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IHK Prüfung welcher Taschenrechner?


#1 Mitglied ist offline   Micha1990 

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geschrieben 29. Mai 2012 - 11:09

Hallo zusammen.

Joa ich stehe vor meiner Prüfung morgen.
Und in der Einladung der IHK steht zur Prüfung zugelassen ist ein "netzunabhängiger, nicht programmierbarer Taschenrechner ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten."

Ich hab den hier http://www.amazon.de...38285708&sr=8-1

Frage ist, ist der jetzt erlaubt oder nicht?

MFG Micha
Eau Rouge: Links einleken, rechts rum reißen, voll am Gas bleiben und hoffen das alles gut geht! Eau Rouge.... Der Bauch schreit "NEIN!!!" der Kopf befielt "VOLLGAS!!!!"
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#2 _Demonia_

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geschrieben 29. Mai 2012 - 11:18

Ich würde mal ein deutliches "JA" sagen, da er ja netzunabhängig ist und auch keine Kommunikation mit Dritten möglich ist seitens des Taschenrechners, außer Du hättest ihn heimlich zu einem Handy umgebaut oder kannst Mails mit empfangen und verschicken. :)

#3 Mitglied ist offline   Wiesel 

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geschrieben 29. Mai 2012 - 11:22

Mit "netzunabhängig" ist hierbei gemeint dass er vom Stromnetz (also Steckdose) unabhängig funktioniert. Das (inter)Netz ist hiermit nicht gemeint.

greets
around the world

#4 _Volume Z_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 29. Mai 2012 - 15:58

Hat sie vermutlich auch so verstanden. Kennt jemand einen internetabhängigen Taschenrechner? :)

Dieser Beitrag wurde von Volume Z bearbeitet: 29. Mai 2012 - 18:48


#5 Mitglied ist offline   mephistolino 

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geschrieben 29. Mai 2012 - 16:07

Beitrag anzeigenZitat (Volume Z: 29. Mai 2012 - 15:58)

Hat Sie vermutlich auch so verstanden. Kennt jemand einen internetabhängigen Taschenrechner? :)


hehe :)

bin selber prüfer und würde jetzt mal unverbindlich sagen, dass das ti-modell schon zugelassen ist ;)

Dieser Beitrag wurde von mephistolino bearbeitet: 29. Mai 2012 - 16:08


#6 Mitglied ist offline   nobody is perfect 

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geschrieben 29. Mai 2012 - 18:04

ich würde dir aber besser noch zu einem Zweitrechner raten,der darf auf jeden Fall gebraucht werden :rolleyes:

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#7 Mitglied ist offline   sкavєи 

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geschrieben 29. Mai 2012 - 18:24

Grundsätzlich kann man denke ich davon ausgehen, dass jeder "normale" Taschenrechner zugelassen ist. Also alles was man auch z.B. in den Abiturprüfungen verwenden darf. Der Satz da oben sagt ja nix anderes aus, als dass der Taschenrechner selbstversorgt sein muss (Batterie, Solar) und keine Kommunikationsmöglichkeit hat. Das (und noch einige weitere Einschränkungen) trifft auf alle Abitur-Taschenrechner zu, sogar programmierbare mit grafischem Display.

Das trifft eigentlich auf alle Taschenrechner zu. Und der Satz soll wohl nur die Verwendung von App-Rechnern auf Smartphones unterbinden.

Das ist natürlich von Bundesland zu Bundesland, bzw. von IHK zu IHK, verschieden, aber ich habe meine FiSi-Prüfung in Kiel (also IHK Kiel) mit einem Casio fx-991MS (zugelassener Abi-Rechner in S-H und einigen anderen Bundesländern) geschrieben und der hat glaube ich sogar noch ein paar mehr Funktionen als der oben verlinkte TI.

P.S.: Viel Glück. :)

Dieser Beitrag wurde von sкavєи bearbeitet: 29. Mai 2012 - 18:33

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