WinFuture-Forum.de: Probleme mit eBay-Käufer - WinFuture-Forum.de

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Probleme mit eBay-Käufer


#1 Mitglied ist offline   Sandman78 

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geschrieben 10. Mai 2013 - 22:55

Hallo zusammen,

habe vor ein paar Tagen mein altes Smartphone bei eBay verkauft und angegeben, dass es generalüberholt wurde. Ich hatte das Gerät eingeschickt, weil sich das WLAN nicht einschalten lies. Als das Gerät zurück kam, habe ich es ohne Test an den Käufer gesendet. Dieser kontaktiere mich nach Erhalt und sagte, dass das WLAN nicht funktioniert. Er will nun das Gerät zurück senden und sein Geld zurück oder 50 € Aufwandsentschädigung weil er das Gerät erneut einschicken muss. Auf dem Gerät ist noch Garantie. Er droht jetzt mit Anzeige wegen Betrugs, schlechter Bewertung und Fall bei eBay.
Was würdet ihr machen? Möchte das Gerät nicht zurück nehmen, da ich ja nicht vorsätzlich Getäuscht habe. Natürlich kann ich verstehen, dass der Käufer verärgert ist.

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#2 Mitglied ist offline   Sturmovik 

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geschrieben 10. Mai 2013 - 23:47

Beitrag anzeigenZitat (Sandman78: 10. Mai 2013 - 22:55)

Als das Gerät zurück kam, habe ich es ohne Test an den Käufer gesendet.

Da fragst du noch? :wallbash:
Typischer Fall von selber schuld, nimm das Gerät zurück und erspar dir weiteren Ärger.
«Geschichte wiederholt sich nicht, aber sie reimt sich» (Mark Twain)

Unix won't hold your hand. You wanna shoot your foot, Unix reliably delivers the shot.

True Cloudstorage

#3 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 10. Mai 2013 - 23:56

Das Gerät hat einen Mangel, denn du in der Beschreibung zum Verkauf bei EBAY offenkundig nicht erwähnt hast. Der Mangel ist damit auch nicht Vertragsbestandteil geworden. Oder einfach gesprochen, du hast tatsächlich nicht das geliefert, was du zugesagt hast. Der Threadtitel müsste also korrekt lauten, Probleme mit einem ...-VerKäufer.

Müssen wir hier tatsächlich wirklich ernstlich darüber diskutieren, das das von dir nicht okay ist? Fragst du uns ernstlich was zu tun ist? Sich entschuldigen und des Teil zurücknehmen. Was denn sonst? Sieh das Ganze doch mal bitte aus der Sicht des Käufers .. Wie würdest du an seiner Stelle reagieren. Er ist noch ziemlich fair find ich.

Offen und ehrlich gesprochen, für mich klingt deine Geschichte wenig glaubhaft. Sei es drum ... Wenn es zutrifft was du schreibst, dann ist es doch mehr als grob fahrlässig sich vor der Weitergabe nicht von der Funktionstüchtigkeit des Gerätes zu überzeugen. Das gilt insbesondere deshalb, da du selber sagst, dass du das Gerät wegen eines Defektes bereits eingeschickt hattest. Eine schlechte Bewertung durch den geprellten Käufer (und ja das ist er trotz deiner Geschichte)ist hier mehr als rechtfertigt. Meine Meinung ...

Mit dem Betrug das wird sich, wenn du klug argumentiert, mit etwas Glück vielleicht letztlich nicht beweisen lassen können.

#4 Mitglied ist offline   timmy 

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geschrieben 11. Mai 2013 - 14:16

50 € Aufwandentschädigung ist aber auch nicht wenig, die würde ich auch nicht zahlen wollen.
Also nimm das Gerät zurück, lass es wieder reparieren und verkaufe es dann im überprüfen Zustand.

#5 Mitglied ist offline   LoD14 

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geschrieben 11. Mai 2013 - 14:26

Wenn du es als funktionstüchtig oder neuwertig beschrieben hast, hast du ein Problem. Wenn du geschrieben hast, dass es in reparatur wegen defektem wlan war und du das vermeintlich reparierte gerät ungeprüft weiterverkaufst, dann wäre es grenzwertig, dann könntest du aus der nummer rauskommen. aber wenn du das gerät als voll funktionstüchtig verkauft hast, bist du der "dumme", denn dann hast du es nicht richtig beschrieben und musst für den defekt gerade stehen, auch wenn du es privat verkauft hast. ebay ist da wenig kulant, insbesondere wenn es über paypal geht ist da ebay recht schnell und radikal.

tu dir den gefallen und nimm es zurück. überweise dem käufer das geld zurück + rücksendekosten und lass das gerät reparieren oder verkaufe es erneut als defekt.

#6 Mitglied ist offline   Holger_N 

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geschrieben 11. Mai 2013 - 14:59

Ich würde das Gerät zurücknehmen, das Geld zurücküberweisen (wurde ja schon gesagt) und dann aber die Rechnung/Quittung/sonstigen Beleg, den du bezüglich der Reparatur hast, als Kopie an den Käufer senden und ihm wenigstens damit zeigen, dass du nicht in böser oder gar betrügerischer Absicht gehandelt hast.
Bauernregel: Regnets mächtig im April, passiert irgendwas, was sich auf April reimt.

#7 Mitglied ist offline   ^L^ 

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  • Interessen:''Herzliche'' Musik (Renaissance bis Heute) + Waldspaziergänge + Ruhe [o;

geschrieben 11. Mai 2013 - 15:10

Du hast scheinbar einen Fehler übersehen bzw. daher gemacht.

Fazit: Ich würde wie gewünscht vorgeh'n - und es als Lehrgeld bzw. Erfahrungshonorar verbuchen. :8):
Gesundheitsbasis: (Ich) Mach' es wie die Sonnenuhr, zähl' die schönen Stunden nur ...

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