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Nebengewerbe anmelden Einzelunternehmen oder UG?


#1 Mitglied ist offline   Marco1279 

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geschrieben 12. Mai 2014 - 09:11

Servus,

ich möchte ein Nebengewerbe anmelden. Nun stellt sich
mir die Frage was macht denn mehr Sinn. Eine UG (kleine
GmbH) oder ein Einzelunternehmen? Zudem steht gerade der
Kauf eines Wagens an, kann ich mit mir der UG nicht
sogar einfach die MwSt zurückholen am Ende des Jahres?
Kann man denn einen teuren Firmenwagen laufen lassen,
wenn man mit dem Gewerbe vielleicht nur 500-1000 EUR
im Monat macht?

Schonmal Danke

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#2 _doll-by-doll_

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geschrieben 12. Mai 2014 - 09:36

Am Besten den Steuerberater konsultieren, der sollte es wissen!

Mfg

#3 Mitglied ist offline   Marco1279 

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geschrieben 12. Mai 2014 - 11:05

Ich habe noch keinen

#4 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 12. Mai 2014 - 15:27

Die Frage ist doch erstmal, was du als Nebengewerbe machen möchtest. Hast du viel Risiko, lohnt sich evtl. die UG. Hält sich das Risiko in Grenzen, tut es ebenso gut die Einzelunternehmung. Die Umsatzsteuer kannst du bei beiden Unternehmensformen zurückholen, allerdings hat das auch Nachteile: Du musst entweder Fahrtenbuch führen, oder monatlich 1 Prozent des Neuwagenlistenpreises an Papa Staat geben. Desweiteren wird die USt. natürlich spätestens dann zumindest anteilig fällig, wenn du die Firma relativ schnell wieder abmelden solltest. Du solltest die Firma also zumindest solange behalten, bis das Fahrzeug (und alles andere, was du über die Firma holen möchtest) abgeschrieben ist.
Du musst aber auch, wenn du das vorhast, eine monatliche Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt abgeben.
Allerdings wäre das bei deinem Umsatzziel eigentlich eh alles Quatsch, ich würd den Steuerberater auf die Kleinunternehmerregelung ansprechen, zumindest wenn du vorwiegend bei und für Privatkunden tätig bist. Vermutlich wird er dir dann sowieso dazu raten.
Deswegen, der erste Schritt bei dir sollte sein, je nachdem wo du hinwillst: Handwerks- oder Handelskammer suchen, evtl. tut es auch die zugehörige Berufsgenossenschaft und Infos einholen. Dann erst mal den Steuerberater aufsuchen zu einem Erstgespräch (kostet nicht viel), und erst dann drüber nachdenken ob du das wirklich noch möchtest.
In keinem Fall erst die Firma aufmachen, wenns blöd läuft schaust du nämlich hinterher in die Röhre und hast Kosten am Hals, die du hättest vermeiden können.

Dieser Beitrag wurde von Samstag bearbeitet: 12. Mai 2014 - 21:53


#5 Mitglied ist offline   Marco1279 

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geschrieben 13. Mai 2014 - 07:43

Oh IT Forum = IT Beruf. Dachte ich :-)

Eine EDV Beratung. Firmen beraten, verkaufen, Umsetzung.
Betreuung von Webseiten Inhalten, Datensicherungen,
Vernetzungen, Standortanbindungen, VPNs etc.

Mein Büro wäre Zuhause. Ich denke ein Fahrtenbuch macht
Sinn, weil auf die 1% Regelung habe ich nicht wirklich
Lust. Der NP des Wagens beträgt nämlich knapp 80k EUR.

Vielen Dank aber schonmal für Deine ausführliche Antwort.

#6 Mitglied ist offline   Marco1279 

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geschrieben 23. Mai 2014 - 12:39

Wie würdet ihr die Stundenlohnsätze ansetzen?
Ich denke man wird schon um die 65-75 EUR nehmen
müssen, damit auch einwenig hängen bleibt. Sehe
es doch richtig, dass 42% davon an den Staat gehen
+ Soli + Kirchensteuer richtig?

