WinFuture-Forum.de: Windows 10: Häufige Fragen aus dem Forum - WinFuture-Forum.de

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Windows 10: Alle News, der Download sowie zahlreiche Screenshots und Videos zum neuen Betriebssystem von Microsoft. Jetzt im WinFuture Windows 10 - Special informieren!
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Windows 10: Häufige Fragen aus dem Forum

#31 Mitglied ist offline   Lastwebpage 

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geschrieben 27. Mai 2016 - 12:53

Hallo,
(vielleicht bin ich ja nicht der einzige, deshalb nehme ich mal diesen Thread hier)
Ich hatte die Windows 10 Preview mit der Nummer vor 14352 müsste 14342 sein.

Während des laufendes Betriebes, wurde der Desktop plötzlich weiß, die Desktopicons blieben sichtbar, die Taskleiste wurde zwar angezeigt, lies sich aber nicht anklicken, der Taskmanager lies sich auch nicht öffnen, und es war nur die Sanduhr/drehender Kreis zu sehen. (Ich weis nicht ob ein Zusammenhang mit diesem HD3000 Bug gibt der in der aktuellen Preview behoben wurde, Ich verwende HD4000)

Resetknopf am PC gedrückt, und jetzt geht nichts mehr, entweder schwarzer Bildschirm mit Mauszeiger, schwarzer Bildschirm mit blauem Windows logo oder schwarzer Bildschirm mit blauem Logo und "prepairing repair" oder so, aber in allen 3 Fällen geht es nicht weiter, auch nach 30 Minuten nicht.

Meine Überlegung ist jetzt folgende, von der MS Seite eine ISO der Version 14342 besorgend und die, mittels "Rufus" auf einen USB Stick bringen, den PC von dem USB Stick starten und dort "Reparatur" wählen.
(Die reinen Daten sind zwar gesichert, sowohl mit dem Dateiversionsverlauf als auch mit dem Windows 7 Backup von Windows 10 (inkl. Systemabbilddatei oder wie das heißt), dennoch wäre eine komplette Neu-Installation der allerletzte Ausweg.

- Ist die Überlegung grundsätzlich richtig, oder geht das auch irgendwie anders? (Das einzige was ich sonst noch hätte wäre eine Win 8 DVD)
- Auf https://www.microsof...previewadvanced kann ich die ISO von 14342 downloaden. Dann verwende ich "Rufus" und mache aus einem USB Stick ein bootbares Medium. Nur auf der MS Download seite steht so nichts von 32 Bit/64 Bit (Das System wo ich den Download und das mit Rufus machen würde, wäre Windows 7/32, Zielsystem 64 Bit). Des weiteren habe ich UEFI und meine Festplatten auf dem zu reparierenden System wurden, wegen einer 3TB Festplatte auf GPT umgestellt (ich meine die SSD auch) ich hoffe mal, dass zerschießt mir das Dateisystem nicht?
- Wenn denn das mit dem USB Stick läuft wie ich mir das vorstelle und ich dort dann endlich "Reparatur" auswählen kann, gibt es da irgendwas zu beachten?

Peter
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#32 Mitglied ist offline   RalphS 

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geschrieben 27. Mai 2016 - 21:48

Hast Du schon versucht, dem Rechner den Strom komplett zu kappen (PSU-Schalter aus, ~10s warten, wieder an) um zu sehen, ob es dann geht?

Falls nicht: Das tun. Ansonsten so, wie Du selber bereits beschrieben hast (wenn Du nicht grad noch ein weiteres OS auf dem Rechner hast, sonst könntest Du das auch nehmen).

So oder so müßtest Du im Recovery-Modus starten und dann bis zur Kommandozeile durchklicken. Da dann per chkdsk-ohne-/f nach Fehlern schauen und, je nachdem was das sagt, noch einmal mit /f ausführen.

