WinFuture-Forum.de: Ohrmuschel vom Bügel gebrochen,Kleben ? - WinFuture-Forum.de

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Ohrmuschel vom Bügel gebrochen,Kleben ?

#16 Mitglied ist offline   Fat Tony 

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geschrieben 18. Januar 2015 - 17:41

Nein,der Kopfhörer ist beim Absetzen gebrochen,habe den Kopfhörer beim abnehmen zu weit auseinander gezogen.
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#17 Mitglied ist offline   Sturmovik 

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geschrieben 18. Januar 2015 - 17:44

Beitrag anzeigenZitat (Fat Tony: 18. Januar 2015 - 17:41)

Nein,der Kopfhörer ist beim Absetzen gebrochen,habe den Kopfhörer beim abnehmen zu weit auseinander gezogen.

Is doch wurst, der Kopfhörer is beim noramlen Gebrauch gebrochen :rolleyes:
«Geschichte wiederholt sich nicht, aber sie reimt sich» (Mark Twain)

Unix won't hold your hand. You wanna shoot your foot, Unix reliably delivers the shot.

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#18 Mitglied ist offline   Holger_N 

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geschrieben 18. Januar 2015 - 18:10

Selbst wenn die Chancen nur mittelmäßig sind. Im schlimmsten Fall wird die Reklamation nicht anerkannt und dann hat man die gleiche Situation wie jetzt. Es war ja nun wirklich keine mutwillige Zerstörung oder untypischer Gebrauch, sondern beim ganz normalen Gebrauch passiert. Ich würde eine höfliche Anfrage, bei Thomann als Händler, erstmal nur mit Foto vom Schaden machen und die werden dann schon antworten, ob es eine Garantieleistung ist, über Kulanz geregelt wird, über den Hersteller geht oder eine Reklamation nicht anerkannt wird und dann kann man ja immernoch versuchen zu kleben.
Versucht man aber erst selbst was zu reparieren, zerwürgt das Teil dabei oder es nimmt weiteren optischen Schaden, der ungwöhnlich aussieht, dann fragen die auf jeden Fall »Was haben Sie denn da gemacht?«
Bauernregel: Regnets mächtig im April, passiert irgendwas, was sich auf April reimt.

#19 Mitglied ist offline   Fat Tony 

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geschrieben 18. Januar 2015 - 18:32

Ich denke auch,das ich mich erstmal mit thomann in verbindung setzen sollte,dabei die Fotos
per E-Mail mitsenden,dann sehe ich weiter.
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#20 Mitglied ist offline   Fat Tony 

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geschrieben 20. Januar 2015 - 10:04

Habe Rückantwort von Thomann erhalten,darin heist es;

Sehr geehrter Herr K......,
entschuldigen Sie bitte, dass es Anlass zur Reklamation gibt.
Für die kostenfreie Rücksendung des defekten Artikels schicken wir Ihnen eine DHL-Paketmarke zum Ausdrucken per separater E-Mail (an die in Ihrem Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse). Kleben Sie diese an das Paket und geben es bei der Post ab.
Verpacken Sie die Ware, wenn vorhanden, in den Originalkarton. Geräte, die Flüssigkeiten enthalten müssen vollständig entleert und getrocknet sein. Für Schäden aufgrund ungenügender oder mangelhafter Verpackung können wir keine Haftung übernehmen.
Unmittelbar nach Erhalt der Ware, wird der Fehler von der hauseigenen Serviceabteilung geprüft und ggfls. an den Herstellerservice weitergeleitet. Die durchschnittliche Reparaturzeit beträgt ca. 15 - 20 Arbeitstage.
Sollte der Defekt auf fehlerhafte Bedienung bzw. Handhabung oder Verschleiß zurück zu führen sein, erhalten Sie von uns einen Kostenvoranschlag. Beachten Sie bitte, dass durch die Diagnose und Erstellung des Kostenvoranschlages bereits Kosten entstehen, welche wir Ihnen auch bei einer Ablehnung der Reparatur und Rücksendung des defekten Gerätes in Rechnung stellen (Aufwandspauschale 25 EUR).

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Heist das jetzt,ich muß die Reparatur,die Diagnose und das erstellen des Kostenvoranschlag,obwohl ich noch Garantie habe,
doch bezahlen ?
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#21 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 20. Januar 2015 - 10:57

Nur wenn der Defekt auf fehlerhafte Bedienung bzw. Handhabung oder Verschleiß zurück zu führen ist musst du bezahlen.
Sofern der Schaden durch die Garantie abgedeckt ist entstehen für dich natürlich keine Kosten.
Tja, und ob es Garantie ist oder nicht ist im Endeffekt Herstellerermessen. Wenn sie behaupten du hättest den Bügel überdehnt und dadurch kam es zum Bruch wirds dann schwer das Gegenteil zu beweisen.

#22 Mitglied ist offline   Fat Tony 

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geschrieben 20. Januar 2015 - 11:24

Genau so könnte es aber gewesen sein,ich könnte den Bügel ohne es zu merken überdreht haben,da ich
den Kopfhörer schnell absetzen mußte,weil es an der Haustür geklingelt hat.

Als ich mein Mainboard und den Prozessor bzgl.Reparatur,Überprüfung und Umtausch innerhalb der Garantie an Mindfactory zurückgeschickt habe,mußte ich überhaupt nichts
bezahlen,sowohl für die Überprüfung noch für die Rücksendung etc.

