WinFuture-Forum.de: Telekom DSL Kündigungsfrist - 3 Monate? - WinFuture-Forum.de

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Nachrichten zum Thema: Internet
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Telekom DSL Kündigungsfrist - 3 Monate?


#1 Mitglied ist offline   GTXForce 

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geschrieben 31. August 2013 - 10:11

Hallo meine Lieben,

ich habe im Moment einen Entertain Comfort Standard (Analog) Vertrag mit der Telekom, womit ich im Moment "weniger" zufrieden bin und daher kündigen will. Hier ein paar Details:

Entertain Comfort Standard (Analog)
Fernsehen für gehobene Ansprüche und Doppel-Flatrate
Vertragsbeginn: 25.10.2011
Vertragsende: 25.10.2013

Jetzt habe ich verzweifelt im Netz nach der erforderlichen Kündigungsfrist gesucht. Auf mehreren Seiten steht dabei 1 Monat als Kündigungsfrist u.a.:
http://www.dslweb.de...-kuendigung.php
http://www.dsl-fuchs...l-kuendigen.htm

Um nochmal sicher zu stellen habe ich bei der zentralen Hotline angerufen, und die meinte das ich die Kündigung hätte schon 3 Monate vorher abschicken sollen und der Vertrag sich jetzt um 1 Jahr verlängert hat.

Was stimmt denn nun?
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#2 Mitglied ist offline   Johann1976 

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geschrieben 31. August 2013 - 10:39

das ich die Kündigung hätte schon 3 Monate vorher abschicken sollen und der Vertrag sich jetzt um 1 Jahr verlängert hat.

So ist es leider.

Dieser Beitrag wurde von Johann1976 bearbeitet: 31. August 2013 - 10:39

Totgesagte leben länger !
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#3 _Hobbyperte_

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geschrieben 23. Oktober 2013 - 09:48

Am besten sendet man die Kündigung zum Laufzeitende gleich bei Vertragsabschluss ! Zurückziehen kann man die dann immer noch, jeder Zeit ;D. Falls man es vergisst, oder der Provider darauf beharrt, ist ein neuer Vertrag auch jeder Zeit möglich, wenn sich dann natürlich auch die Konditionen ändern können, was in den vergangenen Jahren aber nur in seltenen Ausnahmekonstellationen von Nachteil gewesen wäre.... Hängt natürlich auch davon ab, wie sehr man tatsächlich auf einen Internetzugang oder eine spezielle Form des Zugangs angewiesen ist ... Im Übrigen kann man zumeist (sofern wenigstens ein Netz vorhanden ist) auch problemlos mal eben spontan einige Wochen mit Prepaid-Tarifen (UMTS / LTE) überbrücken ... z.B. um ein günstiges Angebot abzuwarten oder sich eben einfach Zeit mit der Auswahl eines geeigneten Vertrages zu lassen ...

Ich denke - würden sehr viele DSL-Kunden das so handhaben, würde es die Branche hinsichtlich ihrer Geschäftsgebaren ganz schön unter Druck setzen, die könnten sich dann nicht mehr so ohne weiteres darauf verlassen, das die meisten Verträge ohnehin weiter fortgesetzt werden ... und schon gar nicht darauf, das ein Kunde die rechtzeitige Kündigung verschläft ...

Dieser Beitrag wurde von Hobbyperte bearbeitet: 23. Oktober 2013 - 09:49

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#4 Mitglied ist offline   Mondragor 

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geschrieben 23. Oktober 2013 - 13:46

