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Todesstrafe

Umfrage: Todesstrafe (32 Mitglieder haben abgestimmt)

Ist die Todesstrafe gerechtfertigt?

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Abstimmen Gäste können nicht abstimmen

#16 Mitglied ist offline   Holger_N 

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geschrieben 11. Dezember 2011 - 16:40

Beitrag anzeigenZitat (d4rkn3ss4ev3r: 11. Dezember 2011 - 16:29)

Ja, wenn das Verbrechen (Vergewaltigung etc.) grausam war

Nur das ist die einzige Lösung für alle Kinderschinder. Da hilft kein Gefängnis, wo sie eh auf Bewährung rauskommen und weiter machen.
Wenn sie tod sind, können sie hingegen nicht weiter machen.
...


Dann gehört einfach der Gutachter mit eingesperrt, der ihm die nötige Ungefährlichkeit attestiert hat, um freigelassen zu werden.
Bauernregel: Regnets mächtig im April, passiert irgendwas, was sich auf April reimt.

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#17 Mitglied ist offline   Leshrac 

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geschrieben 11. Dezember 2011 - 17:36

@Holger,
Schon wahr, aber heutzutage lassen sich die taeter dank immer besser werdender forensic nahezu immer eindeutig identifizieren, vor 20 jahren sah das noch ganz anders aus.
Und solange der taeter nicht eindeutig feststeht, sollte es auch nicht zu einer vollstreckung kommen.

@Ludacris,
Dieses zitat ergibt wenig sinn, da diesen "menschen" das entweder von vornherein bewusst ist, oder nie bewusst sein wird. Es geht einfach nur darum, sie so effizient wie moeglich aus der gesellschaft zu entfernen und sie nicht auch noch auf kosten selbiger am leben zu halten.

#18 Mitglied ist offline   Ler-Khun 

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geschrieben 17. Dezember 2011 - 21:54

push
We need the Bassdrum ähh mehr Abstimmungen.
Es ist nicht alles Chrome was glänzt. Firefox -Der bessere Browser

#19 Mitglied ist offline   klawitter 

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geschrieben 22. Dezember 2011 - 16:21

Ich kann keine der Vorgaben anklicken, da jede eine bestimmte Kausalität vorraussetzt. Ich vertrete die Ansicht, dass es gesellschaftlicher Konsens sein muss, dass die planhafte Tötung eines anderen keine Legitimation erfährt. Diesen Luxus der eigenen moralisch-ethischen Integrität muss sich eine glaubwürdige Gesellschaft leisten. Allein die Möglichkeit einer falschen oder tendenziösen Entscheidung verbietet die Tötung von Staats wegen. Begriffe wie Ausgleich, Strafe oder Gerechtigkeit sind in diesem Zusammenhang unbrauchbar und entstammen einem überkommenen Rechtsempfinden.
Mit dem Tod- egal durch wen verursacht - eines Menschen bricht alles, was z.b. durch den Begriff 'Gerechtigkeit' beschrieben wird. Damit ist dessen Anwendung obsolet. Die allfälligen Argumente pro Execution bedienen sich des natürlichen Rechts eines Dritten (des Opfers) auf Unversehrtheit. Dies ist aber nicht ihr Recht, sonder das des Opfers, das sie sich nach dessen Tod aneignen. Das ist ein entscheidender logischer Fehler, der durch zwar mitunter nachvollziehbares, aber dennoch grosses emotionales TamTam überdeckt wird. Die widerlichste Form dieser Rechtsaneignung zeigen Gruppen oder Gesellschaften, die aus dem Bewusstsein heraus handeln, sie seinen besser als andere und im Besitz (end)gültiger Lösungen.

Durch einen Mord oder ein ähnlich schweres Verbrechen entstehen Ungerechtigkeit, Leid und Verlust. Und das alles bleibt bestehen, egal, wer wen mit welcher (vermeintlichen) Legitimation im Nachgang umbringt.

Dieser Beitrag wurde von klawitter bearbeitet: 23. Dezember 2011 - 00:19

Android ist die Rache der Nerds - weil wir sie nie auf unsere Parties eingeladen haben.

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