WinFuture-Forum.de: Kündigung Mobilfunkvertrag - WinFuture-Forum.de

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Nachrichten zum Thema: Mobiles
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Kündigung Mobilfunkvertrag


#1 Mitglied ist offline   Levellord 

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geschrieben 02. September 2012 - 13:12

Moinsen

Ich habe zur Zeit zwei Mobilfunkverträge am laufen - das ist natürlich einer zuviel. Beide laufen über die selbe Kundennummer (Vodafone). Nun würde ich mich gerne von dem älteren (mit den schlechteren Konditionen) trennen. Reicht es wenn ich da so ein 08/15-Kündigungschreiben

"Kundennummer XXXXXXXX

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Mobilfunkvertrag für die Mobilfunknummer XXXX-XXXXXXXX fristgerecht zum nächstmöglichen Termin.

Bitte senden Sie mir in den nächsten Tagen eine Kündigungsbestätigung mit Angabe des Vertragsende-Datums. Vielen Dank!"


schreibe oder sollte ich explizit erwähnen das die zweite Telefonnummer bzw. der zweite Vertrag meiner Kundennummer davon unangetastet bleiben soll?
Ausserdem, da es für mich das erste mal ist das ich einen Mobilfunkvertrag kündige, sollte ich da noch reinschreiben, das ich anschließend nicht von der Kundenrückgewinnung belästigt werden möchte da ich noch einen weiteren Vertrag bei denen laufen habe und diesen ja behalten möchte?
Und ist es sinnvoll das ganze über ein Einschreiben/Rückschein abzuwickeln? Oder tut es im Regelfall auch ein Standardbrief?

Fragen über Fragen...


Gruß
Levellord
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#2 Mitglied ist offline   Adojan 

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geschrieben 02. September 2012 - 13:42

- schreib auf jeden fall die telefonnumnmer mit rein
- bitte auch die Vertragsnummer mit angeben
- bei kündigungen immer einschreiben mit rückschein
- Kundenrückgewinnung kannst du gerne im Kündigungsschreiben ablehnen, wird aber nicht viel bringen ^^
- und die sollen dir auch eine schriftliche Kündigungsbestätigung zuschicken.. schriftlich bedeutet in Papierform..
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#3 Mitglied ist offline   sn00b 

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geschrieben 02. September 2012 - 14:21

Es ist ausreichend wenn du nur die Rufnummer angibst. Die zweite Nummer wird dadurch definitiv nicht gekündigt. Du solltest nur aufpassen ob du einen Vorteil durch die erste Nummer auf die zweite bekommen hast. Denn dieser würde bei Kündigung dann wegfallen da die Grundlage für den Vorteil fehlt.
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#4 Mitglied ist offline   Levellord 

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geschrieben 02. September 2012 - 16:58

Beitrag anzeigenZitat (sn00b: 02. September 2012 - 14:21)

Du solltest nur aufpassen ob du einen Vorteil durch die erste Nummer auf die zweite bekommen hast. Denn dieser würde bei Kündigung dann wegfallen da die Grundlage für den Vorteil fehlt.

Was denn für einen Vorteil?
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#5 Mitglied ist offline   bamesjasti 

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geschrieben 02. September 2012 - 17:14

wenn du ein einfaches schreiben willst nimm diesen Link. hab damit schon x verträge erfolgreich gekündigt.

Dieser Beitrag wurde von bamesjasti bearbeitet: 02. September 2012 - 17:15

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#6 Mitglied ist offline   Daniel 

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geschrieben 02. September 2012 - 17:23

Du bekommst oft auch ein Kündigungsformular zugesendet wo du dann die entsprechend benötigten Daten eintragen musst.
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#7 Mitglied ist offline   XiLeeN2004 

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geschrieben 02. September 2012 - 17:42

Vodafone selbst stellt Informationen zur Vertragskündigung bereit. Daran würde ich mich auch genau halten, ich habe es wortgetreu übernommen. Am besten schriftlich per Einschreiben/Rückschein und in Kopie per Fax zustellen. Auf eine schriftliche Bestätigung warte ich allerdings heute noch, obwohl ich diese mehrfach angefordert habe, sowohl im Kündigungsschreiben selbst, als auch telefonisch bei der Hotline/Kundenbetreuung. Bestätigt wurde mir die Kündigung nur online im "MyVodafone" Serviceportal. Bei Vertragsdetails findet man nach langer Sucherei den Status "Gekündigt". Inwieweit das rechtsverbindlich ist, vermag ich nicht zu beurteilen, denn nicht nur Papier ist geduldig... Viel Glück
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#8 Mitglied ist offline   dream61 

geschrieben 02. September 2012 - 22:15

Wenn du ein smartphone hast kannst du ganz bequem über ein app (aboalarm) kündigen.