Dieser Beitrag wurde von Fat Tony bearbeitet: 20. Januar 2015 - 11:35

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#23 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 20. Januar 2015 - 12:49

Ich vermute mal schwer dass das bei Mindfactory aber innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist war, und zwar im ersten halben Jahr. Hier gehts aber nicht mehr um Gewährleistung, sondern um Garantie, einer freiwilligen Leistung des Herstellers.
Was du machen könntest ist direkt beim Hersteller anzufragen, da ist die Chance meist grösser es kostenlos oder zumindest kostengünstig repariert zu bekommen. Immerhin will da kein Zwischenhändler auch noch dran verdienen.
Die 25€ hier werden dir ja vermutlich auch nur evtl. berechnet, weil thomann.de Arbeitskräfte zum überprüfen, weiterverschicken, empfangen und zurücksenden abstellen muss.

Dieser Beitrag wurde von Samstag bearbeitet: 20. Januar 2015 - 12:49


#24 Mitglied ist offline   Fat Tony 

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geschrieben 20. Januar 2015 - 13:19

Ja,es war innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist innerhalb eines Monats.

Wo liegt denn der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie ?

Im Schreiben von Thomann steht ja,das sie es ggfls.an den Herstellerservices weiterleiten werden,weil
Thomann wahrscheinlich den Kopfhörer nicht selber repariert.

Aus welchem Kunststoff sind die Kopfhörer gefertigt ?
Das ist auf dem Kopfhörer nicht ersichtlich und in der Bedienungsanleitung steht auch nichts.

Eventuell kann ich die Ohrmuschel mit einem Kunststoffkleber selber wieder festkleben.

Ich bin auch am überlegen,ob ich mir nicht gleich einen neuen kaufen soll,ins Auge gefasst habe ich mir
den Beyerdynamic DT-770 Pro / 250 Ohms.
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#25 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 20. Januar 2015 - 15:36

Abs. 2: Garantie ist eine freiwillige Leistung der Hersteller, Gewährleistung ist gesetzlich festgeschrieben.
Abs. 4: Das weiß nur der Hersteller.
Abs. 5: Wenn du das versuchen willst dann nimm Industriekleber. Trocknungszeit mindestens 7 Tage, hält dafür aber auch. Der KFZler deines Vertrauens hat was ordentliches.
Oder nimm einen feinen Bohrer und mach irgendwie eine Befestigung rein. Ich würde innen in beide Seiten ein Loch bohren und einen Stift zur Unterstützung einführen. Dann einen ordentlichen Kleber (2K) dazu und es sollte dauerhaft halten.
Abs. 6: Auch eine Lösung.

#26 Mitglied ist offline   Ler-Khun 

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geschrieben 20. Januar 2015 - 19:29

Das mit dem Dübeln ist eine gute Idee die mir auch schon kam. Nur sollte er lieber 2 Stifte benutzen.Sonst ist die Bruchgefahr des Klebers zu hoch und im Falle Dessen wird sich die Muschel dann wie ein Propeller auf der Achse drehen.
Daher lieber je ein Stift an jeder Seite.

Dieser Beitrag wurde von Ler-Khun bearbeitet: 20. Januar 2015 - 19:30

Es ist nicht alles Chrome was glänzt. Firefox -Der bessere Browser

#27 Mitglied ist offline   Stefan_der_held 

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geschrieben 21. Januar 2015 - 21:23

Tony...

wieso diskutierst du denn noch weiter über "hätte", "könnte", "schönte"?

Hast du es normal verwendet (nicht Gewaltsam) ist doch alles OK. Einsenden und gut is. Lasse die Leute das Prüfen und mach dir keinen Kopp über Dinge "die da kommen könnten".

Thema Garantie/Gewährleistung mal kurz erklärt (kurz... habe eigentlich Feierabend :wink:)

Garantie: Freiwillige Leistung des Herstellers, kann auch "0" betragen.
Innerhalb dieser Zeit sichert dir der Hersteller zu, dass bei ordnungsgemäßem Gebrauch bis auf Verschleißteile die Sache keine Verschlechterung beinhaltet (bei Notebooks ist das typischer Verschleißteil der Akku) und eine Reparatur in diesem Rahmen kostenfrei erfolgt (Reparatur = "wieder Betriebsbereit machen")

Gewährleistung: Gesetzlicher Teil, zwei Jahre in den meisten Fällen
Pferdefuß: DU als Kunde musst nach 6 Monaten nachweisen können, dass der Defekt schon zum Zeitpunkt des Kaufs existent war - bspw. Fehlproduktion.

#28 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 21. Januar 2015 - 22:09

Beitrag anzeigenZitat (Stefan_der_held: 21. Januar 2015 - 21:23)

Lasse die Leute das Prüfen und mach dir keinen Kopp über Dinge "die da kommen könnten".

Wenn die Leute das prüfen und sich denken "Ph, jetzt hatten wir schon die Arbeit, da kann der auch dafür berappen", dann schreiben die eine Rechnung über 25€ für nichts. Da würd ich mir dann schon einen Kopp drum machen, vor allem weil die 25€ vermutlich dem Restwert de Kofhörers entsprechen.
Wenn sie behaupten dass es kein Garantiefall ist hat man den Ärger ja dann automatisch an der Backe.

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