WinFuture-Forum.de: Halteverbot auf dem Seitenstreifen - WinFuture-Forum.de

Zum Inhalt wechseln

Beiträge in diesem Forum erhöhen euren Beitragszähler nicht.
  • 3 Seiten +
  • 1
  • 2
  • 3

Halteverbot auf dem Seitenstreifen

#16 Mitglied ist offline   LostSoul 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 129
  • Beigetreten: 01. Juni 05
  • Reputation: 11

geschrieben 23. Juli 2013 - 07:21

Guten Tag.

Beitrag anzeigenZitat (Holger_N: 22. Juli 2013 - 20:48)

Das ist aber jetzt wirklich schön formuliert, nur wenn im ersten Satz nicht stände, dass du widersprichst, würde ich nicht herauslesen können, ob du widersprichst oder zustimmst.


Was soll man sagen: Berufskrankheit (Jurist).

Beitrag anzeigenZitat (Holger_N: 22. Juli 2013 - 20:48)

Naja aber wenn das nicht so ist, dann müßte doch ein Polizist bei jedem Unfall, wo ein Fahrzeug auf dem Feld liegenbleibt erstmal sagen, dass sie sich um den Unfall vom Hergang her zwar kümmern, aber das Wrack geht sie nichts an, das liegt auf Privatgrund und kann da liegen so lange es will.


Die Polizei ist erst mal für Unfallstellenabsicherung, Aufnahme des Hergangs, Personalienfeststellung etc. verantwortlich, nicht aber für die Bewertung, ob und welche Regelungen zur Sicherung und Ordnung des Verkehrs vorrangig(!) Anwendung finden - das ist im Zweifelsfall Aufgabe der zuständigen Gerichtsbarkeit. Noch schlimmer ist es ja, da du z.B. vor einem Verwaltungsgericht tatsächlich schuldig einer Verkehrsordnungswidrigkeit oder -straftat gesprochen werden könntest, während du vor einem Zivilgericht bzgl. der Schadenersatzansprüche unschuldig sein könntest, weil die Würdigung im Zweifelsfall eine andere sein kann. Verkehrsrecht ist daher für viele Anwälte ähnlich "lustig" wie alles was mit Familien- und Erbrecht zu tun hat... ;)

Anzeige



#17 Mitglied ist offline   olm 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 136
  • Beigetreten: 25. Januar 05
  • Reputation: 0

geschrieben 23. Juli 2013 - 07:33

Und an wen muss ich mich jetzt wenden, wenn ich das Schild in Frage stelle?

An die Kontaktadresse der Stadt?


Ich halte dieses Schild für Abzocke, da niemand an der Stelle behindert wird und die Leute, die den Baggersee besuchen auch irgendwo parken müssen.

Dieser Beitrag wurde von olm bearbeitet: 23. Juli 2013 - 07:35


#18 Mitglied ist offline   .nano 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 2.209
  • Beigetreten: 27. Dezember 04
  • Reputation: 2
  • Geschlecht:Männlich

geschrieben 03. August 2013 - 20:56

@LostSoul, ok, ich korrigiere, es ist alles was dazu gedacht ist, durch jedermann befahren zu werden, Stichwort Parkplatz eines Kaufhauses o.Ä.
Sonst könnte ja jeder jeden anrempeln und dürfte fahren. Denn ohne öffentlichen Straßenverkehr kein Verkehrsunfall also auch keine Unfallflucht, oder? ;)
imo!

#19 Mitglied ist offline   Yournightmare 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 66
  • Beigetreten: 24. Juli 13
  • Reputation: 2
  • Geschlecht:Männlich

geschrieben 03. August 2013 - 21:02

Beitrag anzeigenZitat (.nano: 03. August 2013 - 20:56)

Denn ohne öffentlichen Straßenverkehr kein Verkehrsunfall also auch keine Unfallflucht, oder? ;)


Kein Verkehr, also kein Verkehrsunfall... Hähhh?
Nee, das ist egal ob nun öffentlich, oder nicht. Unfallflucht bleibt Unfallflucht.

#20 Mitglied ist offline   .nano 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 2.209
  • Beigetreten: 27. Dezember 04
  • Reputation: 2
  • Geschlecht:Männlich

geschrieben 03. August 2013 - 21:07

Zitat

Bei einem Straßenverkehrsunfall handelt es sich um ein Schadensereignis mit ursächlicher Beteiligung von Verkehrsteilnehmern im Straßenverkehr (öffentliche Straßen, Wege und Plätze)


So laut Wikipedia, Eintrag "Straßenverkehrsunfall"

Dieser Beitrag wurde von .nano bearbeitet: 03. August 2013 - 21:08

imo!

