Zitat (Marco1279: 05. September 2014 - 09:20)
Aber mit Gewerblich hat das ja wenig zu tun. Ich möchte
ja nur Zuhause ausmisten und den Kram verkaufen. Das ist
ja nichts, was schon gemacht wurde und auch nichts was
so fortgeführt wird. Ist wie das Ausmisten des Dachbodens.
Da hat man ja auch zu den wenigsten Sachen noch die
Rechnung. Demnach dürfte 90% der Ebayuser ihren Kram ja
nicht verkaufen dürfen, bzw. müssten Steuererklärungen
etc. darüber machen.
ja nur Zuhause ausmisten und den Kram verkaufen. Das ist
ja nichts, was schon gemacht wurde und auch nichts was
so fortgeführt wird. Ist wie das Ausmisten des Dachbodens.
Da hat man ja auch zu den wenigsten Sachen noch die
Rechnung. Demnach dürfte 90% der Ebayuser ihren Kram ja
nicht verkaufen dürfen, bzw. müssten Steuererklärungen
etc. darüber machen.
Und genau an der Stelle kann ich nur mal empfehlen, exakt nach diesen Stichworten (Ebay, Verkauf, gewerblich ...) zu bei der Suchmaschine deiner Wahl zu suchen. Dann wirst du nämlich feststellen, dass es das Thema schon x mal vor deutsche Gerichte geschafft hat - bei Leute, die nur mal ihren Keller entrümpeln oder ein wenig Erbmasse von Opa losschlagen wollten und plötzlich z.B. abgemahnt wurden, weil sie - aufgrund von fünf Verkäufen in einem Monat - als gewerblich angesehen wurden, trotz dieser Eigenschaft aber keine Widerrufsbelehrung angegeben hatten etc. Kläger gab und gibt es also genug.
Alles schon durch. Insbesondere bei eBay. Google hilft.