#7 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 23. Mai 2014 - 14:16

Nein, das siehst du falsch.
Bei den Stundenlohnsätzen wird dich dein Steuerberater auch kompetent unterstützen können, erstens kennt der die Vergleichswerte in eurem Raum, 2. sagt er dir was du benötigst um wirtschaftlich arbeiten zu können.

#8 Mitglied ist offline   Lastwebpage 

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geschrieben 23. Mai 2014 - 16:41

Zwei Hinweise:

a)Ich weiß jetzt nicht was eine UG ist, aber eine normale GmbH sieht ein Stammkapital vor. Sie erfordert auch gewisse Gebühren. (Eintragung ins Handelsregister usw.) Des weiteren ist es nicht so, dass mit diesem mbH wirklich alles für den Geschäftsführer/Firmeninhaber abgedeckt ist.

b)Aus eigener Erfahrung. Pass mit diesen 19% Ust auf. Es mag verlockend sein ohne 19% andere Dienstleistungen/Waren einzukaufen oder ohne 19% Dienstleistungen/Waren anzubieten bzw. diese separat aufzuführen, nur das Finanzamt ist sehr direkt diese 19% zu kassieren. 19% sind eventuell eine durchaus nicht unerhebliche Summe.

#9 Mitglied ist offline   Marco1279 

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geschrieben 27. Mai 2014 - 14:55

@Samstag. Doch mein Steuerberater meinte das ich pro jeden EUR den
ich über mein Gewerbe einnehme 42 Cent an Steuern zahlen muss. Also
geht meine Rechnung schon auf.

Ich denke das 75 EUR die Stunde schon ganz gut sind. Die meisten
Firmen liegen bei 100 - 120 EUR. Klar die sind auch grösser. Aber
unter die 75 kann ich schwer gehen, da sonst einfach zuwenig Gewinn
hängen bleibt. Es ist ja nicht so das ich täglich nebenberuflich zu
tun hätte, sondern immer mal wieder ein paar Stunden.

@LAstwebpage. Man muss sich entscheiden ob man Umsatzsteuerpflichtig
sein möchte oder ob nicht. Wenn man viel einkauft ist es gut, denn
man bekommt die Steuer ja wieder zurück am Ende des Jahres.

#10 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 27. Mai 2014 - 17:46

Wechsel deinen Steuerberater, oder offenbare ihm alles. Du gibst, sagen wir mal 25000€, für dein gebrauchtes Fahrzeug aus. Das schreibst du über 4 Jahre ab. Macht pro Jahr 6250€. Dazu kommen Versicherungen, Reparaturen, Verschleißteile, Parkzettel und Sprit, macht pro Jahr nochmal 2500€. Wäre man schonmal auf 8750€ pro Jahr.
Hinzu kommen noch weitere Sachen wie Büromaterial, Arbeitsmaterial, usw., schlagen dann nochmal mit 1000€ zu Buche.
Du gehst von einem Verdienst zwischen 6000-12000€ jährlich aus, also hättest du im schlimmsten Falle einen steuerpflichtigen Anteil in Höhe von 2250€. Davon dann 42%, macht 945€ Steuern jährlich. Und nein, das sind keine 42% von 12000€.
Im besten Fall (dann warst du aber ein fauler Hund :P ) hast du sogar noch einen Freiraum von -3750€, was wiederum deine Einkommenssteuer in deinem Haupverdienst verkleinert. Das solltest du aber nicht zu oft machen, da dir das FA sonst Liebhaberei unterstellt und die Steuern nachfordert.
Du siehst, ganz so einfach ist das nicht. Es ist zwar richtig, dass du von deinem Gewinn die 42% bezahlst (vorausgesetzt du bist nicht verheiratet und verdienst mehr als 60000€ jährlich), aber dein Stundenlohn ist ja noch lange nicht dein Gewinn.
Wobei, irgendwas war da noch mit Durchschnittsbelastung, da dürftest du ja sogar lediglich bei ~25-30% liegen. Aber das ist wieder was für den Steuerberater, ich müsste da raten. Vor allem weil man da erstmal deine wirtschaftlichen Verhältnisse kennen müsste. Aber auch, weil ich schon viel zu lange aus der Materie draussen bin.