#21 Mitglied ist offline   Yournightmare 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 66
  • Beigetreten: 24. Juli 13
  • Reputation: 2
  • Geschlecht:Männlich

geschrieben 03. August 2013 - 21:11

Beispiel:
Ich wende auf einer öffentlichen Straße, fahre dafür rückwärts auf eine private
Einfahrt und dittsche dabei das dort parkende Fahrzeug an, haue einfach ab.
Klarer Fall von Unfallflucht, oder?

#22 Mitglied ist offline   .nano 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 2.209
  • Beigetreten: 27. Dezember 04
  • Reputation: 2
  • Geschlecht:Männlich

geschrieben 03. August 2013 - 21:18

Und genau deswegen bin ich kein Jurist :D

Meines Erachtens handelt es sich aber dennoch um einen Verkehrsunfall und damit eine Unfallflucht, da hier die Bewegung des Kfz in einem engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem öffentlichen Straßenverkehr steht und seine Bewegung ja an sich im öffentlichen Bereich stattgefunden hat und da er vom öffentlichen auf den nichtöffentlichen gewirkt hat, ist immer noch ein Zusammenhang gegeben.
Analog der Gartenzaun des Grundstückbesitzers. Ist auf seinem Grundstück und damit kein öffentlicher Verkehrsraum, aber ich fahre ja vom öffentlichen in den nichtöffentlichen und wirke dementsprechend und verursache dadurch einen Sachschaden.

So würde ich das denken. Aber wie gesagt, kein Jurist :)
Die Meinung dessen würde mich an der Stelle mal interessieren ;)
imo!

#23 Mitglied ist offline   Yournightmare 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 66
  • Beigetreten: 24. Juli 13
  • Reputation: 2
  • Geschlecht:Männlich

geschrieben 03. August 2013 - 21:31

Ob nun Straßenverkehr, oder nicht, es ist auch egal, denn wenn ich Mist baue,
worauf es nicht auf die Frage öffentlich/privat ankommt, dann bin ich dafür
verantwortlich.
Unfallflucht definiert sich aus dem Verkehr mit entsprechenden Verkehrsmitteln.
Weiteres betrifft die Sachbeschädigung und für die werde ich auch belangt.

#24 Mitglied ist offline   .nano 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 2.209
  • Beigetreten: 27. Dezember 04
  • Reputation: 2
  • Geschlecht:Männlich

geschrieben 03. August 2013 - 21:36

Ein Verkehrsunfall ist nicht zwangsläufig eine Sachbeschädigung im strafrechtlichern Sinn.
Die zivilrechtlichen Ansprüche des Geschädigten sind aber ohne Frage begründet :)

Und wenn es eine Sachbeschädigung im strafrechtlichen Sinn ist, dann bin ich mir nicht sicher, ob es sich noch um einen Verkehrsunfall handelt, denn dann ist die eingetretene Folge nicht mehr plötzlich und unerwartet, wobei ich da schon unterschiedliches gehört habe.

Dieser Beitrag wurde von .nano bearbeitet: 03. August 2013 - 21:38

imo!

#25 Mitglied ist offline   Yournightmare 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 66
  • Beigetreten: 24. Juli 13
  • Reputation: 2
  • Geschlecht:Männlich

geschrieben 03. August 2013 - 21:40

Beitrag anzeigenZitat (.nano: 03. August 2013 - 21:36)

Ein Verkehrsunfall ist nicht zwangsläufig eine Sachbeschädigung im strafrechtlichern Sinn.
Die zivilrechtlichen Ansprüche des Geschädigten sind aber ohne Frage begründet :)


Strafrechtlich gibt es ja auch nur entsprechende Begründungen wie...
Fahrt unter Alk oder Drogen, Vorsatz... auch so was hat es schon gegeben,
bei Verletzungen, oder gar Todesopfern etc.

#26 Mitglied ist offline   DK2000 

  • Gruppe: Administration
  • Beiträge: 19.797
  • Beigetreten: 19. August 04
  • Reputation: 1.435
  • Geschlecht:Männlich
  • Wohnort:Oben auf dem Berg
  • Interessen:Essen, PC, Filme, TV Serien...

geschrieben 03. August 2013 - 21:59

Beitrag anzeigenZitat (Yournightmare: 03. August 2013 - 21:31)

Unfallflucht definiert sich aus dem Verkehr mit entsprechenden Verkehrsmitteln.