Soweit möglich, auch ein SMART-Tool drüberlaufen lassen, um sicher sein zu können, daß kein Datenträger im Sterben liegt.
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#33 Mitglied ist offline   Tahla50 

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geschrieben 23. September 2018 - 00:04

Hallo,

gibt es das Betriebssystem kostenlos ?

Vg Tahla50
Tahla50
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#34 Mitglied ist offline   RalphS 

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geschrieben 23. September 2018 - 02:42

Nein.
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#35 Mitglied ist offline   Gispelmob 

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geschrieben 23. September 2018 - 06:44

Grundsätzlich nein oder generell nein?
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#36 _d4rkn3ss4ev3r_

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geschrieben 23. September 2018 - 07:28

Wenn man von 8 oder 7 upgraded, bekommt man es kostenlos. Das ist aber kein vollwertiger Code, sondern an das Gerät gebunden.

Ansonsten: nein
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#37 Mitglied ist offline   IXS 

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geschrieben 23. September 2018 - 08:07

Beitrag anzeigenZitat (Tahla50: 23. September 2018 - 00:04)

Hallo,

gibt es das Betriebssystem kostenlos ?

Vg Tahla50




Wenn man es extra kaufen will, ist es nie kostenlos ;)
Es gibt eben nach wie vor System Builder Versionen , die sehr günstig sind.
Wirklich kostenlos ( für den Käufer) ist eigentlich nur das Windows auf Kleingeräten, wie Tablet PCs. Mini Ps mit kleinen Displays.

Es gibt auch sehr "günstige" Online Aktivierungskeys, aber ob die legal sind, ist "nicht so klar" ;)
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#38 Mitglied ist offline   Sarek 

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geschrieben 23. September 2018 - 09:22

Beitrag anzeigenZitat (d4rkn3ss4ev3r: 23. September 2018 - 07:28)

Wenn man von 8 oder 7 upgraded, bekommt man es kostenlos. Das ist aber kein vollwertiger Code, sondern an das Gerät gebunden.

Das ist nur teilweise richtig...

Richtig ist, dass man keinen vollwertigen Windows 10 Code bekommt.

"Falsch" ist, dass die Lizenz an das Board gebunden ist.

Denn: Die Windows 10 Aktivierung ist sehrwohl auf ein anderes System übertragbar. Dafür benötigt man jedoch ein Microsoft-Konto, wo die Lizenz hinterlegt wurde.

Alle Infos dazu gibt es hier: https://thinkwiki.de...dows10-Lizenzen

Nur wie die Vorredner schon geschrieben haben, wirklich kostenlos ist Windows 10 nur bei Kleinstgeräten. Selbst für Windows 7, 8.1 hat man ja damals Geld bezahlen müssen.
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#39 Mitglied ist offline   RalphS 

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geschrieben 23. September 2018 - 11:44

Immer noch nur halb richtig - macht das dann nur noch ein Viertel? :huh:


Richtig ist:
- Win10-Lizenzen gibt es a) als Produktschlüssel und b) als "Digital Entitlement".
- Und dann gibt's noch Upgrades und Vollversionen, wobei es nach meinem Verständnis für 10 nur noch Vollversionen gibt.

- Vollversionen gehen zu übertragen. Keine Einschränkungen.
- Bei UPGRADES kommt es darauf an, wie das URSPRRÜNGLICHE Betriebssystem lizensiert war: die Win10-Lizenz erweitert dann die ursprüngliche Lizenz und das "neue" Windows hat denselben OEM-Status wie das alte.

- Und hier kommt die Frage Schlüssel oder Entitlement? ins Spiel. Das Entitlement selber hat man nämlich nicht greifbar. Das hängt am Microsoftkonto oder an der Hardware.

- Und Win10-OEM-Lizenzen darf man bei MS nicht mitnehmen, erzwungen durch das Digital Entitlement, wenn man das "Glück" hat, so lizensiert zu sein.