Dieser Beitrag wurde von Samstag bearbeitet: 27. Mai 2014 - 23:38


#11 Mitglied ist offline   Lastwebpage 

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geschrieben 27. Mai 2014 - 19:29

Beitrag anzeigenZitat (Marco1279: 27. Mai 2014 - 14:55)

@LAstwebpage. Man muss sich entscheiden ob man Umsatzsteuerpflichtig
sein möchte oder ob nicht. Wenn man viel einkauft ist es gut, denn
man bekommt die Steuer ja wieder zurück am Ende des Jahres.

Ja, bloß als Dienstleister, verkauft man überwiegend, ohne evtl. entsprechend hohe eigene Einkäufe bzw. Ausgaben zu haben. Wie auch immer, ich gebe dir nur den freundlichen Hinweis, dass wenn du mit diesem UST Gedanke spielst, eventuell Summen auflaufen, wo man dann beim entsprechenden Brief von Finanzamt eventuell etwas dumm aus der Wäsche kuckt, sei damit also sehr vorsichtig. :wink:

#12 Mitglied ist offline   Holger_N 

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geschrieben 27. Mai 2014 - 19:36

Der Umstand, dass die Umsatzsteuer buchhalterisch ein durchlaufender Posten ist, ist nicht gleichbedeutend mit einer Steuerbefreiung und es ist auch kein Steuersparmodell. Mir drängt sich der Verdacht auf, dass es hier falsche Vorstellungen gibt.
Da sollte man die "Warnungen", die hier bereits gepostet sind ernst nehmen, sonst geht das Ding nach hinten los.

Dieser Beitrag wurde von Holger_N bearbeitet: 27. Mai 2014 - 19:38

Bauernregel: Regnets mächtig im April, passiert irgendwas, was sich auf April reimt.

#13 Mitglied ist offline   Marco1279 

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geschrieben 28. Mai 2014 - 07:22

Beitrag anzeigenZitat (Samstag: 27. Mai 2014 - 17:46)

Wechsel deinen Steuerberater, oder offenbare ihm alles. Du gibst, sagen wir mal 25000€, für dein gebrauchtes Fahrzeug aus. Das schreibst du über 4 Jahre ab. Macht pro Jahr 6250€. Dazu kommen Versicherungen, Reparaturen, Verschleißteile, Parkzettel und Sprit, macht pro Jahr nochmal 2500€. Wäre man schonmal auf 8750€ pro Jahr.
Hinzu kommen noch weitere Sachen wie Büromaterial, Arbeitsmaterial, usw., schlagen dann nochmal mit 1000€ zu Buche.
Du gehst von einem Verdienst zwischen 6000-12000€ jährlich aus, also hättest du im schlimmsten Falle einen steuerpflichtigen Anteil in Höhe von 2250€. Davon dann 42%, macht 945€ Steuern jährlich. Und nein, das sind keine 42% von 12000€.
Im besten Fall (dann warst du aber ein fauler Hund :P ) hast du sogar noch einen Freiraum von -3750€, was wiederum deine Einkommenssteuer in deinem Haupverdienst verkleinert. Das solltest du aber nicht zu oft machen, da dir das FA sonst Liebhaberei unterstellt und die Steuern nachfordert.
Du siehst, ganz so einfach ist das nicht. Es ist zwar richtig, dass du von deinem Gewinn die 42% bezahlst (vorausgesetzt du bist nicht verheiratet und verdienst mehr als 60000€ jährlich), aber dein Stundenlohn ist ja noch lange nicht dein Gewinn.
Wobei, irgendwas war da noch mit Durchschnittsbelastung, da dürftest du ja sogar lediglich bei ~25-30% liegen. Aber das ist wieder was für den Steuerberater, ich müsste da raten. Vor allem weil man da erstmal deine wirtschaftlichen Verhältnisse kennen müsste. Aber auch, weil ich schon viel zu lange aus der Materie draussen bin.


