WinFuture-Forum.de: Abmahnwelle mit ungeahnten Ausmaßen - WinFuture-Forum.de

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Abmahnwelle mit ungeahnten Ausmaßen

#181 Mitglied ist offline   Doodle 

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geschrieben 07. Januar 2015 - 19:57

Der Fall Urmann lag hier aber etwas anders. Der hat den Gerichten ein technisches Lügengebäude zur Ermittlung der IP-Adressen und zum Streaming aufgebaut, was die Richter wohl größtenteils gar nicht mehr verstanden haben (war doch ein klarer Fall der "File-Sharing-Mafia") und leider erst deutlich wurde, als sich Betroffene rechtlich zur Wehr gesetzt haben.
Die Rechtslage war hier nie auf Seiten von Urmann. Er hat es nur geschafft erstinstanzlich Gerichte (und auch viele Betroffene) anfangs zu übertölpen.
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#182 Mitglied ist offline   Neonfarbe 

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geschrieben 08. Januar 2015 - 03:32

Wie kann das sein dass Gerichte nicht verstehen was sie von den Anwälten zugeschickt bekommen? In diesem Falle hatten die Gerichte dieser dubiosen Anwaltskanzlei Kundendaten zugeschickt obgleich eigentlich die rechtliche Grundlage nicht vorhanden war. Haben die keine Fachleute auf den Gerichten?
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#183 Mitglied ist offline   Wiesel 

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geschrieben 08. Januar 2015 - 05:46

Fachleute schon. Nur eben nicht in allen Bereichen. Außerdem hat der Herr urmann das so geschickt umschrieben und in eine Richtung gelenkt dass man davon ausgehen musste dass das stimmt.
around the world
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#184 Mitglied ist offline   Lastwebpage 

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geschrieben 08. Januar 2015 - 12:38

Das Gericht bekommt irgendeinen Antrag von irgendwelchen Anwälten, über diesen Antrag wird dann eben, mehr oder weniger im "guten Glauben", entschieden. Es muss da nicht zwangsläufig intensive eigene Nachforschungen anstellen, ob das Ganze auch wirklich so technisch korrekt und an allen Punkten rechtmäßig ist.
Da es Zivilrecht ist, wird die Staatsanwaltschaft auch nicht aktiv, es gibt also auch keine andere Kontrollinstanz.
Solcher Schwindel und Betrügereien fallen ja höchstens dann auf, wenn die ganze Angelegenheit vor Gericht landet und die jeweilige Gegenpartei entsprechende Anwälte hat, oder, für die entsprechende Abmahnanwälte noch dümmer, irgendjemand Gegenklagen oder gar Klagen vor irgendeinem übergeordneten Gericht anstrebt.
Hinzu kommt natürlich noch, dass das z.B. das Amtsgericht München nicht einfach nachschaut wie z.B. das Amtsgericht Köln in einem ähnlichen Fall entschieden hat. Es gibt da nicht unbedingt eine einheitliche Rechtsprechung.

Von den Kosten ganz zu schweigen. Eine Klage von einem Abmahnanwalt ist deutlich billiger, als das einschalten eines Rechtsanwalts der eine Gegenklage erhebt bzw. vor Gericht geht.
Und selbst wenn Urmann, Munderloh, Walldorf&Frommer und Konsorten wirklich einmal verlieren sollte, es handelt sich i.d.R. ja um Massenabmahnungen. Es ist aber nicht so, dass die zweite Abmahnung an jemand anderen damit automatisch nichtig ist, nur weil die Anfechtung der ersten Abmahnung Erfolg hatte, selbst wenn der Sachverhalt identisch ist.
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#185 Mitglied ist offline   Lastwebpage 

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geschrieben 14. Januar 2015 - 13:54

http://www.internet-...r-erteilen.html

Obwohl es ja anscheinend leider so ist, dass das einige Amtsgerichte, besonders das in München kaum interessieren dürfte.
(Wie ist das eigentlich, was würde das Münchener Amtsgericht eigentlich machen, wenn man sich, als Abgemahnter, auf das Urteil eines anderes Amtsgericht beruft?)

