problem ... Was willst du machen, wenn deine Mama für notwendige und dringende Sanierungsarbeiten kein Geld hat oder diese trotz anderer vertraglicher Verpflichtung nicht möchte (du weißt vielleicht, ältere Leute können hier sehr starrköpfig nach dem Motto sein, des hält mich schon noch aus solang ich lebe). Da sitzt du oben ganz einfach mal am kürzeren Hebel. Wenn das Fundament bröckelt ist das schönste Schloss oben in größter Gefahr. Was willst du tun ... Verpflichtungsklage einreichen? Denk bitte auch daran. Und ein Sorry für meine direkten Worte!

Mir kam beim Durchlesen deines letzten Beitrages ganz spontan eine ganz andere Idee. Warum reißt Ihr nicht den alten Bungalow ganz weg und baut ein neues Gebäude mit einer kleinen Einliegerwohnung für die Mama. Diese könnte altersgerecht ausgestattet werden ... Vielleicht beteiligt sich deine Mama auch finanziell daran ...? Das Problem wäre keins mehr ... Was hältst du davon ?

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 18. März 2015 - 00:18


#24 Mitglied ist offline   Sina 

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geschrieben 17. März 2015 - 22:28

@Computer
Mit dem Abreißen ist im Prinzip eine super Idee, denn Umbauten sind oft mit vielen Problemen verbunden. Nur hast Du dann das Problem, dass Mama von Marco1279 zumindest vorübergehend umziehen müsste. So etwas ist für viele alte Menschen sehr schwierig. Und wohin mit den Sachen der Mama?
Hinzu kommt, Marco1279 müsste dann die Schwestern ausbezahlen, den Abriss bezahlen und den Neubau.
*
Wenn ein unabhängiger Wertgutachter (also kein Immobilienmakler oder Gutachter der Bank, die bieten so etwas auch an, ist aber nicht zu empfehlen) zu dem Ergebnis kommt, die Statik des Hauses lässt eine Aufstockung zu und die Bausubstanz ist in Ordnung, dann ist Aufstocken sicherlich eine gute Lösung.
Dann muss eben noch geklärt werden, wer versorgt Mama, wenn sie zum Pflegefall wird und eine Reglung mit den Schwestern, damit diese sich nicht über den Tisch gezogen fühlen.
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#25 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 17. März 2015 - 23:45

Auch wenn ein Statiker und ein Wertgutachter bestätigt haben, dass die Bausubstanz noch gut ist und eine Aufstockung statisch möglich ist, sind durchaus Fallkonstellationen denkbar, wo sich der Rückbau und ein kompletter Neubau unter Umständen durchaus finanziell rechnen können.

Das kommt natürlich auch auf die Ansprüche des Threaderstellers an, die wir nicht kennen. Muss es für ihn unbedingt ein sehr individuelles Gebäude sein, rechnet sich das vermutlich tatsächlich nicht. Zudem glaube ich vom Threadersteller irgendwo gelesen zu haben, dass in jedem Falle auch im Altbauteil baulich nicht wenig zu tun ist.

Das neue Gesamtgebäude muss wegen der baulichen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Vorhaben zur Aufstockung wohl auch in Gänze die Anforderungen nach der geltenden Energieeinsparverordnung (ENEV) erfüllen. ... Bauphysikalisch schwierig und kostenintensiv ist im Regelfall, soweit erforderlich, die Ertüchtigung des Altbauteils ... und nicht der Neubauteil.

Die Anforderung, ob hier auch der Altbauanteil entsprechend zu ertüchtigen ist, kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Die Forderungen dazu kann sich auch von Bauaufsichtsbehörde zu Bauaufsichtsbehörde bzw. von Bearbeiter zu Bearbeiter derselben Bauaufsichtsbehörde unterscheiden. Die aufgeführten Fälle im vorhergehenden Satz entsprechen zwar nicht der Rechtslage und sie sind sicher auch nicht im Sinne des Gesetzgebers, aber das Leben ist halt trotzdem so.

Wobei es bei den sicher notwendigen Bauarbeiten zur Aufstockung auch nicht sicher bzw. eher unwahrscheinlich ist, dass die Mama während der gesamten Bauarbeiten dort wohnen bleiben sollte bzw. wohnen bleiben kann. Die mit den notwendigen Bauarbeiten verbundenen Einschränkungen nicht nur durch Lärm und Staub sind für Menschen, insbesondere aber für eine ältere Dame (Herz, Nerven) nicht unbedingt gesundheitsfördernd.

Ich gehe eher davon aus, dass sie hier zwischenzeitlich für einige Zeit auszieht. Dies dient dem Haus- und Familienfrieden, aber auch den Nerven und dem Herz der älteren Dame und dem Baufortschritt.

