Zitat (DK2000: 03. August 2013 - 22:17)
Es ist auch keine Sachbeschädigung. Sachbeschädigung im Strafrecht setzt einen Vorsatz voraus. Ein Unfall erfüllt diese Kriterium aber nicht. Sachbeschädigung würde nur dann in Frage kommen, wenn der vermeintliche 'Unfall' vorsätzlich stattgefunden hat.
Ach, dann brauche ich also für den Schaden nicht aufkommen?
Sorry, irgendwie humpelt da was.