WinFuture-Forum.de: Halteverbot auf dem Seitenstreifen - WinFuture-Forum.de

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Halteverbot auf dem Seitenstreifen

#31 Mitglied ist offline   Yournightmare 

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geschrieben 03. August 2013 - 22:22

Beitrag anzeigenZitat (DK2000: 03. August 2013 - 22:17)




Es ist auch keine Sachbeschädigung. Sachbeschädigung im Strafrecht setzt einen Vorsatz voraus. Ein Unfall erfüllt diese Kriterium aber nicht. Sachbeschädigung würde nur dann in Frage kommen, wenn der vermeintliche 'Unfall' vorsätzlich stattgefunden hat.


Ach, dann brauche ich also für den Schaden nicht aufkommen?
Sorry, irgendwie humpelt da was.

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#32 Mitglied ist offline   DK2000 

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geschrieben 03. August 2013 - 22:28

Beitrag anzeigenZitat (Yournightmare: 03. August 2013 - 22:22)

Ach, dann brauche ich also für den Schaden nicht aufkommen?

Für den Schaden musst Du schon aufkommen, aber das Ganze läuft dann im Zivilrecht ab. Strafrechtlich kann man dafür nicht belangt werden, außer Du hast mit Vorsatz den Unfall herbeigeführt. Dann hätte man wieder eine strafrechtlich relevante Sachbeschädigung.
Ich bin kein Toilettenpapier-Hamster.
---
Ich bin ein kleiner, schnickeldischnuckeliger Tiger aus dem Schwarzwald.
Alle haben mich ganz dolle lila lieb.

#33 Mitglied ist offline   Yournightmare 

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geschrieben 03. August 2013 - 22:37

Hmm, irre ich mich, oder hatte ich etwas in der Art schon angesprochen.
Egal, ich bin kein Jurist, handle und denke nach meinem vermeintlich gesunden
Verstand, aber das scheint wohl fehlerhaft zu sein.

#34 Mitglied ist offline   DK2000 

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geschrieben 03. August 2013 - 22:45

Gesunder Menschenverstand und Gesetzte, das sind zwei Dinge, die irgendwie nicht zusammen passen. :lol:
Ich bin kein Toilettenpapier-Hamster.
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Alle haben mich ganz dolle lila lieb.

#35 Mitglied ist offline   Yournightmare 

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geschrieben 03. August 2013 - 22:47

Beitrag anzeigenZitat (DK2000: 03. August 2013 - 22:45)

Gesunder Menschenverstand und Gesetzte, das sind zwei Dinge, die irgendwie nicht zusammen passen. :lol:


Da kann ich Arien von schmettern.
DK, nix für ungut, aber ein kleiner Austausch ist immer was feines.
Thema für mich durch.

#36 Mitglied ist offline   .nano 

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geschrieben 04. August 2013 - 10:53

@Nightmare: Wenn du einen Verkehrsunfall unabsichtlich verursachst (und auch wirklich Schuld daran bist), dann ist das zwar nicht schön, aber nicht weiter schlimm. Das wird zivilrechtlich geklärt (über deine Kfz-Haftpflicht) und damit hat sich die Sache gegessen. Der Geschädigte hat Anspruch auf Schadensersatz und dem kommst du nach. Das ist nur eine Sache zwischen dir und dem anderen.
Wenn du den Unfall aber mit Absicht (vereinfacht dargestellt, ich weiß, indirekter/direkter Vorsatz, aber das ist dann ja egal...) verursachst, dann ist das noch dazu eine Straftat. D.h. zusätzlich zu dem zivilen Schaden, den Autos, was über die Versicherung geklärt wird, hat auch noch die Staatsanwaltschaft Interesse an dir, weil du eine Straftat begangen hast und damit kriegst du ein Strafverfahren ran.
Dann hast du zwei getrennte Verfahren am Hals, das Strafverfahren, dass von der Staatsanwaltschaft betrieben wird und was am Ende mit einer Strafe verbunden ist (oder auch nicht, wenn es eingestellt wird) und das das zivile Verfahren was nur zwischen dir und dem Geschädigten ist, was nur darauf hinausläuft, dass er einfach nur sein Auto, seinen Zaun, $wertgegenstand ersetzt bzw repariert bekommt.
Das sind aber wie gesagt, zwei paar Schuhe, die unabhängig von einander sein können.

Hoffe, dass konnte es zusammenfassend aufklären, wobei DK das schon recht gut darstellt hat :)

