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Mit Anhänger fahren...


#1 Mitglied ist offline   LoD14 

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geschrieben 22. April 2012 - 18:33

nAbend,

ich hab ne frage, die mich schon länger interessiert. wir haben einen älteren anhänger von westfalia. im internet findet man den nicht direkt, aber es ist der hier: http://suchen.mobile.../160985854.html

jetzt frage ich mich schon lange, ob ich mit dem fahren darf. ich hab einen führerschein klasse b, den ich 2005 gemacht habe. ich darf also quasi nix mehr außer auto fahren. jetzt hatte ich gegoogelt, da steht mit klasse b:

Zitat

Anhänger über 750 kg zG,wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t.

das auto ist ein passat B5 3BG. ich weis nicht genau, was der für werte hat, aber laut wikipedia hat der eine leermasse von 1356–1729 kg.

im prinzip müsste ich den hänger ja dann fahren dürfen. der hänger hat ja ne gesamtmasse von 1200kg, der wagen leermasse von mindestens 1300kg, und zusammen bin ich wiet unter 3,5 tonnen. liege ich damit richtig?

darf ich eigentlich, falls überhaupt, mit dem hänger und meinem klasse b führerschein 80 oder 100 fahren. der hänger hat eine 100er zulassung.

danke im vorraus,
lod14

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#2 Mitglied ist offline   nobody is perfect 

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geschrieben 22. April 2012 - 19:11

http://www.fahrtipps...inklassen/b.php

#3 Mitglied ist offline   klawitter 

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geschrieben 22. April 2012 - 19:14

Ganz einfach: Hänger voll nicht schwerer als Zugfahrzeug leer und zusammen nicht mehr als 3,5 To. Relevant für die 3,5To ist nicht das tatsächliche Gewicht sondern das bestimmungsgemäss mögliche / zulässige Gewicht von Auto wie Hänger.
(Ausgenommen Überladung, dann zählt der Wiegeschein ;)

Wenn also Passat voll 2,4 To +Hänger 1,2To = 3,6 To, dann gehts nicht.
Da das Auto aber nicht mehr als 600kg Zuladung haben dürfte, wirds wohl noch hinkommen.

Dieser Beitrag wurde von klawitter bearbeitet: 22. April 2012 - 19:17

Android ist die Rache der Nerds - weil wir sie nie auf unsere Parties eingeladen haben.

#4 Mitglied ist offline   Holger_N 

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geschrieben 22. April 2012 - 19:23

Und >>HIER<<

Dieser Beitrag wurde von Holger_N bearbeitet: 22. April 2012 - 19:25

Bauernregel: Regnets mächtig im April, passiert irgendwas, was sich auf April reimt.

#5 Mitglied ist offline   nobody is perfect 

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geschrieben 22. April 2012 - 19:24

Beitrag anzeigenZitat (Holger_N: 22. April 2012 - 19:23)

Und >>HIER<<

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#6 Mitglied ist offline   Holger_N 

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geschrieben 22. April 2012 - 19:26

Schon geändert, da hatte der vollautomatische Linkbastelautomat automatisch noch ein http:// an das Ende des Links anbebammelt.
Bauernregel: Regnets mächtig im April, passiert irgendwas, was sich auf April reimt.

#7 Mitglied ist offline   Ler-Khun 

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geschrieben 22. April 2012 - 21:04

Beitrag anzeigenZitat (LoD14: 22. April 2012 - 18:33)

darf ich eigentlich, falls überhaupt, mit dem hänger und meinem klasse b führerschein 80 oder 100 fahren. der hänger hat eine 100er zulassung.


80
100 nur falls er auf das Fahrzeug das du fahren willst zugelassen wurde.
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#8 Mitglied ist offline   Daniel 

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geschrieben 23. April 2012 - 07:59

Ich möchte mal anmerken, dass die 1200kg maximal zulässige Ladung des Anhängers irrelevant sind, da LoD14 nur einen Führerschein der Klasse B besitzt, der (wie schon gesagt wurde) auf 750kg maximale Anhängerlast beschränkt ist. Daran ändert auch der Anhänger der bis 1200kg zugelassen ist nichts. Ohnehin ist die Nutzlast des Anhängers (siehe Beschreibung) "nur" 943kg. Nehmen wir den "schlimmsten und etwas überspitzten" Fall, der Passat wiegt 1,75t leer, plus 100kg Fahrer, + 100kg Sprit, +50kg Reisegepäck - dann sind das immernoch "nur" 2 Tonnen... bleiben 1,5t Luft... die Hälfte davon, also 750kg darf er ohnehin nur maximal verbrauchen, also passt es doch locker von vorne bis hinten?

Übrigens, ich würde das Fahren mit einem (voll) beladenen Anhänger niemals unterschätzen. So und wie bereits gesagt wurde, ist das Fahren mit einem Anhänger bis maximal 80km/h erlaubt - es seidenn der Anhänger hat eine 100km/h Zulassung (sind meistens "nur" Wohnwagen und keine Lastanhänger).

EDIT: Nochmal deutlich... der Westfalia Anhänger wiegt keine 1200kg, sondern 1200kg z.G. - 943kg Nutzlast = 257kg. Du musst übrigens auch die maximale Anhängelast der Anhängerkupplung beachten, außerdem ob der Anhänger gebremst oder wie in diesem Fall ungebremst ist. Also normalerweise müsstest du den letzten Punkt mit beachten, aber in deinem Fall nicht. Du kommst aufgrund deiner Führerscheinbeschränkung in Verbindung mit dem "großen und schweren Auto" eh nicht in die Ausmaße als dass es nötig wäre einen gebremsten Anhänger zu haben.

