Screenshot verlinken Abmahnung
#1 _Niedlicher Zwerg_
geschrieben 26. Februar 2013 - 20:18
Hatte mal auf einer meiner Webseiten ein Screenshot mit einen Teil von einer anderen Webseite veröffentlicht. Der Screenshot verlinkte auf die abgebildete Webseite.
Dazu schrieb ich einen Kommentar wie die Site früher war und wie sie jetzt ist. Ich zählte auch einige tatsächliche Fehler auf.
Bekam dann mal eine Mail von der verlinkten Webseite mit ungefähr folgenden Inhalt.
Habe Informationen und Bilder bezüglich der verlinkten Webseite öffentlich gemacht. Ich wurde denn aufgefordert alle Informationen innerhalb von 3 Tagen zu entfernen. Weiterhin wurde mir verboten in Zukunft Links auf die Webseite von meiner aus zu setzen. Gilt auch für Textauszüge, Bilder, Sceenshots derjenigen Webseite.
Dann das übliche bla bla:
Forderung nicht nachkommen dann ein teures Schreiben vom Anwalt und dann Klage.
Überlege ob ich mich drauf einlasse oder das ausfechte.
Was meint ihr?
Dazu schrieb ich einen Kommentar wie die Site früher war und wie sie jetzt ist. Ich zählte auch einige tatsächliche Fehler auf.
Bekam dann mal eine Mail von der verlinkten Webseite mit ungefähr folgenden Inhalt.
Habe Informationen und Bilder bezüglich der verlinkten Webseite öffentlich gemacht. Ich wurde denn aufgefordert alle Informationen innerhalb von 3 Tagen zu entfernen. Weiterhin wurde mir verboten in Zukunft Links auf die Webseite von meiner aus zu setzen. Gilt auch für Textauszüge, Bilder, Sceenshots derjenigen Webseite.
Dann das übliche bla bla:
Forderung nicht nachkommen dann ein teures Schreiben vom Anwalt und dann Klage.
Überlege ob ich mich drauf einlasse oder das ausfechte.
Was meint ihr?
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#2
geschrieben 26. Februar 2013 - 20:36
wenn es nicht all zu wichtig ist lösche es,es wäre mir es nicht wert sich darüber einen Rechtsstreit zu machen,wo man nicht weiss wie es ausgeht.
#3
geschrieben 26. Februar 2013 - 20:49
#4 _Niedlicher Zwerg_
geschrieben 26. Februar 2013 - 21:01
Der Screenshot verlinkte auf die abgebildete Webseite.
Dazu schrieb ich einen Kommentar wie die Site früher war und wie sie jetzt ist. Ich zählte auch einige tatsächliche Fehler auf.
Mehr war da nicht.
Dazu schrieb ich einen Kommentar wie die Site früher war und wie sie jetzt ist. Ich zählte auch einige tatsächliche Fehler auf.
Mehr war da nicht.
#5
geschrieben 26. Februar 2013 - 21:04
Zitat (Niedlicher Zwerg: 26. Februar 2013 - 21:01)
Der Screenshot verlinkte auf die abgebildete Webseite.
Dazu schrieb ich einen Kommentar wie die Site früher war und wie sie jetzt ist. Ich zählte auch einige tatsächliche Fehler auf.
Mehr war da nicht.
Dazu schrieb ich einen Kommentar wie die Site früher war und wie sie jetzt ist. Ich zählte auch einige tatsächliche Fehler auf.
Mehr war da nicht.
Dann ist wohl der Urheber der Webseite nicht kritikfähig.
Ich schließe mich nip an, das ist es meiner Meinung nach nicht wert.
«Geschichte wiederholt sich nicht, aber sie reimt sich» (Mark Twain)
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#6
geschrieben 26. Februar 2013 - 21:16
Was soll passieren? Wenn es den Tatsachen entspricht und man nicht beleidigt etc., dann ist auch nichts mit Abmahnung.
Also da muss man echt mal die Kirche im Dorf lassen. Ich habe so oft bei Bekannten von Abmahnungen gehört, manche knicken gleich ein (weil man weiß ja nie ...), manche zahlen sogar (dto.) und bei den anderen ist nie irgendwas passiert, mich eingeschlossen. Ich bin auch mal abgemahnt worden von einer sehr bekannten Kanzlei aus München. Keinen Cent haben die von mir gesehen, nur Post von mir bekommen.