Echt ganz easy!!!
Ich habe ein handy vertrag damit gekündigt un ein kumpel eine versicherung!!
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#9 Mitglied ist offline   LostSoul 

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geschrieben 03. September 2012 - 19:31

Guten Tag.

Eine Anmerkung: Es reicht auch eine Kündigung per Einwurfeinschreiben. Gerade Service-Postadressen sind häufig nur Postfächer, an denen es niemanden gibt, der persönlich dem Empfang unterzeichnen darf. Selbst wenn es sich um eine "richtige" Postannahme von Vodafone handelt, kann es sein, dass die dortigen Mitarbeiter keine zu unterschreibenen Einschreiben annehmen dürfen. Da sich aus dem Einwurfeinschreiben ggü. dem Rückscheineinschreiben kein jur. Nachteil ergibt, ist dieser Mehraufwand also nicht nötig - und man vermeidet ein ggf. erneutes Versenden, wenn das Einschreiben zur Unterschrift abgelehnt wurde. Wenn es der Empfänger hart auf hart kommen lassen würde, dann würde er ohnehin den Inhalt bestreiten und ... ;)

Auf gar keinen Fall, egal um was für eine Kündigung es sich handelt und ganz gleich ob andere Leute damit mal gute Erfahrungen gemacht haben o.ä., sollte man einfach nur per Brief, per Fax oder über irgendwelche Apps kündigen. Dies kann entweder eventuell den per AGB vereinbarten Formvorschriften widersprechen oder aber auch ganz einfach die Gefahr bergen, dass man keine Möglichkeit des Nachweises hat. Insofern immer, immer, immer, immer(!) per Einschreiben oder in ganz hartnäckigen Fällen die Zustellung per Gerichtsvollzieher bzw. öffentliche Bekanntmachung (die letzten beiden gehen dann aber auch ins Geld...).

Grundsätzlich ist auch zu empfehlen, sich die Kündigung bestätigen zu lassen - ein Anspruch hierauf besteht aber nicht, zumal es sich bei einer Kündigungserklärung nur um eine einseitig zu ggü. dem Betroffenen zu erklärende Willenserklärung handelt, nicht um eine zustimmungswürdige. In diesem Zusammenhang ist es sinnvoll, ein paar Tage nach dem Versand des Einschreibens auf die Webseite der Post zu gehen und sich den Zustellnachweis einmal auszudrucken. Zugleich kann man dem Schreiben natürlich auch gleich eine ausdrückliche Untersagung zur Kontaktaufnahme, gleich auf welchem Weg, aussprechen. Die meisten Anbieter halten sich daran. Wenn nicht, reicht meistens ein ausdrücklicher und bestimmter Hinweis, wenn es doch mal eine Mail oder Anruf geben sollte. Danach bliebe dann noch der Weg zur Aufforderung zur Unterlassung und ggf. - im worst-case - zur Unterlassungklage.
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#10 Mitglied ist offline   Wiesel 

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geschrieben 03. September 2012 - 20:03

Die letzten Kündigungen die ich geschrieben habe gingen alle per 55Cent Brief raus. Alle sind angekommen, alle wurden akzeptiert. Du selbst schreibst ja dass in dem Einschreiben alles mögliche außer der Kündigung drin sein kann. Wie willst du beweisen dass es wirklich die Kündigung war die im Briefumschlag steckt? Letztlich ist ein Einschreiben nur der rechtssichere Weg. Ich habe bei allen Kündigungen eine schriftliche Bestätigung angefordert, nicht eine bekommen. Meinen Telefonanschluss den ich vor Jahren mal bei Arcor hatte, konnte ich damals sogar direkt über das Arcor Login kündigen.

greets
around the world
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#11 Mitglied ist offline   LostSoul 

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geschrieben 03. September 2012 - 20:29

Guten Tag.

