Zitat (d4rkn3ss4ev3r: 11. Dezember 2011 - 16:29)
Ja, wenn das Verbrechen (Vergewaltigung etc.) grausam war
Nur das ist die einzige Lösung für alle Kinderschinder. Da hilft kein Gefängnis, wo sie eh auf Bewährung rauskommen und weiter machen.
Wenn sie tod sind, können sie hingegen nicht weiter machen.
...
Nur das ist die einzige Lösung für alle Kinderschinder. Da hilft kein Gefängnis, wo sie eh auf Bewährung rauskommen und weiter machen.
Wenn sie tod sind, können sie hingegen nicht weiter machen.
...
Dann gehört einfach der Gutachter mit eingesperrt, der ihm die nötige Ungefährlichkeit attestiert hat, um freigelassen zu werden.