Also das sehe ich mal ganz entspannt.
http://web.archive.o...w.winfuture.de/
Die Seite sah aber ganz schön anders aus damals. Und Zack! Eine Abmahnung.
Also da muss man echt mal die Kirche im Dorf lassen. Ich habe so oft bei Bekannten von Abmahnungen gehört, manche knicken gleich ein (weil man weiß ja nie ...), manche zahlen sogar (dto.) und bei den anderen ist nie irgendwas passiert, mich eingeschlossen. Ich bin auch mal abgemahnt worden von einer sehr bekannten Kanzlei aus München. Keinen Cent haben die von mir gesehen, nur Post von mir bekommen.
Also das sehe ich mal ganz entspannt.
http://web.archive.o...w.winfuture.de/
Die Seite sah aber ganz schön anders aus damals. Und Zack! Eine Abmahnung.
#7
geschrieben 26. Februar 2013 - 22:16
Stellt sich die Frage, was das verlinkte Bild zeigt. Wenn darauf urheberrechtlich relevantes Material, wozu auch ein "besonderes Webseitendesign" zählen kann, zu sehen ist, ist ein vorgehen dagegen durchaus möglich und wird von einigen Gerichten wohl auch im Zweifel durchgewunken.
Die reine Linksetzung, sofern das verlinkte Material rechtlich zulässig ist, dürfte nicht straffähig sein, sofern man in deinem Beitrag ein Minimum an journalistischem Anspruch erkennen kann; d.h. neutrale Berichterstattung.
Wenn du dir nicht wissentlich böses zu schulden hast kommen lassen, stehen deine Chancen im Zweifel auch vor Gericht wohl ganz gut, allerdings sind damit natürlich kosten verbunden, die du im Zweifel vorlegen mußt. Wenn's dir also keine Herzensangelegenheit ist, würd ich auch eher dazu raten, die Daten zu entfernen. Einen Schrieb unterschreiben würd ich trotzdem nur nach rechtlicher Absprache.
Wie immer gilt, IANAL!
PS: Desweiteren gilt natürlich immer, hoste nichts in Deutschland.
Die reine Linksetzung, sofern das verlinkte Material rechtlich zulässig ist, dürfte nicht straffähig sein, sofern man in deinem Beitrag ein Minimum an journalistischem Anspruch erkennen kann; d.h. neutrale Berichterstattung.
Wenn du dir nicht wissentlich böses zu schulden hast kommen lassen, stehen deine Chancen im Zweifel auch vor Gericht wohl ganz gut, allerdings sind damit natürlich kosten verbunden, die du im Zweifel vorlegen mußt. Wenn's dir also keine Herzensangelegenheit ist, würd ich auch eher dazu raten, die Daten zu entfernen. Einen Schrieb unterschreiben würd ich trotzdem nur nach rechtlicher Absprache.
Wie immer gilt, IANAL!
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/fuck you - really, I mean it!
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#8
geschrieben 26. Februar 2013 - 22:54
Also, wenn ich von diesem Forum hier einen Screenshot mache, und diesen auf meinem Blog poste, wäre eine Mail von WF an mich diesen zu entfernen vollkommen in Ordnung.
Das WF-Logo dürfte geschützt sein, und damit müsste ich die Berechtigung von WF dieses Logo wiederzugeben. Wenn ich diesem Wunsch der Löschung nicht nachkomme, darf ich mich über eine entsprechende Anzeige dann auch nicht wundern. Eine direkte Abmahnung, ohne Aufforderung der Löschung, wäre allerdings nicht so ohne weiteres möglich.
Selbiges trifft auch zu, wenn nur Teile einer Webseite, auch als Screenshot, kopiert werden, die zwar nicht das eigentliche Logo sind, aber doch einen gewissen Wiederekennungsfaktor haben, also wenn ich z.B. von http://www.amazon.de/ einen Screenshot von dem Bereich neben "LOS" machen würde.
Siehe dazu u.A. auch http://www.plagaware...pyright_website
Das WF-Logo dürfte geschützt sein, und damit müsste ich die Berechtigung von WF dieses Logo wiederzugeben. Wenn ich diesem Wunsch der Löschung nicht nachkomme, darf ich mich über eine entsprechende Anzeige dann auch nicht wundern. Eine direkte Abmahnung, ohne Aufforderung der Löschung, wäre allerdings nicht so ohne weiteres möglich.