Dürfte das eventuell ein herber Schlag für einige Abmahnanwälte sein, dass eine IP Adresse von der Telekom in einigen Fällen nicht ausreicht.
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#186 Mitglied ist offline   RalphS 

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geschrieben 14. Januar 2015 - 18:48

Soweit ich weiß, ist ein Amtsgericht NICHT dazu befugt, ANDERS als ein bereits bestehendes Urteil eines anderen Amtsgerichtes zu urteilen (oder sonstein x-Gericht bzgl. eines anderen "gleich"- bzw. "höher"gestellten Gerichtes, was das angeht). Und wenn sie sich auf den Kopf stellen.

Aber sie können das Problem nach oben delegieren und sagen, hey schaut Euch das mal an, das finden wir nicht okay. Das gibt dann mit etwas Glück irgendwann ein Grundsatzurteil, woran sich dann alle halten müssen.

Aber, IANAL.
"If you give a man a fish he is hungry again in an hour. If you teach him to catch a fish you do him a good turn."-- Anne Isabella Thackeray Ritchie

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#187 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 14. Januar 2015 - 19:40

Beitrag anzeigenZitat (RalphS: 14. Januar 2015 - 18:48)

Soweit ich weiß, ist ein Amtsgericht NICHT dazu befugt, ANDERS als ein bereits bestehendes Urteil eines anderen Amtsgerichtes zu urteilen (oder sonstein x-Gericht bzgl. eines anderen "gleich"- bzw. "höher"gestellten Gerichtes, was das angeht). Und wenn sie sich auf den Kopf stellen.

Aber sie können das Problem nach oben delegieren und sagen, hey schaut Euch das mal an, das finden wir nicht okay. Das gibt dann mit etwas Glück irgendwann ein Grundsatzurteil, woran sich dann alle halten müssen.

Aber, IANAL.


Das stimmt so nicht ganz. Grundsätzlich sind Richter und Gerichte theoretisch lediglich dem Recht und Ihrem Gewissen verpflichtet. Sie sind damit lediglich an die geltenden Rechtsvorschriften gebunden, ansonsten sind diese in Ihrer Entscheidung frei. Unterschiedliche Amtsgerichte können und dürfen damit in scheinbar vergleichbaren Fällen auch unterschiedlich entscheiden.

Hierbei sind wir bereits beim ersten grundsätzlichen Problem. Jeder von einem Gericht zu entscheidende Fall stellt in gewisser Weise einen Einzelfall dar, den es genauso selten ein zweites Mal gibt. Auch durchaus vergleichbar scheinende Fälle unterscheiden sich oft bei genauem Hinsehen.

Darüberhinaus zählt im Zivilrechtsverfahren vor den verschiedenen Gerichten nicht das was sich aufdrängt, sondern nur das was auch vorgetragen wird. Anders als beispielsweise bei Verwaltungsverfahren oder im Strafprozess besteht nach meinem Erkenntnisstand im Zivilverfahren kein Amtsermittlungsgrundsatz. Wenn beispielsweise jemand von dir im Zivilprozess Geld will, die Forderung aber offenkundig verjährt ist, wirst du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zur Zahlung verurteilt, wenn du es versäumst den Einwand der Verjährung rechtzeitig vorzutragen. Das kann man gut oder schlecht finden, ist aber so.

In vielen Fällen werden Richter und Gerichte vom Gesetzgeber z.B. durch unausgegorene oder sehr unkonkret formulierte Gesetze bzw. durch Gesetzeslücken geradezu gezwungen, diese Lücken mit Rechtsprechung auszufüllen. Und es ist in der Tat zu beobachten, dass einschlägige Rechtsprechung in diesen Fällen in zunehmenden Maße den Rang von Gesetzescharakter dadurch erhält, dass Gerichte und Richter gern vorliegende Rechtsprechung in die eigenen Fälle übernehmen und sich damit zu eigen machen. Müssen müssen sie aber nicht.