Dieser Beitrag wurde von Daniel bearbeitet: 23. April 2012 - 08:03

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#9 Mitglied ist offline   LoD14 

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geschrieben 23. April 2012 - 12:55

Ok, dann scheine ich damit ja eine Couch und ein Bett transportieren zu dürfen. Ich meine, ich bin eh schon mehrfach mit dem Teil gefahren, sogar im Ausland, ich wusste nur nie, ob ich es darf.

Zitat

Übrigens, ich würde das Fahren mit einem (voll) beladenen Anhänger niemals unterschätzen. So und wie bereits gesagt wurde, ist das Fahren mit einem Anhänger bis maximal 80km/h erlaubt - es seidenn der Anhänger hat eine 100km/h Zulassung (sind meistens "nur" Wohnwagen und keine Lastanhänger).

der hänger ist auf das auto für 100 zugelassen, deswegen hab ich letztes jahr extra nen halben tag in der warteschlange im straßenverkehrsamt zugebracht. von der zulassungsseite ist das kein problem, ich wusste nur nicht, ob es da auch irgend ne klausel im führerschein gibt.

Zitat

Du musst übrigens auch die maximale Anhängelast der Anhängerkupplung beachten, außerdem ob der Anhänger gebremst oder wie in diesem Fall ungebremst ist.
der hänger ist definitiv gebremst, also er hat eine auflaufbremse. das weis ich, die war nämlich neulich kaputt und ziemlich teuer.

ok, danke, dann kann ich ja fast komplett ruhigen gewissens mit dem teil rumfahren :)

#10 Mitglied ist offline   J000S 

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geschrieben 23. April 2012 - 13:19

Hab mir jetzt nicht alles durchgelesen, was hier schon so steht... aber du hast als Schein "B", nicht "BE" richtig?

Im prinzip darftst du eh nur ungebremste Hänger rumcriusen, also den schon mal nicht.

Ansonsten darf der Hänger gesamt nicht mehr als 750kg wiegen und darf zusammen mit dem Auto nicht über 3,5t kommen.

#11 Mitglied ist offline   Holger_N 

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geschrieben 23. April 2012 - 13:28

Beitrag anzeigenZitat (Ler-Khun: 22. April 2012 - 21:04)

80
100 nur falls er auf das Fahrzeug das du fahren willst zugelassen wurde.


Das war die alte Regelung.

Die Neue sagt "...Die Bindung an ein bestimmtes Zugfahrzeug ist entfallen."
Bauernregel: Regnets mächtig im April, passiert irgendwas, was sich auf April reimt.

#12 Mitglied ist offline   Daniel 

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geschrieben 23. April 2012 - 13:38

Beitrag anzeigenZitat (LoD14: 23. April 2012 - 12:55)

der hänger ist definitiv gebremst, also er hat eine auflaufbremse. das weis ich, die war nämlich neulich kaputt und ziemlich teuer.

Ich meinte eigentlich was anderes... das war falsch von mir formuliert. Eigentlich meinte ich mit einem gebremsten Anhänger einen solchen, der eine richtige Bremsanlage hat. Zumindest ne Auflaufbremse haben eigentlich alle größeren (von der maximal zulässigen Ladung her) Anhänger.
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#13 Mitglied ist offline   J000S 

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geschrieben 23. April 2012 - 14:04

ja aber es ist doch egal was für eine bremse, ohne BE darf er den nicht fahren.

#14 Mitglied ist offline   Daniel 

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geschrieben 23. April 2012 - 14:26

Das hat in diesem Fall nichts damit zu tun ob der Anhänger gebremst oder ungebremst ist. Es geht lediglich um die Anhängelast und die darf 750kg nicht überschreiten. Es gilt aber obendrein auch eine maximale Zuglänge von 7 Metern soweit ich das noch von früher weiß.

Dieser Beitrag wurde von Daniel bearbeitet: 23. April 2012 - 14:27

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#15 Mitglied ist offline   Ler-Khun 

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geschrieben 23. April 2012 - 19:06

Beitrag anzeigenZitat (J000S: 23. April 2012 - 13:19)

Ansonsten darf der Hänger gesamt nicht mehr als 750kg wiegen und darf zusammen mit dem Auto nicht über 3,5t kommen.

Das stimmt so nicht.
Es gibt zwar die 3,5t Begrenzung, wenn der Hänger jedoch nicht mehr als 750 Kg wiegt, darf man auch mehr als 3,5t auf der Waage bringen.
Ein Hänger bis 750Kg wird sozusagen als nicht existent gerechnet.


Beitrag anzeigenZitat (Holger_N: 23. April 2012 - 13:28)

Das war die alte Regelung.

Die Neue sagt "...Die Bindung an ein bestimmtes Zugfahrzeug ist entfallen."


Hast du mal 'ne Quelle dafür?
Ich habe das Thema Hänger letzten Donnerstag bereits zum dritten Mal gehabt und mir ist nichts von dieser neuen Regelung bekannt.
Auch der aktuelle Fragenkatalog vom 1.7.2011 den ich hier in elektronischer Form vorliegen habe, weiß nichts davon.
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