Nein. Für eine Unfallflucht kann man nur dann belangt werden, wenn sich der Unfall im öffentlichen Verkehrsraum ereignet hat. Auf reinem Privatgrund kann man keine Unfallflucht begehen.
Ich bin kein Toilettenpapier-Hamster.
---
Ich bin ein kleiner, schnickeldischnuckeliger Tiger aus dem Schwarzwald.
Alle haben mich ganz dolle lila lieb.

#27 Mitglied ist offline   Yournightmare 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 66
  • Beigetreten: 24. Juli 13
  • Reputation: 2
  • Geschlecht:Männlich

geschrieben 03. August 2013 - 22:04

Beitrag anzeigenZitat (DK2000: 03. August 2013 - 21:59)

Nein. Für eine Unfallflucht kann man nur dann belangt werden, wenn sich der Unfall im öffentlichen Verkehrsraum ereignet hat. Auf reinem Privatgrund kann man keine Unfallflucht begehen.


Bist du sicher? Privatgrund ist ja auch z.B. der Parkplatz vom Supermarkt, oder
besteht da ein öffentliches Interesse.
Wenn ich also auf privatem Gelände einen Unfall verursache und mich verpisse, was
ist es dann... nur Sachbeschädigung?

#28 Mitglied ist offline   Sturmovik 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 3.776
  • Beigetreten: 10. Januar 08
  • Reputation: 445
  • Geschlecht:unbekannt
  • Wohnort:In Reichweite der Kaffeemaschine
  • Interessen:IT, Luftfahrt, historische Technik

geschrieben 03. August 2013 - 22:06

Soalnge das ganze nicht explizit als Privatgelände ausewiesen ist, ist das mit öffentlichem Raum gleichzusetzen.
«Geschichte wiederholt sich nicht, aber sie reimt sich» (Mark Twain)

Unix won't hold your hand. You wanna shoot your foot, Unix reliably delivers the shot.

True Cloudstorage

#29 Mitglied ist offline   Yournightmare 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 66
  • Beigetreten: 24. Juli 13
  • Reputation: 2
  • Geschlecht:Männlich

geschrieben 03. August 2013 - 22:12

Beitrag anzeigenZitat (Sturmovik: 03. August 2013 - 22:06)

Soalnge das ganze nicht explizit als Privatgelände ausewiesen ist, ist das mit öffentlichem Raum gleichzusetzen.


Sehe ich auch so. Betreten auf eigene Gefahr, Eigner haftet nicht, Eltern sind für
Kinder haftbar, Spielen auf dem Rasen verboten usw.
Ich schweife ab, ist aber wohl nicht weiter schlimm.

#30 Mitglied ist offline   DK2000 

  • Gruppe: Administration
  • Beiträge: 19.797
  • Beigetreten: 19. August 04
  • Reputation: 1.435
  • Geschlecht:Männlich
  • Wohnort:Oben auf dem Berg
  • Interessen:Essen, PC, Filme, TV Serien...

geschrieben 03. August 2013 - 22:17

Beitrag anzeigenZitat (Yournightmare: 03. August 2013 - 22:04)

Bist du sicher? Privatgrund ist ja auch z.B. der Parkplatz vom Supermarkt, oder
besteht da ein öffentliches Interesse.

Der Parkplatz vor einem Supermarkt gehört zum öffentlichen Verkehrsraum, da niemand den Personenkreis einschränkt, der ihn benutzen kann.

Privatgrund ist immer dann öffentlicher Verkehrsraum, wenn dieser mit Zustimmung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten\Eigentümers tatsächlich allgemein benutzt werden kann.

Hier greift die StVO (eingeschränkt) und auch der §142 StGB.

Beitrag anzeigenZitat (Yournightmare: 03. August 2013 - 22:04)

Wenn ich also auf privatem Gelände einen Unfall verursache und mich verpisse, was
ist es dann... nur Sachbeschädigung?

Es ist auch keine Sachbeschädigung. Sachbeschädigung im Strafrecht setzt einen Vorsatz voraus. Ein Unfall erfüllt diese Kriterium aber nicht. Sachbeschädigung würde nur dann in Frage kommen, wenn der vermeintliche 'Unfall' vorsätzlich stattgefunden hat.
Ich bin kein Toilettenpapier-Hamster.
---
Ich bin ein kleiner, schnickeldischnuckeliger Tiger aus dem Schwarzwald.
Alle haben mich ganz dolle lila lieb.

Thema verteilen:


  • 3 Seiten +
  • 1
  • 2
  • 3

1 Besucher lesen dieses Thema
Mitglieder: 0, Gäste: 1, unsichtbare Mitglieder: 0