Selbiges trifft auch zu, wenn nur Teile einer Webseite, auch als Screenshot, kopiert werden, die zwar nicht das eigentliche Logo sind, aber doch einen gewissen Wiederekennungsfaktor haben, also wenn ich z.B. von http://www.amazon.de/ einen Screenshot von dem Bereich neben "LOS" machen würde.
Siehe dazu u.A. auch http://www.plagaware...pyright_website
#9 _Niedlicher Zwerg_
geschrieben 26. Februar 2013 - 23:08
Naja über den Screenshot ließe sich streiten. Auch wenn ich den mir nicht zu eigen mache und ihn auf die originale Webseite verlinkte.
Aber auch in Zukunft darf ich diese Seite niemals verlinken.
Demnach sind dann alle Links die sich auf andere Webseiten beziehen verboten.
Aber auch in Zukunft darf ich diese Seite niemals verlinken.
Demnach sind dann alle Links die sich auf andere Webseiten beziehen verboten.
#10
geschrieben 27. Februar 2013 - 19:31
Passt zu dem Thema http://winfuture.de/news,74867.html
#11
geschrieben 27. Februar 2013 - 20:24
Ich denke, hier findest du die für dich passende Antwort (auf den teil mit "Zitat" achten) http://www.frag-eine...-__f129896.html
Aerious, wer wegen eines screenshots einer Website so runheult - grad in dem Kontext wie oben erwähnt - würde ich Blüten lassen.. Soll er doch Abmahnungen und Anwälte losschicken.. Wenn er die kohle dafür hat.. erfahrungsgemäß brüllen solche Löwen aber mehr, als dass sie kratzen
Aerious, wer wegen eines screenshots einer Website so runheult - grad in dem Kontext wie oben erwähnt - würde ich Blüten lassen.. Soll er doch Abmahnungen und Anwälte losschicken.. Wenn er die kohle dafür hat.. erfahrungsgemäß brüllen solche Löwen aber mehr, als dass sie kratzen
#12
geschrieben 09. März 2013 - 12:59
Sah man das Bild oder war nur ein Link drauf, wo man draufklickte und das Bild wurde angezeigt?
Als Beispiel: http://www.winfuture...ds/av-62830.png
oder so:
Als Beispiel: http://www.winfuture...ds/av-62830.png
oder so:
Wer Japanische Produkte kauft, unterstützt den grausamen Walfang
Boykottiert JAPAN
Boykottiert JAPAN
#13 _Niedlicher Zwerg_
geschrieben 09. März 2013 - 13:12
Es war ein Screenshot das einen Teil der Webseite zeigte.
#14
geschrieben 09. März 2013 - 15:01
Laut Österreichischem Gesetz darfst du sogar bei einer Webseite hergehen und den Code "stehlen" da sog. "alleweltseiten" wie sie zum Beispiel Winfuture wäre (3 Spaltenlayout, in der Mitte eine Liste mit vielen Posts) nicht Schützenswert wären.
http://www.internet4...1a.htm#sonstige
Zitat
4.1. Wie weit darf man die typischen Elemente einer Website kopieren oder nachbauen?
Das berührt wiederum das Urheberrecht und die schwierige Abgrenzung zwischen einem urheberrechtlich geschützten Werk und einem einfachen Werk. Soweit es sich um "Allerweltsseiten" handelt, ist die Übernahme des Gerüstes unbedenklich. Problematisch wird es bei besonders originellen Seiten oder Elementen. Als Anhalt kann man davon ausgehen, dass es bedenklich ist, wenn man dem eigenen Werk ansieht, aus welcher konkreten Seite es "entnommen" wurde; kann man das nicht, ist die Verwertung eher kein Problem.
Das berührt wiederum das Urheberrecht und die schwierige Abgrenzung zwischen einem urheberrechtlich geschützten Werk und einem einfachen Werk. Soweit es sich um "Allerweltsseiten" handelt, ist die Übernahme des Gerüstes unbedenklich. Problematisch wird es bei besonders originellen Seiten oder Elementen. Als Anhalt kann man davon ausgehen, dass es bedenklich ist, wenn man dem eigenen Werk ansieht, aus welcher konkreten Seite es "entnommen" wurde; kann man das nicht, ist die Verwertung eher kein Problem.
http://www.internet4...1a.htm#sonstige
#15 _Niedlicher Zwerg_
geschrieben 10. März 2013 - 02:56
Hört sich ja alles ganz nett an. Aber wenn es blöde läuft muss ich zahlen. Oder übernehmt ihr die Kosten wenn ihr danebenlagt?
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