Mir ist zudem ein Fall bekannt, wo eine ältere Dame ihr Haus an fremde junge Leute verkauft hat und dort nach dem Umbau die neue Einliegerwohnung auf Lebenszeit zur Nutzung gegen Miete erhält. Und das läuft nachdem die Bauarbeiten fast abgeschlossen sind immer noch gut. Die alte Dame nimmt regen Anteil am Baufortschritt. Sicher ein Einzelfall, kommt aber vor ...

Wir kennen die Verhältnisse des Threaderstellers und seine konkreten Pläne gar nicht bis zu wenig, also ist uns nichts genaues bekannt. Und da ist es sicher nicht verkehrt bzw. gegebenenfalls vom Threadersteller sogar gewünscht, neue Denkanstöße zu erhalten.

Tipp: Falls du komplett neu baust, Rückbau in jedem Falle erst dann beginnen, wenn du die Baugenehmigung für den Neubau im wahrsten Sinne des Wortes in der Hand hast. Den Tipp gebe ich jetzt definitiv nicht weil anderes Verhalten ordnungswidrig wäre ...

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 18. März 2015 - 00:13


#26 Mitglied ist offline   Marco1279 

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geschrieben 18. März 2015 - 10:50

Ohweh da habe ich was losgetreten hm? Ich würde die finanzielle Unterstützung
für die Mutter nicht aufrechnen lassen etc. Wieso auch? Ich habe das doch
freiwillig gemacht und möchte davon auch nichts zurück bekommen.

Abriss? Das würde sich nicht lohnen. Der Bungalow ist zwar 35 Jahre alt, aber
sehr hochwertig gebaut, Revisionsschächte, schon überall Kupferrohre (anstatt
Zink oder Blei), neue Kanalanbindung mit Rückstauautomaten etc. massive Bau-
weise, kein Fertighaus, massive Treppen, dicke Betondecken etc. Zudem kommt
noch hinzu, dass der von meiner Mutter bewohnte Teil erst in den letzten 3 Jahren
komplett neugemacht wurde, neues Badezimmer, neue Böden, Heizkörper etc. Das
lohnt sich nicht.

Es sind momentan 290m2 Wohnfläche. Also sehr geräumig. Drauf kommen nochmal
260m2. Ein Haus dieser Grösse würde richtig teuer kommen.

Meine Mutter könnte sich an keinen Kosten beteiligen, da sie Rentnerin ist.

Die EG Modernisierungen müssten nicht sein. Nur die Fassade sollte gemacht werden,
da sich der obere "Neubau" optisch ja nicht angleichen lässt vom Putz her. Und
da der Putz neugemacht werden muss, isoliere ich halt auch das EG mit. Die Fenster
mache ich neu, weil die Rahmen aus braunem Kunststoff sind und es optisch passen
soll. Oben kommen Alurahmen, weil Kunststoff in der Grösse nicht empfohlen wird.
Und braun möchte ich oben nicht haben.

#27 Mitglied ist offline   Sina 

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geschrieben 18. März 2015 - 14:20

 Zitat (Marco1279: 18. März 2015 - 10:50)

Ohweh da habe ich was losgetreten hm?
Da dieses Thema in Zukunft sicherlich viele (junge) Menschen betrifft, ist es doch super, wenn darüber gesprochen wird.

 Zitat (Marco1279: 18. März 2015 - 10:50)

Ich würde die finanzielle Unterstützung für die Mutter nicht aufrechnen lassen etc. Wieso auch? Ich habe das doch freiwillig gemacht und möchte davon auch nichts zurück bekommen.
Es geht doch nicht um *zurückbekommen*. Sondern darum, dass Deine Schwestern sich nicht über den Tisch gezogen fühlen. Und auch darum, dass Deine Mama kein schlechtes Gewissen hat (dazu neigen Mütter), wenn sie dem Buben scheinbar mehr gibt, als ihren anderen Kindern. Betonung auf scheinbar.

 Zitat (Marco1279: 18. März 2015 - 10:50)

Abriss? Das würde sich nicht lohnen. Der Bungalow ist zwar 35 Jahre alt, aber sehr hochwertig gebaut, Revisionsschächte, schon überall Kupferrohre (anstatt Zink oder Blei), neue Kanalanbindung mit Rückstauautomaten etc. massive Bau- weise, kein Fertighaus, massive Treppen, dicke Betondecken etc. Zudem kommt noch hinzu, dass der von meiner Mutter bewohnte Teil erst in den letzten 3 Jahren komplett neugemacht wurde, neues Badezimmer, neue Böden, Heizkörper etc. Das lohnt sich nicht. Es sind momentan 290m2 Wohnfläche. Also sehr geräumig. Drauf kommen nochmal 260m2. Ein Haus dieser Grösse würde richtig teuer kommen. Meine Mutter könnte sich an keinen Kosten beteiligen, da sie Rentnerin ist. Die EG Modernisierungen müssten nicht sein. Nur die Fassade sollte gemacht werden, da sich der obere "Neubau" optisch ja nicht angleichen lässt vom Putz her. Und da der Putz neugemacht werden muss, isoliere ich halt auch das EG mit. Die Fenster mache ich neu, weil die Rahmen aus braunem Kunststoff sind und es optisch passen soll. Oben kommen Alurahmen, weil Kunststoff in der Grösse nicht empfohlen wird. Und braun möchte ich oben nicht haben.
Um so wichtig, vor jeglicher Umbaumaßnahme ein Wertgutachten erstellen zu lassen.