Das ein mit Fällen überlasteter Richter manchmal so entscheidet wie der Richter vor ihm, ist menschlich nachzuvollziehen. Es löst den Einzelfall für den Richter in vielen Fällen einfach am schnellsten. Hier lassen sich auch noch Passagen der schriftlichen Urteilsbegründung übernehmen... Man sollte hier durchaus etwas Verständnis für den überlasteten Richter entwickeln ... Sie haben gerade bei den Amtsgerichten wirklich viel zu tun, da sich Leute gern und oft auch wegen Geringfügigkeiten streiten müssen. Nochmals Richter können so, müssen müssen sie aber nicht.

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 14. Januar 2015 - 20:01

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#188 Mitglied ist offline   Doodle 

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geschrieben 14. Januar 2015 - 20:04

Beitrag anzeigenZitat (RalphS: 14. Januar 2015 - 18:48)

Soweit ich weiß, ist ein Amtsgericht NICHT dazu befugt, ANDERS als ein bereits bestehendes Urteil eines anderen Amtsgerichtes zu urteilen (oder sonstein x-Gericht bzgl. eines anderen "gleich"- bzw. "höher"gestellten Gerichtes, was das angeht).

Doch, das dürfen Amtsgericht sehr wohl. Verbindlich sind aber Entscheidungen zuständiger Obergerichte bzw. Bundesgerichte. Entscheidet ein Untergericht trotzdem anders, wird das eingelegte Rechtsmittel die Sache bereinigen.
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#189 Mitglied ist offline   RalphS 

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geschrieben 14. Januar 2015 - 20:55

Okay, danke für die Erklärung, Computer, Doodle. :)
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#190 Mitglied ist offline   Lastwebpage 

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geschrieben 18. Januar 2015 - 20:44

http://www.taz.de/Ge...aring-/!153049/

bzw. etwas ausführlicher
http://www.loebisch....-freifunk-3316/
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#191 Mitglied ist offline   Sturmovik 

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geschrieben 10. April 2015 - 16:59

Mal sehn, ob das die Kollegen abschreckt :rolleyes:
http://www.golem.de/...504-113407.html
«Geschichte wiederholt sich nicht, aber sie reimt sich» (Mark Twain)

Unix won't hold your hand. You wanna shoot your foot, Unix reliably delivers the shot.

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#192 Mitglied ist offline   Sturmovik 

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geschrieben 18. Dezember 2015 - 15:11

[schaufel]

Schlechte Nachrichten. Für Herrn Urmann :)
«Geschichte wiederholt sich nicht, aber sie reimt sich» (Mark Twain)

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#193 Mitglied ist offline   DK2000 

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geschrieben 18. Dezember 2015 - 16:54

Fall der RedTube-Abmahnungen findet jetzt ein eindeutiges Ende
Ich bin kein Toilettenpapier-Hamster.
---
Ich bin ein kleiner, schnickeldischnuckeliger Tiger aus dem Schwarzwald.
Alle haben mich ganz dolle lila lieb.
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#194 Mitglied ist offline   Sturmovik 

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geschrieben 18. Dezember 2015 - 16:55

Das zeigt mal wieder deutlich, wie oft ich auf der Hauptseite unterwegs bin :lol:
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#195 Mitglied ist offline   Holger_N 

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geschrieben 18. Dezember 2015 - 21:35

Na da guck ich mir doch zur Feier des Tages gleich mal so ein Schmuddelfilmchen an.










Aaaalter Schwede, sind das Hupen…
Bauernregel: Regnets mächtig im April, passiert irgendwas, was sich auf April reimt.
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