Ein sehr guter Beitrag. Danke dafür. Nun der Stundenlohn wären ja
schon Ansatzweise der Gewinn (Steuer natürlich noch berücksichtigen),
weil ich ja nur Arbeitszeit investiere. Ich kann kein Büro absetzen,
ich zahle dafür keine Miete. Büroausstattung habe ich schon alles
komplett. Inkl. eines kleinen Serverraums Zuhause mit 2 19" Racks,
HP EVA SAN etc. Die Anschaffungen hatte ich alle vorher schon ge-
tätigt. Ob das nun schlau war oder nicht, sei mal dahin gestellt. Es
gab einfach eine günstiges Angebot mir diese Dinge zu kaufen.

Zu den Eckdaten. Ja ich bin unverheiratet, daher Steuerklasse 1 und
im Hauptberuf liegt mein Jahres brutto auch über den genannten
60.000 EUR.

Mit dem Autokauf auf die Firma macht wohl dennnoch wenig Sinn. So
wie ich den Steuerberater verstanden habe, müsste ich den Verkauf des
Wagens dann ebenfalls versteuern. Er meinte ich fahre am Besten mit
einem Fahrtenbuch und den 30Cent pro gefahrenen km Regelung. Der
Gebrauchtwagen kostet knapp 40.000 EUR. Da wäre dann zwar eine
saftige Mehrwertsteuer enthalten, aber die Abschreibung muss ich ja
erstmal wieder mit Einnahmen reinholen. Als Kleingewerbe darf ich
nebenher ja nur etwas um die 14.000 EUR im Jahr an Umsatz (nicht Gewinn)
haben.

#14 Mitglied ist offline   radyr 

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geschrieben 28. Mai 2014 - 07:54

Denk dran, dass dein Arbeitgeber dem Nebengewerbe zustimmen muss. ;)

#15 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 28. Mai 2014 - 08:09

zum 1. Absatz:
Deine Geräte kannst du dennoch in die Firma nehmen, solange sie nicht älter als 1 Jahr sind und die Rechnungen vorhanden. Zählt beim FA als Anschaffung zur Gründung. Wegen der Büromiete: Solange du ein eigens dafür eingerichtetes Zimmer benutzen kannst, kannst du auch anteilig Kosten geltend machen. Diese Kosten fliessen in den Umsatz ein und schmälern somit deinen Gewinn. Übrigens ebenso bei Wasser, Heizung, Strom, Handy, Telefon, Internet, hier wird ein privater Anteil abgezogen (meist um die 40-60%), der Rest ist wieder gewinnmindernd. Dazu kommen noch Kekse, Kaffeemaschine inkl. Kaffee, Milch und Zucker zur Kundenbewirtung, Dekoartikel im Büro, Sitzecke für Kunden, Klopapier, die alle absetzbar sind, vorausgesetzt sie stehen im Büro bzw. den Räumen, die du für deine Arbeit benötigst (Sprechzimmer, Büro, Toilette etc.).
zum 3. Absatz:
Der Verkauf des Wagens gehört wieder versteuert, und zwar der Restwert. Wenn du also den Wagen z.b. über 4 Jahre abschreibst (bei der Summe wohl dann eher 6 Jahre, rechne jetzt aber mit 4, ist einfacher), ist er nach Ablauf eines Jahres 30000€ wert, nach 2 20000, nach 4 Jahren (oder dem Ende der Abschreibung) immer 1 Euro. Wenn du ihn immer zur Restsumme verkaufst ist das ein Verkauf ohne Gewinn und somit steuerfrei. Wenn du ihn für mehr als den Restwert verkaufst, also z.b. nach 2 Jahren für 25000€, dann gehört der Gewinn daraus versteuert, im Beispiel also 5000€.
Ich vermute du meinst die Kleinunternehmerregelung? Dann wären es im aktuellen Jahr weniger als 17500€, im folgenden Jahr dürfen 50.000 Euro voraussichtlich nicht überstiegen werden. Allerdings wird das anteilig gerechnet. Wenn du also den Betrieb zum 01.07 eröffnest verbleibt dir ein halbes Jahr und somit auch nur die Hälfte der Summe.
Die Umsatzsteuer wirst du allerdings voraussichtlich beim Fahrzeug nicht geltend machen können, da die meisten Gebrauchten differnzbesteuert sind und somit kein Vorsteuerabzug in Frage kommt.

Dieser Beitrag wurde von Samstag bearbeitet: 28. Mai 2014 - 08:10


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