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Vollstreckungsbescheid,frage dazu!


#1 _.::Counter::._

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 04. November 2011 - 13:50

Hallo Ihr da,

Ich hab mal eine frage, mein Vater ist Selbstständig nun kommt Heute der Vollstrecker (heißt das so?^^)Weil er einige Rechnungen nich nachgekommen ist zu zahlen.... -.-
Wie sieht es mit meinen eigenen sachen aus darf ich die behalten muss ich irgend etwas vorweisen?!
Oder wie läuft das genau ab, hab da etwas sorge um mein Eigentum >.<

Danke euch schonmal für Antworten und wünsch euch ein schönes Wochenende =)

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#2 _Darkness_Forever_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 04. November 2011 - 13:56

Sofern nicht offensichtlich alle pfändbar wertvollen Gegenstände zuvor
in deinen Wohnraum, sprich Kinderzimmer verfrachtet wurden, hast du nichts
zu befürchten.

#3 _.::Counter::._

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 04. November 2011 - 13:59

Mein Vater und ich Wohnen in einer Einraumwohnung, d.h. wir haben eine Gemeinsame Küche,Wohn/Schlafzimmer...es gibt hier leider kein extra Kinderzimmer oder dergleichen. Wie schaut es da aus?!


also unsere Wohnzimmer ist zugleich das Schlafzimmer :-/

Dieser Beitrag wurde von .::Counter::. bearbeitet: 04. November 2011 - 13:59


#4 _Darkness_Forever_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 04. November 2011 - 14:02

Oh, davon konnte ich nicht ausgehen!
Es wäre in dem Falle ratsam einen rechtlichen Beistand zu befragen.

#5 _.::Counter::._

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 04. November 2011 - 14:11

Sprich den Rechtsanwalt?
Hab nun gelesen das, wenn mein Eigentum dran glauben muss, ich eine Drittklage einreichen muss oder sowas in der art.

#6 _Darkness_Forever_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 04. November 2011 - 14:17

Dein nachweisbares Eigentum bleibt unberührt, wie auch der Protest gegen
die Pfändung von Sachen deren Besitzer zweifelhaft erscheinen mag.
In der Regel kann man mit den Vollstreckern vernünftig reden.
Sollten je3doch Probleme auftauchen, dann würde ich Vorbehalte anmelden und
einen Rechtsanwalt einschalten.

#7 Mitglied ist offline   DK2000 

  • Gruppe: Administration
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geschrieben 04. November 2011 - 14:18

Das ist schwierig in einer gemeinsamen Wohnung. Prinzipiell ist alles dort Pfändbar (außer die "geschützten" Sachen). Um das zu verhindern, muss Du glaubhaft darstellen können und vor Allem beweisen, dass die Sachen Dir gehören (anhand von Rechnungen, Kontoauszügen etc.). Bei gemeinsam genutzten Gegenständen wird es aber wieder kompliziert.

Ist aber ein komplexes Thema. Da hätte ich mich schon wesentlich früher mal bei einem Rechtsanwalt informiert, der sich auf dem Gebiet aus kennt. Wenn der Gerichtsvollzieher heute aber schon kommt, wird das alles sehr knapp.

Aber so lange keine extremen Werte in der Wohnung rum stehen, dann zuckelt der auch wieder unverrichteter Dinge ab. Dann schreibt er nur auf, dass es nichts zu Pfänden gab, nimmt dann höchsten noch die Eidesstattliche Versicherung ab und das war es dann schon.

Dieser Beitrag wurde von DK2000 bearbeitet: 04. November 2011 - 14:21

Ich bin kein Toilettenpapier-Hamster.
---
Ich bin ein kleiner, schnickeldischnuckeliger Tiger aus dem Schwarzwald.
Alle haben mich ganz dolle lila lieb.

#8 _Darkness_Forever_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 04. November 2011 - 14:22

Vielleicht sollte man noch anmerken, dass Kinder nicht für die Schulden der
Eltern, bzw. eines Elternteils haften.

#9 _.::Counter::._

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 04. November 2011 - 14:27

Lieben dank euch beiden, Rechnungen für ein paar meiner Sachen habe ich.
Hab das Heute erst erfahren, darf ja die Briefe meines Vaters nich öffnen.
Und macht sonst über alles Geheimnisse *Kopfschüttel*
Dann werd ich mal abwarten und schauen was er sagt.

#10 _Darkness_Forever_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 04. November 2011 - 14:29

Kopf hoch, das wird schon! Blöd nur, dass dein Vater dich nicht unterrichtet hat.
Daumendrück!!!

#11 _Benni80_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 04. November 2011 - 16:02

Ich drück Dir auch die Daumen, dass alles gut geht. Man haftet zwar nicht für die Schulden seines Vaters, abe rin einer Einraumwohung wird die Beweislage immer etwas schwierig.

#12 _.::Counter::._

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 05. November 2011 - 02:50

Danke das ihr beiden die Daumen gedrückt habt, es hat anscheinend geholfen :thumbsup:

Er hat ein paar Fragen über die derzeitige Situation wissen wollen und ging danach auch gleich. Er meinte wärend des Gespräches "hier wäre nichts zu holen".
Für mich eher bitter warn oder sind(!) die Schulden meines Vatters, diese höher sind als ich dachte :-/

Ich wünsch euch dann ein, schönes und erholsames Wochenende!
Danke nochmals :imao:

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