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Nachrichten zum Thema: Internet
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Songpreviews auf Internetseite


#1 Mitglied ist offline   Radish2 

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geschrieben 15. November 2013 - 01:13

Wie sieht es denn aus wenn man eine Internetseite erstellt, darf man darauf kurze previews zu Liedern mit HTML5 Audio drauf laden oder muss man auch für kurze Previews den Künstler um Berechtigung fragen. Es geht um Previews von einer bis zwei Minuten. Ist es auf Webseiten erlaubt Youtube Videos einzufügen oder nicht?
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#2 Mitglied ist offline   javo 

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geschrieben 15. November 2013 - 04:52

Wenn du auf deiner Webseite Musik verwendest, die bei der Gema gemeldet ist,so muss deine Hp bei der Gema angemeldet werden , wobei dann auch nur max. 10 minuten gesamt verwendet werden können. Die Kosten lagen mal bei 80 Euro im Jahr und wird als Hintergrundmusik angemeldet. Das ganze zählt auch schon ab der 1. Sekunde von Musikverwendung.
Video können problemlos von youtube eingefügt werden, wenn das jeweilige Video dafür freigegeben ist.
Eingefügtes Bild
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#3 Mitglied ist offline   Mondragor 

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geschrieben 15. November 2013 - 12:25

Es kommt darauf an, was das für Musik ist. Es gibt auch GeMA-freie Musik. Alles, was dazu nicht zählt, muss rein rechtlich bei der GeMA angemeldet werden. Das kostet zwar was, aber eine Abmahnung im Fall des Versäumnisses wird um ein vielfaches teurer.
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#4 Mitglied ist offline   Radish2 

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geschrieben 15. November 2013 - 14:40

Einfach nur krass diese Regelung mit der Gema. Bei diesen harten REgelungen fällt mir wirklich nichts mehr ein, vor allem da nicht mal alle Youtube Videos geschaut werden können.

Die Musik ist nicht bei der Gema angemeldet.
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#5 Mitglied ist offline   Mondragor 

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geschrieben 15. November 2013 - 14:51

Naja, ist ja schön, dass man sich darüber ärgert, aber es gibt eben Leute, die ihr Brot damit verdienen, dass sie "Kunst" machen. Um diese Kunst auch veräußern zu können, muss ein gewisser Preis für den "Genuss" dieser Kunst vereinbart werden. Dieser Preis ist ja nun schwer einzufordern, wenn man beispielsweise ein Lied im Radio hört. Hierbei ist die Anzahl der Zuhörer entscheidend. Es geht speziell bei der GeMA um die Wahrung musikalischer Aufführungsrechte. Da nicht ein Mensch, der ein Lied macht, das im Radio gespielt wird, diese Rechte allein vertreten kann, tut es diese Gesellschaft. Ein Künstler kann ja nicht tagtäglich bei allen Radiosendern 24 stunden aufpassen, wann eins seiner Lieder gespielt wird. Also müssen die Radiosender vor der GeMA diese Rechenschaft ablegen. Nun kommen die neuen Medien wie das Internet dazu und hier fragt sich, wie man diese Medien in das Ganze mit einbezieht, denn die Möglichkeiten, damit geistiges Eigentum anderer zu veröffentlichen, sind ja technisch vorhanden. Also wird der Betreiber einer Internetseite zur Verantwortung gezogen, wenn über den Inhalt derselben so etwas geschieht.
Ob einem das gefällt oder nicht, man muss eben dazu beitragen, dass auch Künstler ihr Brot kriegen, wenn man deren Schöpfungen veröffentlicht. Im Zweifelsfall lässt man das eben bleiben, wenns einem nicht passt.
Aber angenommen Du bist Buchautor, willst Du mit Deinem Werk auch Geld verdienen und wärest wenig begeistert, wenn jemand davon Auszüge oder das Buch insgesamt als PDF für andere im Internet zur Verfügung stellt - zumindest wäre dies als Urheber Dein gutes Recht. Und damit sich an geltendes Recht gehalten wird, existieren eben solche Auflagen.
Ich weiß auch gar nicht, was daran so schwer zu verstehen ist. Nur weil man vielleicht nichts davon wusste, wie diese Rechtsvertretung bei einem Radio aussieht, denken die meisten offenbar, dass sie mit geistigem Eigentum anderer machen können, was sie wollen. Ob Beschaffung ("illegaler Download") oder Verbreitung / öffentliche Aufführung, das alles boomt ja im Internet und nur, weil man im Fall Radio nichts davon weiß und man über die Gefahren von Live-Mitschnitten hinwegschaut (mit Kassettenrecorder aufnehmen oder sonstwas in der Richtung), heißt das doch lange nicht, dass jeder machen kann, was er will.
Live-Mitschnitte stellen eine Sonderposition dar.
Die Qualität ist ja nicht dieselbe wie bei einem gekauften Tonträger, wenn man mitschneidet und es wird im Radio oft nicht die volle Länge ausgespielt und bei Internetradios gibt es sogar Auflagen / Bitten Seitens GeMA / GVL, dass man als Moderator am Anfang, in der Mitte und am Ende eines Titels etwas sagen soll. (Ferner dürfen im Online-Radio Titel nicht angekündigt werden, die ein Hörerwunsch waren, denn Hörerwünsche sind nocheinmal was spezielles, weil sie vorbereitend und vorsätzlich mitgeschnitten werden könnten... )
Vor Allem aber ist es nicht so einfach, dies zu unterbinden oder nachzuverfolgen, es wird aber in aller Regel nur vom Privatgebrauch ausgegangen und insofern ist das Thema Live-Mitschnitt nicht von so großem Interesse. Nur es dann wieder öffentlich aufzuführen, live auf partys, im Internet oder sonstwie, wo man über den "Privatgebrauch seiner gemachten Aufnahmen" hinausgeht, ist es wiederum eine Urheberrechtsverletzung und wäre darüber hinaus ohnehin wieder ein Fall für die GeMA, wenns sich um eine Aufführung handelt.

Dieser Beitrag wurde von Mondragor bearbeitet: 15. November 2013 - 15:16

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#6 Mitglied ist offline   Radish2 

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geschrieben 15. November 2013 - 15:09

Bei dieser REgelung werden die Künstler allerdings nicht nur geschont, sie werden vor allem Benachteiligt. Wenn man Ausschnitte eines Liedes im Internet posten könnte, weil man REviews über die Songs schreibt, könnte der Künstler bekannter und noch beliebter werden. So müssen die Texte trocken nur als Text geschrieben werden und die Chance, dass Jemand nach einem Audiobeispiel sucht sind nicht so groß wie wenn schon Audiobeispiele auf der Seite wären.
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