- Hatte man also eine OEM-Lizenz vor 10 und hat diese damals per kostenlosem Angebot von Microsoft aktualisiert, oder hatte man ein OEM-Win10 zusammen mit einem Gerät erworben, UND hat lt Aktivierungsstatus ein Digital Entitlement, dann kann man lt Microsoft die Lizenz NICHT übertragen.

- Hatte man aber ein reguläres Windows, was KEIN OEM war, dann gilt das auch für die 10, die man draus gemacht hatte, und man kann dem Gerät per MS-Kontoeinstellungen dieses Entitlement wegnehmen und einem anderen zuweisen.

- Aber nur dann. Das "OEM-Lizenz-Entitlement" kann man NICHT auf ein anderes Gerät übertragen (jedenfalls nicht lt Microsoft).


Blöderweise nennen die inzwischen aber alles "OEM/Retail" und man weiß nicht unbedingt, was das jetzt wirklich war. Idealerweise schaut man dazu in seinem Microsoftkonto nach (unter Geräte) ob es da eine Möglichkeit gibt, die Lizenz zu übertragen... oder eben nicht.



Irgendwie aus fragwürdigen Quellen stammende Produktschlüssel (ich nenne es bewußt nicht Lizenzen, weil das sind keine) sind da nochmal raus. Weiß man eh nicht, was man da bekommen hat und im Kontext des GWX-Schemas damals würde es mich überhaupt nicht wundern, wenn solche Aktivierungen nicht mitgenommen werden könnten, egal was man für die Installation verwendet hatte.

Dieser Beitrag wurde von RalphS bearbeitet: 23. September 2018 - 11:47

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#40 Mitglied ist offline   Candlebox 

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geschrieben 23. September 2018 - 13:01

Beitrag anzeigenZitat (Tahla50: 23. September 2018 - 00:04)

gibt es das Betriebssystem kostenlos ?

Beitrag anzeigenZitat (RalphS: 23. September 2018 - 02:42)

Nein.

Natürlich gibt es das.

Geben, haben, bekommen und verdienen sollte man nicht in einen Topf werfen, dann herumrühren und dann als Soße verkaufen.
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#41 Mitglied ist offline   Sarek 

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geschrieben 23. September 2018 - 13:19

Beitrag anzeigenZitat (RalphS: 23. September 2018 - 11:44)

Immer noch nur halb richtig - macht das dann nur noch ein Viertel? :huh:

- Hatte man also eine OEM-Lizenz vor 10 und hat diese damals per kostenlosem Angebot von Microsoft aktualisiert, oder hatte man ein OEM-Win10 zusammen mit einem Gerät erworben, UND hat lt Aktivierungsstatus ein Digital Entitlement, dann kann man lt Microsoft die Lizenz NICHT übertragen.

- Aber nur dann. Das "OEM-Lizenz-Entitlement" kann man NICHT auf ein anderes Gerät übertragen (jedenfalls nicht lt Microsoft).



Soweit ich weiß gab es da aber in der EU (zumindest für Deutschland) den Rechtstreit, ob und wie mit den OEM-Lizenzen umgegangen werden darf. Die Frage wurde aufgeworfen: Darf ein OEM-Key verkauft und anderweitig genutzt werden? Das wurde mit JA abgestimmt.

Zitat

Damit setzt das höchste zuständige Bundesgericht einen Schlusspunkt unter eine Auseinandersetzung zwischen Microsoft und zahlreichen Händlern, die nicht direkte Vertragspartner des Softwarekonzerns sind, aber OEM- beziehungsweise DSP-Versionen etwa von Windows oder Office-Paketen einzeln oder zusammen mit selbst gewählter (auch gebrauchter) Hardware an Endkunden abgeben.

Als besondere Ohrfeige für die Softwareindustrie kann die Feststellung des BGH gelten, dass der gesplittete Vertrieb von Software (als reguläre Vollpreis- und als verbilligte OEM-Version) kein notwendiges und schützenswertes Recht darstellt.