Hallo GTXForce,

zu einem Vertrag bekommt man in der Regel doch eine schriftliche Bestätigung, da sollte sowas auch drin stehn.
Es gibt keine gesetzlich festgeschriebenen Werte, die hier gelten, der Vertragspartner (T-Online) legt die Frist vertraglich fest.
In aller Regel haben Telekom und ihre Töchter 3 Monate Kündigungsfrist und nehmen das auch sehr genau.
Ich habe letztes Jahr die Kündigung 3 Tage nach der 3-Monats-Frist abgeschickt und musste daher noch mal ein Jahr dran hängen. Also auch mit Kulanz kannst Du da nicht rechnen.
Somit lief der Vertrag vom Abschicken der Kündigung noch 1 Jahr, 2 Monate und 27 Tage weiter. Leider war mir beim Umzug der Vertrag irgendwie abhanden gekommen und so hatte ich ungefähr nur die Zeit im Kopf. Besonders ärgerlich, weil ich den Vertrag gar nicht mehr nutze!
Auch wenn man beispielsweise umzieht und diese Verträge aus logistischen Gründen gar nicht mehr nutzen kann, ist ein "Kündigungsrecht" nicht gegeben. Es ist Kulanzfrage der Gesellschaft, ob Du frühzeitig aus dem Vertrag entlassen wirst, rechtlich gesehn hast Du den Vertrag für X jahre abgeschlossen und bist daher auch an die X-jährige Laufzeit gebunden.

Verträge also gut aufheben und die Kündigungsfrist sowie daraus resultierende Fristablaufdaten am besten dick im Kalender notieren, vielleicht auch einen Vermerk schonmal nen Monat oder ne Woche vorher, sodass man nicht erst im letzten Moment daran denkt.
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#5 _Hobbyperte_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 15. Dezember 2013 - 12:35

Beitrag anzeigenZitat (Mondragor: 23. Oktober 2013 - 13:46)

...
Auch wenn man beispielsweise umzieht und diese Verträge aus logistischen Gründen gar nicht mehr nutzen kann, ist ein "Kündigungsrecht" nicht gegeben. Es ist Kulanzfrage der Gesellschaft, ob Du frühzeitig aus dem Vertrag entlassen wirst, rechtlich gesehn hast Du den Vertrag für X jahre abgeschlossen und bist daher auch an die X-jährige Laufzeit gebunden.
...


Was ist mit "logistischen Gründen" gemeint?

Wenn der Provider am neuen Wohnort die Leistung nicht erbringen kann, ergibt sich hieraus seit geraumer Zeit sehr wohl ein Sonderkündigungsrecht für den Kunden.
Wenn die Nutzung aus Gründen die beim Kunden liegen unterbleibt, rechtfertigt dies allerdings keine vorzeitige Kündigung.
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#6 Mitglied ist offline   Holger_N 

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geschrieben 15. Dezember 2013 - 13:45

Noja das logistische Problem kann ja auch nur indirekt beim Kunden liegen. Beispielsweise bei irgendeinem DSL über Satellit Tarif kann der Vermieter ja das Anbauen einer Schüssel verboten/eingeschränkt haben. Da kann dann keiner so richtig was dafür und da kommt es dann auf die Kulanz an.
Bauernregel: Regnets mächtig im April, passiert irgendwas, was sich auf April reimt.
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#7 Mitglied ist offline   Mondragor 

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geschrieben 16. Dezember 2013 - 08:29

Andererseits: Wenn man umzieht, am neuen Wohnort dann dieses Angebot nicht nutzen kann, weil beispielsweise die Netzabdeckung eines Mobilbetreibers dort nicht gegeben ist, klar macht es dann wenig Sinn, diesen Vertrag
weiter zu nutzen. Aber letztlich zieht ja der Kunde um und nicht der Anbieter. Wenn der Kunde nicht so weitsichtig ist, was kann der "Netzbetreiber" dafür? Eigentlich auch nichts oder? Dann sollte man keinen langfristigen Vertrag abschließen... Ich denke deswegen war es zumindest noch bis vor einiger zeit Kulanzfrage.
Also war es an solchen Stellen wichtig, was im Vertrag drin steht. Ist solch ein Kündigungsrecht vertraglich nicht gegeben, ist es eine Kulanzfrage. So war es einmal.

Nach dem neuen Telekommunikationsgesetz §46 ist ein Sonderkündigungsrecht gegeben, wenn die oben genannten Voraussetzungen gegeben sind. (Am neuen Standort Dienst nicht mehr in adäquater Qualität gegeben...)
Diese Kündigungen gelten aber auch nicht per sofort, sondern die üblich 3-monatige Kündigungsfrist ist einzuhalten.
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