Beitrag anzeigenZitat (Wiesel: 03. September 2012 - 20:03)

Die letzten Kündigungen die ich geschrieben habe gingen alle per 55Cent Brief raus. Alle sind angekommen, alle wurden akzeptiert. Du selbst schreibst ja dass in dem Einschreiben alles mögliche außer der Kündigung drin sein kann. Wie willst du beweisen dass es wirklich die Kündigung war die im Briefumschlag steckt? Letztlich ist ein Einschreiben nur der rechtssichere Weg. Ich habe bei allen Kündigungen eine schriftliche Bestätigung angefordert, nicht eine bekommen. Meinen Telefonanschluss den ich vor Jahren mal bei Arcor hatte, konnte ich damals sogar direkt über das Arcor Login kündigen.

greets


Natürlich klappen in über 98% aller Fälle auch Kündigungen per normalem Brief, teilweise sogar per Mail oder auch per Telefon oder gemeißelter Steinplatte. Das Problem sind die restlichen x,y Prozent. Jeder kann und muss selbst für sich abwägen, welches Risiko für ihn erwächst, wenn im Zweifelsfall eine Kündigung nicht nachweisbar ist und sich der Vertragspartner stur stellt - denn ausschließlich für diese muss man letztlich den Aufwand betreiben, statt zum Steinmeißel eben doch zum Einschreiben zu greifen.

Der inhaltliche Nachweis ist tatsächlich ein Problem. Juristisch wird zwar üblicherweise vom Anscheinsbeweis ausgegangen, wenn man z.B. den Beleg für den Einwurf eines Einschreibens vorlegen kann, d.h. es wird davon ausgegangen, dass nach objektiver Einschätzung davon auszugehen ist. dass der Brief, den du x Wochen vor Vertragsende deinem Anbieter zugeschickt hast, wahrscheinlich trotz mangelndem Nachweis eine Kündigung war. Das ist ein "Privileg", das man aber auch verlieren kann: Ein paar Verurteilungen wegen Urkundenfälschung, Postbetruges oder nachgewiesenen falschen Inhaltsbehauptungen und du hast künftig ein Problem (das ist nicht mal an den Haaren herbei gezogen, es gibt da gerade im gewerblichen Umfeld sehr "interessante" Zeitgenossen...). Wer hier ernsthaft Probleme hat, dem bleiben eh nur zwei Möglichkeiten:
a) einen unabhängigen(!) Zeugen (also nicht Mama, Freundin, Ehefrau, besten Kumpel) heranzuziehen, den Brief durchlesen lassen, vor den Augen der Person den Brief in den Umschlag zu tun und mit dem Zeugen gemeinsam den Brief aufzugeben.
b) die oben schon genannte Zustellung durch den Gerichtsvollzieher.

Aber damit ist der Bogen der möglichen Probleme auch schon ziemlich im erdenklichen Maß gespannt...
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#12 Mitglied ist offline   Brutschi 

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geschrieben 03. September 2012 - 20:44

Hallo WinFuture

Hätte da auch noch eine Frage die ich einfach mal hier einklinke.
Hoffe Adojan das geht klar für dich. Eingefügtes Bild

Möchte auch meinen bestehenden Mobilfunkvertrag kündigen. Ich bin mir aber mit dem Datum nicht ganz sicher.
Der Vertrag läuft seit 16.12.2002. Muss ich nun zum 15.12.2012 oder doch zum 16. Dezember kündigen?


Gruss
Brutschi

Dieser Beitrag wurde von Brutschi bearbeitet: 03. September 2012 - 20:45

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seit 09.09.2012 wieder richtige BOINC-STATS Signatur
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#13 Mitglied ist offline   LostSoul 

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geschrieben 03. September 2012 - 21:04

Guten Tag.

Sofern jährlich verlängert wird, was das übliche Prozedere ist, dann zum 15. Dezember. Es geht aber auch einfach "zum nächstmöglichen Termin".
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#14 Mitglied ist offline   Levellord 

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geschrieben 03. September 2012 - 21:49

Hab jetzt mal ein normales Einschreiben aufgesetzt, über eine Webseite* oder eine Telefonapp ist mir das auf jeden fall zu unsicher.


Beitrag anzeigenZitat (Brutschi: 03. September 2012 - 20:44)

Hoffe Adojan das geht klar für dich.

Ich denke Adojan wird damit kein Problem haben ;)







*Es sei denn es wäre direkt über die Seite von Vodafone möglich.
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#15 Mitglied ist offline   LostSoul 

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geschrieben 03. September 2012 - 21:52

Guten Tag.

Beitrag anzeigenZitat (Levellord: 03. September 2012 - 21:49)

*Es sei denn es wäre direkt über die Seite von Vodafone möglich.


Du suchst einen sicheren Weg, um zu verhindern, dass dich dein Gegenüber über's Ohr haut - gleichzeitig würdest du diesem Gegenüber aber trauen, wenn er selbst ein Datennirvana, äh, eine total sichere Weboberfläche zum nicht nachweisbaren Kündigen von Verträgen anbietet? Ist klar.
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