Damit interepretiere ich, dass ich als Kunde nach dem Verlust des Mainboards oder dessen Verkauf mein Windows behalten und auf dem neuen System weiter aktivieren darf, WENN ich einen Produktschlüssel (egal ob von Dell, Lenovo oder HP) habe. Außer es steht vertraglich/ durch ein Urteil festgeschrieben, dass ich es einmalig aktivieren dürfte.

Zitat

Spätestens seit dem sogenannten OEM-Urteil des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen I ZR 244/97 Das Urteil zum nachlesen) lässt sich das so pauschal nicht mehr behaupten. Denn demnach ist die OEM-Software nicht an einen PC gebunden. Damals ging es zwar in der Hauptsache darum, ob Händler die Verbindung zwischen PC und Software lösen dürfen, aber was ihnen erlaubt ist, sollte dem Endverbraucher auch gestattet sein.



Neuere Urteile sind mir nicht bekannt! Aber wenn Du da was hast, wär ich für die entsprechende Hinweise dankbar :)

Dieser Beitrag wurde von Sarek bearbeitet: 23. September 2018 - 13:23

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#42 Mitglied ist offline   RalphS 

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geschrieben 23. September 2018 - 13:21

Candlebox: Gut, nach dieser Definition bekommt man dann aber ALLES kostenlos und damit kann man sich das Argument gleich schenken.

Wer kriegt schon das, was er verdient?


Sarek: Sicherlich richtig, aber dann hat man bei MS nochmal extra die Rennereien. Denn man hat ja sein Digital Entitlement nicht in der Hand und wenn MS die Übertragung per seiner eigenen Webanwendung nicht ermöglicht... was bleibt dann?


Das OS wird davon natürlich nicht kostenloser oder -pflichtiger. Bestenfalls hatte man es schon vorher bezahlt, oder man bezahlt mit etwas anderem als Geld, oder eine Mischung aus beidem.


Nartürlich wird die OEM-erei inzwischen von überallher fehlinterpretiert und ich stelle zu meinem Entsetzen fest, daß mich das auch erwischt - man muß das nur oft genüg hören und dann glaubt man irgendwann alles, aber das macht es nicht wahrer.


Die Hardwarebindung ist Sache des HANDELSRECHTS und hat mit Privat nichts zu tun. OEM-Lizenzen sind ein Entgegenkommen der Softwarehersteller (insbesondere Betriebssystemhersteller und da insbesondere Microsoft) als eine Art Rabatt für Massenabnahme, daß die's nicht selber nutzen, daß noch was überbleiben kann an Gewinnspanne, daß die Gesamtpreise nicht weiter ausufern und am Ende weniger kaufen. Simples Marktwesen.

Es geht nicht um Endverbraucher, und es geht inbesondere nicht um irgendwelche BINDUNGEN in einem nicht-markttechnischen Sinn. Wenn Linus in seinen Kernel was bauen will, das Linux untrennbar an DIESE Hardware koppelt, dann darf der das ebenso wie Microsoft, Oracle und VMWare auch.

Dieser Beitrag wurde von RalphS bearbeitet: 23. September 2018 - 13:29

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#43 Mitglied ist offline   Candlebox 

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geschrieben 23. September 2018 - 13:39

Beitrag anzeigenZitat (RalphS: 23. September 2018 - 13:21)

Candlebox: Gut, nach dieser Definition bekommt man dann aber ALLES kostenlos und damit kann man sich das Argument gleich schenken.
Wer kriegt schon das, was er verdient?

Ich z.B. bekomme meiner Einschätzung nach mehr (gültige Zahlungsmittel) als ich verdient hätte.
Wer legt fest, daß jemand das gerechtfertigt verdient, was er bekommt?
Bekommt Frau Bundeskanzler mehr positive Aufmerksamkeit als sie verdient oder zuwenig?
Bekommt sie mehr gültige Zahlunsmittel als sie verdient, oder zuwenig?
Bekommt man Win 10 kostenlos?
Wenn ich es endlich geschafft habe, es kostenlos zu bekommen, habe ich mir das dann verdient?
Hast du Dir den 1/4 Kuchen verdient, nachdem Du die Rechnung aufgestellt hast, daß die Hälfte von 1/2 ein Viertel ist?
Hast Du ihn auch bekommen und gegessen?