Und ja, Der $supermarktparkplatz ist Privatgelände des jeweiligen Inhabers. Aber da er möchte, dass du bei ihm einkaufst, genauso wie jeder andere, der dort einkaufen will, macht er den Parkplatz zu einem sog. tatsächlich öffentlichen Verkehrsraum. D.h. ist ist zwar formell privat wird aber de facto öffentlich genutzt. Und damit wird er auch behandelt wird rechtlich öffentlicher Verkehrsraum (alle Straßen, Wege, sonstwas, was gewidmet ist und dafür gedacht ist, von allen befahren zu werden). Deswegen nimmt die Polizei einen Verkehrsunfall (meist Ein-/Ausparken) auf Parkplätzen auch auf. Selbiges gilt auch für Gaststätten, die haben ja auch meist eigene Parkplätze. Damit gilt die StVO (afaik) uneingeschränkt auf diesen Plätzen.
Bei einem Betriebsgelände, zu dem nur Mitarbeiter Zugang haben, weil sie sich mit einem Ausweis, einem Transponder oder sonstwas als solche legitimieren, sieht das schon wieder anders aus. Denn da hier nur ein geschlossener Personenkreis Zugang hat, gilt hier nur das Hausrecht und nicht die StVO, da es kein öffentlicher Verkehrsraum ist. D.h. du dürftest dort sogar ohne Fahrerlaubnis ein Kfz bewegen, weil dort das StVG nicht greift. Im Normalfall wird der Betrieb aber von seinem Hausrecht Gebrauch machen und es unterbinden ;)

Dieser Beitrag wurde von .nano bearbeitet: 04. August 2013 - 11:03

imo!

#37 Mitglied ist offline   LostSoul 

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geschrieben 05. August 2013 - 07:42

Guten Tag.

Beitrag anzeigenZitat (.nano: 03. August 2013 - 21:18)

Und genau deswegen bin ich kein Jurist :D


Siehst du, ich bin Jurist - und genau deswegen schon lange nicht mehr bereit online irgendwelche Diskussionen mit Leuten zu führen - und das bezieht sich jetzt nicht konkret auf dich - die meinen, sie würden es besser wissen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass selbst wenn man sich tatsächlich mal die Zeit und Mühe macht und die notwendige Subsumtion ordentlich darlegt, inkl. Verweise auf die aktuelle Rechtsprechung und Kommentierung, kommt irgendjemand mit einen halbgaren Satz aus der Wikipedia o.ä. daher und glaubt, dass er nun die Weisheit mit Löffeln gegessen hat.

Ganz ehrlich: Das ist mir meine Freizeit nicht wert. Daher reduziere ich es mittlerweile auf die grundlegenden Fakten und damit ist das Thema dann auch durch. Wenn sich hier dann irgendwelche Leute in absurde Einschätzungen über die Definition des öffentlichen Verkehrsraumes und der Anwendbarkeit von Gesetzen ergehen zu müssen, bin ich raus. Das ist zu mühselig - und offensichtlich scheint ja mittlerweile jeder Experte in allem zu sein: Über IT, BWL, VWL bis hin zu Jura und Fiskalpolitik.

Guten Tag.

Beitrag anzeigenZitat (.nano: 04. August 2013 - 10:53)

@Nightmare: Wenn du einen Verkehrsunfall unabsichtlich verursachst (und auch wirklich Schuld daran bist), dann ist das zwar nicht schön, aber nicht weiter schlimm. Das wird zivilrechtlich geklärt (über deine Kfz-Haftpflicht) und damit hat sich die Sache gegessen. Der Geschädigte hat Anspruch auf Schadensersatz und dem kommst du nach. Das ist nur eine Sache zwischen dir und dem anderen.


An der Stelle muss ich noch mal einhaken: Für die Frage ob es eine mögliche strafrechtliche Verfolgung gibt, ist nicht der Vorsatz relevant. Selbst bei unbeabsichtigter Kausalwirkung der verursachenden Handlung ist in einer ganzen Reihe von Fällen zwingend die Einleitung eines Strafverfahrens vorgeschrieben (z.B. beim gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr nach § 315b StGB).

#38 Mitglied ist offline   LostSoul 

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geschrieben 05. August 2013 - 07:49

Guten Tag.

Beitrag anzeigenZitat (DK2000: 03. August 2013 - 22:45)

Gesunder Menschenverstand und Gesetzte, das sind zwei Dinge, die irgendwie nicht zusammen passen. :lol:


Das Problem ist vielmehr, dass in der juristischen Bearbeitung gesetzlich einerseits eine hohe Abstraktionshöhe gegeben ist, um nicht für jeden denkbaren Lebenssachverhalt ein Einzelgesetz haben zu müssen (was nicht möglich wäre) und dies flankiert wird durch eine "Fremdnutzung" von Wörtern des üblichen Sprachgebrauchs im juristischen Kontext.

Hierdurch ergibt sich der Umstand, dass ein "einfacher Blick ins Gesetz" eben nicht sofort für den Nicht-Juristen erschließt, wie der Regelumstand sich nun tatsächlich in der juristischen Würdigung darstellt. Leider gibt es genügend Leute, die dann dennoch der Meinung sind, eben doch alles zu wissen - da bringt dann auch eine Diskussion nichts mehr (vgl. dazu mein Beitrag oben). Das "Dumme" dabei ist ja, dass niemand auf die Idee käme, dass er nach dem Lesen eines Gesundheitratgebers nun eine Praxis aufmachen könnte oder eine Herztransplantation durchführen könnte. Mit Blick ins Gesetz - trotz vollkommener Unkenntnis der Systematik etc. - glaubt aber jeder zweite, er sei schon halber Jurist, der nur mal eben gerade keine Zeit für die Staatsexamina hat.

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