WinFuture-Forum.de: Domäin.abc & selbe Domain.def verschiedene Inhaber - WinFuture-Forum.de

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Nachrichten zum Thema: Internet
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Domäin.abc & selbe Domain.def verschiedene Inhaber Was zu beachten usw.


#1 _Niedlicher Zwerg_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 30. Januar 2013 - 00:01

Eine Frage die mich grade beschäftigt und wo Google nicht viel ausspuckt außer Werbung.
So, jemand hat zb. 123.de dann möchte sich jemand die freie 123.com holen.
Was muss der der sich die 123.com holt beachten. Was darf er damit anstellen oder nicht?

Zweite Frage: eine Domain wurde registriert vor Jahren, darauf war eine Webseite, die Endung war zb. 567.de.
Später registrierte wer die 567.to.
Erst später dann übernahm jemand die 567.de. Und baute darauf eine Webseite mit selben Zweck wie der vorrige Inhaber.
Hat der, der mit der to Domain die er sich ja holte bevor die de Domain den Inhaber wechselte, nun mehr Rechte oder gehen sie mit der älteren Inhaberschaft an den neuen Besitzer über?

Sowas von kompliziert zu beschreiben, mündlich wäre es so einfach. :(

Dieser Beitrag wurde von Niedlicher Zwerg bearbeitet: 30. Januar 2013 - 00:06

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#2 Mitglied ist offline   Holger_N 

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geschrieben 30. Januar 2013 - 08:46

Nur die reine Namensgleichheit hat erstmal keine Auswirkung. Der Inhaber der com Adresse ist dem Inhaber der de Adresse gegenüber zu nichts verpflichtet und andersrum.
Aber wenn eine Adresse 12345.de bereits vergeben ist und man sich die 12345.com holen will, sollte man sich erkundigen, ob der Inhaber der de-Adresse nicht irgendwelche Markenrechte an der Bezeichnung 12345 hat.

Bei trivialen Begriffen würde ich mir keine Sorgen machen, bei Marken-, Eigen- und Firmennamen würde ich mich mit dem Inhaber der anderen Domain vorher besprechen.
Bauernregel: Regnets mächtig im April, passiert irgendwas, was sich auf April reimt.
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#3 _Niedlicher Zwerg_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 30. Januar 2013 - 22:41

Sowas in der Art habe ich mir schon gedacht. Aber was verstehst du unter Eigennamen? Marken und Firmenname ist ja klar.
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#4 Mitglied ist offline   Holger_N 

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geschrieben 30. Januar 2013 - 23:00

Beitrag anzeigenZitat (Niedlicher Zwerg: 30. Januar 2013 - 22:41)

Sowas in der Art habe ich mir schon gedacht. Aber was verstehst du unter Eigennamen? Marken und Firmenname ist ja klar.


Na dein Name zum Beispiel oder mal als konstruiertes aber vorstellbares Beispiel, du nennst dein Meerschweinchen "Angela Merkel", dann könnte das schon Ärger mit der der Domain merkelangela.de geben, falls Frau Merkel nicht genügend Humor hat und dann hilft das Argument "Aber mein Meerschweinchen heißt (zufällig) auch so." nicht viel weiter.
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#5 _Niedlicher Zwerg_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 30. Januar 2013 - 23:27

Gut, jetzt bin ich etwas schlauer. Das ist auch ein blödes Gebiet laufend ändert sich was. Alles ist schwammig formuliert.
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#6 Mitglied ist offline   Holger_N 

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geschrieben 31. Januar 2013 - 08:47

Das Hauptproblem ist, dass die meisten Gesetze gemacht wurden, als es noch gar kein Internet gab. So werden in Streitfällen Gesetze herangezogen, die das Markenrecht regeln und unlauteren Wettbewerb und sowas alles aber als die Gesetze ausgebrütet wurden, konnte man sich die jetzt auftretenden Streifälle noch gar nicht vorstellen und somit nicht berücksichtigen.
Wenn jetzt aber einer sagt "Stimmt, da müßte man mal nachbessern." Dann kommt ja gleich wieder einer mit ner Verschwörungstheorie und ner Petition um die Ecke.

Dieser Beitrag wurde von Holger_N bearbeitet: 31. Januar 2013 - 08:47

Bauernregel: Regnets mächtig im April, passiert irgendwas, was sich auf April reimt.
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