Dieser Beitrag wurde von Candlebox bearbeitet: 23. September 2018 - 13:43

»Man kann die Realität ignorieren, aber man kann nicht die Konsequenzen der ignorierten Realität ignorieren.« ~Ayn Rand
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#44 Mitglied ist offline   Sarek 

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geschrieben 23. September 2018 - 13:46

Beitrag anzeigenZitat (RalphS: 23. September 2018 - 13:21)

Sarek: Sicherlich richtig, aber dann hat man bei MS nochmal extra die Rennereien. Denn man hat ja sein Digital Entitlement nicht in der Hand und wenn MS die Übertragung per seiner eigenen Webanwendung nicht ermöglicht... was bleibt dann?

Ja in dem Fall bleibt dann nichts. Ich hab schon Fälle gehabt, wo entweder die PCs oder einfach das Konto ihre Aktivierung (zeitweise) verloren haben.

Wobei es aber auch ein Urteil geben soll, was Upgradesoftware (egal auf welcher welcher Art) nicht an die Hardware, sondern nur an den vorhergehenden Key bindet. D. H. Microsoft muss diese Möglichkeit (in der Theorie) immer geben. Das war je ein Teil des "Shitstorms", weshalb sich viele über das Upgrade aufgeregt haben zum Anfang. Erst mit der 1607 oder 1703 ist die Möglichkeit ja eingebaut worden. Vorher hat Microsoft selbst ja noch keine Möglichkeit angeboten, die (digitale) Lizenz umzuziehen. Bisher habe ich es übrigens einmal gemacht, da ein T500 mit Win10 (Upgrade von Win7 OEM), den Geist aufgegeben hat. Mit dieser Lizenz habe ich einen Eigenbau-Desktop nun gefüttert.

Das Urteil muss ich nachher mal suchen.

Wobei ich ehrlich gesagt da keine Ahnung habe, wie das rechtlich dann erlaubt wurde/wird, wenn der Lizenzkey fest im Bios hinterlegt ist. Ab Windows 8 gibt es ja keine Lizenzaufkleber mehr (zumindest bei den Thinkpads) und der Key ist fix hinterlegt. Du kannst da zwar das Upgrade machen und dann über das MS-Konto einen anderen PC/Laptop aktivieren, aber letztlich fehlt Dir da der Originalschlüssel (Win8), um die Echtheit zu gewährleisten.
Da ich so ein System noch nie hatte, kann ich dazu leider auch keine näheren Angaben machen...

Dieser Beitrag wurde von Sarek bearbeitet: 23. September 2018 - 13:48

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#45 Mitglied ist offline   IXS 

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geschrieben 23. September 2018 - 20:31

Beitrag anzeigenZitat (Sarek: 23. September 2018 - 13:19)

Soweit ich weiß gab es da aber in der EU (zumindest für Deutschland) den Rechtstreit, ob und wie mit den OEM-Lizenzen umgegangen werden darf. Die Frage wurde aufgeworfen: Darf ein OEM-Key verkauft und anderweitig genutzt werden? Das wurde mit JA abgestimmt.




Ich finde witzig, wie das hier ausgeblendet wird. Ich habe ja weiter oben alles Relevante aufgeführt.

OEM gilt als solches. Deswegen gibt es die sogenannten System Builder Versionen. Die sind OEM Versionen, bei denen man sich das Recht mit gekauft hat, das System zu wechseln, so oft man will.
Die Windows Versionen, die Hardware-gekoppelt sind, sind seiten MS auch legal. Dafür sind sie super billig, kostenlos, oder zum alleinigen Gebrauch vorinstalliert. Es sind dann speziell angepasste Versionen, die auf anderen Geräten nicht funktionieren. Und, das ist rechtlich legitim.
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