Herzliche Grüße von Sina deren Englisch leider nicht der Hit ist

#28 Mitglied ist offline   Marco1279 

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geschrieben 18. März 2015 - 14:31

Ja doch es wäre ein "Zuückbekommen" weil meine Zahlungen ja
beim Erben angerechnet würden. Das möchte ich ja gar nicht.
Mein Geld kann meine Mutter ja nicht sparen, sondern braucht
es zum Leben. Wäre was anderes, wenn sie es auf die Seite
legen würde. Dann wäre es noch eher zu verstehen, dass man
dies anrechnet, weil man sonst das Geld ja nicht der Mutter,
sondern quasi übers Erbe den Töchtern zukommen lässt.

Aber wozu das Wertgutachten?

#29 Mitglied ist offline   Sina 

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geschrieben 18. März 2015 - 15:47

 Zitat (Marco1279: 18. März 2015 - 14:31)

Ja doch es wäre ein "Zuückbekommen" weil meine Zahlungen ja beim Erben angerechnet würden. Das möchte ich ja gar nicht. Mein Geld kann meine Mutter ja nicht sparen, sondern braucht es zum Leben. Wäre was anderes, wenn sie es auf die Seite legen würde. Dann wäre es noch eher zu verstehen, dass man dies anrechnet, weil man sonst das Geld ja nicht der Mutter, sondern quasi übers Erbe den Töchtern zukommen lässt.
Es geht doch nicht darum, ob Deine Mama das Geld spart oder verbraucht.
Sondern darum, ein Erbe (und ein solches ist das Haus Deiner Mama) möglichst gerecht zu verteilen.
*
Ja, ich weiß, es klingt komisch "ein Erbe zu verteilen" obwohl ja Deine Mama gar nicht gestorben ist. Aber letztendlich ist es so. Und Du ersparst Dir sehr viel Ärger und womöglich langwierige und sehr kostspielige Erbschaftsprozesse, wenn Du vorher für klare Absprachen sorgst.
*
Und wenn Du zu Lebzeiten Deiner Mama Leistungen erbracht hast, dann ist da auch überhaupt nichts Schlimmes dabei, diese Leistungen anzurechnen.
*
Beispiel:
Du hättest Deine Mama nicht finanziell unterstützt und Deine Mama hätte deshalb das Haus verkaufen müssen. Durch eine falsche Bankberatung wären große Teile des Geldes oder alles verloren gegangen. Dann würden weder Deine Schwestern noch Du ein Haus erben, vielleicht müsstet Ihr sogar per Elternunterhalt (kein Witz, ist gesetzlich geregelt) für Eure Mama sogen.
Durch Deine finanzielle Leistung konnte aber das Haus erhalten bleiben, so dass Ihr alle etwas davon habt.
*
Warum also soll Dir diese Leistung nicht angerechnet werden?

 Zitat (Marco1279: 18. März 2015 - 14:31)

Aber wozu das Wertgutachten?
Ein Wertgutachten braucht man z.B. für jeglichen Bankkredit. Banken bieten oft an, ein solches Wertgutachten kostenlos erstellen zu lassen. Klingt gut, kann aber sehr teuer werden. Nachlesen im Internet. Deshalb ist es immer gescheiter,
selbst von einem vereidigten (Betonung auf vereidigten) Sachverständigen so ein Wertgutachten erstellen zu lassen. Kostenpunkt zwischen 1.000,00€ und 1.500,00€, wenn es sehr ausführlich ist, auch mehr. Preise abfragen lohnt sich.
Ein Wertgutachten ist immer sehr gut angelegtes Geld, z.B. bei den Konditionen für einen Kredit. In Deinem Fall kannst Du zudem dann z.B. bei späteren (teuren) Erbstreitigkeiten gerichtsverwertbar beweisen, was das Haus vor dem Umbau wert war.

Herzliche Grüße von Sina deren Englisch leider nicht der Hit ist

#30 Mitglied ist offline   Marco1279 

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geschrieben 18. März 2015 - 16:37

Nun da es 3 Kinder gibt, würde der untere Teil des
Hauses zu je 1/3 verteilt. Es wird darauf hinaus
laufen, dass ich die 2/3 meiner Schwestern ausbe-
zahle.

"Warum also soll Dir diese Leistung nicht angerechnet werden?"

Weils freiwillig von mir war :-) Ich hatte ja auch zu
"Lebzeiten" was davon, da ich immer in dem Haus wohnte.
So kann man das ja auch sehen.

Wegen dem Wertgutachten: Der Bank dürfte das egal sein,
da der untere Teil meiner Mutter keine Hypothek bekommt.

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